Rechtsprechung
BGH, 03.11.1998 - 4 StR 395/98 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Wolters Kluwer
Nachweis der Fahruntüchtigkeit im Sinne des § 316 des Strafgesetzbuches (StGB) im Falle des Drogenkonsums; Fahruntüchtigkeit aufgrund des Genusses "anderer berauschender Mittel"; Eignung eines positiven Nachweises von psychotropen Substanzen im Blut zur Aussage über eine ...
- archive.org
Feststellung der Fahruntüchtigkeit bei Drogennachweis
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Feststellung der Fahruntüchtigkeit bei Drogenkonsum, § 316 StGB
- Judicialis
StGB 1975 § 316
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
StGB § 316
Drogenwirkstoff im Blut reicht allein nicht für Nachweis der Fahruntüchtigkeit - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Fahruntüchtigkeit nach Drogenkonsum
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Nachweis von Drogenwirkstoffen im Blut eines Fahrzeugführers- Entzug der Fahrerlaubnis
Papierfundstellen
- BGHSt 44, 219
- NJW 1999, 226
- MDR 1999, 91
- NStZ 1999, 407 (Ls.)
- NZV 1999, 48
- NJ 1999, 213
- StV 1999, 19
- VersR 1999, 72
Wird zitiert von ... (59) Neu Zitiert selbst (13)
- OLG Düsseldorf, 04.03.1993 - 5 Ss 18/93
Haschischkonsum - Fahruntauglichkeit
Auszug aus BGH, 03.11.1998 - 4 StR 395/98
dd) Trotz der erheblichen Gefahren, die von der Teilnahme unter Rauschgifteinfluß stehender Kraftfahrer am Straßenverkehr ausgehen können, kann deshalb der für die Erfüllung des geltenden § 316 StGB vorausgesetzte Nachweis der ("relativen"; zum Begriff vgl. BGHSt 31, 42, 44) Fahruntüchtigkeit bei der gegenwärtigen Gesetzeslage grundsätzlich nur aufgrund des konkreten rauschmittelbedingten Leistungsbildes des Betreffenden im Einzelfall geführt werden; dazu bedarf es außer dem positiven Blut-Wirkstoffbefund regelmäßig weiterer aussagekräftiger Beweisanzeichen (h.A. in Rspr. u. Lit.; für Heroin: OLG Frankfurt NZV 1992, 289 m. Anm. Molketin BA 1993, 207; für Haschisch: OLG Köln NJW 1990, 2945; OLG Düsseldorf NZV 1993, 276 m. Anm. Trunk; DAR 1994, 407; BayObLG NZV 1994, 236 und 285; NZV 1997, 127, 128; OLG Frankfurt/M. NZV 1995, 116; zusammenfassend u.a. Nehm DAR 1993, 375; Maatz BA 1995, 97;… aus rechtsmedizinischer Sicht statt vieler Bratzke aaO 31. VGT, S. 48, 49; Schewe in Spezielle Aspekte des Drogenproblems, Festschrift zum 70. Geburtstag von Werner Janssen, hrsg.Doch läßt sich daraus auch im Zusammenhang mit den mitgeteilten Blut-Wirkstoff-Konzentrationen noch kein verläßlicher Schluß auf die ("relative") Fahruntüchtigkeit ziehen (so - allerdings für den Fall der Pupillenweitstellung nach Haschischkonsum - OLG Düsseldorf NZV 1993, 276 mit zust. Anm. Trunk; ferner LG Krefeld NZV 1993, 166).
- OLG Köln, 24.08.1990 - Ss 400/90
Haschisch als berauschendes, zu einer Fahrunsicherheit führendes Mittel i.S.d. § …
Auszug aus BGH, 03.11.1998 - 4 StR 395/98
Beim Alkohol haben gute Quantifizierbarkeit, bekanntes Stoffwechselverhalten sowie überprüfbare und bedingt reproduzierbare Wirkungsweise (vgl. OLG Köln NJW 1990, 2945, 2946 m.N.) es der Rechtsprechung ermöglicht, auf der Grundlage der gleichzeitig und gleichrangig zu würdigenden Ergebnisse sowohl der biologisch-medizinischen als auch der statistischen Alkoholforschung und unter besonderer Berücksichtigung der Ergebnisse von Fahrversuchen (BGHSt 21, 157, 160; 37, 89, 92) die Blut-Alkoholkonzentration festzulegen, bei der der Betreffende in seiner psychophysischen Leistungsfähigkeit so vermindert und in seiner Gesamtpersönlichkeit so wesentlich verändert ist, daß er den Anforderungen des Verkehrs nicht mehr durch rasches, angemessenes und zielbewußtes Handeln zu genügen vermag (zuletzt BGHSt 37, 89: 1,1 %o für Kraftfahrer); er ist deshalb "absolut" fahruntüchtig (BGHSt 21, 157, 160; 37, 89, 95).dd) Trotz der erheblichen Gefahren, die von der Teilnahme unter Rauschgifteinfluß stehender Kraftfahrer am Straßenverkehr ausgehen können, kann deshalb der für die Erfüllung des geltenden § 316 StGB vorausgesetzte Nachweis der ("relativen"; zum Begriff vgl. BGHSt 31, 42, 44) Fahruntüchtigkeit bei der gegenwärtigen Gesetzeslage grundsätzlich nur aufgrund des konkreten rauschmittelbedingten Leistungsbildes des Betreffenden im Einzelfall geführt werden; dazu bedarf es außer dem positiven Blut-Wirkstoffbefund regelmäßig weiterer aussagekräftiger Beweisanzeichen (h.A. in Rspr. u. Lit.; für Heroin: OLG Frankfurt NZV 1992, 289 m. Anm. Molketin BA 1993, 207; für Haschisch: OLG Köln NJW 1990, 2945; OLG Düsseldorf NZV 1993, 276 m. Anm. Trunk; DAR 1994, 407; BayObLG NZV 1994, 236 und 285; NZV 1997, 127, 128; OLG Frankfurt/M. NZV 1995, 116; zusammenfassend u.a. Nehm DAR 1993, 375; Maatz BA 1995, 97; aus rechtsmedizinischer Sicht statt vieler Bratzke aaO 31. VGT, S. 48, 49; Schewe in Spezielle Aspekte des Drogenproblems, Festschrift zum 70. Geburtstag von Werner Janssen, hrsg.
- BayObLG, 15.11.1996 - 1St RR 147/96
Beweisanzeichen für relative Fahruntüchtigkeit nach Cannabiskonsum
Auszug aus BGH, 03.11.1998 - 4 StR 395/98
dd) Trotz der erheblichen Gefahren, die von der Teilnahme unter Rauschgifteinfluß stehender Kraftfahrer am Straßenverkehr ausgehen können, kann deshalb der für die Erfüllung des geltenden § 316 StGB vorausgesetzte Nachweis der ("relativen"; zum Begriff vgl. BGHSt 31, 42, 44) Fahruntüchtigkeit bei der gegenwärtigen Gesetzeslage grundsätzlich nur aufgrund des konkreten rauschmittelbedingten Leistungsbildes des Betreffenden im Einzelfall geführt werden; dazu bedarf es außer dem positiven Blut-Wirkstoffbefund regelmäßig weiterer aussagekräftiger Beweisanzeichen (h.A. in Rspr. u. Lit.; für Heroin: OLG Frankfurt NZV 1992, 289 m. Anm. Molketin BA 1993, 207; für Haschisch: OLG Köln NJW 1990, 2945; OLG Düsseldorf NZV 1993, 276 m. Anm. Trunk; DAR 1994, 407; BayObLG NZV 1994, 236 und 285; NZV 1997, 127, 128; OLG Frankfurt/M. NZV 1995, 116; zusammenfassend u.a. Nehm DAR 1993, 375; Maatz BA 1995, 97;… aus rechtsmedizinischer Sicht statt vieler Bratzke aaO 31. VGT, S. 48, 49;… Schewe in Spezielle Aspekte des Drogenproblems, Festschrift zum 70. Geburtstag von Werner Janssen, hrsg.Im übrigen ist zwar nicht unbedingt erforderlich, daß sich die rauschmittelbedingten Ausfallerscheinungen in Fahrfehlern ausgewirkt haben müssen
;… unter Umständen können auch Auffälligkeiten im Verhalten in der Anhaltesituation genügen, die konkrete Hinweise auf eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Wahrnehmungs- und Reaktionsfähigkeit geben (BGHSt 31 aaO S. 45/46 für "Alkoholfahrten"; BayObLG NZV 1997, 127, 128 für Fahrten nach Haschischkonsum;… Horn in SK-StGB 6. Aufl. § 316 Rdn. 27, 28).
- BGH, 22.04.1982 - 4 StR 43/82
Zu den Anforderungen, die an Beweisanzeichen für die sog relative …
Auszug aus BGH, 03.11.1998 - 4 StR 395/98
dd) Trotz der erheblichen Gefahren, die von der Teilnahme unter Rauschgifteinfluß stehender Kraftfahrer am Straßenverkehr ausgehen können, kann deshalb der für die Erfüllung des geltenden § 316 StGB vorausgesetzte Nachweis der ("relativen"; zum Begriff vgl. BGHSt 31, 42, 44) Fahruntüchtigkeit bei der gegenwärtigen Gesetzeslage grundsätzlich nur aufgrund des konkreten rauschmittelbedingten Leistungsbildes des Betreffenden im Einzelfall geführt werden; dazu bedarf es außer dem positiven Blut-Wirkstoffbefund regelmäßig weiterer aussagekräftiger Beweisanzeichen (h.A. in Rspr. u. Lit.; für Heroin: OLG Frankfurt NZV 1992, 289 m. Anm. Molketin BA 1993, 207; für Haschisch: OLG Köln NJW 1990, 2945; OLG Düsseldorf NZV 1993, 276 m. Anm. Trunk; DAR 1994, 407; BayObLG NZV 1994, 236 und 285; NZV 1997, 127, 128; OLG Frankfurt/M. NZV 1995, 116; zusammenfassend u.a. Nehm DAR 1993, 375; Maatz BA 1995, 97;… aus rechtsmedizinischer Sicht statt vieler Bratzke aaO 31. VGT, S. 48, 49;… Schewe in Spezielle Aspekte des Drogenproblems, Festschrift zum 70. Geburtstag von Werner Janssen, hrsg.aa
) Zwar können die Anforderungen an Art und Ausmaß drogenbedingter Ausfallerscheinungen umso geringer sein, je höher die im Blut festgestellte Wirkstoffkonzentration ist (vgl. für "Alkoholfahrten" BGHSt 31, 42, 45; aus medizinisch-toxikologischer Sicht Schütz/Weiler BA 1993, 137, 153). - LG Krefeld, 02.06.1992 - 22 StK 30/92
Auszug aus BGH, 03.11.1998 - 4 StR 395/98
Doch läßt sich daraus auch im Zusammenhang mit den mitgeteilten Blut-Wirkstoff-Konzentrationen noch kein verläßlicher Schluß auf die ("relative") Fahruntüchtigkeit ziehen (so - allerdings für den Fall der Pupillenweitstellung nach Haschischkonsum - OLG Düsseldorf NZV 1993, 276 mit zust. Anm. Trunk; ferner LG Krefeld NZV 1993, 166). - OLG Frankfurt, 02.09.1994 - 3 Ss 118/94
Rauschgiftbedingte relative Fahruntüchtigkeit; Haschischkonsum; Freie …
Auszug aus BGH, 03.11.1998 - 4 StR 395/98
dd) Trotz der erheblichen Gefahren, die von der Teilnahme unter Rauschgifteinfluß stehender Kraftfahrer am Straßenverkehr ausgehen können, kann deshalb der für die Erfüllung des geltenden § 316 StGB vorausgesetzte Nachweis der ("relativen"; zum Begriff vgl. BGHSt 31, 42, 44) Fahruntüchtigkeit bei der gegenwärtigen Gesetzeslage grundsätzlich nur aufgrund des konkreten rauschmittelbedingten Leistungsbildes des Betreffenden im Einzelfall geführt werden; dazu bedarf es außer dem positiven Blut-Wirkstoffbefund regelmäßig weiterer aussagekräftiger Beweisanzeichen (h.A. in Rspr. u. Lit.; für Heroin: OLG Frankfurt NZV 1992, 289 m. Anm. Molketin BA 1993, 207; für Haschisch: OLG Köln NJW 1990, 2945; OLG Düsseldorf NZV 1993, 276 m. Anm. Trunk; DAR 1994, 407; BayObLG NZV 1994, 236 und 285; NZV 1997, 127, 128; OLG Frankfurt/M. NZV 1995, 116; zusammenfassend u.a. Nehm DAR 1993, 375; Maatz BA 1995, 97; aus rechtsmedizinischer Sicht statt vieler Bratzke aaO 31. VGT, S. 48, 49; Schewe in Spezielle Aspekte des Drogenproblems, Festschrift zum 70. Geburtstag von Werner Janssen, hrsg. - BGH, 28.06.1990 - 4 StR 297/90
Herabsetzung der Grenze der absoluten Fahrunsicherheit
Auszug aus BGH, 03.11.1998 - 4 StR 395/98
Beim Alkohol haben gute Quantifizierbarkeit, bekanntes Stoffwechselverhalten sowie überprüfbare und bedingt reproduzierbare Wirkungsweise (vgl. OLG Köln NJW 1990, 2945, 2946 m.N.) es der Rechtsprechung ermöglicht, auf der Grundlage der gleichzeitig und gleichrangig zu würdigenden Ergebnisse sowohl der biologisch-medizinischen als auch der statistischen Alkoholforschung und unter besonderer Berücksichtigung der Ergebnisse von Fahrversuchen (BGHSt 21, 157, 160; 37, 89, 92) die Blut-Alkoholkonzentration festzulegen, bei der der Betreffende in seiner psychophysischen Leistungsfähigkeit so vermindert und in seiner Gesamtpersönlichkeit so wesentlich verändert ist, daß er den Anforderungen des Verkehrs nicht mehr durch rasches, angemessenes und zielbewußtes Handeln zu genügen vermag (zuletzt BGHSt 37, 89: 1,1 %o für Kraftfahrer); er ist deshalb "absolut" fahruntüchtig (BGHSt 21, 157, 160; 37, 89, 95). - BGH, 21.05.1992 - 4 StR 81/92
Verbindung eines erstinstanzlichen Verfahrens mit einem Berufungsverfahren; …
Auszug aus BGH, 03.11.1998 - 4 StR 395/98
Um zu gesicherten Erkenntnissen zu gelangen, die unabhängig von rauschmittelbedingten Ausfallerscheinungen im Einzelfall den allgemeinen Grad der Gefährlichkeit einer toxischen Dosis in Bezug auf die Fahrtüchtigkeit belegen, bedürfte es verkehrsunfallstatistischer Untersuchungen über die dosisabhängige Steigerung des Unfallrisikos (vgl. zur Steigerung des Unfallrisikos nach Alkoholkonsum BGHR StGB § 315 c Abs. 1 Nr. 1a Gefährdung 2 m.N.;… zur Epidemiologie bzgl. Fahrten nach Drogenkonsum Bratzke aaO S. 49 f.;… Krüger in BAST aaO Heft M 41, S. 25 ff.). - BGH, 09.12.1966 - 4 StR 119/66
Fahruntüchtigkeit auf Grund Alkoholgenusses - Fahrlässige Gefährdung des …
Auszug aus BGH, 03.11.1998 - 4 StR 395/98
Beim Alkohol haben gute Quantifizierbarkeit, bekanntes Stoffwechselverhalten sowie überprüfbare und bedingt reproduzierbare Wirkungsweise (vgl. OLG Köln NJW 1990, 2945, 2946 m.N.) es der Rechtsprechung ermöglicht, auf der Grundlage der gleichzeitig und gleichrangig zu würdigenden Ergebnisse sowohl der biologisch-medizinischen als auch der statistischen Alkoholforschung und unter besonderer Berücksichtigung der Ergebnisse von Fahrversuchen (BGHSt 21, 157, 160; 37, 89, 92) die Blut-Alkoholkonzentration festzulegen, bei der der Betreffende in seiner psychophysischen Leistungsfähigkeit so vermindert und in seiner Gesamtpersönlichkeit so wesentlich verändert ist, daß er den Anforderungen des Verkehrs nicht mehr durch rasches, angemessenes und zielbewußtes Handeln zu genügen vermag (zuletzt BGHSt 37, 89: 1,1 %o für Kraftfahrer); er ist deshalb "absolut" fahruntüchtig (BGHSt 21, 157, 160; 37, 89, 95). - BGH, 20.03.1959 - 4 StR 306/58
Auszug aus BGH, 03.11.1998 - 4 StR 395/98
Fahruntüchtigkeit setzt danach voraus, daß die Gesamtleistungsfähigkeit des Fahrzeugführers, namentlich infolge Enthemmung sowie geistig-seelischer und körperlicher Ausfälle, so weit herabgesetzt ist, daß er nicht mehr fähig ist, sein Fahrzeug im Straßenverkehr eine längere Strecke, und zwar auch bei plötzlichem Eintritt schwieriger Verkehrslagen, sicher zu steuern (BGHSt 13, 83, 90). - OLG Frankfurt, 04.03.1992 - 2 Ss 4/92
Absolute Fahrunsicherheit wegen Heroinkonsums
- BayObLG, 23.03.1994 - 4St RR 35/94
Fahruntüchtigkeit; Haschischgenuß; Beweisanzeichen; Grenzwert
- OLG Düsseldorf, 08.06.1994 - 5 Ss 27/94
- BGH, 21.12.2011 - 4 StR 477/11
Beweisanforderungen bei einer rauschmittelbedingten Fahrunsicherheit …
Gesicherte Erfahrungswerte, die es erlauben würden, bei Blutwirkstoffkonzentrationen oberhalb eines bestimmten Grenzwertes ohne Weiteres auf eine rauschmittelbedingte Fahrunsicherheit zu schließen, bestehen nach wie vor nicht (BGH, Beschluss vom 3. November 1998 - 4 StR 395/98, BGHSt 44, 219, 222; Beschluss vom 7. Oktober 2008 - 4 StR 272/08, StV 2009, 359, 360; Maatz BA 2004, Suppl. I. 9, 10;… SSW-Ernemann § 316 Rn. 30;… Fischer, StGB 59. Aufl., § 316 Rn. 39 mwN.). - OLG Hamburg, 19.02.2018 - 2 Rev 8/18
Strafurteil wegen Drogen im Straßenverkehr: Anforderung an die Feststellung …
Fahruntüchtigkeit setzt danach voraus, dass die Gesamtleistungsfähigkeit eines Fahrzeugführers, namentlich in Folge von Enthemmung oder geistig-seelischer bzw. körperlicher Ausfälle, so weit herabgesetzt ist, dass er nicht mehr fähig ist, sein Fahrzeug im Straßenverkehr über eine längere Strecke auch bei plötzlichem Eintritt schwieriger Verkehrslagen sicher zu steuern (BGH, Beschluss vom 3. November 1998, Az.: 4 StR 395/98, m.w.N.). - BGH, 18.11.2020 - 4 StR 35/20
Wohnungseinbruchdiebstahl (falscher Schlüssel: bei dem Berechtigten in …
Dagegen hat die Anordnung, ein Jahr und neun Monate der Gesamtstrafe vor der Unterbringung zu vollziehen, keinen Bestand, weil mit der Aufhebung der Gesamtstrafe auch die Grundlage für die Bestimmung der Dauer des Vorwegvollzugs entfällt (vgl. BGH, Beschluss vom 3. November 1998 - 4 StR 395/98, BGHSt 44, 219, Rn. 22).
- BGH, 15.04.2008 - 4 StR 639/07
Gefährdung des Straßenverkehrs (absolute und relative Fahruntüchtigkeit: …
Relative Fahruntüchtigkeit (genauer: Fahrunsicherheit), wie sie hier allein in Betracht zu ziehen ist, setzt voraus, dass die Gesamtleistungsfähigkeit des Fahrzeugführers infolge geistiger und/oder körperlicher Mängel soweit herabgesetzt ist, dass er nicht mehr fähig ist, sein Fahrzeug im Straßenverkehr eine längere Strecke, auch bei Eintritt schwieriger Verkehrslagen, sicher zu steuern (BGHSt 13, 83, 90; 44, 219, 221). - BGH, 02.08.2022 - 4 StR 231/22
Trunkenheit im Verkehr (drogenbedingte Fahrunsicherheit: Nachweis kann nicht …
Es bedarf weiterer aussagekräftiger Beweisanzeichen, die im konkreten Einzelfall belegen, dass die Gesamtleistungsfähigkeit des Kraftfahrzeugführers soweit herabgesetzt war, dass er nicht mehr fähig gewesen ist, sein Fahrzeug im Straßenverkehr eine längere Strecke, auch bei Eintritt schwieriger Verkehrslagen, sicher zu steuern (st. Rspr.; vgl. BGH…, Beschluss vom 31. Januar 2017 - 4 StR 597/16 Rn. 10;… Beschluss vom 2. Juni 2015 - 4 StR 111/15 Rn. 9;… Urteil vom 15. April 2008 - 4 StR 639/07 Rn. 10 ff.; Beschluss vom 3. November 1998 - 4 StR 395/98, BGHSt 44, 219, 221 ff.).Zwar können die Anforderungen an Art und Ausmaß drogenbedingter Ausfallerscheinungen umso geringer sein, je höher die im Blut festgestellte Wirkstoffkonzentration ist (vgl. BGH, Beschluss vom 3. November 1998 - 4 StR 395/98, BGHSt 44, 219, 225; s. dazu auch BGH…, Beschluss vom 21. Dezember 2011 - 4 StR 477/11 Rn. 3 f.).
Dem steht aber entgegen, dass die Strafkammer bei der Prüfung der Schuldfähigkeit des Angeklagten jeweils nicht von einer "manifesten Intoxikation" ausgegangen ist (vgl. auch BGH…, Beschluss vom 7. Oktober 2008 - 4 StR 272/08 Rn. 8; Beschluss vom 3. November 1998 - 4 StR 395/98, BGHSt 44, 219, 225).
- BSG, 30.01.2007 - B 2 U 23/05 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Unfallkausalität - drogenbedingte …
Ebenso wie das BSG sich für Alkohol an der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) orientiere, müsse im Interesse der Rechtseinheit und Rechtssicherheit mit dem BGH auch für die Fahruntüchtigkeit auf ein "rauschmittelbedingtes Leistungsbild" abgestellt werden (Hinweis auf BGH, Urteil vom 3. November 1998 - 4 StR 395/98 - BGHSt 44, 219).Grundlage dieser Entscheidungen des BVerfG ist die Erkenntnis, dass es für Cannabis ebenso wie für zahlreiche andere Drogen im Unterschied zu Alkohol keine gesicherte Dosis-Wirkungs-Beziehung gibt und von daher auch keinen Wert für eine absolute Fahruntüchtigkeit (vgl Gesetzesbegründung zur Änderung des § 24a StVG: BT-Drucks 13/3764 S 5; BGH, Urteil vom 3. November 1998 - 4 StR 365/98 - BGHSt 44, 219 mwN; aktuell: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 15. November 2005 - 10 S 2143/05 - NJW 2006, 934 zu einem Modell CIF, das sich (noch) nicht durchgesetzt hat; Maatz, Blutalkohol 43/2006, 451, 457).
- OLG Zweibrücken, 10.05.2004 - 1 Ss 26/04
Strafbare Trunkenheit im Verkehr: Voraussetzungen der Annahme drogenbedingter …
Die Anforderungen an Art und Ausmaß drogenbedingter Ausfallerscheinungen sind umso geringer, je höher die im Blut festgestellte Wirkstoffkonzentration ist (BGHSt 44, 219, 225, vgl. auch BVerfG NJW 2002, 2378, 2379). - OLG Hamm, 30.03.2010 - 3 RVs 7/10
Richtervorbehalt, Blutentnahme, Beweisverwertungsverbot, Drogenfahrt, …
Dazu bedarf es außer des positiven Blutwirkstoffbefunds regelmäßig weiterer aussagekräftiger Beweisanzeichen (BGH, NZV 1999, S. 48).Nicht unbedingt erforderlich ist, dass sich die rauschmittelbedingten Ausfallerscheinungen in Fahrfehlern ausgewirkt haben müssen; u. U. können auch Auffälligkeiten im Verhalten in der Anhaltesituation genügen, die konkrete Hinweise auf eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Wahrnehmungs- und Reaktionsfähigkeit geben (BGH, NZV 1999, S. 48).
Hinzu kommen muss aber, dass das angefochtene Urteil ergibt, ob die festgestellten Werte im Sinne einer konkreten Dosis-Konzentrations-Wirkungsbeziehung überhaupt als "hoch" anzusehen sind, was wegen der erheblichen Wirkungsunterschiede von Drogen in jedem Fall näherer Darlegung bedarf (BGH, BeckRS 2009, 5128; BGH, NZV 1999, S. 48).
- OLG Zweibrücken, 27.01.2004 - 1 Ss 242/03
Betäubungsmittel im Straßenverkehr: Relative Fahruntüchtigkeit nach …
Relative Fahruntüchtigkeit liegt nach dem Konsum von Betäubungsmitteln erst vor, wenn Umstände erkennbar sind, die über die allgemeine Drogenwirkung hinaus den sicheren Schluss zulassen, dass der Konsument in der konkreten Verkehrssituation fahrunsicher gewesen ist (vgl. BGHSt 31, 42, 44 ff; BGHSt 44, 219; OLG Köln, NJW 1990, 2945, 2946; OLG Düsseldorf, NZV 1999, 174, 175).Vielmehr kann die Beeinträchtigung auch aus einem Leistungsverhalten nach der Tat abgeleitet werden, das sichere Rückschlüsse auf mangelnde Fahrtüchtigkeit , so z. B. schwerwiegende Einschränkungen der Wahrnehmungs- und Reaktionsfähigkeit, zulässt (BGHSt 44, 219, 225 ff).
- BGH, 25.05.2000 - 4 StR 171/00
Trunkenheit am Steuer; Fahrlässige Trunkenheit im Verkehr; (Relative, …
Der Nachweis von Drogenwirkstoffen (Haschisch - THC) im Blut eines Fahrzeugführers rechtfertigt für sich allein noch nicht die Annahme der Fahruntüchtigkeit (vgl. BGHSt 44, 219).Zwar geht das Landgericht im Ansatz zutreffend davon aus, daß der Nachweis von Drogenwirkstoffen im Blut eines Fahrzeugführers für sich allein noch nicht die Annahme der Fahruntüchtigkeit rechtfertigt (vgl. BGHSt 44, 219).
- BGH, 02.06.2015 - 4 StR 111/15
Trunkenheit im Verkehr (Fahrunsicherheit aufgrund von Alkoholkonsum: Indizwirkung …
- OLG Hamm, 29.06.2010 - 3 RVs 45/10
Anforderungen an die Feststellung der rauschmittelbedingten Fahruntüchtigkeit …
- OLG Saarbrücken, 28.10.2010 - Ss 104/10
Über einen positiven Blutwirkstoffbefund hinaus erforderliche Beweisanzeichen zum …
- OLG Saarbrücken, 04.03.2015 - Ss 7/15
Verurteilung wegen drogenbedingter Fahruntüchtigkeit: Erforderliche …
- BGH, 12.09.2019 - 4 StR 146/19
Revisionsbegründung (Ermittlung des Angriffsziels durch Auslegung); …
- VGH Baden-Württemberg, 15.11.2005 - 10 S 2143/05
Zur Entziehung der Fahrerlaubnis nach Cannabiskonsum - vorläufiger Rechtsschutz
- LG Coburg, 01.08.2001 - Gs 188/01
Bei Drogen im Blut ein Entzug der Fahrerlaubnis möglich?
- OLG Zweibrücken, 03.05.2001 - 1 Ss 87/01
Führung eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr unter der Wirkung berauschender …
- OLG Hamm, 08.05.2007 - 4 Ss 159/07
Trunkenheitsfahrt; Drogenfahrt; Feststellungen; Fahrunsicherheit; Nachweis; …
- BGH, 07.10.2008 - 4 StR 272/08
Verwertung der Erkenntnisse aus der Telekommunikationsüberwachung (Verlesung von …
- OLG Zweibrücken, 14.02.2003 - 1 Ss 117/02
Relative Fahruntauglichkeit nach dem Konsum von Betäubungsmitteln
- AG Gummersbach, 14.09.2005 - 10a Ls 22/05
Straßenverkehrsstrafrecht: Fahrlässige Tötung, Vorsätzliche …
- LG Waldshut-Tiengen, 04.06.2012 - 4 Qs 12/12
Strafverfahren: Feststellung der Fahruntüchtigkeit nach dem Konsum von Drogen
- VGH Baden-Württemberg, 15.11.2005 - 10 S 143/05
- BayObLG, 04.12.2001 - 1St RR 169/01
Straßenverkehrsstrafrecht: Fahrunsicherheit nach Drogenkonsum, Amfetamin, …
- OLG Hamm, 03.04.2003 - 4 Ss 158/03
Fahruntüchtigkeit, relative; Anzeichen, Alkoholgenuss, Amphetamingenuss
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2003 - 19 A 2549/99
Ausgestaltung des maßgeblichen Zeitpunktes einer gerichtlichen Beurteilung der …
- BGH, 19.09.2000 - 4 StR 320/00
StGB §§ 55 Abs. 2, 69a
- BGH, 11.04.2023 - 4 StR 80/23
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Schuldfähigkeit: Anschluss an …
- VG Minden, 11.07.2022 - 2 K 6630/21
Fahrerlaubnisentziehung - typische Drogenausfallerscheinungen bei …
- OLG Koblenz, 14.12.2016 - 2 OLG 4 Ss 68/16
Führen eines Kraftfahrzeugs unter Drogeneinfluss: Anforderungen an die …
- KG, 20.02.2002 - 1 Ss 32/02
Nachweis drogenbedingter Fahrunsicherheit
- OLG Jena, 08.05.2007 - 1 Ss 81/07
Trunkenheit im Verkehr
- OLG Naumburg, 14.07.2005 - 4 U 184/04
Fahruntüchtigkeit bei Drogenkonsum - Leistungsausschluß in der privaten …
- BGH, 11.05.2021 - 4 StR 535/20
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Fehlen der Unrechtseinsicht …
- KG, 06.02.2002 - 1 Ss 392/01
Straßenverkehrsstrafrecht: Absolute Fahrunsicherheit nach Konsum von Alkohol und …
- BayObLG, 20.01.2003 - 4St RR 133/02
Betäubungsmittelstrafrecht: Absehen von Strafe bei Besitz einer geringen Menge - …
- BGH, 27.04.2023 - 4 StR 9/23
Gefährdung des Straßenverkehrs (Fahruntüchtigkeit: Nachweis einer …
- AG Moers, 10.07.2003 - 606 OWi 220/03
- AG Saarlouis, 04.12.2018 - 12 Cs 132/18
Keine Fahrerlaubnisentziehung wegen Fahrten unter Drogeneinfluss bei …
- BGH, 29.09.1999 - 2 StR 167/99
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Minder …
- OLG Koblenz, 28.04.2005 - 1 Ss 109/05
Betäubungsmittel im Straßenverkehr: Anforderungen an die tatrichterliche …
- LG Saarbrücken, 22.06.2004 - 4 Qs 29/04
- OLG Hamburg, 19.02.2018 - 1 Ss 1/18
Drogenbedingte Fahruntüchtigkeit muss konkret festgestellt werden
- BGH, 21.01.2021 - 4 StR 474/20
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Rechtskraft der früheren Verurteilung als …
- BGH, 03.11.1998 - 4 StR 428/98
Feststellung der Fahruntüchtigkeit bei Konsum von Heroin, Kokain und Cannabis; …
- OLG Jena, 22.02.2006 - 1 Ws 54/06
Strafprozessrecht: Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis
- BGH, 22.02.2005 - 4 StR 593/04
Beurteilung einer drogenbedingten relativen Fahruntüchtigkeit
- VG Würzburg, 15.07.2015 - W 6 S 15.600
Fahrerlaubnisentziehung während eines laufenden Strafverfahrens - Gelegentlicher …
- OVG Saarland, 07.01.1999 - 9 V 28/98
Fahrerlaubnisentziehung; Drogenkonsum; Cannabis; Enthemmung ; Herbeiführung …
- BGH, 01.10.1998 - 4 StR 428/98
- VG München, 01.08.2008 - M 1 S 08.3407
Fahrerlaubnisentziehung während eines laufenden Strafverfahrens
- AG Aachen, 07.03.2007 - 41 Gs 785/07
Relative Fahrunsicherheit nach Betäubungsmittelkonsum
- AG Ahlen, 12.03.2015 - 30 C 626/13
Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung - Regressanspruch wegen …
- OLG Düsseldorf, 27.11.2018 - 2 RVs 107/18
- OLG Hamm, 03.09.2002 - 4 St RR 133/02
- LG Bremen, 14.12.2004 - 1 KLs 902 Js 9007/03
- OLG Nürnberg, 01.06.2006 - 2 St OLG Ss 92/06
Verkehrsstrafrecht: Fahrunsicherheit nach Drogenkonsum, Amfetamin
- LG Saarbrücken, 08.05.2001 - 4 Qs 40/01