Rechtsprechung
BGH, 23.02.1999 - VI ZR 140/98 |
Volltextveröffentlichungen (8)
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- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Widerruf von Tatsachenbehauptungen; Ärztliche Diagnoseals wertende Schlussfolgerung; Ausschluss eines Widerrufs einer Diagnose; Bedeutung der Diagnose "Verdacht einer chronischen Alkoholintoxikation"; Schutz einer Meinungsäußerung; Wesentliches für die Einstufung einer ...
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Besprechungen u.ä. (2)
- ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
BGB §§ 1004, 823; GG Art. 1, 2, 5
Kein Anspruch auf Widerruf einer ärztlichen Verdachtsdiagnose - Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Deliktsrecht; Schadensersatzrecht; Schuldrecht BT; Unerlaubte Handlungen, Klage auf Widerruf einer Verdachtsdiagnose
Papierfundstellen
- NJW 1999, 2736
- MDR 1999, 743
- VersR 1999, 1162
Wird zitiert von ... (55)
- BGH, 16.11.2004 - VI ZR 298/03
Bauernfängerei
Für die Einstufung als Tatsachenbehauptung kommt es wesentlich darauf an, ob die Aussage einer Überprüfung auf ihre Richtigkeit mit den Mitteln des Beweises zugänglich ist, was bei Meinungsäußerungen ausscheidet, weil sie durch das Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens gekennzeichnet werden und sich deshalb nicht als wahr oder unwahr erweisen lassen (Senatsurteile vom 23. Februar 1999 - VI ZR 140/98 - VersR 1999, 1162 f. und vom 27. April 1999 - VI ZR 174/97 - NJW-RR 1999, 1251, 1252 m.w.N.; BGHZ 154, 54, 60; BVerfGE 61, 1, 9 = NJW 1983, 1415, 1416; 85, 1, 14 = NJW 1992, 1439, 1440).Die Beurteilung der Vertragsbestimmung erfordert - anders als die Deutung einfacher, auch in der Alltagssprache gängiger Rechtsbegriffe - eine rechtliche Bewertung (…vgl. Senatsurteile vom 22. Juni 1982 - VI ZR 251/80 - aaO und - VI ZR 255/80 - aaO;… vom 28. Juni 1994 - VI ZR 252/93 - aaO S. 1121 f.; vom 23. Februar 1999 - VI ZR 140/98 - aaO …und vom 27. April 1999 - VI ZR 174/97 - aaO; siehe auch BVerfG, NJW 2000, 199, 200; BVerfG, NJW-RR 2001, 411 f.; BVerfG, NJW 2003, 1109 f.;… MünchKomm-BGB/Wagner, 4. Aufl., § 824, Rdn. 21 f. m.w.N.).
- BGH, 20.02.2003 - III ZR 224/01
Zu den Sorgfaltspflichten eines kirchlichen Sektenbeauftragten bei seiner …
Bei der Einordnung einer Äußerung als Werturteil oder als Tatsachenbehauptung, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts für die Beurteilung von Eingriffen in das Grundrecht auf Meinungsfreiheit - und gleichermaßen in die Religionsfreiheit (vgl. BVerfG NJW 1989, 3269 ff) - von weichenstellender Bedeutung ist (vgl. BVerfG ZIP 2002, 2230 f m.w.N.), kommt es für die Einstufung als Tatsachenbehauptung wesentlich darauf an, ob die Aussage einer Überprüfung auf ihre Richtigkeit mit den Mitteln des Beweises zugänglich ist, was bei Meinungsäußerungen ausscheidet, weil sie durch die subjektive Beziehung des sich Äußernden zum Inhalt seiner Aussage geprägt sowie durch das Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens gekennzeichnet werden und sich deshalb nicht als wahr und unwahr erweisen lassen (BVerfGE 61, 1, 9; 85, 1, 14; BGH, Urteil vom 23. Februar 1999 - VI ZR 140/98 - NJW 1999, 2736 f.).Das Berufungsgericht will ersichtlich entscheidend auf einen Vergleich mit dem Gutachten eines in einem gerichtlichen Verfahren oder Verwaltungsverfahren bestellten Sachverständigen abstellen, das regelmäßig ein Werturteil darstellt, auch soweit der Sachverständige in dem Gutachten über das Vorliegen konkreter Tatsachen zu befinden hatte (BGH, Urteil vom 23. Februar 1999 - VI ZR 140/98 - NJW 1999, 2736 f).
Soweit das Berufungsgericht die Äußerung des Sektenbeauftragten der Beklagten über den "eindeutigen Sektencharakter" hiermit gleichstellt, läßt es allerdings unerwähnt, daß es von dem dargestellten grundsätzlichen Ansatz in Einzelfällen Ausnahmen gibt, etwa dann, wenn die der Schlußfolgerung des Sachverständigen vorausgehende methodische Untersuchung oder die zum Ergebnis führende Anwendung spezieller Kenntnisse und Fähigkeiten nur vorgetäuscht oder grob leichtfertig vorgenommen worden ist; dann kann das Gutachten seinen Charakter als Werturteil verlieren (BGH, Urteil vom 23. Februar 1999 aaO).
- OLG München, 07.06.2017 - 18 W 826/17
Zugriff zu rechtswidrigen gelöschten Kommentaren durch Internetsuchmaschiene
Für die Einstufung als Tatsachenbehauptung kommt es wesentlich darauf an, ob die Aussage einer Überprüfung auf ihre Wahrheit mit den Mitteln des Beweises zugänglich ist, was bei Meinungsäußerungen ausscheidet, weil sie durch das Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens gekennzeichnet werden und sich deshalb nicht als wahr oder unwahr erweisen lassen (BGH, Urteil vom 23.02.1999 - Vi ZR 140/98, VersR 1999, 1162 f., Urteil vom 27.04.1999 - VI ZR 174/97, NJW-RR 1999, 1251, 1252 m.w.N.; BGHZ 154, 54; BVerfGE 61, 1, 9, NJW 1983, 1415, 1416; BVerfGE 85, 1, 14, NJW 1992, 1439, 1440).
- LAG Hamm, 21.02.2008 - 8 Sa 1736/07
Urteil in Reimform; Verfahrensmangel; ehrverletzende Äußerung im Prozess; …
Diese - auf den strafrechtlichen Ehrenschutz bezogenen - Ausführungen gelten in gleicher Weise auch für den zivilrechtlichen Ehrenschutz (…BGH Urt. vom 17.12.1991 - VI ZR 169/91 - NJW 1992, 1314; Urt. v. 23.02.1999 - VI ZR 140/98 - VersR 1999, 1162;… Palandt/Sprau, 67. Aufl., § 823 Rz. 104 m.w.N.;… MünchKommBGB/Rixecker, 5. Aufl.,§ 12 Anh. Rz 179 ff.), und zwar nicht nur für die Dauer des Erstverfahrens, sondern auch nach dessen Abschluss (…Rixecker a.a.O. Rz 180 mit FN 620). - OLG Dresden, 01.06.2018 - 4 U 217/18
Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Unterlassung einer kerngleichen …
Für die Einstufung als Tatsachenbehauptung kommt es wesentlich darauf an, ob die Aussage einer Überprüfung auf ihre Richtigkeit mit den Mitteln des Beweises zugänglich ist, was bei Meinungsäußerungen ausscheidet, weil sie durch das Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens gekennzeichnet werden und sich deshalb nicht als wahr oder unwahr erweisen lassen (BGH VersR 1999, 1162; NJW-RR 1999, 1251 m.w.N.; BVerfG NJW 1992, 1439, 1440). - LG München I, 10.12.2014 - 25 O 14197/14
Elsässer ./. Ditfurth
Wesentlich für die Einstufung als Tatsachenbehauptung ist, ob die Aussage einer Überprüfung auf ihre Richtigkeit mit den Mitteln des Beweises zugänglich ist, was bei Meinungsäußerungen ausscheidet, weil sie durch die subjektive Beziehung des sich Äußernden zum Inhalt seiner Aussage geprägt sowie durch das Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens gekennzeichnet werden und sich deshalb nicht als wahr und unwahr erweisen lassen (BGH, Urteil vom 23.02.1999, VI ZR 140/98). - OLG München, 27.04.2015 - 18 W 591/15
Sperrpflicht bei Persönlichkeitsverletzungen durch Snippets
Für die Einstufung als Tatsachenbehauptung kommt es wesentlich darauf an, ob die Aussage einer Überprüfung auf ihre Wahrheit mit den Mitteln des Beweises zugänglich ist, was bei Meinungsäußerungen ausscheidet, weil sie durch das Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens gekennzeichnet werden und sich deshalb nicht als wahr oder unwahr erweisen lassen (BGH, Urteil vom 23.02.1999 - VI ZR 140/98, VersR 1999, 1162 f. und vom 27.04.1999 - VI ZR 174/97, NJW-RR 1999, 1251, 1252 m. w. N..; BGHZ 154, 54, 60 BVerfGE 61, 1, 9 = NJW 1983, 1415, 1416 85, 1, 14 = NJW 1992, 1439, 1440). - BGH, 14.05.2009 - I ZR 82/07
Mecklenburger Obstbrände
Es geht hier nicht um die Einordnung der Äußerung eines Sachverständigen in einem von ihm erstellten Gutachten, die auch dann als Werturteil anzusehen sein kann, wenn der Zweck des Sachverständigengutachtens die Feststellung von Tatsachen ist (…vgl. BGH, Urt. v. 18.10.1977 - VI ZR 171/76, GRUR 1978, 258, 259 f.; Urt. v. 23.2.1999 - VI ZR 140/98, NJW 1999, 2736 f.). - OLG Düsseldorf, 12.07.2016 - 20 U 117/15
Wettbewerbswidrigkeit einer irreführenden Werbung
Meinungsäußerungen sind durch die subjektive Beziehung des sich Äußernden zum Inhalt seiner Äußerung, d.h. durch das Element der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt und lassen sich deshalb nicht als wahr oder unwahr erweisen (BVerfG NJW 1994, 1779 - Versammlungsgesetz; BGH NJW 1999, 2736 - Verdachtsdiagnose;… Ohly/Sosnitza-Sosnitza, a.a.O., § 5 Rn. 87). - OLG Dresden, 08.02.2012 - 4 U 1850/11
Internet; Drittauskunft
Für die Einstufung als Tatsachenbehauptung kommt es wesentlich darauf an, ob die Aussage einer Überprüfung auf ihre Richtigkeit mit den Mitteln des Beweises zugänglich ist, was bei Meinungsäußerungen ausscheidet, weil sie durch Elemente der Stellungnahme und des Dafürhaltens gekennzeichnet werden und sich deshalb nicht als wahr oder unwahr erweisen lassen (BGH VersR 1999, 1162; NJW-RR 1999, 1251 m.w.N.; BVerfG NJW 1992, 1439, 1440). - BGH, 27.04.1999 - VI ZR 174/97
Leistung der Unterschrift des Prozeßbevollmächtigten mittels Faksimile-Stempel; …
- LG Regensburg, 17.07.2018 - 62 O 1925/17
Einstweilige Verfügung wegen Antisemitismus-Vorwurf
- LG München I, 15.01.2014 - 25 O 16238/13
Arztbewertung muss nicht gelöscht werden
- OLG Dresden, 16.01.2018 - 4 W 1066/17
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch angebliche Schmähkritik
- LG München I, 19.01.2018 - 25 O 1612/17
Antisemitische Meinungsäußerungen
- BVerwG, 09.11.2009 - 7 B 10.09
Urteil; Entscheidungsgründe; fehlende Entscheidungsgründe; Urteilsberichtigung; …
- VGH Bayern, 29.09.2008 - 5 B 08.677
Anspruch auf Widerruf einer ärztlichen Diagnose (hier verneint); …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.06.2020 - 16 A 2447/12
Klage des ehemaligen kaufmännischen Geschäftsführers der Kunst- und …
- OLG Köln, 29.08.2012 - 5 U 104/12
Umfang der Haftung des Sachverständigen
- LSG Berlin-Brandenburg, 05.02.2016 - L 23 SO 347/15
Antragsbefugnis - Klagebefugnis - Unterlassungsklage - Unterlassungsanspruch - …
- LSG Bayern, 27.07.2018 - L 4 KR 428/16
Unterlassungsklage einer ambulanten Pflegeeinrichtung gegen Krankenkassen
- LG München I, 12.02.2016 - 25 O 24644/14
Zulässigkeit der Bewertung eines Unternehmens auf Internet-Bewertungsportal
- OLG Dresden, 14.03.2017 - 4 U 142/17
Gegendarstellungsfähigkeit einer Äußerung über einen Politiker
- LG München I, 30.11.2016 - 25 O 17754/16
Zulässigkeit von Äußerungen der Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde …
- LG München I, 12.02.2016 - 25 O 24646/14
Zulässige Bewertung eines Fitnessstudios auf einem Bewertungsportal
- OLG Dresden, 27.11.2018 - 4 U 1282/18
Eilbedürfnis für eine einstweilige Verfügung wegen Unterlassung einer …
- OLG Brandenburg, 21.06.2000 - 1 U 16/99
Haftung des Arztes für Angaben im Kurantrag
- OLG Köln, 28.10.2004 - 15 U 125/04
Bezeichnung von Milchprodukten als "Gen-Milch"; Kampagne einer …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 07.09.2022 - L 2 R 235/21
- BSG, 08.04.2005 - B 6 KA 60/04 B
Unterlassungsanspruch gegen die in einer Meinungsäußerung enthaltenen wertende …
- LG Hamburg, 18.11.2016 - 324 O 1/16
Unternehmenspersönlichkeitsrecht: Anspruch auf Unterlassung von Äußerungen über …
- OLG Frankfurt, 03.12.2015 - 6 U 35/14
Haftung des Gutachters wegen fehlerhafter Feststellung der Dienstunfähigkeit …
- LG München I, 04.09.2020 - 25 O 11574/19
Zulässige Äußerungen auf Basis der Kurzfassung einer wissenschaftlichen Studie
- OLG Dresden, 03.07.2017 - 4 U 806/17
Zulässigkeit von Unterlassungs- und Widerrufsansprüchen gegen die fachliche …
- OLG Dresden, 14.10.2019 - 4 U 2001/19
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
- OVG Saarland, 29.03.2007 - 1 Q 46/06
Widerruf ehrverletzender Äußerungen
- OLG Dresden, 25.07.2019 - 4 U 1087/19
Namentliche Erwähnung eines Angeklagten in einer Berichterstattung
- LG Leipzig, 20.01.2005 - 10 O 3919/04
- VG Köln, 27.06.2018 - 1 L 641/18
Rechtmäßigkeit von Äußerungen über die Vergütungspraxis in einer Kanzlei von …
- LG Frankfurt/Main, 06.10.2017 - 7 O 431/16
Keine Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch einen Untersuchungsbericht
- LG Stuttgart, 12.05.2011 - 19 O 18/11
Klage auf Feststellung und Unterlassung einer - unwahren - Zeugenaussage zum …
- OLG Celle, 15.08.2002 - 11 U 299/01
Widerrufsklage gegen Äußerungen in einem ärztlichen Gutachten: Zulässigkeit der …
- OLG Dresden, 17.11.2020 - 4 U 2045/20
- LSG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2008 - L 16 KR 96/08
Krankenversicherung
- LG Bielefeld, 25.07.2019 - 5 O 123/19
Was man nicht beweisen kann, sollte man auch nicht behaupten!
- OLG Dresden, 02.12.2019 - 4 U 2001/19
- VG Magdeburg, 06.02.2013 - 1 A 376/11
Anspruch auf Vernichtung einer Akte des Gesundheitsamtes oder auf Entfernung …
- LG Bonn, 19.09.2006 - 10 O 77/06
Haftung eines gerichtlichen Sachverständigen
- LG Köln, 29.10.2009 - 8 O 365/08
Zur Angreifbarkeit von Äußerungen im Rahmen des Arzt-Patienten-Verhältnisses …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2003 - L 8 AL 233/03
- LG Köln, 29.10.2009 - 8 O 141/09
Zur Angreifbarkeit von Äußerungen im Rahmen des …
- OLG Hamm, 03.02.2003 - 6 U 45/02
- OLG Düsseldorf, 26.10.2000 - 18 U 48/00
- LG Köln, 29.10.2009 - 8 O 140/09
Zur Angreifbarkeit von Äußerungen im Rahmen des Arzt-Patienten-Verhältnisses …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 22.04.2010 - L 10 VS 1/08