Rechtsprechung
LG Bonn, 25.06.1998 - 8 S 52/98 |
Radarwarngerät
§§ 138, 817 S. 2 BGB;
(Hinweis: vgl. seit 1.1.02 die gesetzliche Regelung des § 23 Abs. 1a StVO)
Volltextveröffentlichungen (2)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Sittenwidrigkeit des Radarwarngerätekaufs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Radarwarngeräte - Kauf ist sittenwidrig!
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Hände weg von Radarwarngeräten!
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Der Kauf eines Radarwarngeräts ist sittenwidrig
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1998, 2681
- MDR 1998, 1098
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.1997 - 5 B 2601/96
Warnung vor Radarfalle - öffentliche Sicherheit
Auszug aus LG Bonn, 25.06.1998 - 8 S 52/98
Diese sollen - gerade wenn sie in verdeckter Form durchgeführt werden - der Feststellung und künftigen Abschreckung derjenigen Kraftfahrer dienen, die Geschwindigkeitsbeschränkungen nicht hinreichend beachten, wenn sie sich unkontrolliert glauben, und auf diese Weise über den örtlichen und zeitlichen Bereich der Kontrolle hinauswirken (vgl. BayObLG NJW 1963, 1884 f.; OVG Münster, NJW 1997, 1596).Auch verdeckte und unerwartete Radarkontrollen befinden sich immer an Straßenabschnitten mit Geschwindigkeitsbeschränkung, so daß die grundsätzliche Feststellung der Bereitschaft des Käufers zu Geschwindigkeitsüberschreitungen, wenn er sich unbeobachtet glaubt, nicht erschüttert ist (vgl. auch OVG Münster, NJW 1997, 1596).
Einer Ankündigung von Radarkontrollen oder festen Meßeinrichtungen in den Medien kommt dabei sogar ein positiver generalpräventiver Aspekt zu, weil diese Angaben das Bewußtsein für die Bedeutung von Geschwindigkeitsbeschränkungen allgemein steigern und darüberhinaus die fahrerische Aufmerksamkeit dafür schärfen, daß in dieser Region mit Kontrollen zu rechnen ist (vgl. auch OVG Münster, NJW 1997, 1596).
- BGH, 09.10.1991 - VIII ZR 19/91
Keine Anspruchminderung wegen grober Fahrlässigkeit bei vorsätzlich …
Auszug aus LG Bonn, 25.06.1998 - 8 S 52/98
Ein Bewußtsein der Sittenwidrigkeit ist nicht erforderlich; es genügt, daß die Beteiligten die Tatsachen, die die Sittenwidrigkeit begründen, kennen oder sich ihrer Kenntnis zumindest grob fahrlässig verschließen (BGH, NJW 1992, 310 = LM § 826 [E] BGB Nr. 5).Auch hier steht es indessen vorsätzlichem Verhalten gleich, wenn sich der Leistende der Einsicht in die Sittenwidrigkeit leichtfertig verschließt (vgl. BGH, NJW 1992, 310 f. = LM § 826 [E] BGB Nr. 5).
- BGH, 11.12.1980 - 4 StR 503/80
Funkempfangsanlage - Genehmigungspflicht - Radarwarngerät
Auszug aus LG Bonn, 25.06.1998 - 8 S 52/98
Diese Vorschrift, die nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGHSt 30, 15 ff. = NJW 1981, 831) auch den Betrieb von Radarwarngeräten als Einrichtung, die den Empfang von Nachrichten ermöglicht, erfaßte, ist durch das Postneuordnungsgesetz vom 14.9.1994 (BGBl 1, 2325) bereits zu einem konkreten Gefährdungsdelikt umgestaltet und durch das Telekommunikationsgesetz vom 25.7.1996 (BGBl 1, 1120) endgültig aufgehoben worden. - LG Berlin, 15.07.1997 - 538 Qs 52/97
Das Mitführen eines an die Fahrzeugstromversorgung angeschlossenen …
Auszug aus LG Bonn, 25.06.1998 - 8 S 52/98
Die reine Feststellung, ob in der Nähe ein Radargerät in Betrieb ist, reicht insoweit nicht aus (vgl. LG Berlin, DAR 1997, 501).
- BGH, 23.02.2005 - VIII ZR 129/04
Sittenwidrigkeit eines Kaufvertrags über den Erwerb eines Radarwarngeräts
Verträge über den Kauf von Radarwarngeräten werden in der Rechtsprechung und im Schrifttum nahezu einhellig als sittenwidrig angesehen (LG Bonn, NJW 1998, 2681; LG München I, NJW-RR 1997, 307; LG Stuttgart, NJW-RR 2004, 57; AG Neukölln, NJW 1995, 2173; Möller, NZV 2000, 115, 117;… Palandt/Heinrichs, BGB, 64. Aufl., § 138 Rdnr. 42; Schneider, MDR 2000, 189, 191;… Staudinger/Sack, BGB (2003), § 138 Rdnr. 495; a.A. LG München I, NJW 1999, 2600). - VG Köln, 29.11.2001 - 20 K 7721/99
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Sicherstellung eines Radarwarngeräts; …
Ganz herrschende Meinung, siehe z.B. LG Bonn, NJW 1998, S. 2681 f.; LG München, NZV 1997, S. 314; AG Berlin-Neukölln, NJW 1995, S. 2173 f; Heinrichs, in: Palandt, BGB, 60. Aufl. 2001, Rdnr. 42 zu § 138; Möller, NZV 2000, S. 115 (116 ff.).