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   BVerfG, 04.05.1998 - 2 BvR 2555/96   

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BVerfG, 04.05.1998 - 2 BvR 2555/96 (https://dejure.org/1998,1368)
BVerfG, Entscheidung vom 04.05.1998 - 2 BvR 2555/96 (https://dejure.org/1998,1368)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Mai 1998 - 2 BvR 2555/96 (https://dejure.org/1998,1368)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Verletzung von Grundrechten durch Gerichtsentscheidungen, mit denen die Ernennung eines ehemaligen DDR-Richters zum Richter auf Probe im Dienst des Freistaats Thüringen abgelehnt wurde

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4 Satz 1; ; GG Art. 33 Abs. 2; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung der Ernennung eines ehemaligen DDR-Richters zum Richter auf Probe - Freistaat Thüringen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines ehemaligen DDR-Richters gegen die Ablehnung der Berufung als Richter auf Probe im Freistaat Thüringen

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines ehemaligen DDR-Richters gegen die Ablehnung der Berufung als Richter auf Probe im Freistaat Thüringen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 2590
  • NJ 1998, 264
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 08.07.1992 - 2 BvL 27/91

    Zur Zuständigkeit der Richterdienstgerichte in den Verfahren zur Überprüfung der

    Auszug aus BVerfG, 04.05.1998 - 2 BvR 2555/96
    b) In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist geklärt, daß bei der Berufung ehemaliger DDR-Richter in den Richterdienst der neuen Bundesländer - anders als bei anderen Arbeitsverhältnissen des öffentlichen Dienstes, die über den Zeitpunkt des Beitritts hinaus verlängert wurden, wenngleich unter der Geltung von Sonderkündigungstatbeständen (vgl. BVerfGE 92, 140 ) - zwar insoweit eine Kontinuität gegeben war, als die amtierenden Richter vorläufig zur Ausübung der Rechtsprechung ermächtigt blieben, um einen Stillstand der Rechtspflege zu vermeiden, im übrigen jedoch - maßgeblich einem Prinzip der Diskontinuität folgend - eine "Überleitung" bestehender richterlicher Beschäftigungsverhältnisse in rechtsstaatliche Richterverhältnisse strikt vermieden wurde und statt dessen ebenso wie bei außenstehenden Bewerbern eine neue Berufung in ein Richterverhältnis auf Probe oder auf Zeit zu erfolgen hatte (vgl. BVerfGE 87, 68 ).

    Beim Verfahren zur Feststellung der persönlichen und sachlichen Voraussetzungen für eine Ernennung zum Richter auf Probe oder auf Zeit handelte es sich um ein Verfahren zur Übernahme in ein richterliches Dienstverhältnis, nicht um ein Verfahren zur Entfernung aus einem solchen (vgl. BVerfGE 87, 68 ).

    Denn der Einigungsvertrag hielt in seiner Anlage I Kapitel III Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 8 Maßgabe o) (im folgenden "Maßgabe o>") trotz einiger beitrittsbedingter Änderungen an diesem noch von der Volkskammer beschlossenen Konzept fest; daraus, daß dort von einem "Fortbestand der Richterverhältnisse" die Rede ist, folgt nichts anderes (vgl. BVerfGE 87, 68 ).

    Das Bundesverfassungsgericht hat deshalb - wenn auch in anderem Zusammenhang - die hier zugrundeliegende Verfahrensregelung nicht beanstandet (vgl. BVerfGE 87, 68 ).

  • BVerwG, 24.10.1996 - 2 C 1.96

    Recht der Richter und Staatsanwälte - Neuberufung eines Richters der ehemaligen

    Auszug aus BVerfG, 04.05.1998 - 2 BvR 2555/96
    a) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 2 C 1.96 -,.

    Die Revision des Beschwerdeführers hat das Bundesverwaltungsgericht durch Urteil vom 24. Oktober 1996 - 2 C 1.96 - (BVerwGE 102, 168 - 174) zurückgewiesen.

  • OVG Thüringen, 02.03.1995 - 2 KO 278/94

    Beförderungen; Beförderungen; Übernahme eines nach dem DDR-RiG berufenen Richters

    Auszug aus BVerfG, 04.05.1998 - 2 BvR 2555/96
    b) das Urteil des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 28. Februar 1995 - 2 KO 278/94 -.

    Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat durch Urteil vom 2. März 1995 - 2 KO 278/94 - (ThürVGRspr 1997, 1 - 6) diese Entscheidung geändert und die Klage abgewiesen.

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus BVerfG, 04.05.1998 - 2 BvR 2555/96
    Einen Anspruch auf Übernahme in den öffentlichen Dienst begründet Art. 33 Abs. 2 GG nicht (vgl. BVerfGE 39, 334 ).

    Diese Vorschrift läßt es zu, die Frage nach der Eignung eines Bewerbers für ein öffentliches Amt unter Heranziehung objektiv feststellbarer Beurteilungselemente zu beantworten (vgl. BVerfGE 39, 334 ).

  • BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvR 658/65

    Rechtsweg gegen eine Hausstrafe im Strafvollzug

    Auszug aus BVerfG, 04.05.1998 - 2 BvR 2555/96
    Dem hat das Bundesverwaltungsgericht - verfassungsrechtlich zutreffend - entgegengehalten, daß es darauf aus der Sicht des Berufungsgerichts nicht angekommen sei (vgl. dazu BVerfGE 21, 191 ; 84, 34 ).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 04.05.1998 - 2 BvR 2555/96
    Mit der Verfassungsbeschwerde zeigt der Beschwerdeführer nicht auf, daß er nicht zu Wort gekommen sei, um Einfluß auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können (vgl. BVerfGE 86, 133 ).
  • BVerfG, 24.05.1995 - 2 BvF 1/92

    Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein

    Auszug aus BVerfG, 04.05.1998 - 2 BvR 2555/96
    Er läßt unberücksichtigt, daß die Letztverantwortung für die Ernennung zum Richter trotz einer zulässigen Mitentscheidungsbefugnis von Richterwahlausschüssen (vgl. Art. 98 Abs. 4 GG) beim Landesjustizminister liegen muß; der Richterwahlausschuß ist nach den gemäß Maßgabe o> fortgeltenden Regelungen Parlament und Regierung nicht verantwortlich und kann schon deshalb keine alleinige Entscheidungsbefugnis haben, ohne daß damit das Demokratieprinzip verletzt würde (vgl. BVerfGE 93, 37 ).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus BVerfG, 04.05.1998 - 2 BvR 2555/96
    Dem hat das Bundesverwaltungsgericht - verfassungsrechtlich zutreffend - entgegengehalten, daß es darauf aus der Sicht des Berufungsgerichts nicht angekommen sei (vgl. dazu BVerfGE 21, 191 ; 84, 34 ).
  • BVerfG, 15.03.1989 - 1 BvR 1428/88

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei Überspannung der Anforderungen an eine

    Auszug aus BVerfG, 04.05.1998 - 2 BvR 2555/96
    a) Voraussetzung dafür wäre, daß eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 58, 369 ), oder daß die Rechtsanwendung bzw. das Verfahren unter keinem denkbaren Aspekt mehr rechtlich vertretbar sind und sich daher der Schluß aufdrängt, daß die Entscheidungen auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruhen (vgl. BVerfGE 80, 48 ).
  • BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93

    Sonderkündigung

    Auszug aus BVerfG, 04.05.1998 - 2 BvR 2555/96
    b) In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist geklärt, daß bei der Berufung ehemaliger DDR-Richter in den Richterdienst der neuen Bundesländer - anders als bei anderen Arbeitsverhältnissen des öffentlichen Dienstes, die über den Zeitpunkt des Beitritts hinaus verlängert wurden, wenngleich unter der Geltung von Sonderkündigungstatbeständen (vgl. BVerfGE 92, 140 ) - zwar insoweit eine Kontinuität gegeben war, als die amtierenden Richter vorläufig zur Ausübung der Rechtsprechung ermächtigt blieben, um einen Stillstand der Rechtspflege zu vermeiden, im übrigen jedoch - maßgeblich einem Prinzip der Diskontinuität folgend - eine "Überleitung" bestehender richterlicher Beschäftigungsverhältnisse in rechtsstaatliche Richterverhältnisse strikt vermieden wurde und statt dessen ebenso wie bei außenstehenden Bewerbern eine neue Berufung in ein Richterverhältnis auf Probe oder auf Zeit zu erfolgen hatte (vgl. BVerfGE 87, 68 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

  • BVerfG, 22.10.1981 - 1 BvR 1369/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anerkennung von Berufskrankheiten

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.10.2001 - 3 M 34/01

    Bundesrichterwahl, Chancengleichheit

    Im Rahmen der "gemeinsamen Entscheidung" darf der Entscheidung des Richterwahlausschusses höchstens das gleiche Gewicht beigemessen werden wie der Entscheidung des zuständigen Bundesministers (vgl. BVerfG, Beschl. v. 04.05.1998 - 2 BvR 2555/96 -, NJW 1998, 2590, 2592, mit Hinweis auf Beschl. v. 24.05.1995 - 2 BvF 1/92 -, NVwZ 1996, 574 ff., wonach gerade im Hinblick auf das Demokratieprinzip die "Letztentscheidung" eines dem Parlament verantwortlichen Verwaltungsträgers gesichert sein muss; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 15.11.1984 - 2 C 29.83 -, E 70, 270, 274; Achterberg, in: Bonner Kommentar, Art. 95, Rdnrn. 269 u. 270; Herzog, in: Maunz-Dürig, Grundgesetz, Komm., Art. 98, Rdnr. 38; Ehlers, Verfassungsrechtliche Fragen der Richterwahl - Zu den Möglichkeiten und Grenzen der Bildung von Richterwahlausschüssen -, Münsterische Beiträge zur Rechtswissenschaft, Bd. 116, S. 54, m.w.N., und auch OVG Schleswig, Beschl. v. 01.02.1996 - 3 M 89/95 -, a.a.O., m.w.N.).

    In diesem Falle dürfte dem Antragsteller als potenziellem Kandidaten für die Besetzung des streitbefangenen Amtes - bereits bei der Wahlvorbereitung - entweder nach den als allgemeinen Rechtsprinzipien anzuwendenden verfassungsrechtlichen Wahlgrundsätzen ein grundrechtsgleiches Recht auf Chancengleichheit (vgl. Jarras/Pieroth, GG, 5. Aufl., Art. 38, Rdnrn. 1, 2 u. 6; Lang, Subjektiver Rechtsschutz im Wahlprüfungsverfahren, Schriften zum öffentlichen Recht, Bd. 730, S. 54, 76 u. 182 ff.) oder nach dem allgemeinen Gleichheitssatz gemäß Art. 3 Abs. 1 GG ein Anspruch auf Gleichbehandlung und Willkürfreiheit zustehen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 04.05.1998 - 2 BvR 2555/86 -, NJW 1998, 2590 f.).

  • OVG Hamburg, 29.12.2005 - 1 Bs 260/05

    Beamtenrecht: Im Rahmen des Organisationsermessens darf die Ausschreibung von

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erfährt der Grundsatz der freien Berufswahl für den öffentlichen Dienst durch Art. 33 Abs. 2 GG eine Sonderregelung aus der Natur der Sache: Die Zahl der Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst wird allein von der Organisationsgewalt der jeweils zuständigen öffentlich-rechtlichen Körperschaft bestimmt; Art. 33 Abs. 2 GG gewährt keinen Anspruch auf Übernahme in den öffentlichen Dienst (vgl. BVerfG, Urt. v. 11.6.1958 - 1 BvR 596/56 = BVerfGE 7 S. 377, 398; Urt. v. 23.3.1960 - 1 BvR 216/51 = BVerfGE 11 S. 30, 39; Urt. v. 24.4.1991 - 1 BvR 1341/90 = BVerfGE 84 S. 133, 147; Beschl. v. 4.5.1998 - 2 BvR 2555/96 = NJW 1998 S. 2590; Urt. v. 24.9.2003 - 2 BvR 1436/02 = BVerfGE 108 S. 282, 295).
  • OVG Hamburg, 14.09.2012 - 5 Bs 176/12

    Beförderungsstreit um eine Richterstelle; Vorsitzender Richter am Hanseatischen

    63 Abs. 1 Satz 1 HV bekräftigt zwar die bereits auf seiner Personalhoheit beruhende Ernennungskompetenz des Senats der Antragsgegnerin (David, HV, Art. 63 Rn. 3; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 4.5.1998, 2 BvR 2555/96, NJW 1998, 2590, 2592).

    Umgekehrt ist der Senat aber nicht schon deshalb zur Ernennung eines Richters verpflichtet, weil der Richterwahlausschuss dessen Ernennung vorgeschlagen hat; die Letztentscheidungsbefugnis muss beim parlamentarisch verantwortlichen Senat verbleiben (vgl. David, HV, Art. 63 Rn. 14; Gündisch, Der Richterwahlausschuß, in: Albers, Asche, u.a. [Hrsg.], Recht und Juristen in Hamburg, 1994, S. 113 ff., 127; BVerfG, Beschl. v. 4.5.1998, a.a.O.; Schulze-Fielitz in: Dreier [Hrsg.], Grundgesetz, Bd. II, 2. Aufl. 2008, Art. 98 Rn. 43).

  • VG Schleswig, 04.07.2001 - 11 B 10/01

    Richterwahlausschuss; Transparenz

    Auch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes ist es erforderlich, daß die Letztverantwortung für die Ernennung zum Richter trotz einer zulässigen Mitentscheidungsbefugnis von Richterwahlausschüssen bei den jeweiligen Justizministern liegen muß (BVerfG, Beschluß vom 4. Mai 1998, NJW 1998 S. 2590 ff).
  • OLG Köln, 05.06.2007 - 3 U 211/06

    Eingeschränkte Überprüfung verbandsinterner Sportgerichtsentscheidungen -

    Daraus, dass ein anderes Pferd, das sich in einem anderen Rennen ähnlich verhalten haben soll wie "M T" im vorliegenden Fall, dort nicht disqualifiziert worden ist, kann die Klägerin, worauf auch das Landgericht schon zutreffend hingewiesen hat, ersichtlich nichts für sich herleiten (vgl. nur BVerfG NJW 1998, 2590 ff.); Einwände gegen diese Beurteilung werden auch von der Berufungsbegründung nicht erhoben.
  • BVerfG, 02.11.2001 - 2 BvR 1098/00

    Keine Verletzung von GG Art 33 Abs 2 durch Rücknahme der Ernennung eines

    Diesem Ansatz sind in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise sowohl Verwaltungsgericht als auch Oberverwaltungsgericht gefolgt: Sie haben - in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 108, 64 [69]) - maßgeblich darauf abgestellt, die Stellung und die Tätigkeit des Beschwerdeführers zunächst als Sachbearbeiter und später als Leiter des Kommissariats I (K I) bei einem Volkspolizeikreisamt rechtfertige als solche - wegen der damit für ihn notwendig verbundenen stetigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR (MfS) - seine Entlassung (zur Anwendung eines in gewissem Umfang objektivierten und generalisierenden Maßstabes der persönlichen Eignung, der auf das erforderliche Vertrauen in der Bevölkerung und die Glaubwürdigkeit der Amtsausübung in einem demokratischen Rechtsstaat abstellt (vgl. auch Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 1998 - 2 BvR 2555/96 und 2 BvR 159/97 -, NJW 1998, S. 2590 ff. [2591, 2592]; dort für Fälle der Übernahme von Richtern der ehemaligen DDR).
  • LAG Düsseldorf, 25.09.2008 - 17 Sa 281/08

    Teilnahme am Auswahlverfahren; Trennung der Auswahlverfahren nach Einstellungs-

    Einen davon unabhängigen Anspruch auf Übernahme in den öffentlichen Dienst begründet Art. 33 Abs. 2 GG nicht (BVerfG 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02- BVerfGE 108, 282, 295; BVerfG 04.05.1998 - 2 BvR 2555/96 - NJW 1998, 2590, 2591).
  • LAG Hamm, 03.05.2007 - 11 Sa 2/07

    Konkurrentenklage

    Einen davon unabhängigen Anspruch auf Übernahme in den öffentlichen Dienst begründet Art. 33 Abs. 2 GG nicht (BVerfG 24.09.2003 BVerfGE 108, 282, 295; BVerfG 04.05.1998 NJW 1998 2590, 2591).
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