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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.01.1997 - 3 L 94/96   

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https://dejure.org/1997,2514
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.01.1997 - 3 L 94/96 (https://dejure.org/1997,2514)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 16.01.1997 - 3 L 94/96 (https://dejure.org/1997,2514)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 16. Januar 1997 - 3 L 94/96 (https://dejure.org/1997,2514)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Konkursrecht; Gesetzgebungskompetenz; Zustandsverantwortlicher; Konkursverwalter; Gesamtvollstreckungsverwalter; Massenverbindlichkeiten; Ersatzvornahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 175
  • ZIP 1997, 1460
  • NJ 1998, 103
  • WM 1998, 1548
  • DVBl 1998, 103
  • DVBl 1998, 98
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.1990 - 10 S 7/90

    Inanspruchnahme des Konkursverwalters als Zustandsstörer zur Beseitigung von

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.01.1997 - 3 L 94/96
    In gleicher Weise sind wie eine Masseverbindlichkeit die Aufwendungen zu werten, die für eine während des Konkurses durchgeführte Ersatzvornahme entstanden sind (Kilger/Karsten Schmidt, KO , 16. Aufl. 1993, § 59 Anm. 1 c; anders die herrschende Meinung, z.B. VGH Mannheim, DRsp-ROM Nr. 1992/10581 = DRsp IV (438) 235 a-c = NJW 1992, 64 ).
  • BVerwG, 13.12.1990 - 5 C 21.88

    Ausbildungsförderung und elterliche Unterhaltspflicht

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.01.1997 - 3 L 94/96
    Dem Ordnungsrecht entgegenstehende Vorschriften des Konkursrechts gibt es nicht (Karsten Schmidt, aaO., S. 2834; OVG Lüneburg, NJW 1992, 1252 ; a.A.: Petersen, aaO., S. 1202, 1203).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.04.2012 - 10 S 3127/11

    Zur immissionsschutzrechtlichen Betreiberhaftung des Insolvenzverwalters

    Eine solche Pflicht kann auch nicht durch das Insolvenzrecht geschaffen werden (vgl. näher OVG für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 16.01.1997 - 3 L 94/96 - NJW 1998, 175).
  • VG Kassel, 14.05.2003 - 7 G 545/03
    Bereits vor Inkrafttreten der Insolvenzordnung war es unter Geltung der Gesamtvollstreckungsordnung und der Konkursordnung ganz überwiegende Meinung in der Verwaltungsrechtsprechung, dass die öffentlichrechtlichen Pflichten, die sich auf die Konkursmasse beziehen, auf den Gesamtvollstreckungs- bzw. Konkursverwalter übergehen (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 10.02.1999 11 C 9/97; BVerwG, Urteil vom 22.10.1998 7 C 38.97 , DÖV 1999, 303; BVerwG, Urteil vom 20.01.1984 4 C 37.80 NJW 1984, 2427ff.; OVG für Land Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 16.01.1997 3 L 94/96 ; VG Greifswald, Beschluss vom 17.04.2000 5 B 537/00 ; OVG Lüneburg, Urteil vom 20.03.1996 7 L 2062/95 ; VG Leipzig, Urteil vom 31.05.2000 3 K 1872/97 ; VG Potsdam, Beschluss vom 19.12.2001 5 L 259/01 ; differenzierend und teilweise anders VGH Kassel, Beschluss vom 22.10.1999 8 TE 4371 unter Bezugnahme auf Weitemeyer, Insolvenz und Umweltschutz, NVwZ 1997, 533).

    Es könnte dann in diesem Zusammenhang auch nicht mehr von echten Ersatzvornahmekosten gesprochen werden, weil die vorzunehmende Handlung nicht auf Kosten des Verantwortlichen, hier des Insolvenzverwalters und damit der Masse, durchgeführt würde (vgl. OVG für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 16.01.1997 aaO.).

    Nach überwiegender Meinung jedoch, der sich die Kammer anschließt, entlastet die Freigabe den Konkurs bzw. Insolvenzverwalter nicht (VG Potsdam, Beschluss vom 19.12.2001 5 L 359/01 ; VG Leipzig, Urteil vom 31.05.2002 3 K 1872/97 ; OVG für Land Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 16.01.1997 3 L 94/96 ; OVG Lüneburg, Urteil vom 20.03.1996 7 L 2062/95 ; BVerwG, Urteil vom 22.10.1998 7 C 38.97 , DÖV 1999, 303).

  • OLG Naumburg, 01.03.2000 - 5 U 192/99

    Freigabe von Gebäudeeigentum durch den Gesamtvollstreckungsverwalter

    Die gegen das Freigaberecht geltend gemachten Einwände laufen denn auch - soweit sie nicht aus dem eingangs dargestellten Liquidationsmodell hergeleitet werden - auf nichts anderes hinaus, als dass die Wiederherstellung der vorkonkurslichen Rechtszuständigkeit durch Freigabe angesichts der besonderen Bedeutung der mit dem freigegebenen Gegenstand verbundenen Ansprüche nicht hinnehmbar sei, weil der Gemeinschuldner nicht nur insolvent, sondern auch der zur Masse gehörigen Vermögensgegenstände entkleidet sei (exemplarisch das obiter dictum des OVG Greifswald ZIP 1997, 1460, 1464, dazu EWiR 1997, 989 (Pape); BVerwG ZIP 1999, 538, 540).

    Dass insbesondere die masselose Handelsgesellschaft nicht über die Mittel verfügt, Ansprüche zu befriedigen, mag beklagenswert sein, ist jedoch ebenso wie im Fall der Verfahrenseinstellung oder der Abweisung des Insolvenzantrages mangels Masse auch im Fall der Freigabe rechtlich unerheblich und kennzeichnet gerade die Insolvenz (vgl. dazu auch die zutreffenden Ausführungen von Wilmowsky, ZIP 1997, 1445, 1446, zu OVG Greifswald ZIP 1997, 1460).

  • VG Frankfurt/Oder, 08.09.1998 - 7 L 283/98

    Nachsorgeanordnungen in Form einer Beseitigungsverfügung; Genehmigungsbedürftige

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  • VG Leipzig, 31.05.2000 - 3 K 1872/97

    Konkurrenz von Abfall- und Bodenschutzrecht

    Sie wird auch nicht durch Erlass von Verwaltungsakten zur Forderung (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.02.1999 a.a.O.; OVG MV, Urt. v. 16.01.1997, NJW 1998, 175 (177)).
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