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   BVerfG, 09.04.1998 - 1 BvR 44/92   

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https://dejure.org/1998,3128
BVerfG, 09.04.1998 - 1 BvR 44/92 (https://dejure.org/1998,3128)
BVerfG, Entscheidung vom 09.04.1998 - 1 BvR 44/92 (https://dejure.org/1998,3128)
BVerfG, Entscheidung vom 09. April 1998 - 1 BvR 44/92 (https://dejure.org/1998,3128)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Regelung über Kündigung von Zwischenpachtverträgen im Kleingartenrecht iSv BKleingG § 10 Abs 3 mit GG Art 14 vereinbar - zivilgerichtliche Auslegung der Kündigung mehrfach gestufter Kleingartenpachtverhältnisse verkennt Eigentumsgarantie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Überprüfung der Auslegung des § 10 Abs. 3 BKleingG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 3559
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 23.09.1992 - 1 BvL 15/85

    Pachtzins für Kleingärten

    Auszug aus BVerfG, 09.04.1998 - 1 BvR 44/92
    Eine einseitige Bevorzugung oder Benachteiligung steht mit den verfassungsrechtlichen Vorstellungen eines sozialgebundenen Privateigentums nicht in Einklang (BVerfGE 52, 1 [29]; 87, 114 [138]).

    Besonders wichtig ist das für Familien mit Kleinkindern, für kinderreiche Familien und für Angehörige der unteren Einkommensschichten (BVerfGE 87, 114 [147]).

    Diese soziale Bedeutung der Kleingartenanlagen rechtfertigt auch im Bereich des Kündigungsrechts eine Einschränkung der Eigentümerbefugnisse (vgl. BVerfGE 87, 114 [139 ff.]).

  • BVerfG, 12.06.1979 - 1 BvL 19/76

    Kleingarten

    Auszug aus BVerfG, 09.04.1998 - 1 BvR 44/92
    Eine einseitige Bevorzugung oder Benachteiligung steht mit den verfassungsrechtlichen Vorstellungen eines sozialgebundenen Privateigentums nicht in Einklang (BVerfGE 52, 1 [29]; 87, 114 [138]).

    Dies ist aber mit dem grundrechtlichen Schutz der Verfügungsbefugnis des Eigentümers unvereinbar (BVerfGE 79, 283 [291]; 52, 1 [31]).

  • BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 1131/87

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine sog. Verwertungskündigung

    Auszug aus BVerfG, 09.04.1998 - 1 BvR 44/92
    Beide Prinzipien haben ihre Parallelen im Mietwohnungsrecht und sind dort als Ausdruck einer verfassungskonformen Eigentumsordnung anerkannt (vgl. BVerfGE 79, 283 [289 ff.]; 68, 361 [367 ff.]).

    Dies ist aber mit dem grundrechtlichen Schutz der Verfügungsbefugnis des Eigentümers unvereinbar (BVerfGE 79, 283 [291]; 52, 1 [31]).

  • BGH, 02.10.1992 - V ZR 185/91

    Herausgabe eines Kleingartens bei mehrfach gestuftem Pachtverhältnissen

    Auszug aus BVerfG, 09.04.1998 - 1 BvR 44/92
    Der Bundesgerichtshof hat mit Recht ausgeführt, daß § 10 Abs. 3 BKleingG in diesen Fällen dem Endpächter einen durch nichts gerechtfertigten zeitlichen Kündigungsvorlauf verschaffen würde (BGHZ 119, 300 [304]).
  • BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 308/88

    Eigenbedarf II

    Auszug aus BVerfG, 09.04.1998 - 1 BvR 44/92
    Die Schwelle eines Verfassungsverstoßes, den das Bundesverfassungsgericht zu korrigieren hat, ist erreicht, wenn die Entscheidung der Zivilgerichte Auslegungsfehler erkennen läßt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (BVerfGE 79, 292 [303]).
  • BGH, 25.01.1991 - V ZR 116/90

    Kündigung eines Kleingartenpachtvertrages

    Auszug aus BVerfG, 09.04.1998 - 1 BvR 44/92
    Zumindest der Verkauf oder die Verpachtung der Parzellen als Freizeit- und Ziergärten biete eine planungsrechtlich zulässige und weit lukrativere Nutzungsalternative (BGHZ 113, 290 [295 f.]).
  • BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 538/90

    Verfassungswidrigkeit der Versagung des Kündigungsschutzes des sozialen

    Auszug aus BVerfG, 09.04.1998 - 1 BvR 44/92
    Zu einer solchen Gleichbehandlungsregelung ist der Gesetzgeber im Bereich des Kleingartenwesens ebenso berechtigt wie bei der gewerblichen Zwischenvermietung von Wohnraum, wo sich in § 549 a BGB eine Parallelvorschrift findet (vgl. BVerfGE 84, 197 [202]).
  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 792/83

    Eigenbedarf I

    Auszug aus BVerfG, 09.04.1998 - 1 BvR 44/92
    Beide Prinzipien haben ihre Parallelen im Mietwohnungsrecht und sind dort als Ausdruck einer verfassungskonformen Eigentumsordnung anerkannt (vgl. BVerfGE 79, 283 [289 ff.]; 68, 361 [367 ff.]).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.07.2012 - 6 S 773/11

    Zur Frage der Verpflichtung eines Heimträgers durch die Heimaufsicht, die

    Lassen der Wortlaut, die Entstehungsgeschichte, der Gesamtzusammenhang der einschlägigen Regelungen und deren Sinn und Zweck mehrere Deutungen zu, von denen eine zu einem verfassungsgemäßen Ergebnis führt, so ist diese geboten (Jarass/Pieroth, a.a.O., Art. 20 Rn. 34 unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89 u.a. -, BVerfGE 88, 145 (166); Urteil vom 24.04.1985 - 2 BvR 2/83 -, BVerfGE 69, 1 (55); Beschluss vom 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88 u.a. -, BVerfGE 86, 288 (320 f.); Beschluss vom 15.10.1996, - 1 BvR 44/92 u.a.-, BVerfGE 95, 64 (81, 93)).
  • BGH, 05.07.2018 - III ZR 355/17

    Kleingartenpachtvertrag: Kündigung des Hauptpachtvertrages durch den

    § 10 Abs. 3 BKleingG soll sicherstellen, dass die Kleingärtner, die ihre Pflichten erfüllen, ihren Kleingarten durch die Kündigung nicht verlieren; sie sollen nicht die Folgen tragen, die sich aus den Pflichtverletzungen des Zwischenpächters ergeben (s. Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Bundeskleingartengesetz, BT-Drucks. 9/1900, S. 17 [zu § 9 Abs. 3 BKleingG-E] und Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, BT-Drucks. 9/2232, S. 22 [zu § 9 Abs. 3 BKleingG-E]; vgl. auch BVerfG, NJW 1998, 3559).
  • OVG Niedersachsen, 10.10.2016 - 1 LA 142/15

    Baulast; Kleingarten; Löschung; Pächter

    Eine Abwehrbefugnis des Klägers folgt des Weiteren nicht aus den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Kleingartenrecht, welche der Kläger für seine Auffassung fruchtbar zu machen sucht (BVerfG, B. v. 23.9.1992 - 1 BvL15/85 und 36/87 -, BVerfGE 87, 114 = DWW 1993, 133; B. der 1. Kammer des Ersten Senats vom 9.4.1998 - 1 BvR 44/92 -, RdL 1998, 184 = NJW 1998, 3559).
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