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   BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvL 6/92   

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BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvL 6/92 (https://dejure.org/1998,64)
BVerfG, Entscheidung vom 24.03.1998 - 1 BvL 6/92 (https://dejure.org/1998,64)
BVerfG, Entscheidung vom 24. März 1998 - 1 BvL 6/92 (https://dejure.org/1998,64)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungsmäßigkeit der Einschränkung des Krankengeldanspruchs nach SGB 5 § 48 Abs 2 durch das Gesundheits-Reformgesetz: Neuregelung im Hinblick auf die Aufgabenverteilung zwischen Kranken- und Rentenversicherung durch Gründe des öffentlichen Interesses gerechtfertigt, ...

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Krankengeld bei andauernder Arbeitsunfähigkeit

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Verfassungsmäßigkeit der Einschränkung des Krankengeldanspruchs nach SGB 5 § 48 Abs 2 durch das Gesundheits-Reformgesetz

  • Wolters Kluwer

    Krankengeld - Arbeitsunfähigkeit - Einschränkung des Anspruchs auf Krannkengeld

  • Judicialis

    SGB V § 44 Abs. 2; ; SGB V § 48 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Einschränkung des Krankengeldanspruchs durch das Gesundheits-Reformgesetz 1988

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zur Verfassungsmäßigkeit der Einschränkung des Krankengeldes durch das Gesundheits-Reformgesetz von 1989

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zur Verfassungsmäßigkeit der Einschränkung des Krankengeldes durch das Gesundheits-Reformgesetz von 1989

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 97, 378
  • NJW 1998, 2731
  • NZS 1998, 424
 
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Wird zitiert von ... (116)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 01.07.1981 - 1 BvR 874/77

    Ausbildungsausfallzeiten

    Auszug aus BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvL 6/92
    Der Schutz, den Art. 14 Abs. 1 GG vermitteln könnte, würde sich nach dem Umfang der Eigenleistung der Versicherten bestimmen (vgl. BVerfGE 58, 81 ).

    Die Erhaltung der Funktions- und Leistungsfähigkeit der Sozialversicherung ist ein wichtiger Belang des Gemeinwohls (vgl. BVerfGE 58, 81 ; 75, 78 ).

    Der Gesetzgeber war aber auch bei einer Zugrundelegung des Maßstabs des Art. 14 GG in Verbindung mit dem Vertrauensschutzprinzip (vgl. BVerfGE 58, 81 ; 76, 220 ) verfassungsrechtlich nicht gehalten, von der Anwendung des § 48 Abs. 2 SGB V diejenigen Versicherten auszunehmen, bei denen der Versicherungsfall vor dem Inkrafttreten des Gesundheits-Reformgesetzes eingetreten war und die auf Dauer arbeitsunfähig sind.

  • BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvL 22/84

    Verfassungswidrigkeit des Ruhens des Krankengeldanspruchs bei Bezug von

    Auszug aus BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvL 6/92
    Der Versicherte, der dem Grunde nach Ansprüche sowohl in der Kranken- wie auch in der Rentenversicherung erworben hat, darf wirtschaftlich nicht schlechter stehen als derjenige, der nur im Zweig der Krankenversicherung einen Leistungsanspruch hat (vgl. BVerfGE 79, 87 ).

    d) Der Gesetzgeber kann sich aber zur Rechtfertigung der Neugestaltung des Krankengeldes durch § 48 Abs. 2 SGB V auf den Zweck berufen, Doppelleistungen zu vermeiden (BVerfGE 79, 87 ).

  • BSG, 26.11.1991 - 1 RK 1/91

    Wiederaufleben des Krankengeldanspruchs vor dem Inkrafttreten des § 48 Abs. 2 SGB

    Auszug aus BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvL 6/92
    Nach Auffasung des Bundessozialgericht betrifft § 48 Abs. 2 SGB V die Fälle nicht, in denen der Anspruch auf Krankengeld wegen derselben Krankheit durch den Beginn einer neuen Blockfrist bereits vor dem Inkrafttreten des Gesundheits-Reformgesetzes wiederaufgelebt war (vgl. BSGE 70, 31 ; BSG SozR 3-2500 § 48 Nr. 2).

    Ebenso bleibe die alte Rechtslage anzuwenden, wenn der Anspruch vor dem 1. Januar 1989 wiederaufgelebt war, die Arbeitsunfähigkeit durch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit unterbrochen war und nach dem 31. Dezember 1988 wegen derselben Krankheit wieder eingetreten ist (vgl. BSG SozR 3-2500 § 48 Nr. 2).

  • BSG, 26.11.1991 - 3 RK 25/90

    Wiederaufleben des Krankengeldanspruchs vor dem Inkrafttreten des § 48 Abs. 2 SGB

    Auszug aus BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvL 6/92
    Für das Wiederaufleben des Anspruchs genügte, daß der Versicherungsfall während einer mit Anspruch auf Krankengeld ausgestatteten Mitgliedschaft eingetreten war (vgl. BSGE 31, 125 ; 70, 31 ).

    Nach Auffasung des Bundessozialgericht betrifft § 48 Abs. 2 SGB V die Fälle nicht, in denen der Anspruch auf Krankengeld wegen derselben Krankheit durch den Beginn einer neuen Blockfrist bereits vor dem Inkrafttreten des Gesundheits-Reformgesetzes wiederaufgelebt war (vgl. BSGE 70, 31 ; BSG SozR 3-2500 § 48 Nr. 2).

  • BSG, 15.12.1993 - 1 RK 25/93

    Krankenversicherung - Krankengeld - Ausschluß

    Auszug aus BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvL 6/92
    Das Krankengeld endete nicht gemäß § 183 Abs. 3 und 4 RVO, wenn die Versorgungsleistung vor dem Einsetzen des Krankengeldes begann (vgl. BSG NZS 1994, 316).
  • BVerfG, 22.06.1971 - 2 BvL 6/70

    Verfassungsmäßigkeit des § 6a AbzG

    Auszug aus BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvL 6/92
    Die Schutzwürdigkeit einer solchen Vertrauensposition endet auch regelmäßig erst dann, wenn der Gesetzgeber eine Änderung beschlossen hat (vgl. BVerfGE 31, 222 ; stRspr).
  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvR 564/84

    Eigentumsgarantie - Rentenversicherung - Sozialversicherung - Rentenbezüge -

    Auszug aus BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvL 6/92
    Die Erhaltung der Funktions- und Leistungsfähigkeit der Sozialversicherung ist ein wichtiger Belang des Gemeinwohls (vgl. BVerfGE 58, 81 ; 75, 78 ).
  • BVerfG, 15.07.1987 - 1 BvR 488/86

    Verfassungsmäßigkeit der Kürzung von Übergangsgeld und Unterhaltsgeld nach AFG

    Auszug aus BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvL 6/92
    Der Gesetzgeber war aber auch bei einer Zugrundelegung des Maßstabs des Art. 14 GG in Verbindung mit dem Vertrauensschutzprinzip (vgl. BVerfGE 58, 81 ; 76, 220 ) verfassungsrechtlich nicht gehalten, von der Anwendung des § 48 Abs. 2 SGB V diejenigen Versicherten auszunehmen, bei denen der Versicherungsfall vor dem Inkrafttreten des Gesundheits-Reformgesetzes eingetreten war und die auf Dauer arbeitsunfähig sind.
  • BSG, 15.10.1981 - 5b/5 RJ 24/77
    Auszug aus BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvL 6/92
    Die Bezieher von Krankengeld hatten zudem die Chance, daß sich die Zeiten der Arbeitsunfähigkeit gemäß § 1259 Abs. 1 Nr. 1 RVO rentensteigernd auswirkten, falls sie später zu irgendeinem Zeitpunkt wieder eine Tätigkeit aufnahmen (vgl. BSGE 52, 234, Leitsatz 2).
  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

    Auszug aus BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvL 6/92
    Die dadurch vom Gesetzgeber bewirkte sogenannte unechte Rückwirkung (vgl. BVerfGE 95, 64 ) genügt den grundgesetzlichen Anforderungen des Vertrauensschutzprinzips.
  • BVerfG, 09.06.1975 - 1 BvR 2261/73

    Krankenversicherung

  • BSG, 17.04.1970 - 3 RK 41/69

    Berechnung des Zeitraums der Krankengeldgewährung bei Arbeitsunfähigkeit und

  • BSG, 10.12.1991 - 3 RK 9/90

    Einschränkung des Krankengeldanspruchs durch das Gesundheits-Reformgesetz 1988

  • BSG, 08.12.1992 - 1 RK 8/92

    Krankengeld - Meldepflicht - Dauer - Wegen derselben Krankheit - Begriff -

  • BSG, 28.04.1967 - 3 RK 12/66

    Anspruch auf Krankenhauspflege - Gewährungszeitraum über 3 Jahre - Verweigerung

  • BSG, 20.09.1974 - 3 RK 31/73

    Kein Anspruch auf Krankengeld bei ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit

  • BSG, 19.10.1983 - 3 RK 29/82

    Anspruch auf Krankengeld - Arbeitsunfähigkeit - Zahlung von Krankengeld -

  • BSG, 16.12.1981 - GS 3/78

    Arbeitsunfähigkeit - Voraussetzung einer Ausfallzeit - Begriff der

  • BSG, 21.06.2011 - B 1 KR 15/10 R

    Krankenversicherung - Krankengeldanspruch - Erst- und Zweitkrankheit -

    Die dargestellte Begrenzung der Leistungsdauer des Krg beruht maßgeblich auf der Erwägung, dass es in erster Linie der gesetzlichen Rentenversicherung obliegt, bei dauerhaft eingetretener Erwerbsminderung des Versicherten Entgeltersatzleistungen zur Verfügung zu stellen, während die gesetzliche Krankenversicherung typischerweise nur für den Ausgleich des entfallenden laufenden Arbeitsentgelts bei vorübergehenden, dh behandlungsfähigen Gesundheitsstörungen eintritt (BSG SozR 4-2500 § 48 Nr. 3 RdNr 20; BSGE 94, 26 = SozR 4-2500 § 51 Nr. 1, RdNr 13 mwN; BVerfGE 97, 378, 386 = SozR 3-2500 § 48 Nr. 7 S 32 f).

    Krg hat auch beim Fehlen von Rentenansprüchen und -anwartschaften nicht die Funktion, dauerhafte Leistungsdefizite bzw eine Erwerbsminderung finanziell abzusichern (vgl zur Systementscheidung über die Zuordnung der Lohnersatzleistungen BSG Urteil vom 28.09.2010 - B 1 KR 31/09 R - zur Veröffentlichung in BSGE 106, 296 = SozR 4-2500 § 50 Nr. 2 vorgesehen, RdNr 15 mwN; zur insoweit fehlenden Auffangfunktion des Krg vgl schon BVerfGE 97, 378, 386 = SozR 3-2500 § 48 Nr. 7 S 32 f).

  • BSG, 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R

    Asylbewerberleistung - Analogleistung - rechtsmissbräuchliche Beeinflussung -

    Regelungen, die eine unechte Rückwirkung entfalten, sind grundsätzlich zulässig und genügen dem rechtsstaatlichen Vertrauensschutzprinzip, wenn das schutzwürdige Bestandsinteresse des Einzelnen die gesetzlich verfolgten Gemeinwohlinteressen bei der gebotenen Interessenabwägung nicht überwiegt (BVerfGE 97, 378, 389 = SozR 3-2500 § 48 Nr. 7; BVerfGE; 101, 239, 263; BVerfG SozR 3-4100 § 242q Nr. 2 - zur zeitlichen Anspruchsbegrenzung der originären Arbeitslosenhilfe).
  • BSG, 16.12.2014 - B 1 KR 31/13 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - Antrag nach Aufforderung zur Antragstellung

    Dies beruht maßgeblich auf der Erwägung, dass es in erster Linie der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) obliegt, bei dauerhaft eingetretener Erwerbsminderung des Versicherten Entgeltersatzleistungen zur Verfügung zu stellen, während die GKV typischerweise nur für den Ausgleich des entfallenden laufenden Arbeitsentgelts bei vorübergehenden, dh behandlungsfähigen Gesundheitsstörungen eintritt (vgl zB BSGE 94, 26, 30 = SozR 4-2500 § 51 Nr. 1, RdNr 13 mwN; BVerfGE 97, 378, 386 = SozR 3-2500 § 48 Nr. 7 S 32) .

    Krg hat demgegenüber auch beim Fehlen von Rentenansprüchen und -anwartschaften nicht die Funktion, dauerhafte Leistungsdefizite oder eine Erwerbsminderung finanziell abzusichern (vgl zur insoweit fehlenden Auffangfunktion des Krg schon BVerfGE 97, 378, 386 = SozR 3-2500 § 48 Nr. 7 S 32; vgl zum Ganzen auch BSG SozR 4-2500 § 48 Nr. 3 RdNr 20 mwN) .

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