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   BAG, 04.06.1997 - 2 AZR 362/96   

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https://dejure.org/1997,663
BAG, 04.06.1997 - 2 AZR 362/96 (https://dejure.org/1997,663)
BAG, Entscheidung vom 04.06.1997 - 2 AZR 362/96 (https://dejure.org/1997,663)
BAG, Entscheidung vom 04. Juni 1997 - 2 AZR 362/96 (https://dejure.org/1997,663)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Nachschieben nachträglich bekanntgewordener Kündigungsgründe im Rahmen des § 626 II BGB

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung - Nachschieben von nachträglich bekanntgewordenen Kündigungsgründen nur innerhalb der Frist des § 626 Abs. 2 BGB? - Gleichsetzung von ungekündigten und bereits gekündigten Arbeitnehmern - Gerichtliche Vorgehensweise, wenn ...

  • archive.org
  • bag-urteil.com

    Außerordentliche Kündigung - Nachschieben von nachträglich bekanntgewordenen Kündigungsgründen nur innerhalb der Frist des § 626 Abs. 2 BGB?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626; BetrVG § 102 Abs. 1
    Außerordentliche Kündigung; Nachschieben von nachträglich bekanntgewordenen Kündigungsgründen nur innerhalb der Frist des § 626 Abs. 2 BGB ?

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 626; BetrVG § 102 Abs. 1
    Fristlose Kündigung: Maßgeblichkeit der nach § 626 BGB zu berücksichtigenden Kündigungsgründe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 86, 88
  • NJW 1998, 101
  • MDR 1997, 1130
  • NZA 1997, 1158
  • NJ 1997, 667
  • BB 1997, 2172
  • BB 1998, 221
  • DB 1997, 2080
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 18.01.1980 - 7 AZR 260/78

    Nachgeschobene Kündigungsgründe - Ausspruch einer Kündigung -

    Auszug aus BAG, 04.06.1997 - 2 AZR 362/96
    "Beim Nachschieben nachträglich bekanntgewordener Gründe für eine außerordentliche Kündigung findet § 626 Abs. 2 BGB keine Anwendung (im Anschluß an BAG Urteil vom 18. Januar 1980 - 7 AZR 260/78 - AP Nr. 1 zu § 626 BGB Nachschieben von Kündigungsgründen).«.

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und der herrschenden Meinung in der Literatur können Kündigungsgründe, die dem Kündigenden bei Ausspruch der Kündigung noch nicht bekannt waren, uneingeschränkt nachgeschoben werden, wenn sie bereits vor Ausspruch der Kündigung entstanden sind (vgl. BAG Urteil vom 30. Januar 1963 - 2 AZR 143/62 - BAGE 14, 65, 70 = AP Nr. 50 zu § 626 BGB; BAG Urteil vom 18. Januar 1980 - 7 AZR 260/78 - AP Nr. 1 zu § 626 BGB Nachschieben von Kündigungsgründen; BAG Urteil vom 11. April 1985 - 2 AZR 239/84 - AP Nr. 39 zu § 102 BetrVG 1972; KR-Hillebrecht, 4. Aufl., § 626 BGB Rz 130; Kittner/Trittin, KSchR, 2. Aufl., § 626 BGB Rz 40; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 8. Aufl., § 125 IV 3; Stahlhacke/Preis, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsrecht, 6. Aufl., Rz 443).

    Ist jedoch bereits eine Kündigung ausgesprochen, kann eine solche Situation nicht mehr eintreten (vgl. BAG Urteil vom 18. Januar 1980 - 7 AZR 260/78 - AP, aaO).

    c) Soweit das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 18. Januar 1980 (- 7 AZR 260/78 - AP, aaO) offengelassen hat, ob ein Auswechseln der Kündigungsgründe im Prozeß in dem Sinne, daß die Kündigung einen völlig anderen Charakter erhält, möglich ist oder ob in einem solchen Fall die neuen Kündigungsgründe nur eine neue Kündigung rechtfertigen, kann dies auch vorliegend dahinstehen.

  • BAG, 11.04.1985 - 2 AZR 239/84

    Nachschieben von Kündigungsgründen - Anhörung bei Verdachtskündigung

    Auszug aus BAG, 04.06.1997 - 2 AZR 362/96
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und der herrschenden Meinung in der Literatur können Kündigungsgründe, die dem Kündigenden bei Ausspruch der Kündigung noch nicht bekannt waren, uneingeschränkt nachgeschoben werden, wenn sie bereits vor Ausspruch der Kündigung entstanden sind (vgl. BAG Urteil vom 30. Januar 1963 - 2 AZR 143/62 - BAGE 14, 65, 70 = AP Nr. 50 zu § 626 BGB; BAG Urteil vom 18. Januar 1980 - 7 AZR 260/78 - AP Nr. 1 zu § 626 BGB Nachschieben von Kündigungsgründen; BAG Urteil vom 11. April 1985 - 2 AZR 239/84 - AP Nr. 39 zu § 102 BetrVG 1972; KR-Hillebrecht, 4. Aufl., § 626 BGB Rz 130; Kittner/Trittin, KSchR, 2. Aufl., § 626 BGB Rz 40; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 8. Aufl., § 125 IV 3; Stahlhacke/Preis, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsrecht, 6. Aufl., Rz 443).

    Danach ist der Betriebsrat auch vor dem Nachschieben von Kündigungsgründen, die dem Arbeitgeber erst nach Ausspruch der Kündigung bekanntgeworden sind, anzuhören (vgl. BAGE 49, 39 = AP Nr. 39 zu § 102 BetrVG 1972; KR-Etzel, 4. Aufl., § 102 BetrVG Rz 188, m.w.N.).

  • BAG, 30.01.1963 - 2 AZR 143/62

    Fürsorgepflicht - Kündigung - Schadensersatzanspruch

    Auszug aus BAG, 04.06.1997 - 2 AZR 362/96
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und der herrschenden Meinung in der Literatur können Kündigungsgründe, die dem Kündigenden bei Ausspruch der Kündigung noch nicht bekannt waren, uneingeschränkt nachgeschoben werden, wenn sie bereits vor Ausspruch der Kündigung entstanden sind (vgl. BAG Urteil vom 30. Januar 1963 - 2 AZR 143/62 - BAGE 14, 65, 70 = AP Nr. 50 zu § 626 BGB; BAG Urteil vom 18. Januar 1980 - 7 AZR 260/78 - AP Nr. 1 zu § 626 BGB Nachschieben von Kündigungsgründen; BAG Urteil vom 11. April 1985 - 2 AZR 239/84 - AP Nr. 39 zu § 102 BetrVG 1972; KR-Hillebrecht, 4. Aufl., § 626 BGB Rz 130; Kittner/Trittin, KSchR, 2. Aufl., § 626 BGB Rz 40; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 8. Aufl., § 125 IV 3; Stahlhacke/Preis, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsrecht, 6. Aufl., Rz 443).

    Ob diese Unzumutbarkeit bei objektiver Beurteilung tatsächlich im Zeitpunkt der Kündigung gegeben war, ist von den Gerichten unter Berücksichtigung aller zu diesem Zeitpunkt objektiv vorliegenden Umstände zu entscheiden, unabhängig davon, ob sie dem Kündigenden bei Ausspruch der Kündigung bereits bekannt waren (vgl. BAG Urteil vom 30. Januar 1963 - 2 AZR 143/62 - BAGE 14, 65, 71 = AP, aaO).

  • BAG, 17.08.1972 - 2 AZR 415/71

    Nachschieben von Kündigungsgründen bei außerordentlicher Kündigung

    Auszug aus BAG, 04.06.1997 - 2 AZR 362/96
    Der Schluß, der Arbeitgeber halte eine weitere Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses trotz des ihm bekanntgewordenen Verhaltens des Arbeitnehmers nicht für unzumutbar, ist nicht mehr möglich, wenn der Arbeitgeber bereits eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen hat (vgl. BAG Urteil vom 17. August 1972 - 2 AZR 415/71 - BAGE 24, 401, 406 = AP Nr. 65 zu § 626 BGB).
  • BAG, 28.10.1971 - 2 AZR 32/71

    Ausschlußfrist - Kündigung - Arbeitgeberkündigung

    Auszug aus BAG, 04.06.1997 - 2 AZR 362/96
    Hierdurch soll vermieden werden, daß der Arbeitgeber ein Mittel in der Hand hält, um den Arbeitnehmer während der weiteren Dauer des Arbeitsverhältnisses unter Druck zu setzen (vgl. BAG Urteil vom 28. Oktober 1971 - 2 AZR 32/71 - BAGE 23, 475, 479 = AP Nr. 1 zu § 626 BGB Ausschlußfrist).
  • OLG Düsseldorf, 05.02.2020 - U (Kart) 4/19

    Zulieferer gegen Automobilhersteller

    Für Gründe, die im Zeitpunkt der Kündigung vorgelegen haben und bekannt waren, gilt dies, wenn die nach § 314 Abs. 2 BGB erforderliche Fristsetzung zur Abhilfe oder Abmahnung erfolgt ist und die angemessene Frist seit Kenntniserlangung vom Kündigungsgrund im Kündigungszeitpunkt noch nicht abgelaufen war (vgl. BGH, Urteil vom 11.10.2017, VII ZR 46/15, Rn. 24 f. bei juris; Urteil vom 29.04.1997, X ZR 127/95 - Tinnitus-Masker , Rn. 45 bei juris; Urteil vom 25.03.1993, X ZR 17/92, Rn. 18 bei juris; Urteil vom 22.04.1982, VII ZR 160/81, ZIP 1982, 876, 877; BAG, Urteil vom 18.06.2015, 2 AZR 256/14, Rn. 46 bei juris; Urteil vom 04.06.1997, 2 AZR 362/96, Rn. 22 bei juris; Böttcher in Erman, BGB, 15. Auflage 2017, § 314 Rn. 10).
  • LAG Köln, 07.02.2020 - 4 Sa 329/19

    Arbeitszeitbetrug durch private Nutzung von Internet und E-Mails Fristlose

    Ist die Kündigung als solche rechtzeitig erklärt, schließt § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB ein Nachschieben nachträglich bekannt gewordener Gründe nicht aus (BAG, Urteil vom 23. Mai 2013 - 2 AZR 102/12, Rn. 33, juris; siehe bereits BAG, Urteil vom 4. Juni 1997 - 2 AZR 362/96, zu II 3 b der Gründe, BAGE 86, 88).
  • BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 102/12

    Außerordentliche Verdachtskündigung - Nachschieben von Kündigungsgründen -

    Voraussetzung ist, dass der neue Kündigungsgrund bei Ausspruch der Kündigung objektiv schon gegeben, dem Arbeitgeber nur noch nicht bekannt war (vgl. BAG 6. September 2007 - 2 AZR 264/06 - Rn. 21; 4. Juni 1997 - 2 AZR 362/96 - zu II 3 a der Gründe, BAGE 86, 88) .

    (bb) Dieses Ergebnis steht nicht im Widerspruch zu dem Erfordernis, den Betriebsrat analog § 102 Abs. 1 BetrVG zu den erweiterten Kündigungsgründen anzuhören (BAG 4. Juni 1997 - 2 AZR 362/96 - zu II 4 der Gründe, BAGE 86, 88; 11. April 1985 - 2 AZR 239/84 - zu B I 2 der Gründe, BAGE 49, 39) .

    Ist die Kündigung als solche rechtzeitig erklärt, schließt § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB ein Nachschieben nachträglich bekannt gewordener Gründe nicht aus (BAG 4. Juni 1997 - 2 AZR 362/96 - zu II 3 b der Gründe, BAGE 86, 88) .

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