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   OLG München, 10.05.1996 - 21 U 4468/95   

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https://dejure.org/1996,2893
OLG München, 10.05.1996 - 21 U 4468/95 (https://dejure.org/1996,2893)
OLG München, Entscheidung vom 10.05.1996 - 21 U 4468/95 (https://dejure.org/1996,2893)
OLG München, Entscheidung vom 10. Mai 1996 - 21 U 4468/95 (https://dejure.org/1996,2893)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsansprüche, Richtigstellungsansprüche und Schadensersatzansprüche gegen den Herausgeber einer Wochenzeitung wegen eines Presseartikels; Anspruch auf Unterlassung der Bezeichnung eines Liquidators der Treuhandanstalt als korrupt; Vorliegen einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingriff in den Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Zeitungsartikel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 62
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der

    Auszug aus OLG München, 10.05.1996 - 21 U 4468/95
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 128, 1 - Caroline von Monaco), der sich der Senat anschließt, kommt bei Eingriffen in das allgemeine Persönlichkeitsrecht eine Geldentschädigung für zugefügten immateriellen Schaden nur dann in Betracht, wenn es sich um einen schwerwiegenden Eingriff handelt und die Beeinträchtigung des Betroffenen nicht in anderer Weise befriedigend ausgeglichen werden kann.
  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus OLG München, 10.05.1996 - 21 U 4468/95
    Die Frage, ob der Kläger im Vergleich zu dem im Artikel angegriffenen Personenkreis die Gewähr dafür bietet, ein Unternehmen ordnungsgemäß zu liquidieren, oder ob der Kläger diesem Personenkreis zuzurechnen ist, enthält überwiegend (hierauf kommt es an; vgl. BVerfGE 61, 1 = AfP 1982, 215 = NJW 1983, 1415 - NPD von Europa) wertende Elemente, die dem Recht des Klägers auf Widerruf entgegenstehen.
  • BGH, 11.04.1989 - VI ZR 293/88

    Widerruf einer ärztlichen Diagnose; Unterbringung aufgrund unrichtiger Diagnose

    Auszug aus OLG München, 10.05.1996 - 21 U 4468/95
    Der Widerruf dient aber dazu, die durch eine falsche Tatsachenbehauptung geschaffene Quelle fortwährender Rufbeeinträchtigung zu beseitigen (vgl. etwa BGH NJW 1989, 2941/2942 - Nervenärztliche Diagnose).
  • OLG München, 10.12.2003 - 21 U 2392/03

    Haftung einer Bank auf Schadensersatz wegen Äußerung zur wirtschaftlichen Lage

    b) Allerdings ist der Aussagegehalt der Äußerung danach zu bestimmen, wie der Zuschauer oder Hörer von B TV, einem Wirtschaftssender, sie verstanden hat (vgl. nur BVerfG in BVerfGE 43, 130 = AfP 1977, 274 = NJW 1977, 799 - CDU-Baron; BVerfGE 67, 213 - NJW 1985, 261 - Anachronistischer Zug; BVerfGE 94, 1 = NJW 1996, 1529 - DGHS; BGH AfP 1998, 218 = NJW 1998, 1391 - Lateinzitat; Senat, NJW 1997, 62 = OLGR 1996, 275 - Westdeutsche Konjunkturritter; Soehring, a.a.O., Rn. 14.12 ff. und Rn. 16.1 ff.).
  • OLG München, 02.08.2002 - 21 U 2188/02

    Privilegierung von Äußerungen in rechtlich geregelten Verfahren

    Deshalb fehlt in derartigen Fällen für eine solche Abwehrklage grundsätzlich das Rechtsschutzbedürfnis (BGH GRUR 1988, 399 = JZ 1988, 304 mit Anm. Walter = NJW 1988, 1016 - Tonbandaufnahme; ständige Rechtsprechung. Senat AfP 1987, 440 = NVwZ 1987, 357 - Stadtratsanfrage; NJW 1997, 62 = OLGR 1996, 275 - Westdeutsche Konjunkturritter; NJW-RR 2001, 765 = OLGR 2001, 272 - geistesgestört).
  • OLG München, 23.07.2003 - 21 U 2918/03

    Wegfall der Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer

    Hat bereits ein rechtswidriger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht stattgefunden, dann besteht eine tatsächliche Vermutung für das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr, d.h. eine tatsächliche Vermutung dafür, dass der Störer den Eingriff wiederholen wird (BGH in BGHZ 31, 308 - NJW 1960, 476 - Alte Herren; Senat, NJW 1997, 62/63 - Westdeutsche Konjunkturritter; AfP 2002, 522 = NJW 2002, 2398 - Online Verlag hat Prozess verloren; Baur in Dunkl/Moeller/Baur/Feldmeier, Handbuch des vorläufigen Rechtsschutzes, 3. Aufl., Teil E Rn. 149 = S. 552; Löffler/Ricker, Handbuch des Presserechts, 4. Aufl., 44. Kap. Rn. 5 = S. 379; kritisch Soehring, a.a.O., Rn. 30.7 ff., der zu Recht auf in der Rechtsprechung schon dargelegte Einschränkungen hinweist und zu einer Differenzierung auffordert, aber grundsätzlich der h.M. folgt).
  • OLG Jena, 31.03.2005 - 8 U 910/04

    Verletzung des Rechts der Eltern auf ungestörte Trauer; Ausgleich von

    Dieser dem Gedanken verpflichteten höchstrichterlichen Rechtsprechung, dass ohne die Zubilligung einer Geldentschädigung schwere Verletzungen der Würde und Ehre des Menschen mit der Folge einer Verkümmerung des Persönlichkeitsrechtsschutzes häufig sanktionslos blieben, folgen zu Recht auch die Oberlandesgerichte einhellig (vgl. nur: OLG Brandenburg NJW 1995, 886; OLG Celle AfP 1997, 819 ; OLG Frankfurt AfP 1987, 526; OLG Hamburg NJW-RR 1996, 90 ; OLG Hamm NJW-RR 1993, 735; OLG Karlsruhe NJW-RR 1993, 732; OLG München NJW 1997, 62 ).
  • OLG Köln, 16.11.2017 - 15 U 71/17

    Schadensersatzanspruch wegen einer Persönlichkeitsverletzung

    Zwar schließen ansonsten auch vermeidbare Irrtümer möglicherweise einen Geldentschädigungsanspruch oft aus ( Soehring , in: Soehring/Hoene, a.a.O., § 32 Rn. 28b; siehe auch OLG München v. 10.05.1996 - 21 U 4468/95, NJW 1997, 62, 64 - "Anwalts-Abkassierer"; jedenfalls in schwierigen Grenzbereichen auch BGH v. 24.11.2009 - VI ZR 219/08, NJW 2010, 763 Tz. 18 - Esra), doch ist auch dies nicht auf einen Fall wie hier übertragbar.
  • LG Leipzig, 12.03.2004 - 16 S 4165/03

    Die Anforderungen an die Wiederholungsgefahr im Deliktsrecht liegen höher als im

    eine tatsächliche Vermutung dafür, dass der Störer den Angriff wiederholen wird, wenn - wie vorliegend durch die Übersendung eines Werbefaxes - bereits ein rechtswidriger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das Eigentum bzw. den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Klägers vorgenommen wurde (vgl. BGHZ 31, 308, BGH NJW 1997, 62 [63J, OLG München NJW-RR 2003, 1487).
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