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   BGH, 03.03.1998 - X ZR 106/96   

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https://dejure.org/1998,2927
BGH, 03.03.1998 - X ZR 106/96 (https://dejure.org/1998,2927)
BGH, Entscheidung vom 03.03.1998 - X ZR 106/96 (https://dejure.org/1998,2927)
BGH, Entscheidung vom 03. März 1998 - X ZR 106/96 (https://dejure.org/1998,2927)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Organisation und Wirtschaftlichkeit öffentlicher Verwaltung - Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg - als Sachverständigen - Beeidigungspflicht - Pflichtgemäßes Ermessen eines Tatrichters

  • Judicialis

    ZPO § 404 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 410; ; ZPO § 391

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 404 Abs. 1 S. 1; ZPO § 410; ZPO § 391
    Öffentliche Fachbehörde kann im Zivilprozeß zum Sachverständigen bestellt werden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 404 Abs. 1 Satz 1, 410, 391
    Hinzuziehung einer Gemeindeprüfungsanstalt als Sachverständiger; Beeidigung des Sachverständigen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 3355
  • MDR 1999, 112
  • VersR 1999, 591
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.02.1992 - X ZR 88/90

    Substantiierung des Klagevortrages; Ablehnung eines Beweisantrags

    Auszug aus BGH, 03.03.1998 - X ZR 106/96
    Er ist im Wege der tatrichterlichen Auslegung der übereinstimmenden Willenserklärungen der Parteien festzustellen, deren revisionsrechtliche Kontrolle sich darauf beschränkt, ob der Tatrichter gesetzliche oder allgemein anerkannte Auslegungsregeln, die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat oder ob seine Auslegung auf Verfahrensfehlern beruht, indem er etwa unter Verstoß gegen Verfahrensvorschriften wesentliches Auslegungsmaterial außer acht gelassen hat (st. Rspr., etwa BGH, Urt. v. 11.03.1996 - II ZR 26/95, NJW-RR 1996, 932; Sen.Urt. v. 25.02.1992 - X ZR 88/90, NJW 1992, 1967, 1968).
  • BGH, 10.11.1994 - III ZR 50/94

    Einbeziehung des Käufers in den Schutzbereich eines Vertrages zwischen Verkäufer

    Auszug aus BGH, 03.03.1998 - X ZR 106/96
    Es entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, daß ein auf die Erstellung eines Gutachtens gerichteter Vertrag als Werkvertrag anzusehen und zu behandeln ist (BGHZ 127, 378, 384).
  • BGH, 28.03.1995 - X ZR 71/93

    Entbehrlichkeit der Nachfristsetzung zur Mängelbeseitigung

    Auszug aus BGH, 03.03.1998 - X ZR 106/96
    Nach ständiger Rechtsprechung liegt eine Weigerung im Sinne des § 634 Abs. 2 BGB vor, wenn der Schuldner eindeutig zum Ausdruck bringt, er werde seinen werkvertraglichen Pflichten nicht nachkommen, und es deshalb ausgeschlossen erscheint, daß er sich von einer Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung umstimmen ließe (Sen.Urt. v. 28.03.1995 - X ZR 71/93, NJW-RR 1995, 939, 940 m.w.N.).
  • BGH, 23.01.1974 - IV ZR 92/72

    Beauftragung des Gutachterausschusses mit der Ermittlung des Grundstückswerts;

    Auszug aus BGH, 03.03.1998 - X ZR 106/96
    Der in § 404 Abs. 2 ZPO enthaltene Rechtsgedanke erlaubte die Beauftragung der Fachbehörde (vgl. BGHZ 62, 93, 94).
  • BGH, 11.03.1996 - II ZR 26/95

    Gegenstand und Grenzen der Hausgabepflicht des Beauftragten

    Auszug aus BGH, 03.03.1998 - X ZR 106/96
    Er ist im Wege der tatrichterlichen Auslegung der übereinstimmenden Willenserklärungen der Parteien festzustellen, deren revisionsrechtliche Kontrolle sich darauf beschränkt, ob der Tatrichter gesetzliche oder allgemein anerkannte Auslegungsregeln, die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat oder ob seine Auslegung auf Verfahrensfehlern beruht, indem er etwa unter Verstoß gegen Verfahrensvorschriften wesentliches Auslegungsmaterial außer acht gelassen hat (st. Rspr., etwa BGH, Urt. v. 11.03.1996 - II ZR 26/95, NJW-RR 1996, 932; Sen.Urt. v. 25.02.1992 - X ZR 88/90, NJW 1992, 1967, 1968).
  • BGH, 26.10.1993 - VI ZR 155/92

    Vornahme der Beweisaufnahme durch den Einzelrichter im Berufungsverfahren;

    Auszug aus BGH, 03.03.1998 - X ZR 106/96
    Ein Sachverständiger ist Berater des Tatrichters (vgl. BGH, Urt. v. 26.10.1993 - VI ZR 155/92, NJW 1994, 801, 802).
  • BSG, 27.10.2022 - B 9 SB 1/20 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Begutachtung von Amts wegen - Recht auf

    Denn der Sachverständige wird nach § 118 Abs. 1 Satz 1 SGG iVm § 404 Abs. 1 Satz 1, § 404a ZPO als "Gehilfe" (BSG Urteil vom 7.9.2017 - B 10 ÜG 1/16 R - BSGE 124, 136 = SozR 4-1720 § 198 Nr. 16, RdNr 41; BSG Urteil vom 25.8.1955 - 4 RJ 120/54 - SozR Nr. 1 zu § 128 SGG - juris RdNr 22) bzw als "Berater" (BGH Urteil vom 3.3.1998 - X ZR 106/96 - juris RdNr 24) des Gerichts tätig, weil diesem die Sachkunde für den zu begutachtenden Bereich fehlt.
  • BGH, 10.10.2008 - V ZR 131/07

    Folgen des Rücktritts bei belastetem Grundstück

    Denn die primären Rückgewährpflichten nach § 346 Abs. 1 BGB gehen der Verpflichtung zum Wertersatz nach § 346 Abs. 2 BGB vor (so zutreffend Bamberger/Roth/Grothe, BGB, 2. Aufl., § 346 Rdn. 41; AnwK/Hager, BGB, § 346 Rdn. 33; Schwab, JuS 2002, 630, 632; zum alten Recht: BGH, Urt. v. 3. März 1998, X ZR 106/96, NJW 1998, 3355, 3357).
  • OLG Oldenburg, 04.09.2018 - 2 U 58/18

    Mangelhaftigkeit von Fenstern und Rollläden wegen Fehlens der CE-Kennzeichnung

    Die typische Sachverständigenaufgabe besteht darin, dem Gericht als Berater (vgl. BGH NJW 1998, 3355, 3356) das für die Beurteilung von Tatsachen erforderliche Fachwissen zu vermitteln (vgl. BGH NJW 1993, 1796).
  • BGH, 23.06.2005 - I ZR 194/02

    Atemtest

    Sollte das Berufungsgericht in dieser Hinsicht zu der - vom Landgericht im Gegensatz zum Regierungspräsidium T. als der für die Arzneimittelüberwachung zuständigen Fachbehörde vertretenen - Auffassung gelangen, der Wirkstoffherstellung komme im Verhältnis zu den von der Beklagten in der Apotheke durchgeführten Herstellungsschritten keine nur untergeordnete Bedeutung zu, hätte es allerdings zunächst eine weitergehende Klärung der Frage durch einen Sachverständigen oder eine nochmalige bzw. ergänzende Äußerung der dafür gemäß § 10 Satz 1 AMGVwV zuständigen Landesbehörde herbeizuführen (vgl. BGH, Urt. v. 3.3.1998 - X ZR 106/96, NJW 1998, 3355, 3356).
  • BVerwG, 15.11.2017 - 10 C 4.16

    Steuerberaterkammer darf Honorar für Gerichtsgutachten nicht mit Gebührenbescheid

    Damit ist das Tätigkeitsfeld eines Sachverständigen denkbar weit; nicht zuletzt deswegen wird er als neutraler Richtergehilfe oder Richterberater charakterisiert, dessen Aufgabe es ist, Fachwissen an den Tatrichter weiterzugeben (vgl. BGH, Urteile vom 18. März 1993 - IX ZR 198/92 - NJW 1993, 1796 und vom 3. März 1998 - X ZR 106/96 - NJW 1998, 3555 ).
  • OLG Celle, 31.08.2005 - 8 U 60/05

    Ausschluss der Leistung durch die Versicherung wegen der schuldhaften

    § 410 ZPO begründet keine Pflicht zur Beeidigung, sondern regelt nur das Verfahren (BGH NJW 1998, 3355).
  • OLG Düsseldorf, 21.02.2019 - 26 W 4/18

    Gerichtliche Überprüfung der in einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

    Davon kann abgewichen werden, wenn Fachbehörden mit gutachtlichen und als Sachverständigengutachten zu wertenden Auskünften beauftragt werden sollen und ihnen diese Aufgabe gesetzlich übertragen ist (vgl. etwa zur Hinzuziehung der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg BGH, Urteil v. 3.03.1998 - X ZR 106/96 Rn. 22 f., NJW 98, 3355; Greger in: Zöller, ZPO, 32. A., Vorbem. zu §§ 402-414 Rn. 7 f.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2015 - L 18 R 353/12

    Streit um die Gewährung von Rente wegen Erwerbsminderung

    § 410 Abs. 1 S 1 ZPO regelt entgegen dem ersten Anschein keine Beeidigungspflicht, sondern nur die Modalitäten der Beeidigung (BGH NJW 1998, 3355).
  • VGH Bayern, 16.06.2009 - 5 ZB 07.272

    Berufungszulassungsantrag; Darlegung; Einbürgerung; Ausschluss des

    c) Soweit der Kläger in der vom Verwaltungsgericht abgelehnten Beeidigung des Präsidenten des Landesamts für Verfassungsschutz einen Verstoß gegen § 173 VwGO i.V.m. §§ 391, 402, 410 ZPO erblickt, lässt er außer Acht, dass letztgenannte Vorschrift keine Pflicht zur Beeidigung enthält und das vom Gesetz eingeräumte Ermessen über die Anordnung eines Eids vom Rechtsmittelgericht nur auf die Einhaltung seiner Grenzen nachprüfbar ist (BGH vom 3.3.1998 NJW 1998, 3355/3356, juris RdNr. 28 und vom 14.4.1965 BGHZ 43, 368/370).
  • OLG Stuttgart, 03.03.2021 - 3 U 281/19

    Verkehrsunfallhaftung: Anscheinsbeweis für unfallkausalen Verstoß gegen das

    Im Übrigen begründet § 410 ZPO keine Pflicht zur Sachverständigenbeeidigung (BGH, Urteil vom 03.03.1998 - X ZR 106/96).
  • KG, 16.11.2006 - 22 U 267/04

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Nachweis einer unfallbedingten HWS-Verletzung

  • LG Münster, 15.07.2014 - 4 O 5/11

    Schmerzensgeldbegehren infolge eines Unfallereignisses (hier: Verletzung der

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