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   BGH, 10.03.1998 - X ZB 31/97   

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https://dejure.org/1998,1055
BGH, 10.03.1998 - X ZB 31/97 (https://dejure.org/1998,1055)
BGH, Entscheidung vom 10.03.1998 - X ZB 31/97 (https://dejure.org/1998,1055)
BGH, Entscheidung vom 10. März 1998 - X ZB 31/97 (https://dejure.org/1998,1055)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    ZPO § 516; ; ZPO § 552

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 516; ZPO § 552
    Unwirksamkeit der Zustellung schon bei Fehlen einer Urteilsseite

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 516, 552
    Unwirksamkeit der Zustellung bei Unvollständigkeit der Urteilsausfertigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 138, 166
  • NJW 1998, 1959
  • ZIP 1998, 926
  • MDR 1998, 1179
  • GRUR 1998, 746
  • VersR 1999, 596
  • WM 1998, 1305
  • WM 1999, 1305
  • BB 1998, 1232
  • BB 1998, 1233
  • afp 1998, 660
  • JR 1998, 423
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.04.1980 - VIII ZB 6/80

    Maßgebliches Kriterium für die Wirksamkeit einer Urteilszustellung -

    Auszug aus BGH, 10.03.1998 - X ZB 31/97
    Diese Betrachtungsweise steht nicht in Widerspruch zu den tragenden Gründen des Beschlusses des VIII. Senats des Bundesgerichtshofs vom 23. April 1980 (VIII ZB 6/80, VersR 1980, 771 (772)), auf den sich auch das Berufungsgericht gestützt hat.
  • BGH, 23.09.1992 - I ZB 2/92

    Wirksamkeit der Urteilszustellung bei abweichendem Ausfertigungsvermerk

    Auszug aus BGH, 10.03.1998 - X ZB 31/97
    Die geltende Regelung soll es dem Zustellungsempfänger ermöglichen, auf gesicherter Grundlage innerhalb der gesetzlichen Frist darüber zu entscheiden, ob er ein Rechtsmittel nach §§ 511 ff. ZPO einlegt oder einen Antrag auf Tatbestandsberichtigung nach § 320 ZPO oder auf Urteilsergänzung nach § 321 ZPO stellt (vgl. BGH, Beschl. v. 30.9.1981 - IVb ZB 805/81, VersR 1982, 70 (71); Beschl. v. 23.9.1992 - I ZB 2/92, ZIP 1993, 74 (75)).
  • BGH, 30.09.1981 - IVb ZB 805/81

    Berichtigung eines Urteils wegen fehlenden Kostenausspruchs

    Auszug aus BGH, 10.03.1998 - X ZB 31/97
    Die geltende Regelung soll es dem Zustellungsempfänger ermöglichen, auf gesicherter Grundlage innerhalb der gesetzlichen Frist darüber zu entscheiden, ob er ein Rechtsmittel nach §§ 511 ff. ZPO einlegt oder einen Antrag auf Tatbestandsberichtigung nach § 320 ZPO oder auf Urteilsergänzung nach § 321 ZPO stellt (vgl. BGH, Beschl. v. 30.9.1981 - IVb ZB 805/81, VersR 1982, 70 (71); Beschl. v. 23.9.1992 - I ZB 2/92, ZIP 1993, 74 (75)).
  • BGH, 20.04.1967 - VII ZR 280/64

    Wirksamkeit einer Zustellung bei wesentlichen Fehlern der beglaubigten Abschrift

    Auszug aus BGH, 10.03.1998 - X ZB 31/97
    Vielmehr handelt es sich auch insoweit um einen Vorgang, der nach einheitlichen Kriterien beurteilt werden muß (vgl., insbesondere zur notwendig einheitlichen Beurteilung für alle Prozeßparteien, BGH, Urt. v. 20.4.1967 - VII ZR 280/64, LM § 170 ZPO, Nr. 14).
  • OLG München, 15.04.2016 - 34 Wx 37/16

    Im Vollstreckungstitel als Nebenforderung ausgewiesene Zinsen können bei

    Dass die zugestellte und daher maßgebliche (BGHZ 186, 22), ihrer äußeren Form nach vollständige (BGHZ 138, 166) Urteilsausfertigung nicht mit der im Tenor zur Konkretisierung der geschuldeten Gegenleistung in Bezug genommenen Zeichnung verbunden ist, macht die Zustellung des Urteils schon deshalb nicht unwirksam, weil das Urteil im Original gleichfalls nicht mit der Zeichnung verbunden ist, so dass sich die Inhalte der zugestellten Ausfertigung und des Originals nicht unterscheiden (vgl. dazu Zöller/Vollkommer § 317 Rn. 6).
  • OLG Düsseldorf, 20.01.2011 - 2 U 92/10

    Anforderungen an die Vollziehung einer Unterlassungsverfügung in Urteilsform;

    Das gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich auch schon dann, wenn nur eine einzige Seite fehlt (BGH, GRUR 1998, 746 - Unzulängliche Zustellung).
  • OLG Schleswig, 06.12.2013 - 10 UF 35/13

    Rückforderung von Schenkungen bei Nichtigkeit eines Verlöbnisses

    Ein zur Unwirksamkeit der Zustellung führender wesentlicher Mangel liegt dann vor, wenn in der zugestellten Urteilsausfertigung ganze Seiten fehlen; das gilt grundsätzlich auch schon dann, wenn nur eine einzige Seite fehlt; es gilt insbesondere dann, wenn der Zustellungsempfänger die Unvollständigkeit innerhalb der Rechtsmittelfrist gegenüber dem zustellenden Gericht rügt (BGH NJW 1998, 1959 f.).
  • BGH, 30.11.2004 - XI ZB 5/04

    Begriff der grundsätzlichen Bedeutung; Versäumung der Berufungsbegründungsfrist

    Für die mit § 517 ZPO wortidentische Vorschrift des § 516 ZPO a.F. ist bereits geklärt, daß diese Regelung es dem Zustellungsempfänger ermöglichen soll, auf gesicherter Grundlage innerhalb der gesetzlichen Frist darüber zu entscheiden, ob er das Rechtsmittel der Berufung einlegt oder einen Antrag auf Tatbestandsberichtigung nach § 320 ZPO oder auf Urteilsergänzung nach § 321 ZPO stellt (BGHZ 138, 166, 168).

    Geklärt ist ferner, daß bei der Beurteilung der Frage, ob die Unvollständigkeit der Urteilsausfertigung wesentlich und infolgedessen die Zustellung unwirksam ist, auf eine typisierende Betrachtungsweise abzustellen ist und daß als typischerweise wesentlicher Mangel das Fehlen ganzer Seiten anzusehen ist (BGHZ 138, 166, 169).

  • BGH, 13.04.2000 - V ZB 48/99

    Beginn der Berufungsfrist bei Fehlern der zugestellten Urteilsausfertigung

    Da hier, anders als in der in BGHZ 138, 166 ff abgedruckten Entscheidung des Bundesgerichtshofes, auf welche die Klägerin ihre sofortige Beschwerde auch stützt, eine alle Seiten der Urschrift enthaltende Ausfertigung zugestellt wurde, ist allein ihr Inhalt maßgeblich.
  • OLG München, 15.04.2016 - 34 Wx 34/16

    Amtswiderspruch - Grundbuchamt

    Dass die zugestellte und daher maßgebliche (BGHZ 186, 22), ihrer äußeren Form nach vollständige (BGHZ 138, 166) Urteilsausfertigung nicht mit der im Tenor in Bezug genommenen Zeichnung verbunden ist, macht die Zustellung des Urteils schon deshalb nicht unwirksam, weil das Urteil im Original gleichfalls nicht mit der Zeichnung verbunden ist, so dass sich die Inhalte der zugestellten Ausfertigung und des Originals nicht unterscheiden (vgl. dazu Zöller/Vollkommer § 317 Rn. 6).
  • LG Bonn, 23.02.2005 - 5 S 197/04

    Haftung des Admin-C für rechtswidrige Inhalte

    Als typischerweise wesentlicher Mangel wird vor allem das Fehlen einer ganzen Seite angesehen (BGHZ 138, 166 ff.).
  • BGH, 17.10.2023 - X ZR 96/21

    Patentrechtliche Streitigkeit wegen nicht vorhandener Patentfähigkeit des

    Grundsätzlich führt danach schon das Fehlen einer einzigen Seite zur Unwirksamkeit der Zustellung (BGH, Beschluss vom 10. März 1998 - X ZB 31/97, BGHZ 138, 166 = GRUR 1998, 746 Rn. 7).
  • LAG Düsseldorf, 15.08.2018 - 12 TaBV 55/17

    Rechtsfolgen der Zustellung eines erstinstanzlichen Beschlusses ohne Nennung der

    Schließlich soll Regelung es dem Zustellungsempfänger ermöglichen, auf gesicherter Grundlage innerhalb der gesetzlichen Frist darüber zu entscheiden, ob er ein Rechtsmittel einlegt, einen Antrag auf Tatbestandsberichtigung oder auf Urteilsergänzung stellt (BGH 10.03.1998 - X ZB 31/97, juris Rn. 5 f.).
  • LG Braunschweig, 03.04.2014 - 22 O 904/13

    Wirksamkeit der Vertretung der Verfügungsbeklagten durch ihren

    Dagegen reicht allein die Angabe einer Kontaktadresse in der Geschäftskorrespondenz nicht aus (BGH JR 1994, 159, BGH NJW-RR 1993, 1083, NJW 1998, 1959).
  • BGH, 16.10.2001 - X ZR 212/99

    Beginn der Berufungsfrist

  • OLG Köln, 07.12.1998 - 16 U 14/98

    Kein Mitverschulden des Beifahrers allein aufgrund der Kenntnis, daß der Fahrer

  • BSG, 22.10.1998 - B 5/4 RA 68/97 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Versäumung der Berufungsfrist - Wiedereinsetzung

  • OLG Köln, 19.02.2001 - 25 UF 257/00

    Beschwerdefrist bei unvollständigem Scheidungsverbundurteil -

  • LAG Hamm, 17.12.2008 - 10 Sa 1113/08

    Aufwendungsersatzansprüche eines Arbeitnehmers; einzelvertragliche

  • LG Berlin, 29.09.2009 - 27 O 482/09

    Zustellung einer einstweiligen Verfügung

  • LG Mainz, 16.02.2007 - 8 T 36/07

    Sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung eines Restschuldbefreiungsantrages und

  • OLG Hamm, 05.03.2001 - 23 W 27/01

    keine wirksame Zustellung bei Übersendung des Kostenfestsetzungsbeschlusses in

  • BayObLG, 11.03.1999 - 1St RR 257/98

    Versehentliches Angebot zur Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer Geldauflage

  • BPatG, 14.12.2000 - 17 W (pat) 3/99
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