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   BVerfG, 06.04.1998 - 1 BvR 2194/97   

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BVerfG, 06.04.1998 - 1 BvR 2194/97 (https://dejure.org/1998,1287)
BVerfG, Entscheidung vom 06.04.1998 - 1 BvR 2194/97 (https://dejure.org/1998,1287)
BVerfG, Entscheidung vom 06. April 1998 - 1 BvR 2194/97 (https://dejure.org/1998,1287)
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Verschwundenes Einspruchsschreiben mit Eingangsstempel

§ 139 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, faire Verfahrensgestaltung;

§ 282 Abs. 2 ZPO, keine Abwälzung der Verantwortung auf die Partei bei fehlerhafter Aktenführung des Gerichts;

§ 139 ZPO, Hinweispflicht des Berufungsgerichts über vom Erstrichter abweichende Beurteilung der Beweislast

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs und auf ein faires Verfahren durch Zurückweisung verspäteter Beweisanträge in einem Zivilprozeß

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch fehlerhafte Zurückweisung eines Beweisantrags

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 2044
  • ZIP 1998, 881
  • NVwZ 1998, 837 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 162/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung von zivilprozessualen

    Auszug aus BVerfG, 06.04.1998 - 1 BvR 2194/97
    Bei der Beurteilung der Frage, ob die Anwendung von Präklusionsvorschiften durch das Gericht den vorstehend genannten verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt, müssen die Grundsätze rechtsstaatlicher Verfahrensgestaltung in die Prüfung einbezogen werden (vgl. BVerfGE 75, 183 ).

    Der Richter muß das Verfahren so gestalten, wie die Parteien des Zivilprozesses es von ihm erwarten dürfen: Er darf sich nicht widersprüchlich verhalten (BVerfGE 69, 381 ), insbesondere aber darf er aus eigenen oder ihm zuzurechnenden Fehlern oder Versäumnissen keine Verfahrensnachteile für die Beteiligten ableiten (BVerfGE 51, 188 ; 60, 1 ; 75, 183 ) und er ist allgemein zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet (BVerfGE 38, 105 ; 40, 95 ; 46, 202 ).

  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 876/84

    Rechtlich nicht mehr gerechtfertigte Auslegung eines Ersturteils durch das

    Auszug aus BVerfG, 06.04.1998 - 1 BvR 2194/97
    Erhebliche Beweisanträge muß das Gericht berücksichtigen (vgl. u.a. BVerfGE 60, 247 ; 60, 250 ; 69, 145 ).

    Durch den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs ist der Gesetzgeber nicht gehindert, durch Präklusionsvorschriften auf eine Prozeßbeschleunigung hinzuwirken, sofern die betroffene Partei ausreichend Gelegenheit hatte, sich zu allen für sie wichtigen Punkten zur Sache zu äußern, dies aber aus von ihr zu vertretenen Gründen versäumt hat (vgl. u.a. BVerfGE 69, 145 ).

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84

    Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht

    Auszug aus BVerfG, 06.04.1998 - 1 BvR 2194/97
    Der Richter muß das Verfahren so gestalten, wie die Parteien des Zivilprozesses es von ihm erwarten dürfen: Er darf sich nicht widersprüchlich verhalten (BVerfGE 69, 381 ), insbesondere aber darf er aus eigenen oder ihm zuzurechnenden Fehlern oder Versäumnissen keine Verfahrensnachteile für die Beteiligten ableiten (BVerfGE 51, 188 ; 60, 1 ; 75, 183 ) und er ist allgemein zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet (BVerfGE 38, 105 ; 40, 95 ; 46, 202 ).

    Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Fristversäumung vorliegt, ist zu beachten, daß der Anspruch auf ein faires Verfahren es verbietet, die Verantwortung für eine Säumnis auf den Bürger abzuwälzen, deren Ursache allein in der Sphäre des Gerichts liegt (vgl. BVerfGE 69, 381 ).

  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1242/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 06.04.1998 - 1 BvR 2194/97
    Erhebliche Beweisanträge muß das Gericht berücksichtigen (vgl. u.a. BVerfGE 60, 247 ; 60, 250 ; 69, 145 ).
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 669/87

    Grundsätze des fairen Verfahrens bei unleserlicher Unterschrift des

    Auszug aus BVerfG, 06.04.1998 - 1 BvR 2194/97
    Aus Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip wird als "allgemeines Prozeßgrundrecht" der Anspruch auf ein faires Verfahren abgeleitet (BVerfGE 57, 250 ; 78, 123 ).
  • BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvR 854/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 06.04.1998 - 1 BvR 2194/97
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts darf dem Bürger das Versagen organisatorischer und betrieblicher Vorkehrungen, auf die er keinen Einfluß hat, nicht zur Last gelegt werden (zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, vgl. BVerfGE 41, 23 ; BVerfGE 53, 25 [Verzögerung der Postlaufzeit]; BVerfGE 62, 216 [behördeninterner Abholdienst]).
  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Rechtsbeistand

    Auszug aus BVerfG, 06.04.1998 - 1 BvR 2194/97
    Der Richter muß das Verfahren so gestalten, wie die Parteien des Zivilprozesses es von ihm erwarten dürfen: Er darf sich nicht widersprüchlich verhalten (BVerfGE 69, 381 ), insbesondere aber darf er aus eigenen oder ihm zuzurechnenden Fehlern oder Versäumnissen keine Verfahrensnachteile für die Beteiligten ableiten (BVerfGE 51, 188 ; 60, 1 ; 75, 183 ) und er ist allgemein zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet (BVerfGE 38, 105 ; 40, 95 ; 46, 202 ).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 2 BvR 1145/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Zurechnung von

    Auszug aus BVerfG, 06.04.1998 - 1 BvR 2194/97
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts darf dem Bürger das Versagen organisatorischer und betrieblicher Vorkehrungen, auf die er keinen Einfluß hat, nicht zur Last gelegt werden (zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, vgl. BVerfGE 41, 23 ; BVerfGE 53, 25 [Verzögerung der Postlaufzeit]; BVerfGE 62, 216 [behördeninterner Abholdienst]).
  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 1379/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von

    Auszug aus BVerfG, 06.04.1998 - 1 BvR 2194/97
    Der Richter muß das Verfahren so gestalten, wie die Parteien des Zivilprozesses es von ihm erwarten dürfen: Er darf sich nicht widersprüchlich verhalten (BVerfGE 69, 381 ), insbesondere aber darf er aus eigenen oder ihm zuzurechnenden Fehlern oder Versäumnissen keine Verfahrensnachteile für die Beteiligten ableiten (BVerfGE 51, 188 ; 60, 1 ; 75, 183 ) und er ist allgemein zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet (BVerfGE 38, 105 ; 40, 95 ; 46, 202 ).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1429/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 06.04.1998 - 1 BvR 2194/97
    Erhebliche Beweisanträge muß das Gericht berücksichtigen (vgl. u.a. BVerfGE 60, 247 ; 60, 250 ; 69, 145 ).
  • BVerfG, 07.04.1976 - 2 BvR 728/75

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Rechtsbehelf eines sprachunkundigen

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

  • BVerfG, 22.05.1979 - 1 BvR 1077/77

    Anspruch auf rechtliches Gehör und Zurückweisung von Beweismitteln im Zivilprozeß

  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 99/84

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zurückweisung von Vorbringen

  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1074/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung der Wiedereinsetzung in den

  • BVerfG, 04.12.1979 - 2 BvR 376/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

  • BVerfG, 26.03.1997 - 2 BvR 842/96

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 462/77

    Anspruch auf ein faires Verfahren und Pflichtverteitigerbestellung in der

  • BVerfG, 14.02.1995 - 2 BvR 1950/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • BVerfG, 23.02.2010 - 1 BvR 2736/08

    Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über Entschädigungsregelung für

    Schließlich ist auch eine Verletzung des sich aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG ergebenden Rechts auf ein faires Verfahren nicht ersichtlich (vgl. dazu: BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 6. April 1998 - 1 BvR 2194/97 -, NJW 1998, S. 2044).
  • BFH, 10.01.2024 - XI B 24/22

    Keine Verletzung der Neutralitätspflicht durch Hinweis auf einen begünstigenden

    Er darf sich nicht widersprüchlich verhalten, insbesondere aber darf er aus eigenen oder ihm zuzurechnenden Fehlern oder Versäumnissen keine Verfahrensnachteile für die Beteiligten ableiten und ist allgemein zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet (vgl. dazu Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 06.04.1998 - 1 BvR 2194/97, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1998, 2044; vom 18.07.2013 - 1 BvR 1623/11, NJW 2014, 205; BFH-Beschlüsse vom 05.02.2014 - X B 138/13, BFH/NV 2014, 720, Rz 25 ff.; vom 16.03.2016 - X B 202/15, BFH/NV 2016, 1050, Rz 15 ff.).
  • VerfGH Bayern, 25.06.2010 - 1-VII-08

    Popularklage: Verfassungsmäßigkeit der novellierten Regelungen des bayerischen

    Der Verfassungsgerichtshof (vgl. VerfGH vom 18.9.1987 = VerfGH 40, 108/110; VerfGH vom 22.7.1997 = VerfGH 50, 151/155 f.) hat bisher offengelassen, ob sich aus bayerischem Verfassungsrecht ein grundrechtlicher Anspruch auf ein faires Verfahren ergibt, wie ihn das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung aus Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. dem Rechtsstaatsprinzip herleitet (vgl. z. B. BVerfG vom 6.4.1998 = NJW 1998, 2044).
  • BGH, 26.09.2007 - IV ZR 145/07

    Darlegungs- und Beweislast bei Behauptung der Erfüllung eines Darlehensanspruchs

    Das gilt erst recht, wenn die Beweislast verkannt worden ist (vgl. BVerfG NJW 1998, 2044 f. und BGH, Urteil vom 6. Oktober 1981 - X ZR 57/80 - NJW 1982, 940 unter II 2).
  • LSG Bayern, 09.05.2017 - L 7 R 434/15

    Der Summenbeitragsbescheid in der Betriebsprüfung

    Nachdem die Voraussetzungen für den Erlass eines Summenbescheides, insbesondere auch im Hinblick auf das Unterlassen weiterer Feststellungen durch die Beklagte im Rahmen ihrer Amtsermittlungspflicht, zwar voller gerichtlicher Überprüfung unterliegt, dabei jedoch auf die Verhältnisse zum Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides abzustellen ist (BSGE 89, 158, 162 f = SozR 3-2400 § 28f Nr. 3 S. 8), verletzt die Aktenvernichtung durch das Finanzamt den Kläger - wie von diesem behauptet - auch nicht in seinem Anspruch auf ein faires Verfahren (vgl. dazu etwa BVerfG Beschluss vom 06.04.1998, 1 BvR 2194/97, BFH Beschluss vom 05.02.2014, X B 138/13, BFH Beschluss vom 13.02.2014, X B 168-170/13).

    Hier kann zumindest anhand der Verwaltungsakten der Beklagten die Rechtmäßigkeit des Bescheides noch insofern beurteilt werden, als die Beklagte sich auf diese Unterlagen gestützt hat (zu abweichenden Fallgestaltungen vgl. BVerfG Beschluss vom 06.04.1998, 1 BvR 2194/97, BFH Beschluss vom 05.02.2014, X B 138/13, BFH Beschluss vom 13.02.2014, X B 168-170/13).

  • BGH, 04.04.2012 - III ZR 75/11

    Berufungsverfahren: Umfang der Entscheidungsbefugnis des Einzelrichters

    Der Richter darf sich nicht widersprüchlich verhalten und insbesondere nicht aus eigenen oder ihm zurechenbaren Fehlern oder Versäumnissen Verfahrensnachteile für die Beteiligten ableiten (vgl. BVerfG NJW 1998, 2044; BVerfGE 75, 183, 190).

    Das Gericht hat in Rechnung zu stellen, dass es den Beteiligten aus Gründen, die in der Sphäre einer Behörde liegen, auf deren Tätigkeit sie keinen Einfluss haben, unmöglich sein kann, eine Tatsache glaubhaft zu machen, die bei fehlendem behördlichen Versagen unschwer aufzuklären wäre (vgl. BVerfG NJW 1998, 2044, 2045).

  • BFH, 05.02.2014 - X B 138/13

    Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren durch Nichtberücksichtigung

    a) Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) leitet in ständiger Rechtsprechung aus Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip und dem Gebot effektiven Rechtsschutzes den Anspruch auf ein faires Verfahren als "allgemeines Prozessgrundrecht" ab (vgl., auch zum Folgenden, BVerfG-Beschlüsse vom 6. April 1998  1 BvR 2194/97, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1998, 2044, und vom 18. Juli 2013  1 BvR 1623/11, NJW 2014, 205).

    Vor diesem Hintergrund hat das BVerfG es beispielsweise beanstandet, dass ein Gericht ein Rechtsmittel mit der Begründung verworfen hat, der Rechtsmittelführer habe den ihm obliegenden Nachweis der Rechtzeitigkeit der Rechtsmitteleinlegung nicht geführt, obwohl die Rechtsmittelschrift unstreitig beim Gericht eingegangen und dort zunächst auch bearbeitet worden war, später aber im Bereich des Gerichts verloren gegangen ist (BVerfG-Beschluss in NJW 1998, 2044).

  • OLG Saarbrücken, 11.06.2014 - 1 W 18/13

    Aktienrechtliches Spruchverfahren bei "Squeeze-out": Anpassung des

    Der Grundsatz des fairen Verfahrens soll insbesondere sicherstellen, dass das Beweisrecht fair gehandhabt wird (BVerfGE 52, 131; BVerfG ZIP 98, 881).
  • BFH, 04.03.2020 - XI B 30/19

    Zur Vorgreiflichkeit der Entscheidung

    Er darf sich nicht widersprüchlich verhalten, insbesondere aber darf er aus eigenen oder ihm zuzurechnenden Fehlern oder Versäumnissen keine Verfahrensnachteile für die Beteiligten ableiten und ist allgemein zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet (vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 06.04.1998 - 1 BvR 2194/97, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1998, 2044, Rz 8, m.w.N.; vom 18.07.2013 - 1 BvR 1623/11, NJW 2014, 205, Rz 20, m.w.N.; BFH-Beschluss vom 05.02.2014 - X B 138/13, BFH/NV 2014, 720, Rz 25; Lange in HHSp, § 115 FGO Rz 243).
  • BGH, 15.07.2010 - V ZB 10/10

    Ausländerrecht: Zurückschiebung eines Asylsuchenden in einen Mitgliedsstaat der

    Von einem Verstoß gegen das Prozessgrundrecht aus Art. 103 Abs. 1 GG kann vorliegend jedoch nur ausgegangen werden, wenn das Faxschreiben bei Gericht eingegangen ist; ob es dem entscheidenden Richter vorgelegt wurde, ist dagegen unerheblich (vgl. BVerfG NJW 1998, 2044; Keidel/Meyer-Holz, FamFG, 16. Aufl., § 44 Rdn. 38 m.w.N.).
  • BFH, 16.03.1999 - X R 41/96

    Unterzeichnung mit Paraphe

  • BFH, 05.05.2020 - III B 158/19

    Terminsverlegungsantrag "in letzter Minute"

  • BGH, 06.07.2006 - I ZR 226/03

    Rechtsfolgen der Leistung des Transportversicherers

  • OLG Rostock, 25.08.2020 - 4 U 26/19

    Berufung gegen ein Schlussurteil: Übergang von durch Teilanerkenntnisurteil

  • BVerfG, 16.10.2003 - 1 BvR 1515/99

    Zur Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch

  • BFH, 10.09.2015 - X B 134/14

    Auslegung des Klageantrags - Befangenheitsgesuch - Aufnahme der Steuererklärung

  • BFH, 02.07.2019 - VIII B 99/18

    Revisionszulassung wegen eines vermeintlich schwerwiegenden

  • BFH, 16.06.2020 - VIII B 151/19

    Verlegung des Termins zur mündlichen Verhandlung bei Mandatsniederlegung

  • VerfG Brandenburg, 21.04.2017 - VfGBbg 91/15

    Zulässigkeit; Begründung; Substantiierter Vortrag; Effektiver Rechtsschutz;

  • VG Weimar, 13.07.2005 - 6 K 5804/04

    5% Klausel im Kommunalwahlrecht ist verfassungswidrig

  • BFH, 16.03.2016 - X B 202/15

    Erfolgreiche Verfahrensrüge: Verletzung der richterlichen Hinweispflicht - Vom

  • BFH, 07.06.2023 - IX B 11/23

    Verfahrensfehler: Verletzung des rechtlichen Gehörs durch unterbliebene Verlegung

  • BFH, 13.02.2014 - X B 168/13

    Fehlende Entscheidungserheblichkeit einer möglichen unberechtigten

  • FG Hamburg, 11.07.2014 - 3 K 206/11

    Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG): Wiedereinsetzung in die

  • BFH, 17.04.2002 - X R 26/00

    Auslandsaufenthalt; Versäumung einer Ausschlussfrist nach § 79 b FGO

  • BFH, 22.03.2022 - VIII S 10/21

    Kenntnisnahme von einer Verletzung des rechtlichen Gehörs i.S. des § 133a Abs. 2

  • OLG Brandenburg, 29.01.2001 - 10 WF 149/00

    Prozeßkostenhilfe trotz Kostenvorschußpflicht

  • FG Hamburg, 11.07.2014 - 3 K 205/11

    Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG): Wiedereinsetzung in die

  • FG Hamburg, 11.07.2014 - 3 K 207/11

    Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG): Wiedereinsetzung in die

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