Weitere Entscheidung unten: OLG Oldenburg, 27.11.1997

Rechtsprechung
   LG Berlin, 14.05.1998 - 16 O 301/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,1838
LG Berlin, 14.05.1998 - 16 O 301/98 (https://dejure.org/1998,1838)
LG Berlin, Entscheidung vom 14.05.1998 - 16 O 301/98 (https://dejure.org/1998,1838)
LG Berlin, Entscheidung vom 14. Mai 1998 - 16 O 301/98 (https://dejure.org/1998,1838)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,1838) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Werbemails - Unterlassungsanspruch

  • BRAK-Mitteilungen

    Unzulässigkeit der Zusendung unerwünschter E-Mail-Werbung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • heise.de (Pressebericht, 05.06.1998)

    § 823 Abs. 1 BGB
    Gericht untersagt Werbe-EMail

  • heise.de (Rechtsprechungsübersicht, 15.04.2001)

    Hintergrund: Werbe-Mails und Spam in Deutschland

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    E-mail-Werbung

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Unerwünschte E-Mail-Werbung

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 3
  • NJW 1998, 3208
  • MMR 1998, 491
  • K&R 1998, 304
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Berlin, 02.07.2004 - 15 O 653/03

    Zur Geltungsdauer einer erteilten Einwilligung in die Zusendung von Werbemails

    Der Beklagte trägt die Beweislast für die Rechtfertigung des Eingriffs, also dafür, dass der Empfänger der jeweiligen Sendung vorher zugestimmt hat oder sein Einverständnis aufgrund einer bestehenden Geschäftsverbindung vermutet werden kann (BGH Urteil vom 11.03.2004 - l ZR 81/01 - S. 14; LG Berlin, NJW 2002, S. 2569 ff. (2571); LG Berlin, NJW 1998, S. 3208).
  • LG Oldenburg, 07.02.2005 - 5 O 284/05

    Abmahnung; Aufwand; Bagatelle; Beeinträchtigung; Dringlichkeit; E-Mail;

    Unverlangte E-Mail-Werbung stellt damit grundsätzlich einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar (LG Berlin, NJW-RR 2004, 1631 [1632]; LG Berlin, NJW-RR 2000, 1229; LG Berlin, NJW 1998, 3208; AG Bochum, NJW-RR 2004, 982; AG Donaueschingen, Urt. vom 6.7.2003, Az: 31 C 210/03; Palandt/Sprau, BGB, 63. Aufl. [2004], § 823 Rdnr. 132; Lettl, GRUR 2000, 977 [982]; Leistner/Pohlmann, WRP 2003, 815 [817]; Baumbach/Hefermehl-Köhler, UWG .

    Insofern gelten hier ähnliche Grundsätze wie bei der Telefax-Werbung (vgl. hierzu: OLG Oldenburg, NJW 1998, 3208), wobei die dadurch verursachten Kosten noch deutlich über denjenigen der E-Mail-Werbung liegen dürften.

  • LG Berlin, 26.08.2003 - 16 O 339/03

    E-Mail Werbung mit Austragungsmöglichkeit

    Die Vorgehensweise des Werbenden beeinträchtigt die negative Informationsfreiheit des Empfängers (LG Berlin NJW 1998, 3208f., MMR 2000, 571; MMR 2000, 704, AG Essen-Borbeck MMR 2001, 261; AG Brakel, NJW 1998, 3209).
  • LG Leipzig, 13.11.2003 - 12 S 2595/03

    SPAM.

    Nach überwiegender Auffassung in der Rechtsprechung und Literatur, der sich die Kammer anschließt, ist die Zusendung unerbetener E-Mail-Werbung (Spamming) unzulässig (vgl. Kaminski/Henßler/Kolaschnik/ Papathoma-Beatge, Rechtshandbuch E-Business, 2002, Seite 355, RN 40 m. w. N.; NJW, Beilage zu Heft 14/2001, Seite 36 ff. mit einem umfassenden Überblick zum gegenwärtigen Streitstand; LG Berlin, NJW 98, 3208 AG Brakel, NJW 98, 3209; LG Berlin, NJW 2002, 2569; Flechsig, MMR 2002, 347 ff. m w. N.).
  • LG Karlsruhe, 25.10.2001 - 5 O 186/01

    Kein Verfügungsgrund bei nur einmaliger Zusendung von Werbe-Email

    Jedoch muss außerdem in jedem Fall Arbeitszeit dafür aufgewandt werden, um die unerwünschten Zusendungen auszusortieren, wozu diese - da die Überschriften der E-Mail-Nachrichten nicht in jedem Fall aussagekräftig sind - häufig erst eirural gasen wenden müssen (vgl. dazu LG Berlin, Urteil vom 14.05.1998, 16 O 301/98).
  • AG Leipzig, 27.02.2003 - 2 C 8566/02

    Haftung des Subdomain-Vermieters für SPAM

    Unerheblich ist, ob es sich beim Empfänger um eine Privatperson oder einen Gewerbetreibenden handelt (LG Berlin, NJW 1998, 3208).
  • LG Ellwangen/Jagst, 27.08.1999 - 2 KfH O 5/99

    Wettbewerbsrechtliche Unzulässigkeit von E-Mail-Werbung

    Unaufgeforderte Werbung per Email ist unzulässig, sofern weder ein ausdrückliches noch ein mutmaßliches Einverständnis mit gerade dieser Art der Werbung besteht (vgl. Baumbach-Hefermehl, RN 70 a und b zu § 1 UWG unter Hinweis auf Landgericht Traunstein, NJW-CoR 1997, 494; 1998, 109; Amtsgericht Brakel NJW 1998, 3209 und Landgericht Berlin NJW 1998, 3208).
  • OLG Düsseldorf, 07.02.2001 - 15 U 38/98
    Da die Beklagte konkret vorgetragen hat, dass die Klägerin bei ihrer Entgeltfestsetzung die Absprache unter Nr. 11.2 der Sondervereinbarung nicht hinreichend berücksichtigt und deshalb ein zu hohes Entgelt festgesetzt hat und da es der Klägerin obliegt, darzulegen und zu beweisen, dass das von ihr festgelegte Entgelt billigem Ermessen entspricht (vgl. BGH NJW 1992, 171 f., 174 und NJW 1998, 3.188 f., 3.191), kann insgesamt die Höhe des Entgeltanspruchs der Klägerin nur durch ein Sachverständigen-Gutachten festgestellt werden.
  • BPatG, 20.01.2000 - 11 W (pat) 76/99

    Schriftformerfordernis des Einspruchs in Patentsachen - Einspruch per Telefax -

    Keinesfalls kann ein Unterschriftsstempel (Faksimile) verwendet werden, wobei das Hinzufügen einer in einem Computer gespeicherten Unterschrift bzw deren Einscannen oder deren Kopieren von einem anderen Schriftstück nicht anders zu werten ist als ein solches Faksimile (BGH, Vorlagebeschluß vom 29. August 1998 in NJW 1998, 3 649 mwN).
  • AG Leipzig, 02.06.2005 - 105 C 2276/05
    Dies gilt insbesondere auch bei Werbung mittels Telefon oder Telefax, wenn der Empfänger nicht zuvor seine Zustimmung erklärt hat (Opt in Lösung), (vgl. auch BGHZ 106, 229 ff., LG Berlin NJW 1998, 3208; 2002, 2569; OLG Hamin NJW-RR 1990, 1324; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1990, 1323).
  • LG Hannover, 24.11.2004 - 6 O 322/04

    Unzulässigkeit unverlangt zugesandter e-mail-Werbung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 27.11.1997 - 1 U 101/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,5235
OLG Oldenburg, 27.11.1997 - 1 U 101/97 (https://dejure.org/1997,5235)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 27.11.1997 - 1 U 101/97 (https://dejure.org/1997,5235)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 27. November 1997 - 1 U 101/97 (https://dejure.org/1997,5235)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,5235) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Werbung mit unaufgeforderten Telefaxschreiben

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Unzulässige Reklame

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Unaufgeforderte Telefaxwerbung bleibt unzulässig

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 3208
  • NJW 1998, 3208 (Volltext mit amtl. LS)
  • afp 1998, 661
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Bamberg, 17.05.1995 - 3 U 251/94

    Anforderungen an die Prozessführungsbefugnis; Voraussetzungen der Verfolgung von

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.11.1997 - 1 U 101/97
    Dabei obliegt es grundsätzlich dem Absender des Telefax-Schreibens darzulegen und glaubhaft zu machen, dass die Übersendung ausnahmsweise zulässig war (OLG Koblenz in WRP 95, 1069).
  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 81/01

    E-Mail-Werbung

    Zu diesen gehört bei E-Mail-Werbung das die Wettbewerbswidrigkeit ausschließende Einverständnis (vgl. zur Telefonwerbung: BGH GRUR 2000, 818, 819 - Telefonwerbung VI: zur E-Mail-Werbung: KG MMR 2002, 685; zum Einverständnis bei der Telefaxwerbung: OLG Koblenz WRP 1995, 1069 = CR 1996, 207; OLG Oldenburg NJW 1998, 3208).
  • LG Hildesheim, 26.06.2003 - 1 S 16/03

    Geschäftsbeziehung; Gewerbetreibender; konkludentes Einverständnis;

    Es ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass es wettbewerbswidrig i.S. des § 1 UWG ist, an einen Gewerbetreibenden zu Werbezwecken Telefax-Schreiben zu richten, wenn dieser nicht ausdrücklich oder konkludent einverstanden ist oder sein Einverständnis damit vom Absender anhand konkreter Umstände, z.B. einer bestehenden Geschäftsbeziehung, vermutet werden kann (vgl. BGH NJW 1996, 660, 661; OLG Oldenburg NJW 1998, 3208; Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 20. Aufl., Einl. UWG Rdnr. 69b m.w.N.).

    Dabei obliegt es grundsätzlich dem Absender des Telefax-Schreibens, darzulegen und zu beweisen, dass die Übersendung ausnahmsweise zulässig war (vgl. OLG Oldenburg NJW 1998, 3208 m.w.N.).

    An der Beurteilung unaufgefordert zugesandter Telefax-Werbung ändert sich auch nichts dadurch, dass es nach dem neuesten Stand der Technik möglich ist, die Empfangnahme von unaufgeforderten Telefax-Schreiben durch das Telefax-Gerät auszuschließen; denn der gesetzestreue Bürger ist nicht verpflichtet, alle denkbaren Schutzvorkehrungen gegen belästigende Handlungen anderer zu treffen (vgl. OLG Oldenburg NJW 1998, 3208).

  • OLG Oldenburg, 24.11.2005 - 1 U 49/05

    Anspruch gegen ein Marktforschungsunternehmen auf Unterlassung angeblich

    Nach § 1 UWG a.F. war entsprechend der in der Rechtsprechung vorgenommenen, für die Übersendung von Telefaxschreiben relevanten Konkretisierung Faxwerbung wettbewerbswidrig, wenn sie im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs vorgenommen wurde und ein ausdrückliches oder konkludentes Einverständnis des Adressaten mit dieser Form der Übermittlung nicht vorlag und auch ausnahmsweise nicht im Hinblick auf ein sachliches Interesse des Adressaten von einem vermuteten Einverständnis auszugehen war (vgl. BGH GRUR 1996, 208, 209; OLG Oldenburg NJW 1998, 3208; Baumbach/Hefermehl/Köhler, Wettbewerbsrecht, 23. Aufl., § 7 UWG, Rdnr.77, m.w.N. zur Rspr. zum alten Recht; Köhler/Piper, UWG, 3. Aufl., § 1, Rdnr.161 f.).
  • OLG Naumburg, 17.02.2006 - 10 U 41/05

    Zu den Voraussetzungen eines Anspruchs auf Unterlassung von unverlangter

    Hieran ändert sich auch nichts durch die nach dem heutigen Stand der Technik bestehende Möglichkeit, die Empfangnahme von unaufgeforderten Telefaxschreiben auszuschließen (sog. Robinson-Liste), da der Bürger nicht verpflichtet ist, alle denkbaren Schutzvorkehrungen gegen wettbewerbswidriges Handeln anderer zu treffen (vgl. OLG Oldenburg NJW 1998, 3208).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht