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   BAG, 17.07.1997 - 8 AZR 480/95   

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BAG, 17.07.1997 - 8 AZR 480/95 (https://dejure.org/1997,1618)
BAG, Entscheidung vom 17.07.1997 - 8 AZR 480/95 (https://dejure.org/1997,1618)
BAG, Entscheidung vom 17. Juli 1997 - 8 AZR 480/95 (https://dejure.org/1997,1618)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Ersatzanspruch eines Forstarbeiters wegen Beschädigung seines Schleppers

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ersatzanspruch eines Arbeitnehmers wegen Beschädigung von ihm gestellter Arbeitsmittel - Vorliegen eines Einsatzes im Betätigungsbereich des Arbeitgebers - Verteilung des Schadensrisikos beim betrieblichen Einsatz eines Arbeitnehmerfahrzeugs - Zulässigkeit einer ...

  • archive.org
  • Techniker Krankenkasse
  • RA Kotz

    Forstarbeit beschädigt Schlepper - Arbeitnehmerhaftung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 611, 670, 254, 535
    Ersatzanspruch eines Forstarbeiters wegen Beschädigung seines Schleppers

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 611, 670, 254, 535
    Arbeitgeberhaftung: Ersatzleistung für Totalschaden an dienstlich eingesetztem eigenen, dem Arbeitgeber vermieteten Arbeitsgerät (hier: Universalschlepper eines Forstarbeiters) nach § 670 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Ersatzanspruch bei Beschädigung des arbeitnehmereigenen Fahrzeugs, Einsatz mit Billigung des AG, betrieblich veranlasste Tätigkeit, Ersatzleistung für Totalschaden an dienstlich eingesetztem Fahrzeug, Kfz, Mietvertrag

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Betrieblicher Einsatz eines Arbeitnehmerfahrzeugs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 1170
  • NJW 1998, 1171
  • NZA 1997, 1346
  • BB 1997, 2224
  • BB 1997, 2381
  • DB 1998, 1238
  • JR 1998, 176
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 20.04.1989 - 8 AZR 632/87

    Arbeitsentgelt: Rechtsnatur der Psychiatrie-Zulage - Ausschluss von

    Auszug aus BAG, 17.07.1997 - 8 AZR 480/95
    Voraussetzung ist dabei allerdings, daß aufgrund dieser Vereinbarung eine besondere Vergütung als adäquate Gegenleistung zur Abdeckung des Unfallrisikos gezahlt wird (vgl. BAG Urteil vom 20. April 1989 - 8 AZR 632/87 - AP Nr. 9 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers, zu 2 der Gründe).

    Bei der Verpflichtung des Arbeitgebers zum Aufwendungsersatz nach § 670 BGB ist grundsätzlich in entsprechender Anwendung des § 254 BGB ein Verschulden des Arbeitnehmers zu berücksichtigen (BAG Urteil vom 20. April 1989, aaO, zu 4 a der Gründe).

  • BAG, 27.09.1994 - GS 1/89

    Haftung des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 17.07.1997 - 8 AZR 480/95
    Dabei kommen allerdings die Grundsätze der beschränkten Arbeitnehmerhaftung (vgl. Großer Senat des Bundesarbeitsgerichts vom 27. September 1994 - GS 1/89 (A) - BAGE 78, 56 = AP Nr. 103 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers) zur Anwendung.
  • BAG, 08.05.1980 - 3 AZR 82/79

    Beim Ersatz von Schäden am Fahrzeug des Arbeitnehmers wird dessen Mitverschulden

    Auszug aus BAG, 17.07.1997 - 8 AZR 480/95
    Seit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 8. Mai 1980 (- 3 AZR 82/79 - BAGE 33, 108 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers) ist es ständige Rechtsprechung, daß der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die ohne Verschulden des Arbeitgebers am Fahrzeug des Arbeitnehmers entstandenen Unfallschäden in entsprechender Anwendung des § 670 BGB ersetzen muß, wenn das Fahrzeug mit Billigung des Arbeitgebers in dessen Betätigungsbereich eingesetzt wurde.
  • BAG, 14.11.1984 - 5 AZR 443/80

    Anspruch auf Abgeltung für drei Urlaubs- und sechs Hausarbeitstage

    Auszug aus BAG, 17.07.1997 - 8 AZR 480/95
    Voraussetzung ist dabei allerdings, daß aufgrund dieser Vereinbarung eine besondere Vergütung als adäquate Gegenleistung zur Abdeckung des Unfallrisikos gezahlt wird (vgl. BAG Urteil vom 20. April 1989 - 8 AZR 632/87 - AP Nr. 9 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers, zu 2 der Gründe).
  • BAG, 28.10.2010 - 8 AZR 647/09

    Erstattungsanspruch des Arbeitnehmers - Unfallschaden am Privatfahrzeug

    In Anwendung des Rechtsgedankens des § 254 BGB bedeutet dies, dass im Falle leichtester Fahrlässigkeit eine Mithaftung des Arbeitnehmers entfällt (Senat 17. Juli 1997 - 8 AZR 480/95 - AP BGB § 611 Gefährdungshaftung des Arbeitgebers Nr. 14 = EzA BGB § 611 Arbeitgeberhaftung Nr. 6; 23. November 2006 - 8 AZR 701/05 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitgebers Nr. 39 = EzA BGB 2002 § 670 Nr. 2) .
  • BAG, 22.06.2011 - 8 AZR 102/10

    Erstattungsanspruch des Arbeitnehmers - Unfallschaden am Privatfahrzeug -

    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats ist ein Schaden im Betätigungsbereich des Arbeitgebers eingetreten, wenn ohne den Einsatz des Arbeitnehmerfahrzeugs der Arbeitgeber ein eigenes Fahrzeug hätte einsetzen müssen (BAG 28. Oktober 2010 - 8 AZR 647/09 - EzA BGB 2002 § 670 Nr. 4; 23. November 2006 - 8 AZR 701/05 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitgebers Nr. 39 = EzA BGB 2002 § 670 Nr. 2; 17. Juli 1997 - 8 AZR 480/95 - AP BGB § 611 Gefährdungshaftung des Arbeitgebers Nr. 14 = EzA BGB § 611 Arbeitgeberhaftung Nr. 6) oder wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer aufgefordert hat, das eigene Fahrzeug für eine Fahrt zu nutzen (BAG 23. November 2006 - 8 AZR 701/05 - aaO) .
  • BAG, 23.11.2006 - 8 AZR 701/05

    Aufwendungsersatzanspruch des Arbeitnehmers wegen Beschädigung seines PKW

    Um einen Einsatz im Betätigungsbereich des Arbeitgebers handelt es sich, wenn ohne den Einsatz des Arbeitnehmerfahrzeugs der Arbeitgeber ein eigenes Fahrzeug einsetzen und damit dessen Unfallgefahr tragen müsste (zuletzt Senat 17. Juli 1997 - 8 AZR 480/95 - AP BGB § 611 Gefährdungshaftung des Arbeitgebers Nr. 14 = EzA BGB § 611 Arbeitgeberhaftung Nr. 6).

    Bei der Prüfung eines etwaigen Mitverschuldens der Klägerin nach § 254 BGB sind die Grundsätze der beschränkten Arbeitnehmerhaftung (BAG Großer Senat 27. September 1994 - GS 1/89 (A) - BAGE 78, 56 = AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 103 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerhaftung Nr. 59) anzuwenden (Senat 17. Juli 1997 - 8 AZR 480/95 - AP BGB § 611 Gefährdungshaftung des Arbeitgebers Nr. 14 = EzA BGB § 611 Arbeitgeberhaftung Nr. 6, zu II 4 der Gründe).

  • BAG, 27.01.2000 - 8 AZR 876/98

    Ersatzanspruch eines Musikers wegen Beschädigung seines Violabogens

    ee) Die Übernahme der Instandsetzungskosten durch den Arbeitgeber (§ 12 Abs. 2 Satz 3 TVK) führt zu keinem anderen Ergebnis; denn die Tarifvertragsparteien haben weder ausdrücklich noch konkludent vereinbart, das Schadensrisiko solle wie bei einer Nutzung des Instruments im Eigeninteresse beim Arbeitnehmer verbleiben (vgl. Senat 17. Juli 1997 - 8 AZR 480/95 - AP BGB § 611 Gefährdungshaftung des Arbeitgebers Nr. 14 = EzA BGB § 611 Arbeitgeberhaftung Nr. 6, zu II 3 der Gründe).

    Die gleichen Grundsätze gelten, wenn der Arbeitnehmer sonstige Arbeitsmittel im Betätigungsbereich des Arbeitgebers einsetzt (vgl. etwa Senatsurteile 17. Juli 1997 - 8 AZR 480/95 - aaO, zu II 1, 2 der Gründe; 14. Dezember 1995 - 8 AZR 875/94 - AP BGB § 611 Gefährdungshaftung des Arbeitgebers Nr. 13 = EzA BGB § 611 Arbeitgeberhaftung Nr. 4, zu B I der Gründe; 7. September 1995 - 8 AZR 515/94 - nv., zu A I der Gründe; vgl. auch schon BAG GS 10. November 1961 - GS 1/60 - BAGE 12, 15).

    Auf eine Gefahrgeneigtheit der Arbeit kommt es nicht an (Senatsurteil 17. Juli 1997 aaO, zu II 4 der Gründe).

  • BVerwG, 29.04.2004 - 2 C 2.03

    Zivildienstrecht; Schadensersatzanspruch des Trägers der Beschäftigungsstelle

    e) Zu Unrecht beruft sich die Klägerin auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Anerkennung eines Aufwendungsersatzanspruches des Arbeitnehmers für Sachschäden gegen den Arbeitgeber nach § 670 BGB (vgl. u.a. BAGE 33, 108 ; BAG, Urteile vom 14. Dezember 1995 - 8 AZR 875/94 - NJW 1996, 1301, vom 17. Juli 1997 - 8 AZR 480/95 - NJW 1998, 1170 f.).
  • LAG München, 15.12.2009 - 6 Sa 637/09

    Ersatz von Fahrzeugschäden

    Um den Betätigungsbereich des Arbeitgebers handelt es sich, wenn der Arbeitgeber ohne den Einsatz des Fahrzeuges des Arbeitnehmers ein eigenes einsetzen hätte müssen, für das er dann die Unfallgefahr zu tragen hätte (BAG v. 23.11.2006 - 8 AZR 701/05, AP BGB § 611 Haftung des Arbeitgebers Nr. 39; BAG v. 17.7. 1997 - 8 AZR 480/95, AP BGB § 611 Gefährdungshaftung des Arbeitgebers Nr. 14).
  • LAG Hamburg, 09.04.2009 - 7 Sa 70/08

    Erstattungsfähigkeit eines Schadens am privaten Pkw

    Wird ein Fahrzeug des Arbeitnehmers mit Billigung des Arbeitgebers in dessen Betätigungsbereich eingesetzt, hätte also der Arbeitgeber ohne den Einsatz ein eigenes Fahrzeug einsetzen und damit das Schadensrisiko tragen müssen, so muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die ohne Verschulden des Arbeitgebers am Fahrzeug entstehenden Schäden in analoger Anwendung des § 670 BGB ersetzen (BAG, Urteil vom 17. Juli 1997 - 8 AZR 480/95 - AP BGB § 611 Gefährdungshaftung des Arbeitgebers Nr. 14 = EzA BGB § 611 Arbeitgeberhaftung Nr. 6).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.07.2007 - 6 Sa 808/07

    Äquipollentes oder gleichwertiges Parteivorbringen

    Diese Grundsätze, die auch auf einen Erfüllungsanspruch anzuwenden sind (vgl. BAG, Urteil vom 26.01.1971 - 1 AZR 252/70 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 64 zu 2 a der Gründe; Urteil vom 17.07.1997 - 8 AZR 480/95 - AP BGB § 611 Gefährdungshaftung des Arbeitgebers Nr. 14 zu II 4 der Gründe), sehen bei grober Fahrlässigkeit eine Haftungsbeschränkung nur vor, wenn der Verdienst des Arbeitnehmers in einem deutlichen Missverhältnis zum verwirklichten Schadensrisiko der Tätigkeit steht (BAG, Urteil vom 12.10.1989 - 8 AZR 276/88 - BAGE 63, 127 = AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 97 zu II 2 b der Gründe).
  • ArbG Limburg, 05.08.2002 - 1 Ca 1159/01

    Voraussetzungen einer ergebnisabhängigen Zusatzgratifikation; Abgrenzung zwischen

    Um einen Einsatz im Betätigungsbereich des Arbeitgebers handelt es sich, wenn ohne den Einsatz des Arbeitnehmerfahrzeugs der Arbeitgeber ein eigenes Fahrzeug einsetzen und damit dessen Unfallgefahr tragen müsste (BAG 17.07.1997 - 8 AZR 580/95, NZA 1997, 1346).

    Bei der Verpflichtung des Arbeitgebers zum Aufwendungsersatz nach § 670 BGB ist grundsätzlich in entsprechender Anwendung des § 254 BGB ein Verschulden des Arbeitnehmers zu berücksichtigen (BAG AP Nr. 9 zu § 611 BGB-Gefährungshaftung des Arbeitgebers; BAG NZA 1997, 1346).

  • LAG Schleswig-Holstein, 08.12.2010 - 6 Sa 350/10

    Sachschaden, Unfallschaden, Arbeitnehmer, Privat-PKW, Ersatz, Einstandspflicht,

    Grundlage dieser verschuldensunabhängigen Einstandspflicht des Arbeitgebers für arbeitsbedingte Eigenschäden des Arbeitnehmers bildet eine Analogie zu § 670 BGB (vgl. BAG GS 10.11.1961 ­ GS 1/60 ­ BAGE 12, 15; 17.07.1997 ­ 8 AZR 480/95 ­ AP BGB § 611 Gefährdungshaftung des Arbeitsgebers Nr. 14; 27.01.2000 ­ 8 AZR 876/98 ­ NZA 2000, 727; zum Meinungsstand in der Literatur zur dogmatischen Herleitung vgl. ErfK/Preis, § 619 BGB Rn. 77 ff.).
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