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   BGH, 19.05.1999 - XII ZR 210/97   

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https://dejure.org/1999,955
BGH, 19.05.1999 - XII ZR 210/97 (https://dejure.org/1999,955)
BGH, Entscheidung vom 19.05.1999 - XII ZR 210/97 (https://dejure.org/1999,955)
BGH, Entscheidung vom 19. Mai 1999 - XII ZR 210/97 (https://dejure.org/1999,955)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Prozessuale Wahrheitspflicht bei Geltendmachung eines Unterhaltsanspruchs - Wirksamkeit eines Scheidungsfolgenvergleichs bzgl. nachehelichen Unterhalts - Scheidung einer Ehe und Versorgungsvergleich - Vortäuschung von Bedürftigkeit und Verweigerung eines ...

  • Judicialis

    BGB § 123 Abs. 1; ; BGB § 1569 ff.; ; BGB § 1577; ; ZPO § 138 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozessuale Wahrheitspflicht im Rahmen der Geltendmachung eines Unterhaltsanspruchs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Verschweigen der Zuwendung eines Dritten kann zur Anfechtung eines Unterhaltsvergleichs berechtigen

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 2804
  • MDR 1999, 1069
  • FamRZ 2000, 153
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 18.06.1986 - IVb ZR 47/85

    Offenbarungspflicht des geschiedenen Ehegatten hinsichtlich einer neuen Beziehung

    Auszug aus BGH, 19.05.1999 - XII ZR 210/97
    Jede arglistige Täuschung ist Anfechtungsgrund nach § 123 BGB, sofern sie den Getäuschten zu dem Vergleich bestimmt hat, den er ohne die Täuschung nicht geschlossen hätte (Senatsurteil vom 18. Juni 1986 - IVb ZR 47/85 - FamRZ 1986, 1082, 1084; Staudinger/Marburger, BGB, 13. Bearb. 1997 § 779 Rdn. 81; BGB-RGRK/Steffen 12. Aufl. § 779 Rdn. 51).
  • BGH, 29.01.1997 - XII ZR 257/95

    Verschweigen höherer Einkünfte des Unterhaltsberechtigten kann zum Verlust des

    Auszug aus BGH, 19.05.1999 - XII ZR 210/97
    In einem solchen Fall ist der Unterhaltsberechtigte im Hinblick auf seine vertragliche Treuepflicht gehalten, jederzeit und unaufgefordert dem anderen Teil Umstände zu offenbaren, die ersichtlich dessen Verpflichtungen aus dem Vertrag berühren (Senatsurteil vom 29. Januar 1997 - XII ZR 257/95 - FamRZ 1997, 483).
  • BGH, 09.06.1994 - IX ZR 125/93

    Zulässigkeit eines Grundurteils über eine Feststellungsklage; Beiziehung von

    Auszug aus BGH, 19.05.1999 - XII ZR 210/97
    d) Durch das Stellen des zum nachehelichen Unterhalt angekündigten Antrags in dem Termin vom 19. November 1990 und das anschließende Verhandeln hierüber ist der bis dahin angefallene Akteninhalt zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden (BGH, Urteil vom 9. Juni 1994 - IX ZR 125/93 - NJW 1994, 3295, 3296).
  • OLG Zweibrücken, 29.08.1995 - 5 UF 147/94

    Unterhaltsverwirkung bei Leugnen eigener Einkünfte

    Auszug aus BGH, 19.05.1999 - XII ZR 210/97
    Die Entscheidung darüber, ob und gegebenenfalls inwieweit ihre Rechtsauffassung berechtigt ist, insbesondere ob die behauptete, verabredete Verwendung, nämlich die Behebung der wirtschaftlichen Schwierigkeiten ihres Partners, zu einem Verbrauch des Gesamtbetrages der 250.000 DM führte oder ob ein Teilbetrag verblieb, der möglicherweise nach § 1577 Abs. 3 BGB hätte eingesetzt oder der zumindest mit der Folge ertragbringend hätte angelegt werden müssen, daß erzielte Zinseinkünfte als Einkommen anzurechnen wären (vgl. hierzu Johannsen/Henrich/Büttner aaO § 1577 Rdn. 15; Wendl/Haußleiter, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 4. Aufl. § 1 Rdn. 368; OLG Köln FamRZ 1993, 711), hätte sie dem Gericht überlassen müssen (vgl. hierzu Senatsurteil vom 12. Oktober 1983 - IVb ZR 357/81 - FamRZ 1984, 32, 33 f für den Fall der Mitteilung von Erwerbseinkünften bei behaupteter Unzumutbarkeit der Arbeitsaufnahme; OLG Zweibrücken NJW-RR 1996, 1219, 1220).
  • BGH, 12.10.1983 - IVb ZR 357/81

    Schwere Verfehlung des Unterhaltsberechtigten durch unrichtige Angaben über

    Auszug aus BGH, 19.05.1999 - XII ZR 210/97
    Die Entscheidung darüber, ob und gegebenenfalls inwieweit ihre Rechtsauffassung berechtigt ist, insbesondere ob die behauptete, verabredete Verwendung, nämlich die Behebung der wirtschaftlichen Schwierigkeiten ihres Partners, zu einem Verbrauch des Gesamtbetrages der 250.000 DM führte oder ob ein Teilbetrag verblieb, der möglicherweise nach § 1577 Abs. 3 BGB hätte eingesetzt oder der zumindest mit der Folge ertragbringend hätte angelegt werden müssen, daß erzielte Zinseinkünfte als Einkommen anzurechnen wären (vgl. hierzu Johannsen/Henrich/Büttner aaO § 1577 Rdn. 15; Wendl/Haußleiter, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 4. Aufl. § 1 Rdn. 368; OLG Köln FamRZ 1993, 711), hätte sie dem Gericht überlassen müssen (vgl. hierzu Senatsurteil vom 12. Oktober 1983 - IVb ZR 357/81 - FamRZ 1984, 32, 33 f für den Fall der Mitteilung von Erwerbseinkünften bei behaupteter Unzumutbarkeit der Arbeitsaufnahme; OLG Zweibrücken NJW-RR 1996, 1219, 1220).
  • BGH, 19.02.1986 - IVb ZR 71/84

    Schadensersatzhaftung - Schadensersatzanspruch - Sittenwidrigkeit - Unrichtiger

    Auszug aus BGH, 19.05.1999 - XII ZR 210/97
    Denn insoweit sei zu fordern, daß das Schweigen über eine günstige, für den Unterhaltsanspruch ersichtlich grundlegende Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse evident unredlich erscheine (Hinweis auf die Senatsurteile vom 19. Februar 1986 - IVb ZR 71/84 - FamRZ 1986, 450, 453; vom 23. April 1986 - IVb ZR 29/85 - FamRZ 1986, 794, 796).
  • BGH, 17.03.1999 - XII ZR 139/97

    Unterhaltsrechtliche Behandlung der Sozialhilfe bei Anrechnung fiktiver Einkünfte

    Auszug aus BGH, 19.05.1999 - XII ZR 210/97
    In Mangelfällen wird indessen auch für den zuletzt genannten Fall eine - jedenfalls teilweise - Anrechnung der Zuwendung auf den Unterhaltsbedarf im Hinblick auf § 1581 BGB aus Billigkeitserwägungen in Betracht gezogen (vgl. Senatsurteil vom 17. März 1999 - XII ZR 139/97 - S. 21 m.N., zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BGH, 23.04.1986 - IVb ZR 29/85

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Unterhaltsverpflichteten durch

    Auszug aus BGH, 19.05.1999 - XII ZR 210/97
    Denn insoweit sei zu fordern, daß das Schweigen über eine günstige, für den Unterhaltsanspruch ersichtlich grundlegende Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse evident unredlich erscheine (Hinweis auf die Senatsurteile vom 19. Februar 1986 - IVb ZR 71/84 - FamRZ 1986, 450, 453; vom 23. April 1986 - IVb ZR 29/85 - FamRZ 1986, 794, 796).
  • BGH, 22.02.1995 - XII ZR 80/94

    Unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit eines Schwerstbehinderten

    Auszug aus BGH, 19.05.1999 - XII ZR 210/97
    Geht sein Wille dagegen dahin, nur den Zuwendungsempfänger selbst zu begünstigen, berührt dies dessen Bedürftigkeit im Verhältnis zum Unterhaltsverpflichteten im allgemeinen nicht (Senatsurteil vom 22. Februar 1995 - XII ZR 80/94 - FamRZ 1995, 537, 538 f m.N. aus der Rechtsprechung des Senats).
  • OLG Hamburg, 10.02.1987 - 12 UF 78/86

    Anspruch auf die Gewährung nachehelichen Unterhalts; Ermittlung des notwendigen

    Auszug aus BGH, 19.05.1999 - XII ZR 210/97
    Ändern sich die maßgeblichen Verhältnisse während des Rechtsstreits, so sind Umstände, die sich auf den geltend gemachten Anspruch auswirken können, auch ungefragt anzuzeigen (Johannsen/Henrich/Büttner Eherecht 3. Aufl. § 1580 Rdn. 20; OLG Hamburg FamRZ 1987, 1044).
  • OLG Köln, 21.01.1992 - 4 UF 170/91

    Ehe; Kinderlos; Trennung; Erwerbstätigkeit; Berufsfremd; Einkommen; Bemessung;

  • BGH, 01.02.2017 - XII ZB 71/16

    Familiensache: Formwirksamkeit eines gerichtliche festgestellten Vergleichs über

    Dabei genügt bedingter Vorsatz (Senatsurteil vom 19. Mai 1999 - XII ZR 210/97 - FamRZ 2000, 153, 154 f.).
  • BGH, 31.10.2019 - 1 StR 219/17

    Prozessbetrug (prozessrechtsakzessorische Auslegung der Tatbestandsmerkmale:

    Die im Prozessverlauf fortbestehende Wahrheitspflicht nach § 138 Abs. 1 ZPO erfordert zwar eine Korrektur, falls der eigene Sachvortrag als falsch erkannt wird (vgl. BGH, Urteil vom 19. Mai 1999 - XII ZR 210/97 Rn. 19; MüKo-ZPO/Fritsche, 5. Aufl., § 138 Rn. 13).
  • OLG Brandenburg, 10.05.2012 - 10 UF 227/10

    Trennungsunterhalt bei besonders günstigen Einkommensverhältnissen:

    Grundsätzlich ist dem Beklagten darin zuzustimmen, dass dem Unterhaltsberechtigten im Rahmen des Unterhaltsprozesses die Pflicht obliegt, alle der Begründung des Anspruchs dienenden tatsächlichen Umstände wahrheitsgemäß anzugeben und nichts zu verschweigen, was seine Unterhaltsbedürftigkeit in Frage stellen könnte (BGH, FamRZ 2000, 153; Wendl/ Dose/Gerhardt, a. a. O., § 4, Rz. 1286).
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