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   OVG Bremen, 25.02.1998 - 1 B 131/97   

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https://dejure.org/1998,3666
OVG Bremen, 25.02.1998 - 1 B 131/97 (https://dejure.org/1998,3666)
OVG Bremen, Entscheidung vom 25.02.1998 - 1 B 131/97 (https://dejure.org/1998,3666)
OVG Bremen, Entscheidung vom 25. Februar 1998 - 1 B 131/97 (https://dejure.org/1998,3666)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechtigung, mit ausländischer Fahrerlaubnis in Deutschland ein Kraftfahrzeug zu führen bei vorheriger Versagung der Fahrerlaubnis nach innerstaatlichem Recht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 3731
  • NVwZ 1999, 100 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 20.06.2002 - 4 StR 371/01

    Entzug der deutschen Fahrerlaubnis; Inhaber einer in einem EU- oder EWR-Staat

    Bei einem ausschließlich in die Zukunft gerichteten Anwendungsbereich von § 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV hätte sich eine Übergangsregelung aber schon deshalb aufgedrängt, weil sich mit der oben beschriebenen Änderung von § 4 Abs. 2 IntVO zum 15. Februar 1996 für Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis, denen die Fahrerlaubnis durch eine Verwaltungsbehörde vor dem 1. Februar 1996 entzogen war, eine vergleichbare Fragestellung ergeben hatte, die von der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung im Sinne einer Erstreckung der Neufassung des Gesetzes auch auf Altfälle gelöst worden war (vgl. OLG Zweibrücken VRS 93, 195, 197; OVG Bremen NJW 1998, 3731; VG München DAR 1997, 457, 458).

    Das Führerscheinrecht der Europäischen Gemeinschaften läßt es vielmehr ausdrücklich zu, Personen die Anerkennung der in einem anderen Mitgliedstaat erworbenen Fahrerlaubnis zu versagen, wenn gegen den Betreffenden zuvor nach den innerstaatlichen Vorschriften Maßnahmen über Einschränkung, Aussetzung, Entzug oder Aufhebung der Fahrerlaubnis angewandt worden sind (Art. 8 Abs. 2 und 4 der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften über den Führerschein vom 29. Juli 1991 - 91/439/EWG, ABl EG Nr.L 237, S. 1, 5; vgl. auch EuGH DAR 1996, 193, 194; OVG Bremen NJW 1998, 3731; OVG des Saarlandes ZfS 1998, 239).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2004 - 10 S 1346/04

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für die Erhebung einer Klage vor dem

    bb) Aus der Begründung zu Art. 4 der Zweiundzwanzigsten Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (Änderung der Verordnung über den Internationalen Kraftfahrzeugverkehr, BR-Drucks. 931/95, S. 16) ist unmittelbar zu entnehmen, dass vor dieser Ergänzung des § 4 IntKfzV die verwaltungsbehördliche Entziehung einer Fahrerlaubnis die Geltung einer nach der Verlegung des ständigen Aufenthalts ins Ausland dort erworbenen Fahrerlaubnis mit der Folge unberührt ließ, dass eine Person nach der in der Bundesrepublik Deutschland erfolgten Entziehung und der Verlagerung des ständigen Aufenthalts ins Ausland dort eine Fahrerlaubnis erwerben und diese im Bundesgebiet - zumindest vorübergehend - trotz der Feststellung der Ungeeignetheit nutzen durfte (vgl. auch OVG Bremen, Beschl. v. 25.02.1998 - 1 B 131/97 -, NJW 1998, 3731).
  • VG Freiburg, 16.07.2002 - 2 K 801/02

    Gebrauch einer nach der Entziehung der Fahrerlaubnis im Ausland erworbenen

    Diese Rechtsauffassung ist weder mit Sinn und Zweck der Regelung vereinbar, noch findet sie im Wortlaut der §§ 3 Abs. 2 Satz 1 StVG und 4 Abs. 3 Nr. 3 IntKfzV eine Stütze (vgl. zur alten Rechtslage auch VGH Mannheim, Beschluss vom 12.03.1973 - V 1441/72 -, JURIS; OVG Bremen, Beschluss vom 25.01.1998 - 1 B 131/97 -, NJW 1998, 3731; Saarl. OVG, Beschluss vom 18.02.1998 - 9 V 57/97 -, ZfSch 1998, 239).

    Damit war nach der alten Rechtslage ersichtlich auch der Fall erfasst, dass die ausländische Fahrerlaubnis erst nach der Entziehung der inländischen Fahrerlaubnis erworben wurde (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 25.02.1998 - 1 B 131/97 -, NJW 1998, 3731; Saarl. OVG, Beschluss vom 18.02.1998 - ; JURIS).

  • OLG Karlsruhe, 09.03.2006 - 12 U 286/05

    Gemeinschaftsrechtlicher Schadensersatzanspruch: Verurteilung wegen Fahren ohne

    Auch das OVG Bremen bejahte die Vereinbarkeit der nationalen Bestimmung mit den Vorgaben der Richtlinie 91/439 insoweit unter Berufung auf deren Wortlaut (NJW 1998, 3731).
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