Rechtsprechung
EuGH, 29.09.1998 - C-191/95 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Mit Gründen versehene Stellungnahme - Kollegialprinzip - Gesellschaftsrecht - Richtlinien 68/151/EWG und 78/660/EWG - Jahresabschluß - Sanktionen im Fall der Nichtoffenlegung
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Deutschland
- EU-Kommission
Kommission / Deutschland
1 Kommission - Kollegialprinzip - Tragweite
- EU-Kommission
Kommission / Deutschland
- Wolters Kluwer
Nichtvorsehen geeigneter Sanktionen durch einen Mitgliedstaat für den Fall, dass Kapitalgesellschaften die ihnen obliegende Offenlegung des Jahresabschlusses unterlassen; Durchsetzung der Publizitätspflichten der Kapitalgesellschaften; Erforderlichkeit der Verschärfung ...
- Judicialis
EG-Vertrag Art. 155; ; EG-Vertrag Art. 169; ; Richtlinie 68/151/EWG; ; Richtlinie 78/660/EWG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1 Kommission - Kollegialprinzip - Tragweite
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)
IN EINEM VERTRAGSVERLETZUNGSVERFAHREN GEGEN EINEN MITGLIEDSTAAT UNTERLIEGEN DIE BESCHLÜSSE DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION, DIE MIT GRÜNDEN VERSEHENE STELLUNGNAHME ABZUGEBEN UND KLAGE ZU ERHEBEN, DEM KOLLEGIALPRINZIP
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Publizitätspflicht: Deutsche Regierung unter Druck
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Veröffentlichung von Jahresabschlüssen
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Umsetzung der Publizitäts- und Bilanzrichtlinie; Vertragsverletzung durch die Bundesrepublik Deutschland
Sonstiges (2)
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
EWGRL 151/68 Art 58, Richtlinie 68/151/EWG Art 58, EWGRL 660/78 Art 54, Richtlinie 78/660/EWG Art 54
Sanktionen gegen Gesellschaften - Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nichtvorsehen von geeigneten Sanktionen gemäß der Ersten Richtlinie zur Koordinierung der Schutzbestimmungen, die in den Mitgliedstaaten den Gesellschaften im Sinne des Artikels 58 Absatz 2 des Vertrages im Interesse der ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 05.06.1997 - C-191/95
- Generalanwalt beim EuGH, 17.02.1998 - C-191/95
- EuGH, 29.09.1998 - C-191/95
Papierfundstellen
- NJW 1999, 2356 (Ls.)
- ZIP 1998, 1716
- EuZW 1998, 758
- WM 1998, 2525
- DVBl 1999, 158
- BB 1998, 2200
- DB 1998, 2106
- NZG 1998, 902
Wird zitiert von ... (91) Neu Zitiert selbst (20)
- EuGH, 27.05.1981 - 142/80
Amministrazione delle finanze dello Stato / Essevi und Salengo
Auszug aus EuGH, 29.09.1998 - C-191/95
Die Abgabe einer mit Gründen versehenen Stellungnahme ist Teil eines Vorverfahrens (Urteil vom 27. Mai 1981 in den verbundenen Rechtssachen 142/80 und 143/80, Essevi und Salengo, Slg. 1981, 1413, Randnr. 15), das keine bindenden rechtlichen Wirkungen für den Adressaten der mit Gründen versehenen Stellungnahme entfaltet.Nach dem System der Artikel 169 bis 171 des Vertrages kann sich nur aus einem Urteil des Gerichtshofes ergeben, welche Rechte und Pflichten die Mitgliedstaaten haben und wie ihr Verhalten zu beurteilen ist (vgl. in diesem Sinne das Urteil Essevi und Salengo, Randnrn. 15 f.).
Der mit Gründen versehenen Stellungnahme kommt eine rechtliche Wirkung somit nur im Hinblick auf die Anrufung des Gerichtshofes zu (Urteil Essevi und Salengo, Randnr. 18); kommt der Staat dieser Stellungnahme nicht innerhalb der gesetzten Frist nach, so ist die Kommission darüber hinaus berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Gerichtshof anzurufen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Februar 1989 in der Rechtssache 247/87, Starfruit/Kommission, Slg. 1989, 291, Randnr. 12).
- EuGH, 23.10.1997 - C-158/94
Kommission / Italien
Auszug aus EuGH, 29.09.1998 - C-191/95
Dieses vorprozessuale Verfahren soll es dem Mitgliedstaat erlauben, freiwillig seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nachzukommen oder gegebenenfalls seine Auffassung zu rechtfertigen (Urteile vom 23. Oktober 1997 in der Rechtssache C-157/94, Kommission/Niederlande, Slg. 1997, I-5699, Randnr. 60, in der Rechtssache C-158/94, Kommission/Italien, Slg. 1997, I-5789, Randnr. 56, und in der Rechtssache C-159/94, Kommission/Frankreich, Slg. 1997, I-5815, Randnr. 103).Nichts hindert daher die Kommission daran, in der mit Gründen versehenen Stellungnahme die Vorwürfe näher darzulegen, die sie im Mahnschreiben bereits in allgemeiner Form erhoben hat (vgl. Urteil vom 16. September 1997 in der Rechtssache C-279/94, Kommission/Italien, Slg. 1997, I-4743, Randnr. 15).
Dieses Erfordernis kann jedoch nicht so weit gehen, daß in jedem Fall eine völlige Übereinstimmung zwischen den im Mahnschreiben erhobenen Rügen, dem Tenor der mit Gründen versehenen Stellungnahme und den Anträgen in der Klageschrift bestehen muß, sofern der Streitgegenstand nicht erweitert oder geändert, sondern nur beschränkt worden ist (vgl. in diesem Sinn das zitierte Urteil vom 16. September 1997, Kommission/Italien, Randnr. 25).
- EuGH, 04.12.1997 - C-97/96
GESELLSCHAFTSRECHT
Auszug aus EuGH, 29.09.1998 - C-191/95
Hierzu genügt der Hinweis, daß der Gerichtshof im Urteil vom 4. Dezember 1997 in der Rechtssache C-97/96 (Daihatsu Deutschland, Slg. 1997, I-6843, Randnrn.In dem Urteil Daihatsu Deutschland hat der Gerichtshof für Recht erkannt, daß Artikel 6 der Ersten Richtlinie dahin auszulegen ist, daß er den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats entgegensteht, die nur den Gesellschaftern, den Gläubigern und dem Gesamtbetriebsrat bzw. dem Betriebsrat der Gesellschaft das Recht einräumen, die Verhängung der Maßregel zu beantragen, die das nationale Recht für den Fall vorsieht, daß eine Gesellschaft den durch die Erste Richtlinie aufgestellten Pflichten auf dem Gebiet der Offenlegung des Jahresabschlusses nicht nachkommt.
- EuGH, 27.11.1990 - 200/88
Kommission / Griechenland
Auszug aus EuGH, 29.09.1998 - C-191/95
Eine solche Entscheidung steht im Ermessen dieses Organs (siehe u. a. Urteil vom 27. November 1990 in der Rechtssache C-200/88, Kommission/Griechenland, Slg. 1990, I-4299, Randnr. 9) und kann nicht als Maßnahme der Verwaltung oder Geschäftsführung eingestuft werden.Nach ständiger Rechtsprechung kann sich ein Mitgliedstaat nicht auf interne Umstände berufen, um die Nichtbeachtung von Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen, die sich aus den Normen des Gemeinschaftsrechts ergeben (vgl. u. a. Urteile vom 19. Februar 1991 in der Rechtssache C-374/89, Kommission/Belgien, Slg. 1991, I-367, Randnr. 10, vom 7. April 1992 in der Rechtssache C-45/91, Kommission/Griechenland, Slg. 1992, I-2509, Randnr. 21, und vom 29. Juni 1995 in den verbundenen Rechtssachen C-109/94, C-207/94 und C-225/94, Kommission/Griechenland, Slg. 1995, I-1791, Randnr. 11).
- EuGH, 10.12.1969 - 6/69
Kommission / Frankreich
Auszug aus EuGH, 29.09.1998 - C-191/95
Letztere ist nur ein Abschnitt eines vorprozessualen Verfahrens, das gegebenenfalls zur Anrufung des Gerichtshofes führt (Urteil vom 10. Dezember 1969 in den verbundenen Rechtssachen 6/69 und 11/69, Kommission/Frankreich, Slg. 1969, 523, Randnr. 36).Dieses vorprozessuale Verfahren soll es dem Mitgliedstaat erlauben, freiwillig seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nachzukommen oder gegebenenfalls seine Auffassung zu rechtfertigen (Urteile vom 23. Oktober 1997 in der Rechtssache C-157/94, Kommission/Niederlande, Slg. 1997, I-5699, Randnr. 60, in der Rechtssache C-158/94, Kommission/Italien, Slg. 1997, I-5789, Randnr. 56, und in der Rechtssache C-159/94, Kommission/Frankreich, Slg. 1997, I-5815, Randnr. 103).
- EuGH, 10.05.1995 - C-422/92
Kommission / Deutschland
Auszug aus EuGH, 29.09.1998 - C-191/95
Die Anwendung von Artikel 169 ist nämlich eines der Mittel der Kommission, um dafür zu sorgen, daß die Mitgliedstaaten die Bestimmungen des Vertrages und die auf seiner Grundlage von den Organen erlassenen Bestimmungen anwenden (Urteil vom 10. Mai 1995 in der Rechtssache C-422/92, Kommission/Deutschland, Slg. 1995, I-1097, Randnr. 16).Im Rahmen ihrer Rolle als Hüterin des Vertrages ist die Kommission für die Entscheidung zuständig, ob es angebracht ist, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten (in diesem Sinne Urteil vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-431/92, Kommission/Deutschland, Slg. 1995, I-2189, Randnr. 22).
- EuGH, 14.02.1989 - 247/87
Star Fruit / Kommission
Auszug aus EuGH, 29.09.1998 - C-191/95
Der mit Gründen versehenen Stellungnahme kommt eine rechtliche Wirkung somit nur im Hinblick auf die Anrufung des Gerichtshofes zu (Urteil Essevi und Salengo, Randnr. 18); kommt der Staat dieser Stellungnahme nicht innerhalb der gesetzten Frist nach, so ist die Kommission darüber hinaus berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Gerichtshof anzurufen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Februar 1989 in der Rechtssache 247/87, Starfruit/Kommission, Slg. 1989, 291, Randnr. 12). - EuGH, 08.02.1983 - 124/81
Kommission / Vereinigtes Königreich
Auszug aus EuGH, 29.09.1998 - C-191/95
Denn die Möglichkeit zur Äußerung stellt für den betreffenden Staat auch dann, wenn er meint, davon nicht Gebrauch machen zu müssen, eine vom Vertrag gewollte wesentliche Garantie dar, deren Beachtung ein substantielles Formerfordernis des Verfahrens auf Feststellung der Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats ist (Urteil vom 8. Februar 1983 in der Rechtssache 124/81, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1983, 203, Randnr. 6). - EuGH, 16.09.1997 - C-279/94
Kommission / Italien
Auszug aus EuGH, 29.09.1998 - C-191/95
Nichts hindert daher die Kommission daran, in der mit Gründen versehenen Stellungnahme die Vorwürfe näher darzulegen, die sie im Mahnschreiben bereits in allgemeiner Form erhoben hat (vgl. Urteil vom 16. September 1997 in der Rechtssache C-279/94, Kommission/Italien, Slg. 1997, I-4743, Randnr. 15). - EuGH, 07.04.1992 - C-45/91
Kommission / Griechenland
Auszug aus EuGH, 29.09.1998 - C-191/95
Nach ständiger Rechtsprechung kann sich ein Mitgliedstaat nicht auf interne Umstände berufen, um die Nichtbeachtung von Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen, die sich aus den Normen des Gemeinschaftsrechts ergeben (vgl. u. a. Urteile vom 19. Februar 1991 in der Rechtssache C-374/89, Kommission/Belgien, Slg. 1991, I-367, Randnr. 10, vom 7. April 1992 in der Rechtssache C-45/91, Kommission/Griechenland, Slg. 1992, I-2509, Randnr. 21, und vom 29. Juni 1995 in den verbundenen Rechtssachen C-109/94, C-207/94 und C-225/94, Kommission/Griechenland, Slg. 1995, I-1791, Randnr. 11). - EuGH, 29.06.1995 - C-109/94
Kommission / Griechenland
- EuGH, 19.02.1991 - C-374/89
Kommission / Belgien
- EuGH - 18/85 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Kommission / Deutschland
- EuGH, 23.09.1986 - 5/85
AKZO Chemie / Kommission
- EuGH, 31.01.1984 - 74/82
Kommission / Irland
- EuGH, 11.08.1995 - C-431/92
Kommission / Deutschland
- EuGH, 15.06.1994 - C-137/92
Kommission / BASF u.a.
- EuGH, 21.09.1989 - 46/87
Hoechst / Kommission
- EuGH, 23.10.1997 - C-157/94
Kommission / Niederlande
- EuGH, 23.10.1997 - C-159/94
Kommission / Frankreich
- EuGH, 09.11.1999 - C-365/97
Kommission / Italien
Die mit Gründen versehene Stellungnahme und die Klage der Kommission müssen daher auf dieselben Rügen gestützt werden wie das Mahnschreiben, mit dem das Vorverfahren eingeleitet wird (Urteil vom 29. September 1998 in der Rechtssache C-191/95, Kommission/Deutschland, Slg. 1998, I-5449, Randnr. 55).Dieses Erfordernis kann jedoch nicht so weit gehen, daß in jedem Fall eine völlige Übereinstimmung zwischen den im Mahnschreiben erhobenen Rügen, dem Tenor der mit Gründen versehenen Stellungnahme und den Anträgen in der Klageschrift bestehen muß, sofern der Streitgegenstand nicht erweitert oder geändert, sondern nur beschränkt worden ist (Urteil Kommission/Deutschland, Randnr. 56).
Nichts hindert daher die Kommission daran, in der mit Gründen versehenen Stellungnahme die Vorwürfe näher darzulegen, die sie im Mahnschreiben bereits in allgemeiner Form erhoben hat (vgl. Urteil Kommission/Deutschland, Randnr. 54).
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes ist im Rahmen einer Klage nach Artikel 169 EG-Vertrag das Vorliegen einer Vertragsverletzung nach dem Stand des Gemeinschaftsrechts am Ende der Frist zu beurteilen, die die Kommission dem betroffenen Mitgliedstaat für ein Handeln gemäß ihrer mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt hat (Urteil vom 10. September 1996 in der Rechtssache C-61/94, Kommission/Deutschland, Slg. 1996, I-3989, Randnr. 42).
Zwar werden die Vorschriften der Richtlinie 75/442 n. F. im Tenor der mit Gründen versehenen Stellungnahme nicht ausdrücklich aufgeführt, doch werden sie in deren Text unter den von der Kommission angeführten Bestimmungen genannt (vgl. Urteil vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-431/92, Kommission/Deutschland, Slg. 1995, I-2189, Randnr. 18).
Nach dieser Bestimmung und nach Artikel 169 des Vertrages hat die Kommission die Aufgabe, im allgemeinen Interesse der Gemeinschaft von Amts wegen die Ausführung des Vertrages sowie der von den Organen aufgrund dieses Vertrages getroffenen Bestimmungen durch die Mitgliedstaaten zu überwachen und etwaige Verstöße gegen vertragliche Verpflichtungen aufzudecken, damit sie abgestellt werden (Urteile vom 4. April 1974 in der Rechtssache 167/73, Kommission/Frankreich, Slg. 1974, 359, Randnr. 15, und vom 11. August 1995, Kommission/Deutschland, Randnr. 21).
In Anbetracht ihrer Rolle als Hüterin des Vertrages kann die Kommission beim Gerichtshof die Feststellung einer Vertragsverletzung mit dem Vorbringen beantragen, daß das mit einer Richtlinie bezweckte Ergebnis in einem bestimmten Fall nicht erreicht worden sei (Urteil vom 11. August 1995, Kommission/Deutschland, Randnr. 22).
Diese Frage hat mit der Möglichkeit für den einzelnen, sich gegenüber dem Staat unmittelbar auf unbedingte sowie hinreichend klare und genaue Vorschriften einer nicht umgesetzten Richtlinie zu berufen, nichts zu tun (vgl. Urteil vom 11. August 1995, Kommission/Deutschland, Randnr. 26).
- EuG, 20.05.2010 - T-258/06
Deutschland / Kommission - Auf öffentliche Aufträge anwendbare Vorschriften - …
Außerdem kann sich nach dem System der Art. 226 EG bis 228 EG nur aus einem Urteil des Gerichtshofs ergeben, welche Rechte und Pflichten die Mitgliedstaaten haben und wie ihr Verhalten zu beurteilen ist (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 27. Mai 1981, Essevi und Salengo, 142/80 und 143/80, Slg. 1981, 1413, Randnrn. 15 und 16, und vom 29. September 1998, Kommission/Deutschland, C-191/95, Slg. 1998, I-5449, Randnr. 45). - EuGH, 07.07.2005 - C-147/03
DIE REGELUNG ÜBER DEN ZUGANG ZU DEN ÖSTERREICHISCHEN UNIVERSITÄTEN IST …
Demgemäß müssen die mit Gründen versehene Stellungnahme und die Klage auf dieselben Rügen gestützt sein (vgl. u. a. Urteile vom 29. September 1998 in der Rechtssache C-191/95, Kommission/Deutschland, Slg. 1998, I-5449, Randnr. 55, vom 11. Juli 2002 in der Rechtssache C-139/00, Kommission/Spanien, Slg. 2002, I-6407, Randnr. 18, und Kommission/Finnland, Randnr. 80).24 Dieses Erfordernis kann jedoch nicht so weit gehen, dass in jedem Fall eine völlige Übereinstimmung zwischen der Darlegung der Rügen im Mahnschreiben, im Tenor der mit Gründen versehenen Stellungnahme und in den Anträgen in der Klageschrift bestehen muss, sofern nur der Streitgegenstand, wie er in der mit Gründen versehenen Stellungnahme umschrieben ist, nicht erweitert oder geändert worden ist (vgl. u. a. Urteile Kommission/Deutschland, Randnr. 56, Kommission/Spanien, Randnr. 19, und Kommission/Finnland, Randnr. 81).
- Generalanwalt beim EuGH, 14.10.2004 - C-387/02
NACH ANSICHT VON GENERALANWÄLTIN JULIANE KOKOTT MUSS EIN NACH DER tAT ERGANGENES …
42 - Urteile vom 4. Dezember 1997 in der Rechtssache C-97/96 (Daihatsu Deutschland, Slg. 1997, I-6843, Randnr. 14) und vom 29. September 1998 in der Rechtssache C-191/95 (Kommission/ Deutschland, Slg. 1998, I-5449, Randnr. 66).Generalanwalt Cosmas betont ebenfalls in Nr. 32 seiner Schlussanträge vom 5. Juni 1997 in der Rechtssache C-191/95 (Kommission/Deutschland, Slg. 1998, I-5449, I-5452), dass die Pflicht zur Offenlegung von Jahresabschlüssen "die Unterrichtung derjenigen Personen bezweckt, die die Situation der Gesellschaft und deren Pläne nicht genug kennen, eben damit sie beurteilen können, ob die Aufnahme irgendeiner Rechtsbeziehung zu ihr zweckmäßig ist".
47 - Ähnlich - wenngleich lediglich bezogen auf Sanktionen für die Nichtoffenlegung von Jahresabschlüssen - Generalanwalt Cosmas in seinen Schlussanträgen vom 5. Juni 1997 in der Rechtssache C-191/95 (zitiert in Fußnote 44, Nr. 30).
98 - Wie Generalanwalt Cosmas in seinen Schlussanträgen vom 5. Juni 1997 in der Rechtssache C-191/95 (zitiert in Fußnote 44, Nr. 33) betont, haben Personen, die antragsberechtigt sind, nicht stets ein Interesse an der Einleitung des betreffenden Verfahrens.
- EuGH, 13.12.2001 - C-1/00
Kommission der Europäischen Gemeinschaften / Französische Republik
79 Nach ständiger Rechtsprechung beruht das Kollegialprinzip auf der Gleichheit der Mitglieder der Kommission bei der Mitwirkung an der Entscheidungsfindung und bedeutet insbesondere, dass die Entscheidungen gemeinsam beraten werden und dass alle Mitglieder des Kollegiums für sämtliche erlassenen Entscheidungen politisch gemeinsam verantwortlich sind (Urteil vom 29. September 1998 in der Rechtssache C-191/95, Kommission/Deutschland, Slg. 1998, I-5449, Randnr. 39).80 Der Gerichtshof hat klargestellt, dass eine Entscheidung der Kommission, gegen einen Mitgliedstaat eine Vertragsverletzungsklage zu erheben, gemeinsam vom Kollegium beraten werden muss und dass alle Elemente, auf die diese Entscheidung gestützt ist, den Mitgliedern des Kollegiums zur Verfügung stehen müssen (Urteil Kommission/Deutschland, Randnr. 48).
Ein Mitgliedstaat kann sich daher bei Fehlen einer Vertragsvorschrift, die ihn dazu ausdrücklich ermächtigt, nicht mit Erfolg auf die Rechtswidrigkeit an ihn gerichteter Entscheidungen als Verteidigungsmittel gegen eine auf die Nichtdurchführung dieser Entscheidungen gestützte Vertragsverletzungsklage berufen (Urteil vom 27. Oktober 1992 in der Rechtssache C-74/91, Kommission/Deutschland, Slg. 1992, I-5437, Randnr. 10, und Urteil Kommission/Frankreich vom 22. März 2001, Randnr. 18).
130 Nach ständiger Rechtsprechung kann sich nämlich ein Mitgliedstaat nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen, um die Nichtbeachtung von Verpflichtungen aus dem Gemeinschaftsrecht zu rechtfertigen (Urteil vom 10. Juli 1990 in der Rechtssache C-217/88, Kommission/Deutschland, Slg. 1990, I-2879, Randnr. 26).
- BFH, 16.01.2008 - II R 45/05
Verstößt die Doppelbelastung von Bankguthaben in Spanien mit deutscher und …
Sollte ein grundsätzlich vom deutschen Fiskus zu beseitigender Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit vorliegen, stellte sich die weitere Frage, ob dieser noch durch den nationalen Steuervorbehalt des Art. 73d Abs. 1 Buchst. a EGV/ Art. 58 Abs. 1 Buchst. a EG in der Auslegung der Schlussakte zum Vertrag von Maastricht (ABlEG Nr. C 191/95, Erklärung zu Art. 73d des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft) gedeckt wäre. - EuGH, 05.11.2002 - C-476/98
Kommission / Deutschland
Die in Artikel 169 EG-Vertrag genannte mit Gründen versehene Stellungnahme muss zwar eine zusammenhängende und detaillierte Darlegung der Gründe enthalten, aus denen die Kommission zu der Überzeugung gelangt ist, dass der betreffende Staat gegen eine seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag verstoßen hat; an die Genauigkeit des Mahnschreibens, das zwangsläufig nur in einer ersten knappen Zusammenfassung der Vorwürfe bestehen kann, können jedoch keine so strengen Anforderungen gestellt werden (vgl. Urteil vom 29. September 1998 in der Rechtssache C-191/95, Kommission/Deutschland, Slg. 1998, I-5449, Randnr. 54). - BGH, 24.11.2005 - III ZR 4/05
Haftung der Bundesrepublik Deutschland wegen gesetzgeberischen Unterlassens; …
Die Bundesrepublik Deutschland, die nach den Urteilen des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 4. Dezember 1997 (Rs. C-97/96 - Daihatsu - Slg. 1997 I-6843) und vom 29. September 1998 (Rs. C-191/95 - Kommission/Deutschland - Slg. 1998 I-5449) dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Richtlinien 68/151/EWG und 78/660/EWG verstoßen hat, dass sie keine geeigneten Maßregeln getroffen hatte, um die Offenlegung von Jahresabschlüssen von Kapitalgesellschaften sicherzustellen, haftet einem Dritten, der sich um keine Einsichtnahme in diese Unterlagen bemüht und als Gläubiger der Kapitalgesellschaft davon abgesehen hat, ein Einschreiten des Registergerichts zu beantragen, nicht auf Schadensersatz.Durch die Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 4. Dezember 1997 (Rs. C-97/96 - Daihatsu - Slg. 1997 I-6843 = NJW 1998, 129) und vom 29. September 1998 (Rs. C-191/95 - Kommission/Deutschland - Slg. 1998 I-5449 = EuZW 1998, 758) ist ferner geklärt, dass die beklagte Bundesrepublik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Richtlinien 68/151/EWG und 78/660/EWG verstoßen hat, dass sie keine geeigneten Sanktionen für den Fall vorgesehen hatte, dass Kapitalgesellschaften die ihnen aufgrund dieser Richtlinien obliegende Offenlegung der Jahresabschlüsse unterließen.
- EuG, 15.01.2003 - T-377/00
DAS GERICHT WEIST DIE KLAGEN GEGEN DIE ENTSCHEIDUNGEN DER KOMMISSION AB, VOR DEN …
Erstens beruft sie sich auf das Urteil des Gerichtshofes vom 29. September 1998 in der Rechtssache C-191/95 (Kommission/Deutschland, Slg. 1998, I-5449), dem sie entnimmt, dass eine Entscheidung der Kommission, beim Gerichtshof eine Vertragsverletzungsklage nach Artikel 226 EG zu erheben, keine Handlung sei, die Gegenstand einer Klage nach Artikel 230 EG sein könne.Nach Auffassung der Klägerinnen können die angefochtenen Handlungen nicht mit einer Entscheidung gleichgesetzt werden, ein Vertragsverletzungsverfahren nach Artikel 226 EG einzuleiten, wie sie dem oben in Randnummer 35 zitierten Urteil Kommission/Deutschland zugrunde gelegen habe.
Die Entscheidung, eine Klage zu erheben, ändert daher nicht als solche die streitige Rechtslage (vgl. zur Entscheidung der Kommission, Klage gemäß Artikel 226 Absatz 2 EG zu erheben, Urteil Kommission/Deutschland, zitiert oben in Randnr. 35, Randnr. 47).
- EuGH, 18.07.2007 - C-490/04
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzungsverfahren - Zulässigkeit - Art. 49 …
Dieses Erfordernis kann jedoch nicht so weit gehen, dass in jedem Fall eine völlige Übereinstimmung zwischen dem verfügenden Teil der mit Gründen versehenen Stellungnahme und den Anträgen in der Klageschrift bestehen muss, sofern nur der Streitgegenstand nicht erweitert oder geändert worden ist (Urteile vom 29. September 1998, Kommission/Deutschland, C-191/95, Slg. 1998, I-5449, Randnr. 56, und vom 6. November 2003, Kommission/Spanien, C-358/01, Slg. 2003, I-13145, Randnr. 28). - EuGH, 12.09.2006 - C-131/03
Reynolds Tobacco u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Entscheidung der Kommission, …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2013 - C-63/12
Kommission / Rat - Nichtigkeitsklage - Beamtenstatut - Art. 64 und 65 - Art. 1, 3 …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2013 - C-196/12
Kommission / Rat - Nichtigkeitsklage - Beamtenstatut - Art. 64 und 65 - Art. 1, 3 …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2013 - C-66/12
Rat / Kommission
- LG Bonn, 16.03.2015 - 37 T 171/15
Festsetzung eines Ordnungsgeldes wegen der Nichteinreichung der …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2013 - C-530/11
Kommission / Vereinigtes Königreich - Übereinkommen von Aarhus - Richtlinie …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2002 - C-229/00
Kommission / Finnland
- EuG, 10.04.2002 - T-209/00
Lamberts / Bürgerbeauftragter
- EuG, 12.09.2007 - T-36/04
DAS GERICHT PRÄZISIERT DIE REGELN FÜR DEN ZUGANG ZU DOKUMENTEN DER ORGANE IN …
- EuGH, 27.04.2006 - C-441/02
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 8a …
- OLG Köln, 14.07.2016 - 28 Wx 6/16
Abgrenzung von Beschwerde- und Wiedereinsetzungsverfahren im Rahmen der …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.10.2004 - C-141/02
Kommission / max.mobil
- Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2005 - C-441/02
NACH ANSICHT VON GENERALANWÄLTIN STIX-HACKL VERSTÖSST DIE DEUTSCHE …
- EuG, 14.09.2015 - T-784/14
Rumänien / Kommission
- EuGH, 27.11.2003 - C-185/00
Kommission / Finnland
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2018 - 4 A 2426/15
- EuG, 14.09.2015 - T-678/14
Slowakei / Kommission
- EuGH, 22.04.1999 - C-272/97
Kommission / Deutschland
- EuGH, 16.01.2014 - C-67/12
Kommission / Spanien
- EuG, 14.09.2015 - T-779/14
Slowakei / Kommission
- EuGH, 05.06.2014 - C-198/12
Kommission / Bulgarien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …
- EuGH, 15.01.2014 - C-292/11
Die Kommission kann bei der Erhebung eines vom Gerichtshof festgesetzten …
- EuG, 25.06.2010 - T-66/01
Imperial Chemical Industries / Kommission - Wettbewerb - Missbrauch einer …
- EuG, 17.12.2009 - T-57/01
Solvay / Kommission - Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - …
- LG Bonn, 19.01.2007 - 11 T 19/05
Verpflichtung zur Offenlegung von Jahresabschlüssen mit dem GG bzw. höherrangigem …
- Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2003 - C-358/01
Kommission / Spanien
- EuG, 14.09.2015 - T-841/14
Spanien / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 16.04.2002 - C-254/01
Kommission / Finnland
- EuG, 14.09.2015 - T-585/14
Slowenien / Kommission
- EuGH, 07.06.2007 - C-156/04
Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2009 - C-139/07
Kommission / Technische Glaswerke Ilmenau - Rechtsmittel - Zugang zu Dokumenten - …
- EuGH, 18.12.2007 - C-186/06
Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.04.2007 - C-186/06
Kommission / Spanien - Richtlinie 79/409/EWG - Erhaltung der wildlebenden …
- EuGH, 09.09.2004 - C-195/02
Kommission / Spanien
- EuGH, 21.01.1999 - C-207/97
Kommission / Belgien
- EuGH, 25.10.2017 - C-599/15
Rumänien / Kommission - Rechtsmittel - Eigenmittel der Europäischen Union - …
- EuGH, 25.10.2017 - C-593/15
Slowakei / Kommission - Rechtsmittel - Eigenmittel der Europäischen Union - …
- KG, 19.11.2004 - 9 U 229/03
Bestehen eines Anspruches auf Schadensersatz wegen unzureichender Umsetzung der …
- EuGH, 09.09.1999 - C-102/97
Kommission / Deutschland
- Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2002 - C-466/00
Keine Erwiderungsmöglichkeit auf die Schlussanträge des Generalanwalts; …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.06.2001 - C-377/98
Niederlande / Parlament und Rat
- Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2006 - C-490/04
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzungsverfahren - Zulässigkeit - Maßstäbe …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.10.2006 - C-292/04
FRAU GENERALANWÄLTIN STIX-HACKL SCHLÄGT VOR, DIE WIRKUNGEN DES URTEILS IN DER …
- EuG, 17.12.2009 - T-58/01
Solvay / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Sodamarkt in der Gemeinschaft - …
- EuGH, 14.06.2007 - C-422/05
Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
- OLG München, 18.02.2008 - 31 Wx 87/07
Handelsregisterverfahren: Ermächtigung zur Ordnungsgeldfestsetzung wegen …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2006 - C-131/03
Reynolds Tobacco u.a. / Kommission
- EuG, 28.06.2018 - T-147/15
Tschechische Republik / Kommission
- LG Bonn, 30.06.2008 - 11 T 48/07
§ 335 HGB ist verfassungsgemäß - Pflicht einer Gesellschaft in der Insolvenz in …
- EuGH, 06.11.2003 - C-358/01
Kommission / Spanien
- EuGH, 11.07.2002 - C-139/00
Kommission / Spanien
- Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2014 - C-196/13
Kommission / Italien - 'Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 260 AEUV - …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2013 - C-514/11
LPN / Kommission - Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Zugang zu …
- Generalanwalt beim EuGH, 02.12.2009 - C-171/08
Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 56 EG und …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.02.2021 - C-458/19
Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott ist die Entscheidung der Kommission, mit …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.01.2010 - C-526/08
Kommission / Luxemburg - Sprachenregime - Verteidigungsrechte - ne bis in idem - …
- OLG Saarbrücken, 29.04.2009 - 5 U 465/08
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts bei Erkennbarkeit einer Person …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.04.2005 - C-29/04
Kommission / Österreich - Vertragsverletzung - Artikel 8, 11 Absatz 1 und 15 …
- EuGH, 11.11.1999 - C-184/97
Kommission / Deutschland
- EuG, 14.10.1999 - T-309/97
Bavarian Lager / Kommission
- EuGH, 22.04.1999 - C-340/96
Kommission / Vereinigtes Königreich
- LG Bonn, 22.04.2008 - 11 T 28/07
Zustellung einer Ordnungsgeldandrohung gegen die Organe einer insolventen …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2014 - C-378/13
Kommission / Griechenland - 'Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 260 …
- LG Bonn, 16.05.2008 - 11 T 52/07
Voraussetzungen der Verhängung von Ordnungsgeld nach § 335 Handelsgesetzbuch …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.02.2005 - C-301/02
Tralli / EZB
- EuGH, 08.06.1999 - C-198/97
Kommission / Deutschland
- Generalanwalt beim EuGH, 23.10.2003 - C-272/01
Kommission / Portugal
- Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2003 - C-145/01
Kommission / Italien
- Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2002 - C-362/01
Kommission / Irland
- EuG, 30.01.2020 - T-293/18
Lettland / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2002 - C-392/99
Kommission / Portugal
- Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2002 - C-139/00
Kommission / Spanien
- Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2012 - C-38/10
Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.04.2002 - C-299/01
Kommission / Luxemburg
- OLG Stuttgart, 13.07.2000 - 8 W 151/00
Offenlegung des GmbH-Jahresabschlusses - Zwangsgeldverfahren gegen …
- EuG, 19.10.2011 - T-139/06
Frankreich / Kommission
- EuG, 19.09.2005 - T-247/04
Aseprofar und Edifa / Kommission - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit - Anfechtbare …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.02.1999 - C-102/97
Kommission / Deutschland
- Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2006 - C-251/04
Kommission / Griechenland - Vertragsverletzungsverfahren gegen einen …
- LG Bonn, 23.01.2004 - 11 T 6/03
- EuG, 03.09.2015 - T-676/14
Spanien / Kommission