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   BGH, 20.01.1998 - VI ZR 59/97   

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https://dejure.org/1998,522
BGH, 20.01.1998 - VI ZR 59/97 (https://dejure.org/1998,522)
BGH, Entscheidung vom 20.01.1998 - VI ZR 59/97 (https://dejure.org/1998,522)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 1998 - VI ZR 59/97 (https://dejure.org/1998,522)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Freistellung von der Mithaftung für Unfallschäden trotz Verstoßes gegen Anschnallpflicht

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Freistellung von Mithaftung für Unfallschäden durch den Tatrichter - Anforderungen an die Abwägung für eine Haftung aus Mitverschulden - Fahrfehler infolge absoluter Fahruntüchtigkeit - Haftungsverteilung bei wesentlich höhere Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts ...

  • rabüro.de

    Trotz Verstoß gegen die Anschnallpflicht im Einzelfall keine Mithaftung des Geschädigten

  • RA Kotz

    Verkehrsunfall - Mithaftung des nicht angeschnallten Geschädigten

  • Judicialis

    BGB § 254 F

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 254
    Ausnahmsweise keine Mithaftung trotz Verstoßes gegen Anschnallpflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 254
    Freistellung des Geschädigten von der Mithaftung trotz Verstoßes gegen die Anschnallpflicht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Der Tatrichter ist nicht gehindert, im Einzelfall den Geschädigten trotz Verstoßes gegen die Anschnallpflicht aus § 21 a Abs. 1 StVO im Rahmen der Abwägung der Unfallbeiträge nach § 254 Abs. 1 BGB von der Mithaftung für die Unfallschäden freizustellen

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 1137
  • MDR 1998, 532
  • NZV 1998, 148
  • VersR 1998, 474
 
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Wird zitiert von ... (82)

  • BGH, 27.11.2008 - VII ZR 206/06

    Zurechenbarkeit eines Verschuldens des vom Bauherrn eingesetzten Planers i.R.d.

    Es kommt für die Haftungsverteilung wesentlich darauf an, ob das Verhalten des Schädigers oder das des Geschädigten den Eintritt des Schadens in erheblich höherem Maße wahrscheinlich gemacht hat (BGH, Urteile vom 12. Oktober 1999 - XI ZR 294/98, NJW-RR 2000, 272 undvom 20. Januar 1998 - VI ZR 59/97, NJW 1998, 1137).
  • BGH, 16.01.2007 - VI ZR 248/05

    Schadensverteilung bei Nichteinhaltung des gebotenen Sicherheitsabstandes

    In erster Linie ist hierbei nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung das Maß der Verursachung von Belang, in dem die Beteiligten zur Schadensentstehung beigetragen haben; das beiderseitige Verschulden ist nur ein Faktor der Abwägung (Senatsurteil vom 20. Januar 1998 - VI ZR 59/97 - VersR 1998, 474, 475 m.w.N.).
  • BGH, 02.07.2004 - V ZR 33/04

    Ausgleich zwischen Grundstücksnachbarn für Schäden, die durch das Umstürzen eines

    Zwar war damit die spätere Fallrichtung des Baumes vorgegeben; aber das allein hat, worauf es für die Haftungsverteilung entscheidend ankommt, den Eintritt des Schadens nicht in wesentlich höherem Maß wahrscheinlich gemacht (vgl. BGH, Urt. v. 20. Januar 1998, VI ZR 59/97, NJW 1998, 1137, 1138).
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