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   OLG Frankfurt, 18.11.1997 - 17 U 103/96   

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OLG Frankfurt, 18.11.1997 - 17 U 103/96 (https://dejure.org/1997,3721)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.11.1997 - 17 U 103/96 (https://dejure.org/1997,3721)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. November 1997 - 17 U 103/96 (https://dejure.org/1997,3721)
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Gefälligkeitsfahrt zur Werkstatt

Stillschweigender Haftungsverzicht

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 1232
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 24.06.1986 - 8 U 174/85

    Zum Mitverschulden des nichtangegurteten Insassen zum Haftungsverzicht bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.11.1997 - 17 U 103/96
    Der Gedanke eines solchen konkludenten Haftungsverzichts ist in der Rechtsprechung für sogenannte Gefälligkeitsfahrten entwickelt worden, bei denen der gefällige Fahrer den - nicht mehr fahrtüchtigen - Halter in dessen Pkw fährt und dabei verunglückt (vgl. etwa OLG Bamberg, NJW-RR 1986, 252; OLG Frankfurt a. M., NJW-RR 1986, 1350; Palandt-Heinrichts, § 254 Rdnrn. 70-73, 79-81).

    Dieser konkludente Haftungsverzicht war indessen beschränkt auf Sachschäden und sollte nicht Haftpflichtansprüche des Kl. wegen Personenschäden umfassen, wenn etwa der Kl. als Insasse mitgefahren wäre; insoweit genießt der Bekl. nach § 10 Nr. 2 c Versicherungsschutz, ein Haftungsverzicht käme insoweit lediglich dem Haftpflichtversicherer zugute und widerspräche dem wohlverstandenen Interesse der Beteiligten; deshalb kann nicht angenommen werden, daß sich ein stillschweigender Haftungsverzicht auf derartige durch Versicherungsansprüche gedeckte Schadensersatzverpflichtungen des gefälligen Fahrers erstrecken soll (vgl. OLG Frankfurt a. M., NJW-RR 1986, 1350; Palandt-Heinrichs, § 254 Rdnrn. 71, 80, 81).

  • OLG Bamberg, 26.03.1985 - 5 U 200/84

    Anspruch auf Schadensersatz aus übergegangenem Recht auf Grund eines Unfalles;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.11.1997 - 17 U 103/96
    Der Gedanke eines solchen konkludenten Haftungsverzichts ist in der Rechtsprechung für sogenannte Gefälligkeitsfahrten entwickelt worden, bei denen der gefällige Fahrer den - nicht mehr fahrtüchtigen - Halter in dessen Pkw fährt und dabei verunglückt (vgl. etwa OLG Bamberg, NJW-RR 1986, 252; OLG Frankfurt a. M., NJW-RR 1986, 1350; Palandt-Heinrichts, § 254 Rdnrn. 70-73, 79-81).
  • OLG Frankfurt, 21.06.2005 - 14 U 120/04

    Haftung bei Kfz-Unfall: Stillschweigende Haftungsbeschränkung bei einer

    Unter dem Begriff "Gefälligkeitsfahrt" fallen nicht nur solche Fahrten, die ein Fahrer ohne rechtliche Bindung aus reiner kameradschaftlicher Verbundenheit unternimmt, sondern auch solche Fahrten, die aufgrund eines ausdrücklichen Auftrages unentgeltlich durchgeführt werden (vgl. OLG Frankfurt NJW 1998, 1232).

    Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass beim Bestehen eines Haftpflichtschutzes regelmäßig kein stillschweigender Haftungsausschluss angenommen werden kann, weil dies nicht dem Willen der Parteien entspricht, da die Parteien regelmäßig nicht den Haftpflichtversicherer entlasten wollen (vgl. OLG Frankfurt NJW 1998, 1232; Thüringer Oberlandesgericht OLG-NL 1999, 153).

  • BGH, 07.11.2013 - III ZR 263/12

    Amtshaftungsanspruch der Bundesrepublik Deutschland gegen ein Bundesland:

    Eine Beschränkung der - auch: deliktischen - Haftung des Beklagten auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, wie es bei zivilrechtlichen Auftragsverhältnissen für gefahrgeneigte Tätigkeiten in Betracht kommt (vgl. z.B. OLG Hamm, NJW-RR 2001, 455, 456; OLG Frankfurt am Main, NJW 1998, 1232, 1233; siehe auch BGH, Urteile vom 13. Dezember 2004 - II ZR 17/03, NJW 2005, 981 und vom 5. Dezember 1983 - II ZR 252/82, BGHZ 89, 153, 156 f zum Freistellungsanspruch von Vereinsmitgliedern bei Ausführung gefahrgeneigter Aufträge für den Verein) scheidet aus.
  • OLG Stuttgart, 07.01.2008 - 5 U 161/07

    Unerlaubte Handlung: Verletzung eines Beifahrers bei einem vom Fahrer

    Zwar erstreckt sich ein stillschweigender Haftungsausschluss nicht auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz (OLG Köln, a.a.O.; OLG Hamm, Urt. v. 23.03.1998 - 6 U 191/97 - NJW-RR 1998, 1557; OLG Frankfurt, Urt. v. 18.11.1997 - 17 U 103/09 - NJW 1998, 1232).
  • OLG Koblenz, 11.10.2004 - 12 U 1197/03

    Haftung bei Kfz-Unfall: Stillschweigend vereinbarte Haftungsbeschränkung bei

    Zwar spricht das Bestehen einer Haftpflichtversicherung im deutschen Haftpflichtrecht in der Regel gegen eine stillschweigende Haftungsbeschränkung (vgl. BGHZ 39, 156, 158; BGH, NJW 1993, 3068, 3069; OLG Frankfurt, NJW 1998, 1232; OLG Köln, MDR 2002, 150, 151).

    Zwar erstreckt sich eine stillschweigender Haftungsverzicht nicht auf grobe Fahrlässigkeit (vgl. OLG Celle, NZV 1993, 187; OLG Frankfurt, NJW 1998, 1232; OLG Hamm, NZV 1999, 421; OLG Köln, MDR 2002, 150, 151).

  • OLG Köln, 19.09.2001 - 26 U 24/01

    Gefälligkeitsfahrten

    Zwar spricht das Bestehen einer Haftpflichtversicherung in aller Regel gegen eine stillschweigende Haftungsbeschänkung, da in den Fällen, in denen eine Pflichtversicherung besteht, es weder dem gesetzlichen Anliegen der Versicherungspflicht noch dem Willen der Beteiligten entspricht, durch Verzichtsabreden den Versicherer zu entlasten (vgl. BGHZ 39, 156, 158; BGH NJW 1993, 3068, 3069; OLG Frankfurt NJW 1998, 1232).

    Zwar erstreckt sich eine derartiger stillschweigender Haftungsverzicht nicht auf grobe Fahrlässigkeit (vgl. OLG Hamm NZV 1999, 421; OLG Frankfurt NJW 1998, 1232; OLG Celle NZV 1993, 187).

  • LG Frankfurt/Main, 10.06.2021 - 24 O 36/20

    Haftungsbeschränkung beim Fahren mit fremdem Fahrzeug

    Der Gedanke einer stillschweigenden Haftungsbeschränkung ist in der Rechtsprechung jedoch gerade für Gefälligkeitsfahrten entwickelt worden, bei denen der gefällige Fahrer den nicht mehr fahrtüchtigen Halter in dessen PKW fährt und dabei verunglückt (OLG Frankfurt NJW 1998, 1232; vgl. etwa OLG Bamberg, NJW-RR 1986, 252; OLG Frankfurt NJW-RR 1986, 1350).
  • OLG Saarbrücken, 06.02.2007 - 4 U 538/05

    Ersatzanspruch gegen Mieter eines Kfz bei anlässlich Fahrzeugrückgabe erfolgter

    Der Haftungsausschluss des § 11 Nr. 2 AKB kann nicht als allgemein bekannt vorausgesetzt werden ( vgl. OLG Frankfurt a.M. NJW 1998, 1232 ).
  • OLG Frankfurt, 21.11.2001 - 23 U 219/00

    Begründung eines Auftragsverhältnisses durch Übergabe eines Schecks

    Zwar kann im Einzelfall stillschweigend eine abweichende Vereinbarung anzunehmen sein (OLG Frankfurt NJW 98, 1232; Palandt-Sprau a.a.O. § 662 BGB Rz. 11).
  • LG Stralsund, 28.11.2006 - 7 O 354/05

    Zum Mitverschulden des Beifahrers auf einem Motorrad mit alkoholisiertem Fahrer

    Dies entspräche nicht dem Willen der Parteien, die den Haftpflichtversicherer regelmäßig nicht entlasten wollen (vgl. OLG Frankfurt, NJW 1998, 1232; Thüringer Oberlandesgericht, OLG-NL 1999, 153).
  • OLG Koblenz, 12.05.1999 - 1 U 1067/98
    Solche besonderen Umstände liegen hier nicht vor und können nicht darin gesehen werden, dass der Beklagte für den Kläger aus Gefälligkeit und unentgeltlich tätig wurde (vgl. auch OLG Frankfurt, NJW 1998, 1232).
  • KG, 24.01.2002 - 12 U 3217/00

    Anscheinsbeweis und Fahrlässigkeit bei Gefährdung Dritter durch Abkommen von der

  • OLG Frankfurt, 20.11.2001 - 23 U 219/00

    Auftragsrecht; Zweckgebundene Zuwendungen ; Lebensgefährte; Darlehen; Geld;

  • LG München I, 09.04.2019 - 17 O 4345/14

    Stillschweigende Haftungsbeschränkung bei fehlender Haftpflichtversicherung

  • OLG Saarbrücken, 06.02.2007 - 5 U 538/05

    Kfz-Versicherung - Risikoausschluss - Schaden an eigenen Fahrzeugen - Schaden an

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