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   VerfGH Rheinland-Pfalz, 04.11.1998 - VGH B 5/98, VGH B 6/98   

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VerfGH Rheinland-Pfalz, 04.11.1998 - VGH B 5/98, VGH B 6/98 (https://dejure.org/1998,2387)
VerfGH Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04.11.1998 - VGH B 5/98, VGH B 6/98 (https://dejure.org/1998,2387)
VerfGH Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04. November 1998 - VGH B 5/98, VGH B 6/98 (https://dejure.org/1998,2387)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Telemedicus

    Auskunft über Informanten durch Finanzverwaltung

  • Telemedicus

    Auskunft über Informanten durch Finanzverwaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • finanztip.de (Kurzinformation)

    Finanzamt muss Informanten nicht preisgeben

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 2264
  • NVwZ 1999, 981 (Ls.)
  • DVBl 1999, 309
  • DVBl 1999, 976
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 03.09.1991 - 1 C 48.88

    Datenschutzgesetz Auskunftsanspruch - Ermessen der Behörde -

    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 04.11.1998 - VGH B 5/98
    Dies gilt keineswegs nur, wie der Beschwerdeführer meint, für Fälle schwerer Gewalt- und Rauschgiftkriminalität (einen solchen Fall betraf die Entscheidung BVerwGE 89, 14), sondern auch im steuerlichen Bereich: Die Finanzbehörden sind dem Gebot gleichmäßiger Besteuerung verpflichtet; sie haben die Aufgabe, die Steuergerechtigkeit zu fördern und der Steuerhinterziehung entgegenzuwirken.

    Denn die Behörden können die für ihre Aufgabenerfüllung unentbehrlichen Informationen Dritter nur erwarten, wenn nicht schon jede geringe Nachlässigkeit des Informanten zu seiner Preisgabe führt (ebenso BVerwGE 89, 14 [19]).

  • BFH, 08.02.1994 - VII R 88/92

    Zum Anspruch eines Steuerpflichtigen auf Benennung des Namens eines

    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 04.11.1998 - VGH B 5/98
    Aus diesem Grund sind nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFHE 174, 197 = BStBl. 1994 II, S. 552) die Namen von Informanten auch durch das Steuergeheimnis geschützt.

    Denn der Staat macht seinen Steueranspruch selbst dann zu Recht geltend, wenn die Information, die die Finanzbehörde zum Tätigkeitwerden veranlasst hat, auf moralisch verwerflichen Motiven beruhen sollte (BFHE 174, 197 = BStBl. 1994 II, 552 [554]; Hetzer, NJW 1985, 2991 [2992]).

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 04.11.1998 - VGH B 5/98
    Daraus ergeben sich auch Auskunftspflichten der Verwaltung gegenüber dem Bürger: Er hat grundsätzlich ein Recht zu erfahren, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über ihn weiß (grundlegend BVerfGE 65, 1 [43, 46]).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 16.08.1994 - VGH B 15/93
    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 04.11.1998 - VGH B 5/98
    Die Beschwerdefrist (§ 46 Abs. 1 LGVerfGH) ist gewahrt: Obwohl sie an sich schon mit der Zustellung der beiden angegriffenen Urteile des Oberverwaltungsgerichts zu laufen begann, wurde sie durch die Beschwerdeentscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, mit denen der Rechtsweg sich erschöpfte, neu in Lauf gesetzt (s. VerfGH Rheinland-Pfalz, NJW 1995, 444).
  • BVerfG, 16.01.1991 - 1 BvR 1326/90

    Verstoß gegen die Unschuldsvermutung bei einer auf § 153a Abs. 2 StPO gestützten

    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 04.11.1998 - VGH B 5/98
    Doch stand dies einer eigenständigen Würdigung und Bewertung der Strafakten in dem nachfolgenden verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht entgegen (s. BVerfG, NJW 1991, 1530 [1532]).
  • VerfGH Bayern, 10.07.1998 - 130-VI-96
    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 04.11.1998 - VGH B 5/98
    Das aber wäre nach Ablauf der Frist des § 46 Abs. 1 LGVerfGH nicht mehr zulässig (s. auch BVerfGE 77, 275[282]; BayVerfGH, Entscheidung vom 10. Juli 1998 - Vf. 130-VI-96 -).
  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94

    Altschulden

    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 04.11.1998 - VGH B 5/98
    Gerichtliche Entscheidungen, die das allgemeine Persönlichkeitsrecht beeinträchtigen, verletzten folglich Art. 1 Abs. 1 LV nur dann, wenn sie sich nicht auf eine gesetzliche Grundlage stützen können, die ihrerseits den Prinzipien der Verfassung entspricht, also insbesondere den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahrt, oder wenn eine diesen Anforderungen genügende Regelung nicht in verfassungsgemäßer Weise, nämlich unter Beachtung des eingeschränkten Grundrechts, ausgelegt und angewandt worden ist (ständige Rechtsprechung des BVerfG zu Art. 2 Abs. 1 GG: BVerfGE 7, 198 [206]; 95, 267 [306]).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 04.11.1998 - VGH B 5/98
    Gerichtliche Entscheidungen, die das allgemeine Persönlichkeitsrecht beeinträchtigen, verletzten folglich Art. 1 Abs. 1 LV nur dann, wenn sie sich nicht auf eine gesetzliche Grundlage stützen können, die ihrerseits den Prinzipien der Verfassung entspricht, also insbesondere den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahrt, oder wenn eine diesen Anforderungen genügende Regelung nicht in verfassungsgemäßer Weise, nämlich unter Beachtung des eingeschränkten Grundrechts, ausgelegt und angewandt worden ist (ständige Rechtsprechung des BVerfG zu Art. 2 Abs. 1 GG: BVerfGE 7, 198 [206]; 95, 267 [306]).
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 04.11.1998 - VGH B 5/98
    Das aber wäre nach Ablauf der Frist des § 46 Abs. 1 LGVerfGH nicht mehr zulässig (s. auch BVerfGE 77, 275[282]; BayVerfGH, Entscheidung vom 10. Juli 1998 - Vf. 130-VI-96 -).
  • BGH, 22.02.2022 - VI ZR 14/21

    Beschränktes Auskunftsrecht über die Herkunft von Daten (Schutz Dritter)

    Im Hinblick darauf, dass die Behörden in dem genannten Aufgabenbereich auf den Einsatz unerkannt bleibender Hinweisgeber angewiesen sein können, kann die im Rahmen dieser Bestimmung gebotene Abwägung im Einzelfall dazu führen, dass die Auskunft über den Hinweisgeber selbst bei objektiver Unrichtigkeit der Angaben verweigert wird (BVerwGE 89, 14, 18 ff., juris Rn. 23 ff. zu § 19 Abs. 4 Nr. 1 BDSG a.F.; vgl. auch VerfGH Rheinland-Pfalz, NJW 1999, 2264, 2265 f., juris Rn. 20-27).
  • BVerwG, 04.09.2003 - 5 C 48.02

    Akteneinsicht; Auskunftsanspruch; Behördeninformantin, Pflicht zur Benennung des

    Nach dieser Regelung, mit der der Gesetzgeber das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG; s.a. BVerfGE 65, 1 ) konkretisierend durch einen Akteneinsichtsanspruch ausgeformt und im überwiegenden Allgemeininteresse beschränkt hat (s.a. VerfGH Rheinland Pfalz, Entscheidung vom 4. November 1998 VGH 5 B 5/98, B 6/98 , DVBl 1999, S. 309 ff. ), ist die Behörde zur Gestattung der Aktensicht nicht verpflichtet, soweit die Vorgänge wegen der berechtigten Interessen der Beteiligten oder dritter Personen geheim gehalten werden müssen; jedenfalls bei entgegenstehenden berechtigten Geheimhaltungsinteressen dritter Personen ist sie nicht berechtigt, Akteneinsicht zu gewähren.

    Jenseits dieser hier nicht einschlägigen ausdrücklichen gesetzlichen Übermittlungsbefugnisse käme allerdings ein überwiegendes Interesse des Klägers, zur Wahrung seines auch verfassungsrechtlich geschützten Persönlichkeitsrechts die Identität der Behördeninformantin festzustellen (VerfGH Rheinland Pfalz, Entscheidung vom 4. November 1998 VGH 5 B 5/98, B 6/98 , DVBl 1999, S. 309 ), dann in Betracht, wenn ausreichende Anhaltspunkte für die Annahme vorlägen, dass die Behördeninformantin wider besseres Wissen und in der vorgefassten Absicht, den Ruf des Klägers zu schädigen, gehandelt oder der Stadt M. leichtfertig falsche Informationen übermittelt haben könnte (s. dazu BVerwGE 89, 14 ; Urteil vom 27. Februar 2003 BVerwG 2 C 10.02 , Buchholz 237.7 § 85 NWLBG Nr. 9 = NWVBl 2003, 340 f.).

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 24.02.2014 - VGH B 26/13

    Verwertbarkeit der vom Land Rheinland-Pfalz angekauften Steuerdaten-CD im

    Ob dieser aus Gerechtigkeitsgefühl oder aber aus weniger hehren Beweggründen gehandelt hat, ist für die Verwertung steuerlich relevanter Mitteilungen unerheblich (vgl. VerfGH RP, Urteil vom 4. November 1998 - VGH B 5/98 -, AS 27, 199 [205 ff.]).
  • VG Frankfurt/Main, 02.11.2011 - 7 K 1621/10

    Kein Anspruch auf uneingeschränkte Akteneinsicht nach § 1 IFG und § 29 VwVfG

    Der Auskunftsanspruch, der eine Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellt, welches die informationelle Selbstbestimmung umfasst, gibt dem Grundrechtsträger aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG ein Recht auf Auskunft nicht nur über den Inhalt personenbezogener Daten, sondern auch auf deren Quelle (vgl. dazu: RhpfVerfGH, Entscheidung vom 04.11.1998 - VGH B 5/98 und 6/98; NJW 1999, S. 2264).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 24.10.2001 - VGH B 12/01

    Die Gefahrenabwehrverordnung - Gefährliche Hunde - vom 30. Juni 2000 ist sowohl

    Beruht der Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit - wie hier - auf einer Rechtsnorm, erstreckt sich die verfassungsgerichtliche Prüfung auch auf die Frage, ob die zur Nachprüfung gestellte Vorschrift insgesamt formell und materiell mit der Landesverfassung in Einklang steht (vgl. VerfGH Rh-Pf, AS 27, 199 [204]; BVerfGE 6, 32 [38] und 41; 80, 137 [153]; Gusy, in: Grimm/Caesar, LV-Kommentar, 2000, Art. 1 Rn. 18).
  • VG Neustadt, 26.07.2021 - 5 K 1113/20

    Hundehalter hat keinen Anspruch auf namentliche Benennung von Anzeigenden

    Die Offenbarung des Namens von Hinweisgebern ohne ihre Zustimmung ist geeignet, die Tätigkeit der Beklagten im Bereich der Gefahrenabwehr spürbar zu beeinträchtigen, weil weniger Personen bereit wären, entsprechende Hinweise zu geben, wenn ihre Anonymität nicht mehr gewährleistet wäre (vgl. auch BVerwG, Beschlüsse vom 03. August 2011 - 20 F 23.10 -, Rn. 9, juris; vom 01. Dezember 2015 - 20 F 9/15 -, Rn. 8, juris; vom 15. März 2019 - 20 F 7.17 -, Rn. 8, juris; Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04. November 1998 - VGH B 5/98 -, Rn. 21, juris).
  • BVerwG, 22.07.2010 - 20 F 11.10

    In-camera-Verfahren; Informantenschutz; Rechtsgüterschutz; Gefahrenabwehr;

    Informantenschutz ist weder abhängig von der ausdrücklichen Bitte um vertrauliche Behandlung noch von der begründeten Befürchtung, sich im Fall einer Offenlegung möglichen Repressalien ausgesetzt zu sehen (VerfGH Rheinland-Pfalz, Urteil vom 4. November 1998 - B 5/98, B 6/98 - NJW 1999, 2264 ).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 22.06.2004 - VGH B 2/04

    Schule darf Eltern Volljähriger über wichtige Vorkommnisse unterrichten

    Prüfungsmaßstab ist in erster Linie das in Art. 4 a Abs. 1 LV gewährleistete Recht auf Selbstbestimmung über personenbezogene Daten (Grundrecht auf "informationelle Selbstbestimmung", vgl. hierzu bereits: VerfGH Rh-Pf, AS 27, 199 [203]).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 13.07.2012 - VGH B 10/12

    Verhängung von Ungehorsamsarrest gegen einen Jugendlichen wegen Nichtbefolgung

    Die Entscheidungen der zuständigen Fachgerichte, namentlich die Feststellung und Würdigung des Tatbestands sowie die Auslegung des einfachen Rechts und seine Anwendung auf den Einzelfall, sind grundsätzlich der Nachprüfung durch den Verfassungsgerichtshof entzogen (VerfGH RP, Beschluss vom 14. Juni 1996 - VGB B 4/96; VerfGH RP, DVBl. 1999, 309 [310]).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 25.01.2006 - VGH B 1/05

    Kommunaler Finanzausgleich für ausländische Stationierungskräfte

    Die Frist zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde gegen einen Hoheitsakt wird dann neu in Lauf gesetzt, wenn der Beschwerdeführer einen nicht offensichtlich unzulässigen Rechtsbehelf eingelegt hat, um die geltend gemachte verfassungsrechtliche Beschwer abzuwenden (VerfGH Rh-Pf, NJW 1995, 444; AS 27, 199 [202]).
  • VG Aachen, 24.03.2022 - 8 K 1116/18

    Rechtsweg; abdrängende Sonderzuweisung; Finanzgericht; Akteneinsicht in

  • OLG Stuttgart, 10.12.2020 - 13 U 278/20

    Anspruch auf Auskunft und Schmerzensgeld nach der DSGVO Begriff der

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 16.03.2001 - VGH B 8/00

    Prozessstandschaftliche Klage- und Beschwerdebefugnis des Gemeinderates - keine

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 30.09.2008 - VGH B 21/08

    Vereinbarkeit der Einschränkung der allgemeinen Handlungsfreiheit von Lehrern

  • VerfG Brandenburg, 21.04.2005 - VfGBbg 56/04

    Verfassungsbeschwerde: Verwerfung eines Klageerzwingungsantrags des

  • VG Hamburg, 27.01.2016 - 17 K 295/15

    Zugang zu Informationen, die die Stadt Hamburg im Rahmen der Tätigkeit der sog.

  • OLG Nürnberg, 23.03.2000 - 13 U 3948/99

    Anwendbarkeit des VerbrKrG auf Schuldbeitritt

  • VG Frankfurt/Main, 22.04.2009 - 7 K 805/08

    Finanzaufsicht - keine Offenbarung der Identität eines Informanten

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 17.07.2002 - VGH B 5/02
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