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   BVerwG, 03.12.1998 - 2 C 26.97   

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https://dejure.org/1998,535
BVerwG, 03.12.1998 - 2 C 26.97 (https://dejure.org/1998,535)
BVerwG, Entscheidung vom 03.12.1998 - 2 C 26.97 (https://dejure.org/1998,535)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Dezember 1998 - 2 C 26.97 (https://dejure.org/1998,535)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Beamter auf Probe - Entlassung - Ermessensentscheidung - Unterstützung der Organisation - Ministerium für Staatssicherheit - Unzumutbarkeit - Fortsetzung des Beamtenverhältnisses

  • Judicialis

    GG Art. 33 Abs. 2; ; GG Art. 33 ... Abs. 4; ; GG Art. 33 Abs. 5; ; EV Art. 20; ; EV Art. 20 Anlage I, Kap. XIX, Sachgebiet A, Abschnitt III, Nr. 1 Abs. 5 Ziff. 2, Nr. 2 Buchst. b) und c) und Nr. 3 Buchst. d); ; BRRG § 23; ; BG LSA § 125 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einigungsvertrag; Beamtenrecht - Beamter auf Probe, Entlassung wegen Tätigkeit für das MfS; Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Tätigkeit für das MfS; Ministerium für Staatssicherheit, Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Tätigkeit für das -; Unzumutbarkeit der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 108, 64
  • NJW 1999, 2536
  • NJ 1999, 329
  • DVBl 1999, 923
 
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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1998 - 2 C 26.97
    Die Einschätzung des Gesetzgebers, daß ein Bediensteter, der für das MfS tätig war, grundsätzlich nicht die Voraussetzungen des Art. 33 Abs. 2 GG für eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst der Bundesrepublik Deutschland erfüllt, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 96, 189) nicht zu beanstanden.

    Maßgebend ist, ob die frühere Tätigkeit des Beamten auf Probe für das MfS auch unter Beachtung des verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (vgl. BVerfGE 96, 189 ) das Dienstverhältnis derart belastet, daß eine Fortsetzung ausgeschlossen ist.

    Die Regelung verlangt eine einzelfallbezogene, auf die Eignung des Beamten abstellende Würdigung, bei der neben der konkreten Belastung für den Dienstherrn auch das Maß der Verstrickung des Betroffenen zu berücksichtigen ist (BVerfGE 96, 189 ; BAGE 70, 309 ; BAGE 70, 323 ; BAGE 75, 266 ; BAGE 76, 334 ; BVerwG, Beschluß vom 28. Januar 1998 BVerwG 6 P 2.97 ).

  • BVerwG, 28.01.1998 - 6 P 2.97

    Außerordentliche Kündigung eines Personalratsmitgliedes; inoffizieller

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1998 - 2 C 26.97
    Im Sinne der EV Anlage Nr. 1 Abs. 5 Ziff. 2 war jemand "für" das MfS tätig, wenn er dieses bewußt und final aktiv unterstützt hat (stRspr des BAG, u.a. BAGE 70, 309 ; 70, 323 ; 74, 120 ; BVerwG, Beschluß vom 28. Januar 1998 BVerwG 6 P 2.97 ).

    Die Regelung verlangt eine einzelfallbezogene, auf die Eignung des Beamten abstellende Würdigung, bei der neben der konkreten Belastung für den Dienstherrn auch das Maß der Verstrickung des Betroffenen zu berücksichtigen ist (BVerfGE 96, 189 ; BAGE 70, 309 ; BAGE 70, 323 ; BAGE 75, 266 ; BAGE 76, 334 ; BVerwG, Beschluß vom 28. Januar 1998 BVerwG 6 P 2.97 ).

    Desweiteren ist von Bedeutung, zu welcher Zeit und in welchem Alter der Beamte für das MfS tätig war, für welche Laufbahn der Beamte auf Probe vorgesehen ist und wie er sich nach der Übernahme in den öffentlichen Dienst nach dem 3. Oktober 1990, insbesondere während der bisherigen Probezeit, verhalten hat (vgl. BVerwG, Beschluß vom 28. Januar 1998 BVerwG 6 P 2.97 m.w.N.).

  • BAG, 11.06.1992 - 8 AZR 474/91

    Außerordentliche Kündigung gemäß Einigungsvertrag .

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1998 - 2 C 26.97
    Im Sinne der EV Anlage Nr. 1 Abs. 5 Ziff. 2 war jemand "für" das MfS tätig, wenn er dieses bewußt und final aktiv unterstützt hat (stRspr des BAG, u.a. BAGE 70, 309 ; 70, 323 ; 74, 120 ; BVerwG, Beschluß vom 28. Januar 1998 BVerwG 6 P 2.97 ).

    Die Regelung verlangt eine einzelfallbezogene, auf die Eignung des Beamten abstellende Würdigung, bei der neben der konkreten Belastung für den Dienstherrn auch das Maß der Verstrickung des Betroffenen zu berücksichtigen ist (BVerfGE 96, 189 ; BAGE 70, 309 ; BAGE 70, 323 ; BAGE 75, 266 ; BAGE 76, 334 ; BVerwG, Beschluß vom 28. Januar 1998 BVerwG 6 P 2.97 ).

  • BAG, 11.06.1992 - 8 AZR 537/91

    Außerordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1998 - 2 C 26.97
    Im Sinne der EV Anlage Nr. 1 Abs. 5 Ziff. 2 war jemand "für" das MfS tätig, wenn er dieses bewußt und final aktiv unterstützt hat (stRspr des BAG, u.a. BAGE 70, 309 ; 70, 323 ; 74, 120 ; BVerwG, Beschluß vom 28. Januar 1998 BVerwG 6 P 2.97 ).

    Die Regelung verlangt eine einzelfallbezogene, auf die Eignung des Beamten abstellende Würdigung, bei der neben der konkreten Belastung für den Dienstherrn auch das Maß der Verstrickung des Betroffenen zu berücksichtigen ist (BVerfGE 96, 189 ; BAGE 70, 309 ; BAGE 70, 323 ; BAGE 75, 266 ; BAGE 76, 334 ; BVerwG, Beschluß vom 28. Januar 1998 BVerwG 6 P 2.97 ).

  • BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 5.97

    Befangenheit eines Beamten bei der Feststellung der Bewährung eines Beamten auf

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1998 - 2 C 26.97
    Danach ist der Dienstherr verpflichtet, den Beamten auf Probe zu entlassen, wenn er zu der Überzeugung gelangt, daß die gesetzlichen Voraussetzungen für die Entlassung vorliegen (stRspr; BVerwG, Urteil vom 24. November 1988 BVerwG 2 C 24.87 ; Beschluß vom 17. Oktober 1989 BVerwG 2 B 133.89 ; BVerwGE 85, 177 ; Urteil vom 19. März 1998 BVerwG 2 C 5.97 ).
  • BAG, 28.04.1994 - 8 AZR 157/93

    Außerordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1998 - 2 C 26.97
    Die Regelung verlangt eine einzelfallbezogene, auf die Eignung des Beamten abstellende Würdigung, bei der neben der konkreten Belastung für den Dienstherrn auch das Maß der Verstrickung des Betroffenen zu berücksichtigen ist (BVerfGE 96, 189 ; BAGE 70, 309 ; BAGE 70, 323 ; BAGE 75, 266 ; BAGE 76, 334 ; BVerwG, Beschluß vom 28. Januar 1998 BVerwG 6 P 2.97 ).
  • BAG, 26.08.1993 - 8 AZR 561/92

    Kündigung - mangelnde Eignung gemäß Einigungsvertrag

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1998 - 2 C 26.97
    Im Sinne der EV Anlage Nr. 1 Abs. 5 Ziff. 2 war jemand "für" das MfS tätig, wenn er dieses bewußt und final aktiv unterstützt hat (stRspr des BAG, u.a. BAGE 70, 309 ; 70, 323 ; 74, 120 ; BVerwG, Beschluß vom 28. Januar 1998 BVerwG 6 P 2.97 ).
  • BVerwG, 24.10.1996 - 2 C 23.96

    Recht der Soldatenr - Entlassung wegen Herbeiführung der Ernennung durch

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1998 - 2 C 26.97
    Diese Tätigkeit zielte auf eine Verletzung der Freiheitsrechte, die für eine Demokratie konstituierend sind (BVerfGE 94, 351 ; BVerwGE 102, 178 ).
  • BVerwG, 17.10.1989 - 2 B 133.89

    Beamter auf Probe; Entlassung; Mangelnde Bewährung; Dienstunfähigkeit

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1998 - 2 C 26.97
    Danach ist der Dienstherr verpflichtet, den Beamten auf Probe zu entlassen, wenn er zu der Überzeugung gelangt, daß die gesetzlichen Voraussetzungen für die Entlassung vorliegen (stRspr; BVerwG, Urteil vom 24. November 1988 BVerwG 2 C 24.87 ; Beschluß vom 17. Oktober 1989 BVerwG 2 B 133.89 ; BVerwGE 85, 177 ; Urteil vom 19. März 1998 BVerwG 2 C 5.97 ).
  • BVerfG, 21.05.1996 - 2 BvE 1/95

    Abgeordnetenprüfung

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1998 - 2 C 26.97
    Diese Tätigkeit zielte auf eine Verletzung der Freiheitsrechte, die für eine Demokratie konstituierend sind (BVerfGE 94, 351 ; BVerwGE 102, 178 ).
  • BAG, 20.01.1994 - 8 AZR 269/93

    Kündigung nach Einigungsvertrag

  • BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 35.88

    Erfordernis einer zweiten Anhörung vor der endgültigen Entlassung eines Beamten

  • Drs-Bund, 31.08.1990 - BT-Drs 11/7760
  • BVerwG, 24.11.1988 - 2 C 24.87

    Laufbahnrecht - Probezeit - Verlängerung - Mangelnde Bewährung - Beamter auf

  • BVerwG, 30.10.2013 - 2 C 16.12

    Gesundheitliche Eignung; maßgeblicher Zeitpunkt; Ablauf der Probezeit; Entlassung

    Das Wort "kann" trägt lediglich dem Gesichtspunkt Rechnung, dass die Probezeit, wie hier geschehen, zu verlängern ist, wenn die Bewährung oder Nichtbewährung des Beamten noch nicht endgültig festgestellt worden ist (Urteile vom 24. November 1988 - BVerwG 2 C 24.87 - Buchholz 237.6 § 39 Nds. LBG Nr. 7 S. 6; vom 19. März 1998 - BVerwG 2 C 5.97 - BVerwGE 106, 263 = Buchholz 237.6 § 39 Nds. LBG Nr. 9 S. 7 und vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - BVerwGE 108, 64 = Buchholz 111 Art. 20 EV Nr. 4 S. 15).
  • BVerwG, 13.07.2000 - 2 C 26.99

    Beamter auf Probe, Entlassung wegen der Tätigkeit für das MfS; Entlassung eines

    Ob das Festhalten am Beamtenverhältnis wegen früherer Stasi-Tätigkeit unzumutbar ist, unterliegt in vollem Umfange verwaltungsgerichtlicher Kontrolle und ist auf der Grundlage einer einzelfallbezogenen, auf die Eignung abstellenden Würdigung zu beurteilen (wie Urteile vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - , vom 27. April 1999 - BVerwG 2 C 26.98 - und vom 6. April 2000 - BVerwG 2 C 2.99 -).

    Diese besondere Entlassungsregelung ist mit Art. 12 Abs. 1 und Art. 33 Abs. 2 GG vereinbar und widerspricht nicht hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums (vgl. BVerwGE 108, 64 ; Urteil vom 6. April 2000 - BVerwG 2 C 2.99 - zur Veröffentlichung vorgesehen>).

    Er hat dieses wissentlich und willentlich final aktiv unterstützt (vgl. dazu BVerwGE 108, 64 ; 109, 59 ).

    Diese gesetzlichen Tatbestandsmerkmale sind kausal miteinander verknüpft und müssen kumulativ gegeben sein (vgl. BVerwGE 108, 64 ; 109, 59 ).

    Die Anwendung des unbestimmten Rechtsbegriffs der Unzumutbarkeit unterliegt uneingeschränkter verwaltungsgerichtlicher Kontrolle (vgl. BVerwGE 108, 64 ; 109, 59 ).

    Dies ist nach einem objektiven Maßstab zu beurteilen (vgl. BVerwGE 108, 64 ; 109, 59 ).

    Des weiteren ist von Bedeutung, zu welcher Zeit und in welchem Alter der Beamte auf Probe für das MfS tätig war, für welche Laufbahn er vorgesehen ist und wie er sich nach seiner Übernahme in den öffentlichen Dienst nach dem 3. Oktober 1990 verhalten hat (vgl. BVerwGE 108, 64 ; 109, 59 ; Urteile vom 27. April 1999 - BVerwG 2 C 33.98 - 2 C 2.99 -).

    Bis zu diesem Zeitpunkt war der Dienstherr von Rechts wegen verpflichtet, einen Beamten auf Probe wegen früherer Stasi-Tätigkeit unter der Voraussetzung der Unzumutbarkeit des Festhaltens am Beamtenverhältnis zu entlassen (vgl. BVerwGE 108, 64 m.w.N.).

    Ihre kausal miteinander verknüpften, kumulativ geforderten Entlassungsvoraussetzungen verlangen grundsätzlich eine Ermittlung der gesamten Stasi-Tätigkeit des Beamten auf Probe und deren umfassende einzelfallbezogene, auf die Eignung des Beamten abstellende Würdigung (vgl. BVerfGE 96, 171 ; 96, 189 ; BVerwGE 108, 64 ).

    Auch eine Zuarbeit aufgrund dienstlicher Verpflichtung erfüllt das Tatbestandsmerkmal "Tätigkeit für das MfS" ohne Rücksicht darauf, ob sie im Einzelfall oder allgemein angeordnet war, ob sie routinemäßig vorgenommen wurde und ob sie für das MfS wichtig oder förderlich war (vgl. BVerwGE 108, 64 ; 109, 59 ).

    In subjektiver Hinsicht ist zwar erforderlich, dass der spätere Beamte wissentlich und willentlich für das MfS tätig geworden ist (vgl. BVerwGE 108, 64 ; 109, 59 ).

    Es genügt, wenn er die Zuarbeit billigend in Kauf genommen, also eine Tätigkeit ausgeübt hat, von der er wusste, dass sie möglicherweise vom Staatssicherheitsdienst veranlasst war (vgl. BVerwGE 108, 64 ).

    Ein beanstandungsfreies dienstliches Wohlverhalten ist für sich allein nicht geeignet, die Fortsetzung des Dienstverhältnisses mit einem früheren langjährigen inoffiziellen Mitarbeiter als zumutbar erscheinen zu lassen (vgl. BVerwGE 108, 64 ).

  • BVerwG, 27.04.1999 - 2 C 26.98

    Rücknahme der Ernennung eines Beamten nach dem Sächsischen Beamtengesetz wegen

    Es unterliegt in vollem Umfang verwaltungsgerichtlicher Kontrolle, ob das Festhalten am Beamtenverhältnis wegen Tätigkeit für das frühere Ministerium für Staatssicherheit unzumutbar ist (wie BVerwG; Urteil vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - ).

    Obgleich die Entlassung nur aufgrund einer längstens bis zum 31. Dezember 1996 zu befristenden Übergangsregelung (vgl. zu dem historischen Hintergrund BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - ) zulässig ist, soll § 15 Abs. 1 Nr. 3 SächsBG a.F. ohne zeitliche Begrenzung gelten.

    Schließlich läßt es eine Rücknahmeregelung nicht zu, auch Umstände nach erfolgter Ernennung zu berücksichtigen, weil durch die Rücknahme nach § 15 Abs. 1 Nr. 3 SächsBG a.F. ein ursprünglich rechtswidriger Verwaltungsakt aufgehoben werden soll (anders bei der Entlassung; vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - ).

    Darüber hinaus vermag die Beschäftigung eines früher in die Machenschaften des MfS verstrickten Beamten in einem öffentlichen Dienst, der sich an den Strukturprinzipien des Grundgesetzes ausrichtet, berechtigte Zweifel an dessen rechtsstaatlicher und demokratischer Integrität zu begründen (BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - ).

    Desweiteren ist von Bedeutung, zu welcher Zeit und in welchem Alter der Beamte für das MfS tätig war und für welche Laufbahn er vorgesehen ist (BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - ).

    Dies ist nach einem objektiven Maßstab zu beurteilen (BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - ).

    In subjektiver Hinsicht ist erforderlich, daß der spätere Beamte wissentlich und willentlich für das MfS tätig geworden ist (BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - ).

    Zwar hatte die vom Kläger während dieser Zeit ausgeübte Spitzeltätigkeit nach Intensität und Qualität durchaus Gewicht und ist auch beachtlich im Hinblick auf die Einstellung in den Polizeidienst (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - ).

  • BVerwG, 15.07.2004 - 3 C 33.03

    Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs; luftverkehrsrechtliche

    Diese Tätigkeit zielte auf eine Verletzung der Freiheitsrechte, die für eine Demokratie konstituierend sind (Urteil vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - BVerwGE 108, 64 m.w.N.).

    Diese allgemeinen Kriterien entsprechen denen der Rechtsprechung zum Sonderkündigungstatbestand wegen MfS-Tätigkeit nach dem Einigungsvertrag (vgl. u.a. Beschluss vom 28. Januar 1998 - BVerwG 6 P 2.97 - BVerwGE 106, 153 , Urteil vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - BVerwGE 108, 64 ).

  • BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98

    DDR-Dienstzeiten

    Das Lebensalter ist auch hier von Bedeutung, ebenso wie bei der Prüfung, in welchem Ausmaß die Verstrickung in das MfS-System nach Maßgabe des Sonderkündigungstatbestandes des Abs. 5 Nr. 2 der Anlage I, Kapitel XIX, Sachbericht A, Abschnitt III Nr. 1 des Einigungsvertrages die persönliche Eignung des Beamten und die Zumutbarkeit seiner Weiterbeschäftigung bestimmt (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 6. April 2000 - BVerwG 2 C 2.99 -, in: Schütz, Beamtenrecht, ES/A II 5.1 Nr. 74, S. 312 ; BVerwGE 109, 59 ; Urteil vom 27. April 1999 - BVerwG 2 C 33.98 -, in: Schütz, Beamtenrecht, ES/A II 5.1 Nr. 69, S. 285 ; BVerwGE 108, 64 ; Beschluss vom 28. Januar 1998 - BVerwG 6 P 2.97 -, BVerwGE 106, 153 ).
  • BVerwG, 27.04.1999 - 2 C 33.98

    Beamter auf Probe, Entlassung wegen Tätigkeit für das MfS; Entlassung eines

    Ob das Festhalten am Beamtenverhältnis mit einem Beamten, der inoffizieller Mitarbeiter des früheren Ministeriums für Staatssicherheit war, unzumutbar ist, unterliegt in vollem Umfang verwaltungsgerichtlicher Kontrolle (wie Urteile vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - und vom 27. April 1999 - BVerwG 2 C 26.98 - ).

    Der Kläger war im Sinne des genannten Sonderentlassungstatbestandes für das Ministerium für Staatssicherheit (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - und vom heutigen Tage - BVerwG 2 C 26.98 - ) tätig.

    Diese gesetzlichen Tatbestandsmerkmale sind kausal miteinander verknüpft und müssen kumulativ gegeben sein (Urteile vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - und vom heutigen Tage - BVerwG 2 C 26.98 - ).

    Des weiteren ist von Bedeutung, zu welcher Zeit und in welchem Alter der Beamte für das MfS tätig war und für welche Laufbahn er vorgesehen ist (Urteile vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - und vom heutigen Tage - BVerwG 2 C 26.98 - ).

    Dies ist nach einem objektiven Maßstab zu beurteilen (Urteile vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - und vom heutigen Tage - BVerwG 2 C 26.98 - ).

    Ein beanstandungsfreies dienstliches Wohlverhalten ist für sich allein nicht geeignet, die Fortsetzung des Dienstverhältnisses mit einem früheren langjährigen inoffiziellen Mitarbeiter als zumutbar erscheinen zu lassen (BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - ).

  • BVerwG, 27.04.1999 - 2 C 32.98

    Beamter auf Probe, Entlassung wegen Tätigkeit für das MfS; Entlassung eines

    Ob das Festhalten am Beamtenverhältnis mit einem Beamten, der inoffizieller Mitarbeiter des früheren Ministeriums für Staatssicherheit war, unzumutbar ist, unterliegt in vollem Umfang verwaltungsgerichtlicher Kontrolle (wie Urteile vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - und vom 27. April 1999 - BVerwG 2 C 26.98 - ).

    Der Kläger war im Sinne des genannten Sonderentlassungstatbestandes für das MfS (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - und vom heutigen Tage - BVerwG 2 C 26.98 - ) tätig.

    Diese gesetzlichen Tatbestandsmerkmale sind kausal miteinander verknüpft und müssen kumulativ gegeben sein (Urteile vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - und vom heutigen Tage - BVerwG 2 C 26.98 - ).

    Des weiteren ist von Bedeutung, zu welcher Zeit und in welchem Alter der Beamte für das MfS tätig war und für welche Laufbahn er vorgesehen ist (Urteile vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - und vom heutigen Tage - BVerwG 2 C 26.98 - ).

    Dies ist nach einem objektiven Maßstab zu beurteilen (Urteile vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - und vom heutigen Tage - BVerwG 2 C 26.98 - ).

    Denn ein beanstandungsfreies dienstliches Wohlverhalten ist für sich allein nicht geeignet, die Fortsetzung des Dienstverhältnisses als zumutbar anzusehen (BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - ).

  • BVerwG, 06.04.2000 - 2 C 2.99

    Beamter auf Probe, Entlassung wegen Tätigkeit für das MfS; Entlassung eines

    Ob das Festhalten am Beamtenverhältnis wegen Tätigkeit für das frühere Ministerium für Staatssicherheit unzumutbar ist, unterliegt in vollem Umfang verwaltungsgerichtlicher Kontrolle (wie Urteile vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - und vom 27. April 1999 - BVerwG 2 C 26.98 - ).

    Diese Regelung ist als besonderer Entlassungstatbestand mit Art. 12 Abs. 1 und Art. 33 Abs. 2 GG vereinbar und widerspricht nicht den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums (vgl. BVerwGE 108, 64 ).

    Er hat dieses bewußt und final aktiv unterstützt (vgl. BVerwGE 108, 64 m.w.N.; 109, 59 ).

    Dies ist nach einem objektiven Maßstab zu beurteilen und verlangt eine einzelfallbezogene, auf die Eignung des Beamten abstellende Würdigung, bei der neben der konkreten Belastung für den Dienstherrn auch das Maß der Verstrickung des Betroffenen zu berücksichtigen ist (vgl. BVerwGE 108, 64 ; 109, 59 sowie Urteil vom 27. April 1999 - BVerwG 2 C 33.98 - ).

    Das Berufungsgericht hat ferner in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. BVerwGE 108, 64, 109, 59 ) beachtet, daß von Bedeutung ist, zu welcher Zeit und in welchem Alter der Beamte für das Ministerium für Staatssicherheit tätig war und für welche Laufbahn er vorgesehen ist.

  • BVerwG, 26.10.1999 - 1 WB 13.99

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos im Fall der Verpflichtung eines

    Der Verstoß gegen die Wahrheitspflicht begründet regelmäßig die mangelnde persönliche Eignung eines Bewerbers für den öffentlichen Dienst (Urteile vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - <BVerwGE 108, 64 = Buchholz 111 Art. 20 Nr. 4 = NJW 1999, 2536> m.w.N. und vom 16. März 1999 - BVerwG 2 WD 31.98 - <ZBR 1999, 350> m.w.N.).

    Bei dieser Einzelfallprüfung kommt einer Tätigkeit für das frühere MfS besondere Bedeutung zu, da das frühere MfS ein zentraler Bestandteil des totalitären Machtapparates der ehemaligen DDR war und als Instrument der politischen Kontrolle und Unterdrückung der gesamten Bevölkerung diente (BVerfG, Beschluß vom 21. Mai 1996 - 2 BvE 1/95 - <BVerfGE 94, 351 [368]>; Urteile vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 2 C 23.96 - <BVerwGE 102, 178 [182] = Buchholz 236.1 § 55 Nr. 16> und vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - ).

    Des weiteren ist von Bedeutung, zu welcher Zeit, in welchem Umfang und in welchem Alter der Betroffene für das frühere MfS tätig geworden ist (vgl. BVerfG, Beschluß vom 21. Februar 1995 - 1 BvR 1397/93 - <BVerfGE 92, 140 [155]>; Urteile vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - und vom 27. April 1999 - BVerwG 2 C 26.98 -).

    Dieser Umstand kann als Indiz dafür gewertet werden, daß er sich innerlich von früheren Einstellungen und Taten distanziert hat (vgl. BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 2111/94 und 195, 2189/95 - ; Urteil vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - und Beschluß vom 28. Januar 1998 - BVerwG 6 P 2.97 - <BVerwGE 106, 153 = Buchholz 250 § 47 Nr. 5>).

  • BVerwG, 25.01.2001 - 2 C 43.99

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Tätigkeit für das MfS, Befristung der

    Die rahmenrechtlichen Bestimmungen erlaubten den Landesgesetzgebern nur bis zum 31. Dezember 1996 befristete Sonderregelungen (vgl. Urteile vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - BVerwGE 108, 64 [65 f.], vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 13.98 - Buchholz 237.51 § 37 MVLBG Nr. 1 S. 2 und vom 27. April 1999 - BVerwG 2 C 26.98 - BVerwGE 109, 59 [61] sowie - BVerwG 2 C 34.98 - BVerwGE 109, 68 [71]).

    Da bei der Berufung in ein Beamtenverhältnis während des Neuaufbaus der Verwaltung in den neuen Bundesländern die Eignung des übernommenen Bediensteten im Hinblick auf eine vorherige Betätigung nach Nr. 1 Abs. 5 EV noch nicht umfassend geprüft werden konnte, wurde die befristete Entlassungsmöglichkeit vorgesehen (vgl. Urteil vom 3. Dezember 1998, a. a. O. [S. 67]).

  • BVerwG, 31.08.2000 - 2 B 41.00

    Zumutbarkeit eines Festhaltens am Beamtenverhältnis wegen früherer Tätigkeit des

  • BVerwG, 11.03.1999 - 2 C 13.98

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen Tätigkeit für das

  • BVerwG, 19.01.2006 - 3 C 11.05

    Strafrechtliche Rehabilitierung; Häftlingshilfebescheinigung; Bestandskraft;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.04.2011 - 1 A 1521/09

    Rückforderung und Ruhen von Versorgungsbezügen eines in den vorzeitigen Ruhestand

  • VG Berlin, 02.11.1999 - 28 A 137.98

    Rücknahme der Ernennung eines Beamten auf Lebenszeit wegen arglister Täuschung

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 B 71.12

    Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes; Verwendung; Anerkennung von

  • OVG Sachsen, 21.12.1999 - 2 S 159/97

    Vereinbarkeit einer landesrechtlichen Regelung mit dem Einigungsvertrag;

  • BVerwG, 24.05.2000 - 1 WB 25.00

    Übernahme in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten - Bestehen eines

  • VG Düsseldorf, 25.08.2015 - 2 K 2904/14

    Probebeamtenverhältnis; Entlassung; charakterliche Eignung; sexuelles Verhältnis;

  • OVG Berlin, 01.12.2004 - 6 B 1.04

    Wiederaufgreifen eines Verwaltungsverfahrens unter Rücknahme des Bescheids;

  • BVerwG, 17.11.1999 - 2 B 12.99

    Unbestimmter Rechtsbegriff der "Unzumutbarkeit" ist in vollem Umfang der

  • BVerfG, 02.11.2001 - 2 BvR 1098/00

    Keine Verletzung von GG Art 33 Abs 2 durch Rücknahme der Ernennung eines

  • VG Berlin, 27.06.2022 - 36 L 220.22

    Polizist mit nur einer Niere darf nicht ohne Weiteres entlassen werden

  • BVerwG, 06.10.2000 - 2 B 66.00

    Nichtzulassungsbeschwerde - Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe auf

  • BVerwG, 18.07.2000 - 2 B 19.00

    Ausreichen einer Paraphe statt einer Unterschrift zur Wirksamkeit einer

  • BVerwG, 27.04.1999 - 2 C 34.98

    Keine Entlassung von Beamten des Freistaates Sachsen wegen Tätigkeit für das MfS

  • VerfGH Sachsen, 11.12.2008 - 151-IX-07

    Abgeordnetenanklage, Aberkennung des Mandats, Art. 118 Abs. 1 Nr. 2 SächsVerf,

  • OVG Thüringen, 27.08.2009 - 2 KO 885/07

    Recht der Landesbeamten; Beamtenrecht: Tätigkeit für das MfS und

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2018 - 6 B 1302/18
  • OVG Thüringen, 14.10.2003 - 2 KO 495/03

    Kommunalwahlrecht; Rechtswidrige Unwirksamkeitserklärung einer Wahl zum

  • VG München, 09.10.2014 - M 5 S 14.3203

    Entlassung; Beamtin auf Probe; gesundheitliche Nichteignung; ärztliche

  • VG Düsseldorf, 17.12.2013 - 2 K 7451/12

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Unterhaltung einer sexuellen Beziehung

  • BVerwG, 27.02.2001 - 2 C 3.00

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Tätigkeit für das MfS; Befristung der

  • OVG Sachsen, 14.04.2003 - 2 B 380/02

    Rücknahme der Ernennung, Tätigkeit für das MfS, Arglist, Rechtsmissbrauch

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.08.2003 - 2 L 159/02

    Wahlprüfung, Landratswahl, Wählbarkeit, Eignungszweifel, Tätigkeit für das MfS,

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.03.2013 - 1 L 82/12

    Verwertbarkeit von BStU-Unterlagen und Sekundarinformationen

  • OVG Thüringen, 16.11.1999 - 2 KO 219/97

    Recht der Landesbeamten; Recht der Landesbeamten; Recht der Landesbeamten

  • VG Düsseldorf, 13.06.2017 - 13 L 1917/17
  • VG Berlin, 28.03.2008 - 9 A 12.04
  • BVerwG, 20.02.2003 - 2 B 9.03

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzlichkeit der Bedeutung

  • BVerwG, 30.03.2001 - 2 B 3.01

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

  • OVG Thüringen, 14.10.2003 - 2 KO 494/03
  • VG Leipzig, 22.08.2001 - 3 K 421/00

    Anspruch auf Ernennung zum Oberbrandmeister unter Berufung in das

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.03.2013 - 1 L 83/12

    Verwertbarkeit von BStU-Unterlagen und Sekundärinformationen

  • BVerwG, 30.11.1999 - 2 B 43.99

    Regelung über die Entlassung eines durch eine MfS-Vortätigkeit belasteten

  • BVerwG, 13.09.2000 - 2 B 35.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Vorliegen eines

  • BVerwG, 16.11.1999 - 2 B 32.99

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache bei

  • VG Magdeburg, 10.04.2018 - 8 A 276/16

    Ausschluss von Zeiten im Rahmen der Höchstgrenzenberechnung

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.01.2012 - 2 L 220/11

    Gültigkeit der Wahl eines früheren Angehörigen der Grenztruppen der NVA zum

  • OVG Sachsen, 23.02.2001 - 2 B 397/99
  • OVG Sachsen, 25.01.2016 - 2 A 378/14

    Versorgung; Tätigkeit für das MfS

  • VG Schwerin, 09.06.2011 - 1 A 315/10

    IM Bürgermeister

  • VG Düsseldorf, 30.08.2010 - 2 L 961/10

    Entlassung Studienrätin Probezeit Bewährung fachliche Leistung

  • BVerwG, 22.04.1999 - 2 B 29.99

    Inhalt und Charakter des Rechtsbegriffs der Unzumutbarkeit

  • VG Göttingen, 13.07.2011 - 2 A 371/10

    Häftlingshilfe; Häftlingshilfebescheinigung; inoffizieller Mitarbeiter;

  • OVG Sachsen, 05.07.2000 - 2 B 110/00

    Beurteilungsspielraum bei der Beamtenernennung; Herausgehobene Funktion in

  • OVG Sachsen, 18.03.2013 - 2 A 342/11

    Vordienstzeiten, Ruhegehaltsfähigkeit, Staatssicherheit

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