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   BGH, 07.05.1998 - III ZR 18/97   

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https://dejure.org/1998,1371
BGH, 07.05.1998 - III ZR 18/97 (https://dejure.org/1998,1371)
BGH, Entscheidung vom 07.05.1998 - III ZR 18/97 (https://dejure.org/1998,1371)
BGH, Entscheidung vom 07. Mai 1998 - III ZR 18/97 (https://dejure.org/1998,1371)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirtschaftliche Identität zwischen dem zustandegekommenen und dem nach dem Maklervertrag beabsichtigten Hauptvertrag - Übernahme sämtlicher Geschäftsanteile einer GmbH - Darlegungs- und Beweislast

  • zimmermann-notar-rostock.de PDF

    Wirtschaftliche Identität zwischen vermittelten und tatsächlich abgeschlossenen Geschäft

  • Judicialis

    BGB § 652

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 652
    Erwerb einer GmbH anstelle des dieser gehörenden Grundstücks

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 652
    Wirtschaftliche Identität zwischen dem zustande gekommenen und dem beabsichtigten Hauptvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Provision für den Makler?

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Provisionsanspruch bei Geschäftsabschluss durch Dritte, wirtschaftliche Identität zwischen dem zu Stande gekommenen und dem beabsichtigten Hauptvertrag

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Provision, wenn Maklerkunde statt Grundstück die Geschäftsanteile der Besitz-GmbH erwirbt? (IBR 1998, 314)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 2277
  • ZIP 1998, 1313
  • MDR 1998, 895
  • ZMR 1998, 578
  • VersR 1998, 979
  • WM 1998, 1781
  • BB 1998, 1333
  • DB 1998, 1958
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.04.1978 - IV ZR 37/77

    Vertrag über die Begründung von Wohnungseigentum und Teileigentum - Abschluss

    Auszug aus BGH, 07.05.1998 - III ZR 18/97
    Indessen verdient der Makler seine Provision, wie auch das Berufungsgericht im Ansatz nicht verkannt hat, nicht nur bei vollständiger Identität des zustande gekommenen mit dem beabsichtigten Hauptvertrag hinsichtlich der rechtlichen Ausgestaltung; entscheidend ist vielmehr, ob durch den Hauptvertrag der vom Auftraggeber des Maklers erstrebte wirtschaftliche Erfolg eintritt (vgl. BGH, Urteile vom 5. April 1978 - IV ZR 37/77 - WM 1978, 393, 30. November 1983 - IVa ZR 58/82 - WM 1984, 342 und 14. Oktober 1992 - IV ZR 9/92 - WM 1993, 302, 304).
  • BGH, 30.11.1983 - IVa ZR 58/82

    Bedingung einer Provisionspflicht an die Zahlung eines Kaufpreises durch den

    Auszug aus BGH, 07.05.1998 - III ZR 18/97
    Indessen verdient der Makler seine Provision, wie auch das Berufungsgericht im Ansatz nicht verkannt hat, nicht nur bei vollständiger Identität des zustande gekommenen mit dem beabsichtigten Hauptvertrag hinsichtlich der rechtlichen Ausgestaltung; entscheidend ist vielmehr, ob durch den Hauptvertrag der vom Auftraggeber des Maklers erstrebte wirtschaftliche Erfolg eintritt (vgl. BGH, Urteile vom 5. April 1978 - IV ZR 37/77 - WM 1978, 393, 30. November 1983 - IVa ZR 58/82 - WM 1984, 342 und 14. Oktober 1992 - IV ZR 9/92 - WM 1993, 302, 304).
  • BGH, 14.10.1992 - IV ZR 9/92

    Maklerlohn für Geldabfindung im Flurbereinigungsverfahrens

    Auszug aus BGH, 07.05.1998 - III ZR 18/97
    Indessen verdient der Makler seine Provision, wie auch das Berufungsgericht im Ansatz nicht verkannt hat, nicht nur bei vollständiger Identität des zustande gekommenen mit dem beabsichtigten Hauptvertrag hinsichtlich der rechtlichen Ausgestaltung; entscheidend ist vielmehr, ob durch den Hauptvertrag der vom Auftraggeber des Maklers erstrebte wirtschaftliche Erfolg eintritt (vgl. BGH, Urteile vom 5. April 1978 - IV ZR 37/77 - WM 1978, 393, 30. November 1983 - IVa ZR 58/82 - WM 1984, 342 und 14. Oktober 1992 - IV ZR 9/92 - WM 1993, 302, 304).
  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines

    Auszug aus BGH, 07.05.1998 - III ZR 18/97
    Dies ist, da die Revisionsbeklagte im Verhandlungstermin nicht vertreten war, durch Versäumnisurteil auszusprechen, das inhaltlich auf einer Sachprüfung beruht (BGHZ 37, 79).
  • BGH, 15.03.1995 - IV ZR 25/94

    Höhe der Provision des Verkäufermaklers

    Auszug aus BGH, 07.05.1998 - III ZR 18/97
    Aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15. März 1995 - IV ZR 25/94 - WM 1995, 905 ergibt sich nichts Gegenteiliges.
  • BGH, 28.01.1987 - IVa ZR 45/85

    Heilung der Formnichtigkeit eines Maklervertrages

    Auszug aus BGH, 07.05.1998 - III ZR 18/97
    Ob diese Voraussetzung vorliegt, ist eine Frage der tatrichterlichen Beurteilung, bei der es stets auf die Umstände des Einzelfalles ankommt (BGH, Urteil vom 28. Januar 1987 - IVa ZR 45/85 - WM 1987, 510, 511).
  • BGH, 03.07.2014 - III ZR 530/13

    Maklerlohnanspruch: Wirtschaftliche Kongruenz zwischen dem vom Makler

    In einem weiteren Fall hat der Senat die wirtschaftliche Gleichwertigkeit für gegeben erachtet, weil der niedrigere Kaufpreis unter Berücksichtigung von (zu übernehmenden) Verbindlichkeiten zustande gekommen war (vgl. Urteil vom 7. Mai 1998 - III ZR 18/97, NJW 1998, 2277, 2278 f zum Nachweismakler).

    Insoweit weist der Senat darauf hin, dass zwar der Makler die Darlegungs- und Beweislast für die wirtschaftliche Kongruenz trägt, dass aber bezüglich der Umstände, die nicht ihm, sondern nur dem Maklerkunden bekannt sind - wie etwa der Verlauf der Vertragsverhandlungen zwischen Verkäufer- und Käuferseite - den Maklerkunden eine sekundäre Darlegungslast trifft (vgl. auch Senatsurteil vom 7. Mai 1998 aaO S. 2279).

  • BGH, 06.02.2014 - III ZR 131/13

    Maklerlohnanspruch: Wirtschaftliche Kongruenz zwischen dem vom Makler

    In einem weiteren Fall hat der Senat die Abweichung des Kaufpreises zwischen nachgewiesenem und tatsächlich abgeschlossenem Vertrag unter dem Blickpunkt der wirtschaftlichen Gleichwertigkeit geprüft, diese freilich deshalb für gegeben erachtet, weil der niedrigere Kaufpreis unter Berücksichtigung von (zu übernehmenden) Verbindlichkeiten zustande gekommen war (vgl. Senatsurteil vom 7. Mai 1998 - III ZR 18/97, NJW 1998, 2277, 2278 f zum Nachweismakler).
  • BGH, 16.12.2004 - III ZR 119/04

    Anforderungen an den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß eines Vertrages über

    Von diesem Ausgangspunkt erklärt sich auch die weitere Prüfung des Berufungsgerichts, ob zwischen der der Beklagten "nachgewiesenen" Erwerbsmöglichkeit und dem von dieser letztlich durchgeführten Geschäft (Hauptvertrag), nämlich dem Erwerb der Geschäftsanteile an den Komplementär-GmbHs und der überwiegenden Mehrheit der Kommanditanteile der Objektgesellschaften, in sachlicher und personeller Hinsicht "Identität" bestehe (zu diesem Fragenkreis vgl. Senatsurteil vom 7. Mai 1998 - III ZR 18/97 - NJW 1998, 2277, 2278); Palandt/Sprau aaO Rn. 43; Reuter aaO Rn. 76 ff).

    Nach der organisatorischen (gesellschaftsrechtlichen) Gestaltung der H. -Klinikgruppe spricht die tatsächliche Vermutung dafür, daß die Übernahme der Klinik-Gruppe durch Erwerb der (ganz überwiegenden Mehrheit der) Gesellschaftsanteile an den dazu gehörenden 26 Objektgesellschaften wirtschaftlich im wesentlichen einem Kauf sämtlicher einzelner Kliniken als Unternehmen gleichkam (vgl. auch Senatsurteil vom 7. Mai 1998 aaO).

  • OLG Saarbrücken, 17.09.2015 - 4 U 131/14

    Maklerlohnanspruch des Immobilienmaklers: Verwirkung bei Doppeltätigkeit des

    Eine sekundäre Behauptungslast des Maklers kommt insbesondere in Betracht, wenn der Kunde außerhalb des von ihm darzulegenden Geschehensablaufs steht und keine Kenntnis der maßgebenden Tatsachen besitzt, wohingegen der Makler solche Kenntnis hat und ihm nähere Angaben zuzumuten sind (jurisPK-BGB/Jäger, aaO Rn. 12; D. Fischer NZM 2001, 873, 877; Küpper in Baumgärtel/Laumen/Prütting, aaO; vgl. auch BGH NJW 1998, 2277, 2279 zum Fall des dem Makler obliegenden Nachweises wirtschaftlicher Gleichwertigkeit des abgeschlossenen mit dem im Maklervertrag beabsichtigten Hauptvertrag).
  • BGH, 27.09.2001 - III ZR 318/00

    Entstehen des Maklerlohns bei Vermittlung einer nicht genehmigten Spielhalle

    Dieser vom Beklagten erstrebte wirtschaftliche Erfolg ist dadurch, daß er - auf ungenehmigter Grundlage - die gemieteten Räume etwas mehr als ein Jahr tatsächlich zum Betrieb einer Spielhalle genutzt hat, bei weitem nicht eingetreten (fehlende wirtschaftliche Identität; vgl. Senatsurteil vom 7. Mai 1998 - III ZR 18/97 - NJW 1998, 2277, 2278).
  • BGH, 16.09.1999 - III ZR 77/98

    Änderung einer Maklerprovisionsabrede durch schlüssiges Verhalten

    Dabei ist hinsichtlich der rechtlichen Ausgestaltung allerdings nicht vollständige Identität des zustande gekommenen mit dem beabsichtigten Hauptvertrag erforderlich, entscheidend ist vielmehr, ob durch den Hauptvertrag der vom Auftraggeber des Maklers erstrebte wirtschaftliche Erfolg eintritt (vgl. nur Senatsurteil vom 7. Mai 1998 - III ZR 18/97 - NJW 1998, 2277, 2278 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 22.01.2004 - 16 U 67/03

    Geltendmachung von Makleransprüchen im Wege der Stufenklage

    Daneben ist in sachlicher Hinsicht lediglich entscheidend, ob durch den Hauptvertrag der von dem Auftraggeber des Maklers erstrebte wirtschaftliche Erfolg eintritt, wobei es auf die Umstände des Einzelfalles ankommt (BGH - 12.10.1983 - MDR 1984, 208 = NJW 1984, 60; ders. - 7.5.1998 - MDR 1998, 895 = NJW 1998, 2277).

    21 b) Eine objektbezogene wirtschaftliche Identität von beabsichtigtem und tatsächlich ausgeführtem Geschäft besteht in jedem Falle zwischen dem Kauf eines bestimmten Gegenstandes (Grundstück, Betrieb, Unternehmen) und dem Erwerb der Verfügungsmacht über diesen durch Übernahme von Geschäftsanteilen an einer Besitzgesellschaft (BGH - 7.5.1998 - a.a.O. [896]).

  • OLG Karlsruhe, 08.08.2003 - 15 U 41/02

    Maklerprovisionsanspruch: Fehlende Identität zwischen dem nach dem Maklervertrag

    Für die Frage der wirtschaftlichen Identität ist eine Prüfung der Umstände des Einzelfalles erforderlich; es kommt darauf an, inwieweit der vom Auftraggeber des Maklers mit dem Abschluss des Maklervertrages erstrebte wirtschaftliche Erfolg durch den Abschluss des Hauptvertrages eingetreten ist (vgl. BGH, NJW 1998, 2277, 2278).
  • OLG Hamburg, 30.04.2003 - 13 U 10/02

    Zur Entstehung eines Anspruchs auf Maklercourtage

    Entscheidend ist vielmehr, ob durch den Hauptvertrag der vom Auftraggeber des Maklers erstrebte wirtschaftliche Erfolg eintritt (BGH NJW-RR 2000, 57 f. und NJW 1998, 2277, 2278 m.w.N.).
  • OLG Köln, 17.09.2015 - 24 U 181/14
    Ausreichend ist aber, wenn der Kunde den wirtschaftlichen Erfolg erreicht, den er nach dem Inhalt des Maklerauftrags erreichen wollte (BGH, Urteil vom 07.05.1998 - III ZR 18/97).
  • OLG Karlsruhe, 30.11.2020 - 9 U 32/19

    Courtage bei genehmigungsbedürftigen Grundstückskaufvertrag erst nach

  • OLG Brandenburg, 23.05.2007 - 7 U 180/06

    Maklervertrag und Aufwandsentschädigung

  • OLG Dresden, 24.02.1999 - 8 U 3661/98

    Maklerprovision bei Zustandekommen des Hauptgeschäfts mit einem Dritten

  • KG, 02.03.2023 - 10 U 92/21

    Provisionsanspruch des Maklers für ein Grundstücksgeschäft

  • KG, 19.12.2022 - 10 U 92/21

    Provisionsanspruch des Maklers für ein Grundstücksgeschäft

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