Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 26.04.1995

Rechtsprechung
   BGH, 09.09.1997 - IX ZB 92/97   

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https://dejure.org/1997,298
BGH, 09.09.1997 - IX ZB 92/97 (https://dejure.org/1997,298)
BGH, Entscheidung vom 09.09.1997 - IX ZB 92/97 (https://dejure.org/1997,298)
BGH, Entscheidung vom 09. September 1997 - IX ZB 92/97 (https://dejure.org/1997,298)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Prozesskostenhilfe für Gesamtvollstreckungsverwalter bei Streit über höchstrichterlich ungeklärte Rechtsfrage

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    ZPO § 114, § 567; GG Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3
    Entscheidung von schwierigen Rechtsfragen im Prozeßkostenhilfeverfahren; Zulässigkeit einer Gegenvorstellung

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 82
  • ZIP 1997, 1756
  • ZIP 1997, 1757
  • MDR 1997, 1147
  • NJ 1998, 34
  • VersR 1998, 75
  • WM 1997, 2042
  • Rpfleger 1998, 75
 
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Wird zitiert von ... (62)

  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002

    Die Einschränkung der sich aus § 318 ZPO ergebenden Bindung ist in diesen Fällen gerechtfertigt, weil Entscheidungen, die unter Verletzung eines Verfahrensgrundrechts, insbesondere des Grundrechts auf rechtliches Gehör, ergangen sind, auf eine Verfassungsbeschwerde hin aufzuheben wären und damit letztlich keine Bestandskraft entfalten können (BGHZ 130, 97, 98 ff; BGH, Beschl. v. 9. September 1997 - IX ZB 92/97, NJW 1998, 82; v. 25. November 1999 - IX ZB 95/99, NJW 2000, 590; v. 8. November 2001 - IX ZB 44/01, NJW 2002, 754).
  • BGH, 04.08.2004 - XII ZA 6/04

    Erfolgsaussicht einer Rechtsbeschwerde; Höhe des Anspruchs eines minderjährigen

    Das Verfahren der Prozeßkostenhilfe bietet den nach rechtsstaatlichen Grundsätzen geschützten Rechtsschutz nicht selbst, sondern will ihn erst zugänglich machen (BVerfGE 81, 347, 357 ff.; BVerfG NJW 1994, 241, 242; NJW 2000, 1936, 1937; BGH Beschlüsse vom 31. Juli 2003 - III ZB 7/03 - NJW-RR 2003, 1438; vom 12. September 2002 - III ZB 43/02 - NJW 2002, 3554; vom 9. September 1997 - IX ZB 92/97 - NJW 1998, 82 und vom 26. April 2001 - IX ZB 25/01 - MDR 2001, 1007).
  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Ein Verstoß hiergegen kommt nur in Betracht, wenn die angefochtene Entscheidung unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und daher auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 87, 273, 278 ff; BVerfG, NJW 1996, 1336; BGH, Beschl. v. 25. November 1999, IX ZB 95/99 aaO) oder wenn durch zu strenge Anforderungen an die Erfolgsaussicht eines Vorbringens (Prozeßkostenhilfe) eine sachwidrige Ungleichbehandlung erfolgt (vgl. BGH, Beschl. v. 9. September 1997, IX ZB 92/97, NJW 1998, 82).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 26.04.1995 - 3 U 113/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,14235
OLG Celle, 26.04.1995 - 3 U 113/94 (https://dejure.org/1995,14235)
OLG Celle, Entscheidung vom 26.04.1995 - 3 U 113/94 (https://dejure.org/1995,14235)
OLG Celle, Entscheidung vom 26. April 1995 - 3 U 113/94 (https://dejure.org/1995,14235)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 82
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 08.10.2013 - XI ZR 401/12

    BGH erklärt Erbnachweisklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer

    Die unangemessene Benachteiligung ergebe sich entgegen der Ansicht des OLG Celle (NJW 1998, 82, 83) daraus, dass die Beklagte selbst dann in ihrer Entscheidung über den Verzicht auf die Vorlage eines Erbscheins frei sei, wenn die Erbfolge auf einer Verfügung von Todes wegen beruhe, die in einer öffentlichen Urkunde enthalten sei, und der wahre Erbe die Verfügung und die Niederschrift über die Eröffnung der Verfügung vorlege.

    aa) Allerdings sind Rechtsprechung (OLG Celle, NJW 1998, 82, 83 f. zu Nr. 5 Abs. 1 Satz 2 AGB-Sparkassen; OLG Saarbrücken, Urteil vom 11. Oktober 2012 - 8 U 345/11, unveröff.; AG Mannheim WM 2007, 2240, 2242) und Schrifttum (Bunte, AGB-Banken, 3. Aufl., Rn. 139, 550; ders. in Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch, 4. Aufl., § 10 Rn. 1, 4; Casper in Derleder/Knops/Bamberger, Handbuch zum deutschen und europäischen Bankrecht, 2. Aufl., § 3 Rn. 31; Fuchs in Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Recht, 11. Aufl., Teil 4, (2) Banken Rn. 19 f.; Grundmann in Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB, 2. Aufl. Rn. I262; Lange/Werkmüller, Der Erbfall in der Bankpraxis, § 12 Rn. 11; Ott-Eulberg in Ott-Eulberg/Schebesta/Bartsch, Erbrecht und Banken, 2. Aufl., § 2 Rn. 12 ff.; Rotter/Placzek, Bankrecht, § 18 Rn. 9; Schebesta, WuB I B 1. - 2.08; Schwintowski, Bankrecht, 3. Aufl., § 2 Rn. 39; Palandt/Weidlich, BGB, 72. Aufl., § 2353 Rn. 22; MünchKommBGB/Mayer, 5. Aufl., § 2353 Rn. 171; Schröder/Mayer, NJW 2006, 3252, 3253 f.; Kröger, WM 1977, 379, 380 zu Nr. 24 Satz 1 AGB-Banken aF; Schebesta/Kalkbrenner, Bankprobleme beim Tod eines Kunden, 14. Aufl., Rn. 590a zu Nr. 5 der AGB der Volksbanken und Raiffeisenbanken) bislang durchweg von der Wirksamkeit der streitbefangenen Regelungen ausgegangen bzw. haben diese zumindest nicht durchgreifend in Zweifel gezogen.

    (2) Im Gegenteil sind die Interessen des (wahren) Erben, der im Wege der Universalsukzession (§ 1922 BGB) in die Stellung des Erblassers als Vertragspartner der Sparkasse eingerückt ist und auf dessen mögliche Benachteiligung es daher - anders als die Revision meint - bei der anzustellenden Interessenabwägung ankommt (vgl. BGH, Urteil vom 30. Mai 1990 - IV ZR 266/89, BGHZ 111, 295, 297; Keim, WM 2006, 753, 755; Mischke/Nouvertné, ZErb 2005, 234, 238; aA OLG Celle, NJW 1998, 82, 84; Bunte in Schimansky/ Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch, 4. Aufl., § 10 Rn. 4) vorrangig.

  • OLG Hamm, 01.10.2012 - 31 U 55/12

    Verbraucherschutz: unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sparkassen zu

    Die unangemessene Benachteiligung ergibt sich entgegen der Ansicht des OLG Celle (NJW 1998, 82, 83), das sich vornehmlich mit der Haftungserleichterung befasst, daraus, dass die Beklagte selbst dann in ihrer Entscheidung über den Verzicht auf die Vorlage eines Erbscheins frei ist, wenn die Erbfolge auf einer Verfügung von Todes wegen beruht, die in einer öffentlichen Urkunde enthalten ist, und der wahre Erbe die Verfügung und die Niederschrift über die Eröffnung der Verfügung vorgelegt.
  • LG Lüneburg, 30.04.2008 - 6 O 28/08

    Erstattung der Kosten für die Erteilung eines Erbscheins; Vertragsverletzung

    Gegen die Wirksamkeit der Formularklausel in Nr. 5 Abs. 2 AGB, wonach die Beklagte von ihrer Leistungspflicht frei wird, wenn sie an denjenigen leistet, der sich durch Vorlage eines notariellen Testamentes und der Niederschrift über dessen Eröffnung durch das Nachlassgericht als Erbe legitimiert, bestehen keine Bedenken (vgl. OLG Celle, NJW 1998, 82).
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