Rechtsprechung
BVerfG, 28.10.1997 - 1 BvR 1644/94 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- DFR
Erbschaftsbesteuerung
- Bundesverfassungsgericht
Verfassungsbeschwerde gegen die Höhe einer Erbschaftsteuerforderung erfolglos
- Judicialis
GG Art. 6 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1 GG; ; GG Art. 14 Abs. 1 GG; ; ErbStG § 13 Abs. 1 Nr. 10
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsmäßigkeit des § 13 Abs. 1 Nr. 10 ErbStG
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verfassungsrechtlichen Beurteilung der Erbschaftsbesteuerung in einem Fall fehlgeschlagener vorweggenommener Erbfolge - Mitwirkung von Berufsrichtern in überbesetzten Spruchkörpern
Verfahrensgang
- FG Münster, 16.11.1989 - III 2500/85
- BFH, 22.06.1994 - II R 13/90
- BVerfG, 10.08.1995 - 1 BvR 1644/94
- BVerfG, 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95
- BVerfG, 28.10.1997 - 1 BvR 1644/94
Papierfundstellen
- BVerfGE 97, 1
- NJW 1998, 743
- FamRZ 1998, 153
- WM 1997, 2428
- BB 1997, 2627
Wird zitiert von ... (26) Neu Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvR 552/91
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die unterschiedliche Belastung von …
Auszug aus BVerfG, 28.10.1997 - 1 BvR 1644/94
Seine Belastung mit einer Erbschaftsteuer in Höhe von 1.948.020 DM stehe zudem im Widerspruch zum Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Juni 1995 (BVerfGE 93, 165).Auch er kann den Schutz des Grundrechts - jedenfalls vom Eintritt des Erbfalls an - geltend machen (vgl. BVerfGE 91, 346 ; 93, 165 m.w.N.).
b) Die verfassungsrechtliche Garantie des Erbrechts läßt es zu, daß der Steuergesetzgeber eine Erbschaftsteuer (vgl. Art. 106 Abs. 2 Nr. 2 GG) vorsieht, die den durch den Erbfall beim Erben anfallenden Vermögenszuwachs und die dadurch vermittelte finanzielle Leistungsfähigkeit belastet (vgl. BVerfGE 93, 165 ).
Die Erbrechtsgarantie gewährleistet nicht das (unbedingte) Recht, den gegebenen Eigentumsbestand von Todes wegen ungemindert auf Dritte zu übertragen (vgl. BVerfGE 93, 165 ).
Auch der Erbschaftsteuergesetzgeber ist jedoch an die Begrenzungen gebunden, die sich für die Regelungsbefugnis nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG - außer aus dem grundlegenden Gehalt der Erbrechtsgarantie selbst - beispielsweise aus dem Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 Abs. 1 GG) und dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) ergeben (vgl. BVerfGE 67, 329 ; 93, 165 ).
Die familiären Bezüge der nächsten Familienangehörigen zum Nachlaß sind erbschaftsteuerrechtlich zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 93, 165 ).
Schließlich müssen steuerrechtliche Regelungen die Steuerpflichtigen - ungeachtet verfassungsrechtlich zulässiger Differenzierungen - gleichmäßig belasten (vgl. BVerfGE 84, 239 ; 93, 165 ) und der unterschiedlichen Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen Rechnung tragen (vgl. BVerfGE 93, 165 ).
Weder durch den grundgesetzlich gebotenen Schutz der Familie (Art. 6 Abs. 1 GG) noch durch die verfassungsrechtliche Garantie des Erbrechts (Art. 14 Abs. 1 GG) ist es generell ausgeschlossen, den Vermögensübergang im Wege der Erbfolge innerhalb der Kleinfamilie zu besteuern (vgl. auch BVerfGE 93, 165 ).
Das ist ein sachgerechter Anknüpfungspunkt für eine steuerrechtliche Privilegierung (vgl. auch BVerfGE 93, 165 ).
Eine andere verfassungsrechtliche Beurteilung ist auch nicht deshalb erforderlich, weil nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Juni 1995 (BVerfGE 93, 165 ) jedem Familienangehörigen im Sinne der Steuerklasse I nach § 15 Abs. 1 ErbStG alter Fassung der jeweils auf ihn überkommene Nachlaß - je nach dessen Größe - zumindest zum deutlich überwiegenden Teil oder, bei kleineren Vermögen, völlig steuerfrei zugute kommen muß.
Abgesehen davon, daß hier nicht Erbschaftsteuerpflichtige dieser Steuerklasse in Rede stehen, zwingt der genannte Beschluß nicht dazu, die darin gewonnenen Erkenntnisse auf zurückliegende Zeiträume der vorliegenden Art anzuwenden (vgl. BVerfGE 93, 165 ).
- BVerfG, 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95
Spruchgruppen
Auszug aus BVerfG, 28.10.1997 - 1 BvR 1644/94
In dem senatsinternen Mitwirkungsplan (auszugsweise abgedruckt in BVerfGE 95, 322 ) war deshalb jedem der beisitzenden Richter die fortlaufende Nummer der Sitzung zugeordnet, in der er bei Überbesetzung auszuscheiden hatte.Das Plenum hat die damit aufgeworfenen Fragen im Beschluß vom 8. April 1997 (BVerfGE 95, 322) beantwortet.
Wie das Plenum des Bundesverfassungsgerichts mit Beschluß vom 8. April 1997 (BVerfGE 95, 322) entschieden hat, ist es nach dieser Vorschrift grundsätzlich geboten, für mit Berufsrichtern überbesetzte Spruchkörper eines Gerichts im voraus nach abstrakten Merkmalen zu bestimmen, welche Richter an den jeweiligen Verfahren mitzuwirken haben.
- BVerfG, 14.12.1994 - 1 BvR 720/90
Verfassungsmäßigkeit der Zuweisung eines landwirtschaftlichen Betriebes an einen …
Auszug aus BVerfG, 28.10.1997 - 1 BvR 1644/94
Grundlegend für sie ist die Anerkennung der Pri-vaterbfolge (vgl. BVerfGE 67, 329 ; 91, 346 ).Auch er kann den Schutz des Grundrechts - jedenfalls vom Eintritt des Erbfalls an - geltend machen (vgl. BVerfGE 91, 346 ; 93, 165 m.w.N.).
- BVerfG, 16.10.1984 - 1 BvR 513/78
Verfassungsmäßigkeit von Abfindungs- und Ausgleichsansprüchen weichender Miterben …
Auszug aus BVerfG, 28.10.1997 - 1 BvR 1644/94
Grundlegend für sie ist die Anerkennung der Pri-vaterbfolge (vgl. BVerfGE 67, 329 ; 91, 346 ).Auch der Erbschaftsteuergesetzgeber ist jedoch an die Begrenzungen gebunden, die sich für die Regelungsbefugnis nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG - außer aus dem grundlegenden Gehalt der Erbrechtsgarantie selbst - beispielsweise aus dem Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 Abs. 1 GG) und dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) ergeben (vgl. BVerfGE 67, 329 ; 93, 165 ).
- BVerfG, 04.04.1984 - 1 BvR 1287/83
Verfassungswidrigkeit von § 7 Nr. 3 BRAO
Auszug aus BVerfG, 28.10.1997 - 1 BvR 1644/94
Dem Beschwerdeführer die Hälfte seiner notwendigen Auslagen zu erstatten, ist deshalb gerechtfertigt, weil seine Verfassungsbeschwerde zur gewandelten Auslegung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG geführt hat (vgl. BVerfGE 66, 337 ). - BVerfG, 10.08.1995 - 1 BvR 1644/94
Anspruch auf den gesetzlichen Richter und Überbesetzung der Richterbank beim BFH
Auszug aus BVerfG, 28.10.1997 - 1 BvR 1644/94
Im Zusammenhang mit der Rüge des Verstoßes gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG hat der Senat das Plenum des Bundesverfassungsgerichts angerufen (vgl. NJW 1995, S. 2703). - BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89
Kapitalertragssteuer
Auszug aus BVerfG, 28.10.1997 - 1 BvR 1644/94
Schließlich müssen steuerrechtliche Regelungen die Steuerpflichtigen - ungeachtet verfassungsrechtlich zulässiger Differenzierungen - gleichmäßig belasten (vgl. BVerfGE 84, 239 ; 93, 165 ) und der unterschiedlichen Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen Rechnung tragen (vgl. BVerfGE 93, 165 ). - BFH, 22.06.1994 - II R 13/90
Kein steuerfreier "Rückerwerb" nach § 13 Abs. 1 Nr. 10 ErbStG hinsichtlich der …
Auszug aus BVerfG, 28.10.1997 - 1 BvR 1644/94
gegen a) das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 22. Juni 1994 - II R 13/90 -,. - BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvL 32/57
Ehegatten-Arbeitsverhältnisse
Auszug aus BVerfG, 28.10.1997 - 1 BvR 1644/94
Danach ist eine an Ehe und Familie anknüpfende steuerrechtliche Benachteiligung grundsätzlich untersagt (vgl. BVerfGE 13, 290 m.w.N.). - FG Münster, 16.11.1989 - III 2500/85
Erbschaftsteuer; Rückfall einer Beteiligung
Auszug aus BVerfG, 28.10.1997 - 1 BvR 1644/94
b) das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 16. November 1989 - III 2500/85 Erb -,.
- BFH, 03.06.2014 - II R 45/12
Steuerbefreiung für letztwillige Zuwendung eines Wohnungsrechts an …
Der Gesetzgeber hat nach der Rechtsprechung des BVerfG (vgl. Beschlüsse vom 22. Juni 1995 2 BvR 552/91, BVerfGE 93, 165, BStBl II 1995, 671; vom 28. Oktober 1997 1 BvR 1644/94, BVerfGE 97, 1, und vom 21. Juli 2010 1 BvR 611/07, 1 BvR 2464/07, BVerfGE 126, 400) aufgrund dieser grundrechtlichen Bindungen die familiäre Verbundenheit der nächsten Angehörigen zum Erblasser auch erbschaftsteuerrechtlich zu berücksichtigen.Eine vollständige Steuerbefreiung des von Todes wegen erfolgenden Erwerbs vom verstorbenen Ehegatten ist hingegen verfassungsrechtlich nicht geboten (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 97, 1, unter B.I.2.a).
- BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 611/07
Steuerliche Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften
Daraus hat das Bundesverfassungsgericht geschlossen, dass die familiäre Verbundenheit der nächsten Angehörigen zum Erblasser erbschaftsteuerlich zu berücksichtigen ist (vgl. BVerfGE 97, 1 ) und der steuerliche Zugriff bei Familienangehörigen, also insbesondere bei Ehegatten und Kindern, derart zu mäßigen ist, dass diesen der jeweils überkommene Nachlass zumindest zum deutlich überwiegenden Teil oder, bei kleineren Vermögen, völlig steuerfrei zugute kommt (vgl. BVerfGE 93, 165 ).Aus den gleichen Gründen (s. oben I.4.) kann offen bleiben, ob die beanstandeten Regelungen des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes in der Fassung nach dem Jahressteuergesetz 1997 mit der Erbrechtsgarantie aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG und den vom Bundesverfassungsgericht hierzu entwickelten Grundsätzen (vgl. BVerfGE 91, 346 ; 93, 165 ; 97, 1 ; 112, 332 ) in Einklang stehen.
- BFH, 18.07.2013 - II R 35/11
Steuerfreie Zuwendung eines Familienwohnheims zwischen Ehegatten - …
Danach ist die familiäre Verbundenheit der nächsten Angehörigen zum Erblasser (oder Schenker) erbschaftsteuerrechtlich zu berücksichtigen (vgl. BVerfG-Beschluss vom 28. Oktober 1997 1 BvR 1644/94, BVerfGE 97, 1).Die verfassungsrechtlichen Anforderungen sind auch dann zu beachten, wenn steuerrechtliche Vorschriften im Einzelfall ausgelegt und angewendet werden (vgl. BVerfG-Beschluss in BVerfGE 97, 1, unter B.I.1.b).
- FG Münster, 10.12.2020 - 3 K 420/20
Krankheitsbedingter Auszug aus dem Familienheim führt zum Wegfall der …
Die verfassungsrechtlichen Anforderungen sind auch bei der Auslegung und Anwendung steuerrechtlicher Vorschriften im Einzelfall zu beachten (vgl. BFH, Urteil vom 18.07.2013, II R 35/11, BFHE 242, 153, BStBl II 2013, 1051 unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 28.10.1997, 1 BvR 1644/94, BVerfGE 97, 1). - BVerwG, 21.06.2007 - 3 C 24.06
Staatliche Verwaltung; nicht auffindbarer Eigentümer; nicht bekannter oder nicht …
Dabei kann dahinstehen, ob das Eigentum oder das Erbrecht betroffen ist, das neben dem Erblasser auch das Recht des testamentarischen oder gesetzlichen Erben schützt, die vererbten Gegenstände zu erlangen (vgl. BVerfGE 91, 346 ; 97, 1 ). - BVerfG, 30.10.2010 - 1 BvR 3196/09
Verfassungsbeschwerden von Erblassern gegen Regelungen des Erbschaftsteuerrechts …
Bestimmendes Element dieses Rechts ist die Testierfreiheit als Verfügungsbefugnis über den Tod hinaus (vgl. BVerfGE 67, 329 ; 91, 346 ); das Recht des Erblassers wird durch seine Testierfreiheit geschützt (vgl. BVerfGE 93, 165 ; 97, 1 ). - BGH, 31.03.2016 - 1 StR 493/16
Gebot des gesetzlichen Richters (Erforderlichkeit einer abstrakt-generellen …
Die Regelungen, die der Bestimmung des gesetzlichen Richters dienen, müssen im Voraus so eindeutig wie möglich festlegen, welches Gericht, welcher Spruchkörper und welche Richter zur Entscheidung des Einzelfalls berufen sind (BVerfG, Plenumsbeschluss vom 8. April 1997 - 1 PBvU 1/95, BVerfGE 95, 322 und Beschluss vom 28. Oktober 1997 - 1 BvR 1644/94, BVerfGE 97, 1). - FG Köln, 16.11.2011 - 9 K 3197/10
Keine erbschaftsteuerliche Gleichbehandlung von zusammenlebenden Geschwistern und …
Dies sei ein sachgerechter Anknüpfungspunkt für eine steuerrechtliche Privilegierung (vgl. Beschluss vom 28.10.1997, 1 BvR 1644/94, BVerfGE 97, 1).Soweit es um Ehegatten und Kinder geht, bestehen unter dem Einfluss des Art. 6 Abs. 1 GG engere Grenzen (vgl. Beschlüsse des BVerfG vom 22.06.1995, 2 BvR 552/91, BVerfGE 93, 165 sowie vom 28.10.1997, 1 BvR 1644/94, BVerfGE 97, 1).
- BGH, 25.03.2009 - XII ZR 75/06
Begriff des gesetzlichen Richters; Wirksamkeitsvoraussetzungen einer Änderung der …
Nach den vom Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 97, 1 ff. = NJW 1998, 743, 744 ; BVerfGE 95, 322 ff. = NJW 1997, 1497 ff. und NJW 2005, 2689, 2690) entwickelten Grundsätzen zur Garantie des gesetzlichen Richters ( Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) ist es grundsätzlich geboten, für mit Berufsrichtern überbesetzte Spruchkörper eines Gerichts im Voraus nach abstrakten Merkmalen zu bestimmen, welche Richter an den jeweiligen Verfahren mitzuwirken haben. - FG Köln, 08.08.2012 - 9 K 3615/11
Wohn- und Nutzungsrechte nicht erbschaftsteuerfrei nach § 13 Abs. 1 Nr. 4b Satz 1 …
Danach ist eine an Ehe und Familie anknüpfende steuerrechtliche Benachteiligung grundsätzlich untersagt, und die familiären Bezüge der nächsten Angehörigen zum Nachlass sind erbschaftsteuerlich zu berücksichtigen (BVerfG-Beschluss vom 22. Juni 1995 2 BvR 552/91, BVerfGE 93, 165, 174 ff = BStBl II 1995, 671, 674 ff, sowie BVerfG-Beschluss vom 28. Oktober 1997 1 BvR 1644/94, BVerfGE 1997, 1 ff, m.w.N.). - BFH, 13.01.2005 - II R 37/03
Kein Freibetrag für Betriebsvermögen bei Erwerb von bisher im Privatvermögen …
- BGH, 05.05.2004 - 2 StR 383/03
Absoluter Revisionsgrund der falschen Besetzung; gesetzlicher Richter; Beschluss …
- FG Schleswig-Holstein, 06.04.2006 - 3 K 74/04
Besteuerung eines befreiten Vorerbes
- BVerwG, 23.03.1999 - 1 C 21.98
Anmeldepflicht; Bedürfnisprüfung; Erwerb von Todes wegen; illegaler Waffenbesitz; …
- BFH, 10.12.1997 - II R 22/96
Freibetrag für Betriebsvermögen
- BGH, 18.06.2004 - 2 StR 380/03
Gesetzlicher Richter; spruchkörperinterne Geschäftsverteilung (schriftlicher …
- BVerwG, 07.01.2004 - 1 B 141.03
Beschwerde wegen nicht vorschriftsmäßiger Besetzung eines Berufungsgerichts; …
- BGH, 29.09.1999 - 1 StR 460/99
Gesetzlicher Richter; Spruchkörperinterne Geschäftsverteilung der Strafkammer des …
- BFH, 27.03.2006 - II B 161/05
NZB: ErbStG - Halbteilungsgrundsatz
- BGH, 05.05.2004 - 2 StR 382/03
Absoluter Revisionsgrund der falschen Besetzung; Besetzungsrüge; gesetzlicher …
- OLG Stuttgart, 16.06.2010 - 4 U 20/10
Persönlichkeitsrechtsverletzung in einem Sachbuch: Identifizierende Beschreibung …
- FG Münster, 10.11.2016 - 3 K 1476/16
Verfassungsmäßigkeit der Regelung zur Höhe des Steuersatzes für Erwerber der …
- OLG Rostock, 21.09.2005 - 6 W 63/05
Zusammensetzung des Spruchkörpers, Vertretung des Vorsitzenden - Verletzung des …
- LG Konstanz, 25.06.2004 - 61 S 2/04
Nacheheliche Solidarität: Pflicht des unterhaltsberechtigten Ehegatten zur …
- FG Düsseldorf, 30.11.1998 - 7 V 7026/98
Inanspruchnahme von Ansparabschreibungen und Sonderabschreibungen; …
- OLG Rostock, 21.09.2005 - 6 W 635/05
Rechtsprechung
EuGH, 05.06.1997 - C-285/95 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- EU-Kommission
Kol / Land Berlin
Beschluß Nr. 1/80 des Assoziationsrates EWG-Türkei, Artikel 6 Absatz 1
Völkerrechtliche Verträge - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizuegigkeit - Arbeitnehmer - Rechte der türkischen Staatsangehörigen - Voraussetzung der vorherigen Ausübung einer ordnungsgemässen Beschäftigung - Begriff - Beschäftigung, die aufgrund einer durch ... - EU-Kommission
Kol / Land Berlin
- Wolters Kluwer
Assoziierungsabkommen EWG-Türkei; Freizügigkeit der Arbeitnehmer; Rechte der türkischen Staatsangehörigen; Voraussetzung der vorherigen Ausübung einer ordnungsgemäßen Beschäftigung; Auswirkung einer durch Täuschung erwirkten Aufenthaltserlaubnis auf das ...
- Judicialis
Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrates EWG-Türkei Art. 6 Abs. 1; ; Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrates EWG-Türkei Art. 14 Abs. 1; ; EGV Art. 177
- rechtsportal.de
Völkerrechtliche Verträge - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizuegigkeit - Arbeitnehmer - Rechte der türkischen Staatsangehörigen - Voraussetzung der vorherigen Ausübung einer ordnungsgemässen Beschäftigung - Begriff - Beschäftigung, die aufgrund einer durch ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Oberverwaltungsgerichts Berlin - Auslegung des Artikels 6 Absatz 1 und des Artikels 14 Absatz 1 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrates EWG/Türkei - Arbeitnehmer - Aufenthaltserlaubnis - Ordnungsmäßige Beschäftigung - Aufgrund ...
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 11.08.1995 - 8 S 219.95
- Generalanwalt beim EuGH, 06.03.1997 - C-285/95
- EuGH, 05.06.1997 - C-285/95
Papierfundstellen
- NJW 1998, 743 (Ls.)
- NVwZ 1998, 50
- DVBl 1997, 894
Wird zitiert von ... (80) Neu Zitiert selbst (4)
- EuGH, 20.09.1990 - C-192/89
Sevince / Staatssecretaris van Justitie
Auszug aus EuGH, 05.06.1997 - C-285/95
21 Dazu ist festzustellen, daß nach ständiger Rechtsprechung (Urteile vom 20. September 1990 in der Rechtssache C-192/89, Sevince, Slg. 1990, I-3461, Randnr. 30, vom 16. Dezember 1992 in der Rechtssache C-237/91, Kus, Slg. 1992, I-6781, Randnrn.22 Im vorgenannten Urteil Sevince (Randnr. 31) hat der Gerichtshof ausgeführt, daß sich ein türkischer Arbeitnehmer während des Zeitraums, in dem seine Klage gegen eine Entscheidung, durch die ihm eine Aufenthaltserlaubnis verweigert wurde, aufschiebende Wirkung hatte und in dem ihm bis zum Ausgang des Rechtsstreits der vorläufige Aufenthalt und die Ausübung einer Beschäftigung in dem betreffenden Mitgliedstaat gestattet wurden, nicht in einer gesicherten und nicht nur vorläufigen Position auf dem Arbeitsmarkt dieses Mitgliedstaats befunden hat.
- EuGH, 16.12.1992 - C-237/91
Kus / Landeshauptstadt Wiesbaden
Auszug aus EuGH, 05.06.1997 - C-285/95
21 Dazu ist festzustellen, daß nach ständiger Rechtsprechung (Urteile vom 20. September 1990 in der Rechtssache C-192/89, Sevince, Slg. 1990, I-3461, Randnr. 30, vom 16. Dezember 1992 in der Rechtssache C-237/91, Kus, Slg. 1992, I-6781, Randnrn. - EuGH, 06.06.1995 - C-434/93
Bozkurt / Staatssecretaris van Justitie
Auszug aus EuGH, 05.06.1997 - C-285/95
12 und 22, und vom 6. Juni 1995 in der Rechtssache C-434/93, Bozkurt, Slg. 1995, I-1475, Randnr. 26) die Ordnungsmässigkeit der Beschäftigung im Sinne des Artikels 6 Absatz 1 eine gesicherte und nicht nur vorläufige Position des Betroffenen auf dem Arbeitsmarkt eines Mitgliedstaats und damit das Bestehen eines nicht bestrittenen Aufenthaltsrechts voraussetzt. - EuGH, 29.05.1997 - C-386/95
Eker / Land Baden-Württemberg
Auszug aus EuGH, 05.06.1997 - C-285/95
Denn die beiden Beschäftigungszeiten von fast neun Monaten und zehneinhalb Monaten, die er bis zu diesem Zeitpunkt im Aufnahmemitgliedstaat aufzuweisen hatte, wurden bei verschiedenen Arbeitgebern zurückgelegt; wie jedoch aus dem Urteil vom 29. Mai 1997 in der Rechtssache C-386/95 (Eker, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht) hervorgeht, setzt Artikel 6 Absatz 1 erster Gedankenstrich die Ausübung einer ordnungsgemässen Beschäftigung bei ein und demselben Arbeitgeber während eines ununterbrochenen Zeitraums von einem Jahr voraus.
- VG Düsseldorf, 05.11.2020 - 8 K 15409/17
Ordnungsgemäße Beschäftigung; Student; studienvorbereitende Maßnahmen; …
Es spricht Vieles dafür, dass eine Aufenthaltserlaubnis, obwohl sie durch Täuschung der Ausländerbehörde erlangt wurde, Grundlage einer ordnungsgemäßen Beschäftigung sein kann, wenn die Aufenthaltserlaubnis nicht zurückgenommen wurde und die Täuschungshandlung nicht zu einer Verurteilung geführt hat (wie EuGH, Urteil vom 5. Juni 1997 - C-285/95 (Kol) - entgegen BVerwG, Urteil vom 29. Mai 2018 - 1 C 17.17 -).Beschäftigungszeiten können daher so lange nicht als ordnungsgemäß im Sinne von Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 angesehen werden, wie nicht endgültig feststeht, dass dem Betroffenen während des fraglichen Zeitraums das Aufenthaltsrecht von Rechts wegen zustand, EuGH, Urteil vom 20. September 1990 - C-192/89 (Sevince) -, Rn. 30, vom 16. Dezember 1992- C-237/91 (Kus) -, Rn. 12, vom 5. Juni 1997 - C-285/95 (Kol) -, Rn.21, und vom 6. Juni 1995- C 434/93 (Bozkurt) - Rn. 27, jeweils unter curia.eu; BVerwG, Urteil vom 19. April 2012 - 1 C 10.11 -, unter: bverwg.de (…Rn. 22).
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat früh die Folgen einer Täuschungshandlung eines türkischen Arbeitnehmers bei Erteilung der nationalen Aufenthaltserlaubnis zusammengefasst, EuGH, Urteil vom 5. Juni 1997 - C-285/95 (Kol) -, unter: curia.eu (…Rn. 29).
Das OVG Berlin hatte mit Beschluss vom 11. August 1995 dem Gerichtshof nämlich die Frage vorgelegt, ob Beschäftigungszeiten anrechenbar sind, die "durch vorsätzliche straf bare [Hervorhebung von hier] Täuschung erwirkten Aufenthaltserlaubnis" erbracht wurden, zitiert nach EuGH, Urteil vom 5. Juni 1997 - C-285/95 (Kol) -, unter: curia.eu (…Rn. 16).
Er ging zwar im Grundsatz davon aus, dass die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein türkischer Arbeitnehmer ein Aufenthaltsrecht besitzt, nach nationalem Recht zu beurteilen sei; dafür sei entscheidend, ob sich der Betroffene nach den materiellen Vorschriften des Mitgliedstaats rechtmäßig im Land aufhalte, Schlussanträge des Generalanwalts F. vom 6. März 1997 - C-285/95 (Kol) -, unter: curia.eu (Nr. 16).
Gleichzeitig stellte er heraus, dass Zeiten einer durch Täuschung erlangten Aufenthaltserlaubnis aufgrund ihrer bloßen Rücknehmbarkeit keine Zeiten einer ordnungsgemäßen Beschäftigung darstellten, da die Aufenthaltserlaubnis in Kenntnis des zutreffenden Sachverhaltes nicht verlängert worden wäre und eine gleichwohl erfolgende Zuerkennung eines assoziationsrechtlichen Aufenthaltsrechtes "ein verwerfliches Verhalten" belohne, "was andere ermutigen würde, den Ausländerbehörden der Mitgliedstaaten gegenüber falsche Erklärungen abzugeben", Schlussanträge des Generalanwalts F. vom 6. März 1997 - C-285/95 (Kol) -, unter: curia.eu (Nr. 19).
Er legt die Frage des OVG Berlin bewusst so aus, EuGH, Urteil vom 5. Juni 1997 - C-285/95 (Kol) -, unter: curia.eu (…Rn. 18): "geht die erste Frage des vorlegenden Gerichts im wesentlichen dahin", dass gefragt ist, ob ein türkischer Arbeitnehmer die Voraussetzung der Ausübung einer ordnungsgemäßen Beschäftigung im Aufnahmemitgliedstaat im Sinne dieser Vorschrift erfüllt, wenn er diese Beschäftigung aufgrund einer Aufenthaltserlaubnis ausgeübt hat, die er allein durch eine Täuschung, die zu seiner Verurteilung geführt hat, erwirkt hat.
Im Ergebnis wird dabei ausdrücklich unterschieden zwischen Zeiten, die der Betroffene in einer nur vorläufigen Position zurückgelegt hat, in der ihm von Rechts wegen kein Aufenthaltsrecht zustand, EuGH, Urteil vom 5. Juni 1997 - C-285/95 (Kol) -, unter: curia.eu (…Rn. 27), und "darüber hinaus" für Zeiten einer Aufenthaltserlaubnis, die aufgrund einer Täuschung erteilt wurde, die zu einer Verurteilung geführt hat, EuGH, Urteil vom 5. Juni 1997 - C-285/95 (Kol) -, unter: curia.eu (…Rn. 28).
- BVerwG, 01.06.2017 - 1 C 16.16
Einbürgerung; Flüchtling; Irak; Identität; Herkunft; Täuschung; Aufenthalt; …
Denn der assoziationsrechtliche Begriff der "ordnungsgemäßen Beschäftigung" setzt nach ständiger Rechtsprechung eine gesicherte und nicht nur vorläufige Position auf dem Arbeitsmarkt und damit das Bestehen eines nicht bestrittenen Aufenthaltsrechts voraus (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. April 2005 - 1 C 9.04 - BVerwGE 123, 190 unter Hinweis auf EuGH, Urteil vom 5. Juni 1997 - C-285/95 [ECLI:EU:C:1997:280], Kol - Rn. 25 ff.). - BVerwG, 12.04.2005 - 1 C 9.04
Assoziationsrecht; ordnungsgemäße Beschäftigung; Bestandskraft; eheliche …
In diesem Urteil (Rs.C-285/95 Slg. I -1997, 3069 = NVwZ 1998, 50) hat der Gerichtshof ausgeführt:.Nach den von dem Gerichtshof in dem Urteil vom 5. Juni 1997 (a.a.O. Rn. 27) für die Auslegung des Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 entwickelten Grundsätzen sind vielmehr Beschäftigungszeiten, die ein türkischer Staatsangehöriger aufgrund einer durch Täuschung erwirkten Aufenthaltserlaubnis absolviert hat, von vornherein als in einer nur vorläufigen Position zurückgelegt zu betrachten, da ihm während dieser Zeiten von Rechts wegen kein Aufenthaltsrecht zustand.
Die Ausübung einer Beschäftigung im Rahmen einer Aufenthaltserlaubnis, die aufgrund einer Täuschung erteilt wurde, kann bei dem türkischen Arbeitnehmer vielmehr kein berechtigtes Vertrauen begründen (EuGH, Urteil vom 5. Juni 1997, a.a.O. Rn. 28).
- OVG Berlin-Brandenburg, 30.03.2011 - 12 B 15.10
Türkei; türkische Staatsangehörige; Raumpflegerin; Assoziationsrecht; …
Die von dem Verwaltungsgericht in diesem Zusammenhang angeführte und der Klägerin entgegengehaltene Rechtsprechung, wonach eine Beschäftigung, die allein im Hinblick auf die aufschiebende Wirkung einer Klage ausgeübt wird, wegen ihrer Vorläufigkeit nicht ordnungsgemäß im Sinne von Art. 6 Abs. 1 ARB 1 /80 ist (EuGH, Urteil vom 5. Juni 1997 - Rs. C-285/95 -, Kol, NVwZ 1998, 50), ist hier nicht zu Lasten der Klägerin anwendbar.In diesem Fall soll der Betroffene wegen der Vorläufigkeit und der mangelnden Sicherheit seiner Rechtsposition nicht von prozessualen Regelungen wie der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsmittels in dem Sinne profitieren, dass er während dieser Zeit ein Recht aus Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 erwirbt (vgl. EuGH, Urteil vom 20. September 1990 - Rs. C-192/89 -, Sevince, NVwZ 1991, 255;… 256 f. Rn. 31; EuGH, Urteil vom 5. Juni 1997 - Rs. C-285/95 -, Kol, NVwZ 1998, 50, 51 Rn. 24; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1995, BVerwGE 98, 298, 311).
Es ist nicht erkennbar, dass sie über den Aufenthaltszweck - Nachzug zu ihrem Ehemann - oder in sonstiger Weise rechtsmissbräuchlich getäuscht hat (vgl. auch EuGH…, Urteil vom 22. Dezember 2010 - Rs. C-303/08 -, Bozkurt, NVwZ 2011, 483, Rn. 50 ff.; EuGH, Urteil vom 5. Juni 1997 - Rs. C-285/95 -, Kol, NVwZ 1998, 50).
- EuGH, 22.12.2010 - C-303/08
Bozkurt - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Familienzusammenführung - Art. 7 …
Demgemäß hat der Gerichtshof ausgeschlossen, dass Beschäftigungszeiten, die ein türkischer Staatsangehöriger allein aufgrund einer Täuschung, die zu einer Verurteilung geführt hat, zurückgelegt hat, als im Sinne von Art. 6 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/80 ordnungsgemäß angesehen werden können, da der Betroffene die Voraussetzungen dieser Bestimmung in Wirklichkeit nicht erfüllte und ihm daher aus ihr von Rechts wegen kein Recht zustand (vgl. Urteile vom 5. Juni 1997, Kol, C-285/95,Slg. 1997, I-3069, Randnrn. - EuGH, 10.01.2006 - C-230/03
Sedef - Assoziierung EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Artikel 6 des …
41 Diese Auslegung des Artikels 6 Absatz 1 erster Gedankenstrich des Beschlusses Nr. 1/80 ist zudem in den Urteilen vom 5. Juni 1997 in der Rechtssache C-285/95 (Kol, Slg. 1997, I-3069, Randnrn. - BVerwG, 17.06.1998 - 1 C 27.96
Arbeitslosigkeit; Assoziationsrecht; Aufenthaltsbewilligung; Aufenthaltserlaubnis …
Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften hat in seinem Urteil vom 5. Juni 1997 (- Rs C-285/95 - DVBl 1997, 894 = InfAuslR 1997, 338 = NVwZ 1998, 50) dargelegt: Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 sei so auszulegen, daß ein türkischer Arbeitnehmer die Voraussetzung der Ausübung einer ordnungsgemäßen Beschäftigung nicht erfüllt, wenn er seiner Arbeitnehmertätigkeit aufgrund einer Aufenthaltserlaubnis nachgegangen ist, die er allein durch eine Täuschung erwirkt hat, die zu seiner Verurteilung geführt hat. - BVerwG, 29.05.2018 - 1 C 17.17
Arglist; Assoziationsrecht; Beschäftigung; Ehegattennachzug; Rechtsmissbrauch; …
Sie sind vielmehr als nur aufgrund einer vorläufigen Position zurückgelegt zu betrachten, da dem Ausländer während dieser Zeiten von Rechts wegen kein Aufenthaltsrecht zustand (BVerwG…, Urteil vom 14. Mai 2013 - 1 C 16.12 - BVerwGE 146, 271 Rn. 18; EuGH, Urteile vom 5. Juni 1997 - C-285/95 [ECLI:EU:C:1997:280], Kol - Rn. 26 f.;… vom 30. September 1997 - C-36/96 [ECLI:EU:C:1997:445], Günaydin - Rn. 45;… vom 30. September 1997 - C-98/96 - Rn. 51;… vom 26. November 1998 - C-1/97 [ECLI:EU:C:1998:568], Birden - Rn. 59;… vom 11. Mai 2000 - C-37/98 [ECLI:EU:C:2000:224], Savas - Rn. 61 f.;… vom 29. September 2011 - C-187/10 [ECLI:EU:C:2011:623], Unal - Rn. 45 …und vom 8. November 2012 - C-268/11 [ECLI:EU:C:2012:695], Gülbahce - Rn. 50 f.).In der Rechtssache Kol hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) erstmals entschieden, dass der vorgenannten ersten Fallgruppe eines lediglich verfahrensrechtlich bedingten vorläufigen Aufenthaltsrechts die Fälle "erst recht" gleichzustellen sind, in denen die Aufenthaltserlaubnis nur aufgrund unrichtiger Angaben erteilt worden ist (vgl. EuGH, Urteil vom 5. Juni 1997 - C-285/95 - Rn. 24 ff.).
Begründet hat der Senat dies damit, dass der tragende Grund für den EuGH, die aufenthaltsrechtliche Position des Betroffenen als nicht gefestigt, sondern nur vorläufig anzusehen, der durch die Täuschung begründete, objektiv vorliegende materielle Mangel des von der Behörde erteilten Aufenthaltstitels war, da dem Ausländer während dessen Laufzeit von Rechts wegen kein Aufenthaltsrecht zustand (unter Hinweis auf EuGH, Urteile vom 5. Juni 1997 - C-285/95 - Rn. 27;… vom 11. Mai 2000 - C-37/98 - Rn. 61 …und vom 29. September 2011 - C-187/10 - Rn. 45).
- VGH Baden-Württemberg, 15.10.2003 - 11 S 910/03
Ordnungsgemäße Beschäftigung - endgültig gesichertes nationales Aufenthaltsrecht
Daran kann es aus verfahrensrechtlichen Gründen (bloße aufschiebende Wirkung eines Rechtsmittels, nur fiktives Aufenthaltsrecht nach § 69 Abs. 3 AuslG, Rücknehmbarkeit einer Aufenthaltsgenehmigung) oder aus materiellen Gründen (Erlangung des Aufenthaltsrechts durch grob vorwerfbares Verhalten, etwa durch Täuschung) fehlen (Umsetzung und Weiterentwicklung von EuGH, Urteile vom 5.6.1997 - C-285/95 - , vom 16.12.1992 - C-237/91 - und vom 20.9.1990 - C 192/89 - und von BVerwG, Urteile vom 17.6.1998 - 1 C 27.96 - und vom 27.6.1995 - 1 C 5.94 - sowie Beschlüsse vom 5.5.1997 - 1 B 84.97 - und vom 10.5.1995 - 1 B 72.95 -).Hieran fehlt es, "solange nicht endgültig feststeht" , dass dem Arbeitnehmer während des in Rede stehenden Beschäftigungszeitraums "das Aufenthaltsrecht von Rechts wegen zustand", was anhand des jeweils einschlägigen nationalen Rechts zu beurteilen ist (vgl. zusammenfassend EuGH, Urt. v. 5.6.1997 - Rs. C-285/95 -, Slg. 1997, I 3069 = NVwZ 1998, 50 = InfAuslR 1997, 338;… ebenso BVerwG, Urt. v. 17.6.1998 - 1 C 27.96 -, BVerwGE 107, 58 = NVwZ 1999, 775 = DVBl. 1998, 1028).
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Beschäftigungszeiten aufgrund einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis, die allein durch eine - mit einer strafrechtlichen Verurteilung geahndeten - Täuschung erlangt wurden, nicht ordnungsgemäß im Sinne des Assoziationsrechts seien, weil die Aufenthaltserlaubnis zum einen "nach Aufdeckung der Täuschung wieder in Frage gestellt werden" könne, zum anderen die Beschäftigung ihm Rahmen einer solchen Aufenthaltserlaubnis aber auch kein "berechtigtes Vertrauen" des täuschenden Ausländers begründen könne (Urteil vom 5.6.1997 a.a.O.).
Allerdings werden nach der oben dargestellten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urteil vom 5.6.1997 , a.a.O.) und des Bundesverwaltungsgerichts (…Urteil vom 17.6.1998 -1 C 27.96 - a.a.O.) Beschäftigungszeiten auf der Grundlage einer Aufenthaltsgenehmigung, die dem türkischen Arbeitnehmer nur aufgrund einer Täuschung erteilt worden ist, nicht als ordnungsgemäß im Sinne des Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 angesehen, weil eine in derart vorwerfbarer Weise erlangte Aufenthaltsgenehmigung keine gesicherte Rechtsposition begründet.
- EuGH, 18.12.2008 - C-337/07
Altun - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Art. 7 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/80 …
In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof festgestellt, dass Beschäftigungszeiten, die ein türkischer Staatsangehöriger aufgrund einer Aufenthaltserlaubnis zurückgelegt hat, die er allein durch eine Täuschung, die zu seiner Verurteilung geführt hat, erwirkt hat, nicht auf einer gesicherten Position beruhen, sondern als in einer nur vorläufigen Position zurückgelegt zu betrachten sind, da ihm während dieser Zeiten von Rechts wegen kein Aufenthaltsrecht zustand (vgl. u. a. Urteile vom 5. Juni 1997, Kol, C-285/95, Slg. 1997, I-3069, Randnr. 27, und vom 11. Mai 2000, Savas, C-37/98, Slg. 2000, I-2927, Randnr. 61). - BVerwG, 14.05.2013 - 1 C 16.12
Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Auflage; Befristung; …
- VGH Hessen, 09.02.2012 - 9 A 1864/10
Ausschluss des Anspruchs auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach Art 6 Abs …
- BVerwG, 24.04.2008 - 1 C 20.07
Ausweisung; Abschaffung Widerspruchsverfahren bei Ausweisung von Straftätern; …
- EuGH, 11.05.2000 - C-37/98
Savas
- EuGH, 26.11.1998 - C-1/97
Birden
- EuGH, 19.11.2002 - C-188/00
Kurz
- BSG, 17.02.1998 - B 13 RJ 31/96 R
Änderung des Geburtsdatums in der Versicherungsnummer eines türkischen …
- OVG Bremen, 02.02.2010 - 1 B 366/09
Assoziationsberechtigter türkischer Arbeitnehmer; Wegfall der Voraussetzungen für …
- EuGH, 08.11.2012 - C-268/11
Gülbahce - Vorabentscheidungsersuchen - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - …
- EuGH, 30.09.1997 - C-36/96
Günaydin u.a. / Freistaat Bayern
- EuGH, 30.09.1997 - C-98/96
Ertanir / Land Hessen
- VG Freiburg, 26.08.2002 - 1 K 1572/02
Vorliegen eines unbestrittenen Aufenthaltsrechts für die Begründung einer …
- EuGH, 29.09.2011 - C-187/10
Unal - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.10.2018 - C-557/17
Y.Z. u.a.
- VGH Hessen, 22.09.2003 - 12 UE 1255/03
Ehegattenaufenthalt nach Trennung - Ehedauer; supranationales Aufenthaltsrecht …
- VGH Hessen, 12.01.1998 - 12 TG 4426/96
Übergang von Lehrzeit zur Gesellenzeit stellt neuen Aufenthaltszweck dar; zur …
- VGH Baden-Württemberg, 17.05.2017 - 11 S 341/17
Herstellung der Entscheidungsreife in Fällen der Rücknahme von Aufenthaltstiteln; …
- VG München, 17.11.2016 - M 12 K 16.1726
Rücknahme des Aufenthaltstitels und Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen …
- VG München, 27.05.2014 - M 24 S 14.1085
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung
- VGH Baden-Württemberg, 25.03.1998 - 13 S 2792/96
Aufenthaltsrechtlicher Schutz ehelicher Lebensgemeinschaften - fehlende häusliche …
- VGH Hessen, 21.09.1998 - 6 TG 2276/97
Kein Vertrauensschutz bei einer durch Täuschung erlangten Aufenthaltserlaubnis …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2012 - 18 B 169/12
Ein nach § 6 Abs. 3 AufenthG zum Zwecke des Familiennachzugs erteiltes Visum als …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2012 - C-348/09
Nach Ansicht von Generalanwalt Yves Bot kann ein Unionsbürger, der seit mehr als …
- OVG Berlin-Brandenburg, 13.04.2011 - 12 B 37.09
Ehegattennachzug eines Drittstaatsangehörigen zu einer Unionsbürgerin; Scheinehe; …
- OVG Niedersachsen, 06.01.1999 - 11 M 5549/98
Aufenthaltserlaubnis durch Scheinehe;; Aufenthaltserlaubnis; Beschäftigung, …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.07.2010 - C-303/08
Bozkurt - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Art. 7 Satz 1 des Beschlusses Nr. …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.06.2004 - C-467/02
Cetinkaya
- VG Sigmaringen, 25.07.2006 - 6 K 924/06
Aberkennung einer EU-Fahrerlaubnis für das Bundesgebiet
- Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2011 - C-186/10
Oguz - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Art. 41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls - …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2008 - C-337/07
Altun - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss Nr. 1/80 des …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2005 - C-230/03
Sedef - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Artikel 6 des Beschlusses Nr. 1/80 des …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2000 - C-63/99
Gloszczuk
- Generalanwalt beim EuGH, 21.07.2011 - C-187/10
Unal - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats …
- OVG Sachsen-Anhalt, 11.04.2011 - 2 M 16/11
Rücknahme der Aufenthaltserlaubnis eines türkischen Staatsangehörigen
- Generalanwalt beim EuGH, 08.07.2010 - C-484/07
Pehlivan - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss Nr. 1/80 des …
- VGH Bayern, 05.02.2002 - 10 B 01.2498
Rücknahme und nachträgliche zeitliche Beschränkung von befristet und unbefristet …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.04.2002 - C-188/00
Kurz
- Generalanwalt beim EuGH, 25.11.1999 - C-37/98
Savas
- Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2000 - C-257/99
Barkoci und Malik
- VGH Baden-Württemberg, 12.05.2000 - 13 S 1242/99
Besonderer Ausweisungsschutz: Einreise als Minderjähriger - Unterbrechungen des …
- VG Düsseldorf, 07.05.2007 - 8 L 2494/06
Kein Rechtsanspruch auf Erneuerung der Arbeitserlaubnis und Verlängerung der …
- VG Stuttgart, 11.04.2007 - 10 K 1553/06
Zur Aberkennung des Rechts, von einer EU-Fahrerlaubnis - hier: Tschechische …
- VG Darmstadt, 24.02.2006 - 8 G 206/06
Marokkaner, Europa-Mittelmeer-Abkommen, EuGH, Wiederaufgreifen des Verfahrens, …
- OVG Saarland, 02.05.2005 - 2 W 3/05
Aufenthaltsrecht für geschiedene türkische Arbeitnehmer
- VGH Hessen, 18.12.2001 - 12 TZ 3009/01
Aufenthaltsrecht aufgrund ordnungsgemäßer Beschäftigung nach EWGAssRBes 1/80 Art …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2000 - C-235/99
Kondova
- OVG Sachsen, 17.08.2009 - 3 B 427/09
Duldung; assoziationsrechtliches Diskriminierungsverbot; unmittelbares …
- VG Sigmaringen, 11.03.2003 - 4 K 569/01
Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis für einen türkischen …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.06.1999 - C-329/97
Ergat
- VG Frankfurt/Main, 29.04.2010 - 1 K 2544/09
Ausländerrechts
- VG Düsseldorf, 12.01.2012 - 27 L 590/11
Arbeitsberechtigung Außenwirkung Übergang Beschäftigungserlaubnis Türkei
- OVG Berlin, 11.02.2003 - 8 S 93.02
"Scheinehe", türkischer Werkvertragsarbeitnehmer, regulärer Arbeitsmarkt
- VG Sigmaringen, 09.09.2005 - 7 K 985/05
Erlöschen des Rechts zum Führen von KFZ im Inland; tschechische Fahrerlaubnis; …
- OVG Niedersachsen, 27.09.2000 - 11 M 2943/00
Aufenthaltserlaubnis; eheliche Lebensgemeinschaft; Erlaubnisfiktion; Täuschung
- VG Frankfurt/Main, 07.10.2009 - 1 L 2543/09
Anspruch auf Erneuerung der Arbeitserlaubnis eines türkischen Arbeitnehmers und …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.1998 - 18 B 2300/97
Ordnungsgemäße Beschäftigung; Täuschung; Auf falscher Erklärung beruhende …
- VG München, 17.11.2011 - M 12 K 11.2937
Aufenthaltstitel; Rücknahme; eheliche Lebensgemeinschaft
- VG Darmstadt, 25.05.2007 - 5 E 1049/06
Ausweisung eines türkischen Asylbewerbers wegen schwerer Straftaten
- VG Frankfurt/Main, 01.03.2007 - 1 E 3624/06
Bestandszeit der ehelichen Lebensgemeinschaft bei eigenständigem Aufenthaltsrecht
- VG Frankfurt/Main, 04.06.2003 - 1 G 1868/03
Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen wegen einer vorsätzlichen Straftat …
- VG München, 08.11.2010 - M 25 K 10.1618
Ermessensausweisung eines türkischen Staatsangehörigen
- VGH Hessen, 17.11.2009 - 11 B 2827/09
- VG Schleswig, 16.12.2019 - 11 B 171/19
Ausländerrecht - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung
- VGH Bayern, 10.06.2009 - 10 C 09.1209
Aufenthaltserlaubnis
- VG Darmstadt, 12.12.2005 - 8 G 1657/05
D (A), Ausweisung, Türken, Assoziationsberechtigte, Assoziationsratsbeschluss …
- VG Frankfurt/Main, 28.10.2004 - 1 E 6873/03
Scheinehe
- VG Kassel, 01.07.2003 - 4 G 1081/03
Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Abschiebungsandrohung; …
- OVG Niedersachsen, 21.08.1997 - 11 M 3010/97
Kein Anspruch aus ARB 1/80 bei Täuschung;; ARB 1/80 (Türkei); …
- VG Schwerin, 17.01.2008 - 6 B 446/07
Verlängerung einer zur Herstellung und Wahrung der ehelichen Lebensgemeinschaft …
- VG Ansbach, 15.01.2007 - AN 19 S 06.03492
D (A), Ausweisung, Falschangaben, Scheinehe, Täuschung, Ausländerbehörde, …