Rechtsprechung
   BGH, 19.12.1997 - 5 StR 569/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,706
BGH, 19.12.1997 - 5 StR 569/96 (https://dejure.org/1997,706)
BGH, Entscheidung vom 19.12.1997 - 5 StR 569/96 (https://dejure.org/1997,706)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 1997 - 5 StR 569/96 (https://dejure.org/1997,706)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,706) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 13 StGB; § 52 StGB; § 78a StGB; § 263 StGB; § 370 Abs. 1 AO, Art 103 Abs. 2 GG; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
    Konkurrenzen (Figur der natürlichen Handlungseinheit); Beihilfe durch Unterlassen (subjektiv-wertende Täterschaftsabgrenzung des BGH; hypothetische Kausalität); Ingerenz; Straflosigkeit der Täuschung zur Abwendung von Zuschlägen und Zwangsgeldern im Zusammenhang mit ...

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der "natürlichen Handlungseinheit" und für die Annahme eines "einheitlichen Lebensvorgangs" in Fällen sukzessiver Tatausführung - Verjährungsfrist bei sukzessiver Tatausführung bezüglich einer Beihilfe zur Steuerhinterziehung

  • Judicialis

    StGB 1975 § 52; ; StGB 1975 § 78a; ; StGB 1975 § 263; ; AO § 370 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Urteil gegen Dr. Johannes Zwick aufgehoben

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Johannes Zwick

Papierfundstellen

  • BGHSt 43, 381
  • NJW 1998, 1568
  • NStZ 1998, 572 (Ls.)
  • StV 1998, 186
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (32)

  • BGH, 17.07.1991 - 5 StR 225/91

    Fehlgeschlagener Versuch einer Steuerhinterziehung; Strafklageverbrauch

    Auszug aus BGH, 19.12.1997 - 5 StR 569/96
    Zur Tat und Tatbeendigung bei sukzessiver Ausführung von Steuerhinterziehung im Beitreibungsverfahren (Fortführung von BGHSt 41, 368; Abgrenzung zu BGHSt 36, 105 und 38, 37).

    Diese Beurteilung steht nicht im Widerspruch zu den Grundsätzen der Entscheidungen BGHSt 36, 105 (116) und BGHSt 38, 37 (40), die zur prozessualen Tatidentität bei Steuerhinterziehungsdelikten ergangen sind.

    Vielmehr ändert der Täter durch die gesetzlich vorgesehenen Rechtsbehelfe der Abgabenordnung und der Finanzgerichtsordnung nur die eingesetzten Mittel zur Erreichung desselben Zieles; demgegenüber kommt es auf die bisweilen langen Zeiträume bis zur endgültigen Bestandskraft des angefochtenen Steuerbescheides nicht an (BGHSt 38, 37, 40).

  • BGH, 30.11.1995 - 5 StR 465/95

    Begriff der Tat bei sukzessiver Ausführung (hier: Erpressung; Fall Dagobert)

    Auszug aus BGH, 19.12.1997 - 5 StR 569/96
    Zur Tat und Tatbeendigung bei sukzessiver Ausführung von Steuerhinterziehung im Beitreibungsverfahren (Fortführung von BGHSt 41, 368; Abgrenzung zu BGHSt 36, 105 und 38, 37).

    Denn in Fällen sukzessiver Tatausführung - wie hier - hat der Senat in seiner Entscheidung BGHSt 41, 368 ("Dagobert") für die Beurteilung, inwieweit Teilakte zu einer Tat im Rechtssinne verbunden werden, darauf abgestellt, ob die der Tatbestandsvollendung dienenden Teilakte in sich einen einheitlichen Lebensvorgang bilden.

    Ein Fehlschlag in diesem Sinne liegt vor, wenn der Täter nach dem Mißlingen des vorgestellten Tatablaufs zu der Annahme gelangt, er könne die Tat nicht mehr ohne zeitliche Zäsur mit den bereits eingesetzten und anderen bereitliegenden Mitteln vollenden, und deshalb ein erneutes Ansetzen notwendig ist, um zum gewünschten Ziel zu gelangen (BGHSt 41, 368, 369).

  • BayObLG, 27.03.1991 - RReg. 4 St 15/91

    Parkuhr als Leistungsautomat

    Auszug aus BGH, 19.12.1997 - 5 StR 569/96
    So wird im Schrifttum (Tröndle, StGB 48. Aufl. § 263 Rdn. 42; Cramer in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. § 263 Rdn. 78 a; Lackner in LK 10. Aufl. § 263 Rdn. 252) und in der Rechtsprechung (vgl. nur RGSt 71, 281; 76, 278; BayObLG. wistra 1991, 230 f.; OLG Karlsruhe NStZ 1990, 282 m.w.N.; OLG. Stuttgart …

    Sie sind insoweit den Bußgeldern des Ordnungswidrigkeitenrechts vergleichbar, die - ebenfalls ohne das Gewicht des strafrechtlichen Unwerturteils - darauf gerichtet sind, die Rechtsordnung bereits im Vorfeld des Strafrechts durchzusetzen, und deshalb nicht vom wirtschaftlichen Vermögensbegriff erfaßt werden (vgl. BayObLG wistra 1991, 230).

  • BGH, 20.12.1983 - 1 StR 746/83

    Zumutbarkeit der unterlasseen Handlung bei unechten Unterlassungsdelikten -

    Auszug aus BGH, 19.12.1997 - 5 StR 569/96
    Die Entscheidung, ob ein bestimmtes, den strafrechtlich mißbilligten Erfolg abwendendes Verhalten zumutbar ist, muß grundsätzlich von dem dazu berufenen Tatrichter im Rahmen einer wertenden Gesamtwürdigung des Einzelfalles getroffen werden, in die einerseits die widerstreitenden Interessen der Beteiligten, andererseits die Gefahr für das bedrohte Rechtsgut einzubeziehen sind (BGH NStZ 1984, 164 m.w.N.).

    Während eine mögliche drohende Strafverfolgung gegen den Unterlassenden selbst von der Rechtsprechung für zumutbar erachtet worden ist (vgl. BGHSt 11, 353), wird im allgemeinen eine mit der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung verbundene Anzeige nächster Angehöriger bei staatlichen Stellen für unzumutbar gehalten, jedoch kommt es auch insoweit auf die Umstände des Einzelfalles an (BGH NStZ 1984, 164 m.w.N.).

  • BFH, 29.08.1991 - V R 78/86

    Erhebung der vollen Säumniszuschläge kann - nach vorher abgelehnter Aussetzung

    Auszug aus BGH, 19.12.1997 - 5 StR 569/96
    Sie sind allerdings grundsätzlich akzessorisch im Verhältnis zu dem zugrundeliegenden Steueranspruch und teilen dessen steuerrechtliches Schicksal (vgl. BFH. BStBl II 1992, 997; BFH/NV 1993, 644; 1994, 687); etwas anderes gilt nach § 240 AO nur für Säumniszuschläge (vgl. aber BFH. BStBl II 1991, 906).

    Daß sie daneben teilweise auch anderen Zwecken dienen und nicht ausschließlich als Sanktion anzusehen sind (vgl. BFH. BStBl II 1991, 906), ändert daran nichts.

  • BGH, 01.02.1989 - 3 StR 450/88

    Umfang des Gesamtvorsatzes; Prozessualer Tatbegriff bei falschen Angaben

    Auszug aus BGH, 19.12.1997 - 5 StR 569/96
    Zur Tat und Tatbeendigung bei sukzessiver Ausführung von Steuerhinterziehung im Beitreibungsverfahren (Fortführung von BGHSt 41, 368; Abgrenzung zu BGHSt 36, 105 und 38, 37).

    Diese Beurteilung steht nicht im Widerspruch zu den Grundsätzen der Entscheidungen BGHSt 36, 105 (116) und BGHSt 38, 37 (40), die zur prozessualen Tatidentität bei Steuerhinterziehungsdelikten ergangen sind.

  • OLG Braunschweig, 08.03.1996 - Ss (B) 100/95

    Steuerstrafrecht; keine mittelbare Täterschaft des Steuerberaters bei

    Auszug aus BGH, 19.12.1997 - 5 StR 569/96
    Eine leichtfertige Steuerverkürzung nach § 378 AO im Zusammenhang mit dem Tatkomplex Bayern II scheitert schon daran, daß Q. zwar Kenntnis von der Wiederaufnahme der Verhandlungen hatte, aber nicht in Wahrnehmung der Interessen der Steuerpflichtigen handelte, wie es der Tatbestand des § 378 AO erfordert (vgl. auch BayObLG NStZ 1994, 136; OLG. Braunschweig NJW 1997, 3254).
  • OLG Karlsruhe, 17.01.1990 - 3 Ss 169/89
    Auszug aus BGH, 19.12.1997 - 5 StR 569/96
    So wird im Schrifttum (Tröndle, StGB 48. Aufl. § 263 Rdn. 42; Cramer in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. § 263 Rdn. 78 a; Lackner in LK 10. Aufl. § 263 Rdn. 252) und in der Rechtsprechung (vgl. nur RGSt 71, 281; 76, 278; BayObLG. wistra 1991, 230 f.; OLG Karlsruhe NStZ 1990, 282 m.w.N.; OLG. Stuttgart …
  • BGH, 18.08.1993 - 3 StR 469/93

    Zulässigkeitsvoraussetzungen von Aufklärungsrügen - Bewertung von Vorstrafakten

    Auszug aus BGH, 19.12.1997 - 5 StR 569/96
    § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO verlangt eine so genaue Angabe der die Rüge begründenden Tatsachen, daß das Revisionsgericht allein auf ihrer Grundlage prüfen kann, ob der geltend gemachte Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen werden (st. Rspr., vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 7, 8 m.w.N.).
  • BGH, 01.09.1992 - 1 StR 281/92

    Vorlage gefälschter Unterlagen durch Verteidiger

    Auszug aus BGH, 19.12.1997 - 5 StR 569/96
    Deshalb komme ihnen keine Bedeutung im wirtschaftlichen Verkehr zu mit der Folge, daß sie nicht unter den Schutzbereich des § 263 StGB fielen (vgl. auch BGHSt 38, 345, 351, wo diese Frage letztlich offengelassen wird).
  • BGH, 05.06.1996 - 2 StR 70/96
  • BFH, 26.04.1989 - I R 10/85

    1. Festsetzung eines Verspätungszuschlags auch bei bewußter Fristüberschreitung

  • RG, 03.07.1937 - 3 D 289/37

    Beischlafähnlichkeit ist ein Rechtsbegriff. Für ihn kommt es nicht darauf an, ob

  • BGH, 23.03.1994 - 5 StR 91/94

    Abgrenzung von Betrug und Steuerhinterziehung (Vortäuschung der Existenz eines

  • BFH, 15.04.1997 - VII R 74/96

    Hinterziehung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen durch unrichtige Angaben in der

  • BGH, 03.05.1993 - 5 StR 180/93

    Mangelnder Beweisantrag aufgrund fehlender Beweisbehauptung - Zulässigkeit und

  • BGH, 01.04.1958 - 1 StR 24/58

    Pflicht zur Hilfeleistung - Verursachung eines Unglücksfalls - Verursacher -

  • BFH, 09.02.1993 - VIII R 83/91

    Abzugsfähigkeit von Steuerhinterziehungszinsen als Werbungskosten - Tilgung von

  • BayObLG, 09.11.1993 - 4St RR 54/93
  • BFH, 25.03.1992 - I R 159/90

    Auswirkungen der Steuerbetrags-Herabsetzung auf Zinsbescheid

  • BFH, 22.04.1983 - VI R 268/80

    Konkursforderung - Steuersäumniszuschläge

  • BGH, 01.02.1989 - 3 StR 179/88

    Schutzzweck des § 370 Abgabenordnung - Konkurrenzverhältnis zwischen dem

  • BGH, 18.09.1986 - 4 StR 429/86

    Handlungspflicht bei fahrlässiger Verursachung eines Brandes

  • BGH, 18.10.1995 - 3 StR 211/95

    Geheimdienstliche Agententätigkeit - Einzige Tat im Rechtssinne - Letztes

  • BGH, 26.02.1997 - 3 StR 525/96

    Geheimdienstliche Agententätigkeit für das MfS (tatbestandliche Handlungseinheit;

  • BGH, 06.07.1990 - 2 StR 549/89

    Strafrechtliche Produkthaftung: Lederspray

  • BGH, 14.10.1997 - 1 StR 635/96
  • BGH, 23.06.1992 - 5 StR 74/92

    Steuerlich erhebliche Umstände im Beitreibungsverfahren - Erörterung

  • BGH, 25.09.1991 - 3 StR 95/91

    Garantenstellung aus körperlicher Mißhandlung bei späterer Tötung des

  • BGH, 27.10.1953 - 5 StR 723/52
  • RG, 20.12.1938 - 1 D 942/38

    1. Zum Tatbestande der Beihilfe zum Gattenmord, insbesondere der Beihilfe, die

  • RG, 12.04.1937 - 3 D 970/36

    Kann sich ein Schiffsoffizier dadurch der Beihilfe zur Zollhinterziehung schuldig

  • BGH, 09.05.2017 - 1 StR 265/16

    Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Garantenstellung aus Ingerenz: Begrenzung

    In Fällen der Beihilfe durch Unterlassen kann es nach der Rechtsprechung ausreichen, dass die Tatvollendung durch das Einschreiten erschwert oder abgeschwächt worden oder für den Handelnden riskanter geworden wäre (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 1997 - 5 StR 569/96, BGHSt 43, 381, 397 mwN; vgl. auch Ransiek aaO sowie BFH, Urteil vom 21. November 2000 - VII R 8/00, HFR 2001, 543).

    Danach ist aufgrund wertender Betrachtung abzuwägen, ob die innere Haltung des Unterlassenden zur Begehungstat des anderen als Ausdruck eines sich die Tat des anderen zu Eigen machenden Täterwillens aufzufassen ist oder ob seine innere Einstellung davon geprägt ist, dass er sich dem Handelnden im Willen unterordnet und das Geschehen ohne innere Beteiligung und ohne Interesse am drohenden Erfolg im Sinne bloßen Gehilfenwillens lediglich ablaufen lässt (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 1997 - 5 StR 569/96, BGHSt 43, 381, 397).

    Die Garantenpflicht aus vorangegangenem gefährdenden Tun beruht auf dem allgemeinen Gedanken, dass derjenige, der durch sein Verhalten die Gefahr eines Schadens geschaffen oder mitgeschaffen hat, rechtlich verpflichtet ist, den dadurch drohenden Schaden abzuwenden (vgl. BGH, Beschluss vom 13. November 1963 - 4 StR 267/63, BGHSt 19, 152, 154 und Urteile vom 26. Juni 1990 - 2 StR 549/89, BGHSt 37, 106, 115 sowie vom 19. Dezember 1997 - 5 StR 569/96, BGHSt 43, 381, 397).

    Dabei ist es aber erforderlich, dass das vorangegangene Verhalten nicht nur gefahrschaffend oder -erhöhend, sondern zugleich pflichtwidrig war (vgl. nur BGH, Urteile vom 19. Juli 1973 - 4 StR 284/73, BGHSt 25, 218, 221 f.; vom 6. Mai 1986 - 4 StR 150/86, BGHSt 34, 82, 84; vom 26. Juni 1990 - 2 StR 549/89, BGHSt 37, 106, 115 und vom 19. Dezember 1997 - 5 StR 569/96, BGHSt 43, 381, 397; vgl. auch Kudlich in Satzger/Schluckebier/Widmaier, StGB, 3. Aufl., § 13 Rn. 24 mwN).

  • BGH, 03.07.2019 - 5 StR 132/18

    Freisprüche in zwei Fällen ärztlich assistierter Selbsttötungen bestätigt

    Ursächlichkeit liegt bei den (unechten) Unterlassungsdelikten vor, wenn bei Vornahme der pflichtgemäßen Handlung der tatbestandsmäßige Schadenserfolg mit dem für die Bildung der richterlichen Überzeugung erforderlichen Beweismaß der an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit verhindert worden wäre (vgl. BGH, Urteile vom 4. Juli 1984 - 3 StR 96/84, BGHSt 32, 367, 369 f.; vom 6. Juli 1990 - 2 StR 549/89, BGHSt 37, 106, 126 f.; vom 19. Dezember 1997 - 5 StR 569/96, BGHSt 43, 381, 397; vom 19. April 2000 - 3 StR 442/99, NJW 2000, 2754, 2757 und vom 4. September 2014 - 4 StR 473/13, BGHSt 59, 292, 301 f.; Beschluss vom 5. August 2015 - 1 StR 328/15, BGHSt 61, 21, 27).
  • BGH, 04.09.2014 - 4 StR 473/13

    Fall Ouri Jallow - Freiheitsberaubung durch Unterlassen durch Polizeibeamte nach

    Nach ihr ist ein Unterlassen mit dem tatbestandsmäßigen Erfolg als "quasiursächlich" in Zurechnungsverbindung zu setzen und zu prüfen, ob dieser beim Hinzudenken der gebotenen Handlung entfiele, ob also die gebotene Handlung den Erfolg verhindert hätte (st. Rspr., vgl. BGH, Urteile vom 4. März 1954 - 3 StR 281/53, BGHSt 6, 1, 2; vom 26. Juni 1990 - 2 StR 549/89, BGHSt 37, 106, 126; vom 19. Dezember 1997 - 5 StR 569/96, BGHSt 43, 381, 397; vom 6. November 2002 - 5 StR 281/01, BGHSt 48, 77, 93).
  • BGH, 02.12.2008 - 1 StR 416/08

    Grundsatzentscheidung zur Strafhöhe bei Steuerhinterziehung

    Damit hat die Vorschrift des § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV einen materiellen Regelungsgehalt und nicht den Charakter eines Säumnis- oder Verspätungszuschlages oder eines Zwangsgelds (vgl. dazu BGHSt 43, 381, 400 ff.).
  • BGH, 08.03.2017 - 1 StR 466/16

    Betrug (Täuschung durch Unterlassen: Aufklärungspflicht, Garantenstellung,

    Die Entscheidung, ob ein bestimmtes, den strafrechtlich missbilligten Erfolg abwendendes Verhalten zumutbar ist, muss grundsätzlich von dem dazu berufenen Tatrichter im Rahmen einer wertenden Gesamtwürdigung des Einzelfalles getroffen werden, in die einerseits die widerstreitenden Interessen der Beteiligten und andererseits die Gefahr für das bedrohte Rechtsgut einzubeziehen sind (BGH, Urteil vom 19. Dezember 1997 - 5 StR 569/96, BGHSt 43, 381, 398 f.; siehe auch bereits Urteil vom 20. Dezember 1983 - 1 StR 746/83, NStZ 1984, 164; Kudlich in Satzger/Schluckebier/Widmaier aaO § 13 Rn. 44; Wohlers/Gaede in Nomos Kommentar zum StGB, 4. Aufl., § 13 Rn. 18).

    Ist mit der Vornahme der rechtlich gebotenen Handlung die Gefahr der Aufdeckung eigener Straftaten des Garanten verbunden, steht dies der Zumutbarkeit normgemäßen Verhaltens gerade wegen des eigenen rechtswidrigen Verhaltens im Vorfeld regelmäßig nicht entgegen (BGH, Urteile vom 1. April 1958 - 1 StR 24/58, BGHSt 11, 353, 355 f. und vom 19. Dezember 1997 - 5 StR 569/96, BGHSt 43, 381, 399; vgl. auch Urteil vom 6. Mai 1960 - 4 StR 117/60, BGHSt 14, 282, 286 f.; Weigend in Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl., § 13 Rn. 69; Kudlich aaO § 13 Rn. 44; Wohlers/Gaede aaO § 13 Rn. 18).

  • BGH, 12.01.2010 - 1 StR 272/09

    Einsturz der Eissporthalle Bad Reichenhall: Freispruch aufgehoben

    Danach ist ein Unterlassen dann mit dem tatbestandsmäßigen Erfolg als "quasi-ursächlich" in Zurechnungsverbindung zu setzen, wenn dieser beim Hinzudenken der gebotenen Handlung entfiele, wenn also die gebotene Handlung den Erfolg verhindert hätte (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urt. vom 4. März 1954 - 3 StR 281/53 - (BGHSt 6, 1, 2); Urt. vom 19. Dezember 1997 - 5 StR 569/96 - (BGHSt 43, 381, 397); Urt. vom 26. Juni 1990 - 2 StR 549/89 (BGHSt 37, 106, 126); Urt. vom 6. November 2002 - 5 StR 281/01 - (BGHSt 48, 77, 93); Weigend in LK 12. Aufl. § 13 Rdn. 70; Stree in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 13 Rdn. 61; Kudlich in Satzger/Schmitt/Widmaier, StGB § 13 Rdn. 10; Fischer, StGB 57. Aufl. Vor § 13 Rdn. 39 jew. m.w.N.).
  • BGH, 06.06.2007 - 5 StR 127/07

    Steuerhinterziehung durch Sachbearbeiter des Finanzamtes (Machen unrichtiger

    Zinsen auf Steuererstattungsbeträge gemäß § 233a AO sind Steuervorteile im Sinne von § 370 Abs. 1 AO (Abgrenzung zu BGHSt 43, 381).

    Im Gegensatz zu Säumnis- und Verspätungszuschlägen sowie Zwangsgeldern (vgl. zur Verkürzung solcher steuerlicher Nebenleistungen BGHSt 43, 381, 406) steht bei Zinsen auf Steuererstattungen die wirtschaftliche Bedeutung des Zeitpunkts von Steuerzahlungen für die staatlichen Einnahmen im Vordergrund.

    Damit dient die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen unmittelbar dem zu schützenden Rechtsgut des § 370 AO, nämlich dem Anspruch des Steuergläubigers auf den vollen Ertrag jeder einzelnen Steuer (vgl. BGHSt 36, 100, 102; 40, 109, 111; 43, 381, 404).

  • BGH, 17.04.2008 - 5 StR 547/07

    Steuerhinterziehung durch verdeckte Gewinnausschüttung (Mittäterschaft;

    bb) Der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Konkurrenzverhältnis zwischen § 370 AO und § 263 StGB (vgl. insbesondere BGHSt 43, 381, 405) lässt sich ungeachtet der unterschiedlichen Deliktsstruktur (vgl. etwa zum Problem des § 371 AO Rönnau, wistra 1995, 47, 48 f.) in Bezug auf Kirchensteuern keine abschließende Sonderregelegung durch den Tatbestand der Steuerhinterziehung entnehmen.
  • BGH, 09.03.2022 - 4 StR 200/21

    Anfragebeschluss; versuchtes Unterlassungsdelikt (bedingter Vorsatz:

    aa) Die in einzelnen Entscheidungen des BGH gewählte Formulierung, eine Strafbarkeit wegen eines vollendeten unechten Unterlassungsdelikts setze die Feststellung voraus, dass die unterbliebene Handlung den Erfolgseintritt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verhindert hätte (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 1997 - 5 StR 569/96, BGHSt 43, 381, 397), trägt den bestehenden Beweisschwierigkeiten bei der Feststellung hypothetischer Kausalzusammenhänge Rechnung.
  • BGH, 08.03.2017 - 1 StR 540/16

    Betrug durch Unterlassen (erforderliche vermögensbezogene Aufklärungspflicht:

    Die Entscheidung, ob ein bestimmtes, den strafrechtlich missbilligten Erfolg abwendendes Verhalten zumutbar ist, muss grundsätzlich von dem dazu berufenen Tatrichter im Rahmen einer wertenden Gesamtwürdigung des Einzelfalles getroffen werden, in die einerseits die widerstreitenden Interessen der Beteiligten und andererseits die Gefahr für das bedrohte Rechtsgut einzubeziehen sind (BGH, Urteil vom 19. Dezember 1997 - 5 StR 569/96, BGHSt 43, 381, 398 f.; siehe auch bereits BGH, Urteil vom 20. Dezember 1983 - 1 StR 746/83, NStZ 1984, 164; Kudlich in Satzger/ Schluckebier/Widmaier aaO § 13 Rn. 44; Wohlers/Gaede in Nomos Kommentar zum StGB, 4. Aufl., § 13 Rn. 18).

    Ist mit der Vornahme der rechtlich gebotenen Handlung die Gefahr der Aufdeckung eigener Straftaten des Garanten verbunden, steht dies der Zumutbarkeit normgemäßen Verhaltens gerade wegen des eigenen rechtswidrigen Verhaltens im Vorfeld regelmäßig nicht entgegen (BGH, Urteile vom 1. April 1958 - 1 StR 24/58, BGHSt 11, 353, 355 f.; vom 19. Dezember 1997 - 5 StR 569/96, BGHSt 43, 381, 399; vgl. auch BGH, Urteil vom 6. Mai 1960 - 4 StR 117/60, BGHSt 14, 282, 286 f.; Weigend in Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl., § 13 Rn. 69; Kudlich aaO § 13 Rn. 44; Wohlers/Gaede aaO § 13 Rn. 18).

  • OLG Frankfurt, 06.05.2021 - 2 Ws 132/20

    Strafbarkeit des "Cum-/Ex"-Leerverkaufsmodells auch als gewerbsmäßiger

  • LG Wiesbaden, 01.09.2021 - 6 KLs 1111 Js 18753/21

    Zur Konkurrenz zwischen § 370 Abs.3 AO und § 263 Abs.5 StGB

  • BGH, 21.08.2012 - 1 StR 26/12

    Steuerhinterziehung im Beitreibungsverfahren (wiederholte Steuerhinterziehung;

  • BGH, 25.11.2004 - 4 StR 326/04

    Abgrenzung von unbeendetem und beendetem Versuch beim Rücktritt (korrigierter

  • OLG Oldenburg, 10.07.2018 - 1 Ss 51/18

    Ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal der Unkenntnis der Finanzbehörde bei

  • BGH, 29.09.2021 - 2 StR 491/20

    Totschlag durch Unterlassen (Garantenstellung: Eltern-Kind-Beziehung, familiäre

  • BGH, 01.02.2007 - 5 StR 372/06

    Begriff des "Verbringers" einfuhrabgabenpflichtiger Ware (Schmuggelware;

  • BayObLG, 25.02.2022 - 201 StRR 95/21

    Freispruch bei Gewährung von Kirchenasyl bestätigt

  • BGH, 06.03.2012 - 4 StR 669/11

    Gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Betrug (Vermögensschaden; betrügerische

  • BGH, 13.02.2007 - 5 StR 400/06

    Bestechlichkeit und Untreue bei der Ablösung von Stellplatzverpflichtungen

  • LG Düsseldorf, 25.10.2012 - 10 KLs 9/12

    Anwendung der verlängerten Verjährungsfrist für einen besonders schweren Fall der

  • FG Baden-Württemberg, 18.05.2017 - 1 K 3539/16

    Feststellung bestrittener Insolvenzforderungen - rechtskräftige Verurteilung für

  • BGH, 02.11.2021 - 6 StR 485/21

    Sexueller Übergriff; Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte

  • LG Würzburg, 26.04.2016 - 5 KLs 721 Js 5413/16

    CSA Capital Sachwert Alliance und Deltoton: Anleger sollten aus Strafurteilen

  • BGH, 13.06.2002 - 4 StR 51/02

    Vollendeter Totschlag durch Unterlassen; Ingerenz (lebensgefährdende Behandlung);

  • BGH, 18.04.2007 - 5 StR 85/07

    (Keine) Sukzessive Mittäterschaft im Rahmen des Betrugstatbestands zwischen

  • BGH, 23.05.2000 - 4 StR 157/00

    Garantenstellung aus Ingerenz (pflichtwidriges Vorverhalten; nahe Gefahr des

  • BGH, 29.07.2016 - AnwZ (Brfg) 60/15

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Vermögensverfall bei erfolglosen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2016 - 3d A 1608/11

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienstverhältnis wegen Begehung eines

  • OLG Zweibrücken, 20.04.2018 - 1 OLG 2 Ss 79/17

    Fahrlässige Tötung durch Unterlassen der Startdurchsage: Beurteilung der

  • OLG Hamm, 05.12.2019 - 4 Ws 254/19

    Prozesskostenhilfe; Klageerzwingungsverfahren; Prozessbetrug; Ordnungsgeld;

  • BGH, 11.06.2002 - 1 StR 178/02

    Eigenständige Verjährung bei jeder Gesetzesverletzung; Anwendung des

  • AG Aachen, 02.08.2011 - 450 Cs 315/10

    Zulässigkeit des Auslegens von Schweigen des Betroffenen in der Hauptverhandlung

  • FG Sachsen, 02.07.2013 - 6 K 813/13

    Antrag des FA auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei Steuerschulden von knapp

  • KG, 27.02.2002 - 5 Ws (B) 106/02

    Rechtmäßigkeit i.R.d. Erteilung einer Geldbuße wegen vorsätzlicher

  • LG Wiesbaden, 01.09.2021 - 6 KLs

    Zur Konkurrenz zwischen § 370 Abs.3 AO und § 263 Abs.5 StGB

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht