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   BGH, 21.10.1997 - XI ZR 5/97   

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https://dejure.org/1997,232
BGH, 21.10.1997 - XI ZR 5/97 (https://dejure.org/1997,232)
BGH, Entscheidung vom 21.10.1997 - XI ZR 5/97 (https://dejure.org/1997,232)
BGH, Entscheidung vom 21. Januar 1997 - XI ZR 5/97 (https://dejure.org/1997,232)
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Nichtausführungsentgelt

§ 9 AGBG (jetzt § 307 Abs. 1, Abs. 2 BGB <Fassung seit 1.1.02>), Unwirksamkeit einer Banken-AGB-Klausel, wonach der Kunde für die Nichtausführung einer Überweisung oder eines Dauerauftrags bzw. die Nichteinlösung eines Schecks ein besonderes Entgelt schuldet, § 11 Nr. 5 b AGBG

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Bankentgelt für Nichtausführung des Kundenauftrags mangels Deckung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer Allgemeinen Geschäftsbedingung einer Bank über einen Vergütungsanspruch der Bank bei Nichtausführung eines Bankgeschäfts wegen fehlender Deckung - Zulässigkeit einer Festlegung von Entgeltansprüchen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Aufwendungen ...

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Unwirksamkeit von Gebührenklauseln für Nichtausführung von Bankaufträgen

  • reise-recht-wiki.de

    Unzulässige Klauseln in AGB für sog. Bearbeitungsgebühr und unwirksame Schadenspauschalierungen

  • afs-rechtsanwaelte.de (Volltext und Kurzanmerkung)

    Kein Bankentgelt für die Nichtausführung des Kundenauftrags mangels Deckung

  • RA Kotz

    Gebühren für Nichtausführung eines Dauerauftrags oder einer Überweisung

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGBG §§ 9, 11 Nr. 5 Buchst. b
    Formularmäßige Vereinbarung eines Entgelts für die Nichtausführung eines Dauerauftrags oder einer Überweisung mangels Deckung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof beanstandet Entgeltklauseln der Banken

  • hink-fischer.de (Auszüge)
  • RA Kotz (Kurzinformation und Entscheidungsanmerkung)

    Gebühren für geplatzte Schecks - Banken erfinden Ausreden

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Erneute Rüge für Banken

Besprechungen u.ä. (4)

  • afs-rechtsanwaelte.de (Volltext und Kurzanmerkung)

    Kein Bankentgelt für die Nichtausführung des Kundenauftrags mangels Deckung

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Unwirksamkeit von Vergütungsklauseln für die Nichtausführung von Überweisung, Lastschrift usw.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Unwirksamkeit von Gebührenklauseln für Nichtausführung von Bankaufträgen und Lastschriftrückgabe mangels hinreichender Deckung

  • RA Kotz (Kurzinformation und Entscheidungsanmerkung)

    Gebühren für geplatzte Schecks - Banken erfinden Ausreden

Papierfundstellen

  • BGHZ 137, 43
  • NJW 1998, 309
  • ZIP 1997, 2151
  • MDR 1998, 171
  • WM 1997, 2298
  • BB 1997, 2547
  • DB 1997, 2528
 
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Wird zitiert von ... (62)

  • BGH, 21.04.2009 - XI ZR 78/08

    BGH erklärt Nr. 17 Abs. 2 Satz 1 der AGB-Sparkassen für unwirksam

    bb) Indes entspricht es der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass Entgeltklauseln, in denen ein Kreditinstitut einen Vergütungsanspruch für Tätigkeiten normiert, zu deren Erbringung es bereits gesetzlich oder aufgrund einer selbständigen vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist oder die es vorwiegend im eigenen Interesse vornimmt, mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelungen nicht vereinbar sind, da nach dem gesetzlichen Leitbild für solche Tätigkeiten ein Entgelt nicht beansprucht werden kann (BGHZ 114, 330, 335; 124, 254, 257; 136, 261, 265 f.; 137, 43, 46 f.; 146, 377, 383; 150, 269, 274; 161, 189, 191 und Senatsurteil vom 19. Oktober 1999 - XI ZR 8/99, WM 1999, 2545, 2546).
  • BGH, 17.09.2009 - Xa ZR 40/08

    Luftverkehrsunternehmen kann keine Pauschale in Höhe von 50 Euro für

    Hingegen stellen Bestimmungen, die kein Entgelt für auf rechtsgeschäftlicher Grundlage erbrachte Sonderleistungen vorsehen, sondern Aufwendungen für die Erfüllung gesetzlich begründeter eigener Pflichten des Verwenders oder für Zwecke des Verwenders auf den Kunden abwälzen, eine kontrollfähige Abweichung von Rechtsvorschriften dar (BGHZ 161, 189, 191 f.; BGHZ 141, 380, 383; 137, 43, 46 zu § 8 AGBG; Wolf in: Wolf/Lindacher/Pfeiffer, AGB-Recht, 5. Aufl., § 307 Rdn. 314 ff.; Stoffels, AGB-Recht, 2. Aufl., Rdn. 445 f.).
  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 61/11

    BGH erklärt die Auslagenersatzklausel in Nr. 18 der AGB-Sparkassen sowie in Nr.

    Danach würde für den Kunden nicht einmal deutlich, dass die Beklagte damit gegebenenfalls - insoweit dem gesetzlichen Leitbild der §§ 280, 286 BGB zuwider (vgl. Senatsurteil vom 9. April 2002 - XI ZR 245/01, BGHZ 150, 269, 275 f.) - eine Schadensersatzforderung geltend machen will (vgl. Senatsurteil vom 21. Oktober 1997 - XI ZR 5/97, BGHZ 137, 43, 48).
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