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   BGH, 24.06.1999 - VII ZR 120/98   

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BGH, 24.06.1999 - VII ZR 120/98 (https://dejure.org/1999,1107)
BGH, Entscheidung vom 24.06.1999 - VII ZR 120/98 (https://dejure.org/1999,1107)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 1999 - VII ZR 120/98 (https://dejure.org/1999,1107)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann hat ein Angestellter Anscheinsvollmacht? (IBR 1999, 477)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Kausales Schuldanerkenntnis: oft überschätzt? (IBR 1999, 512)

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 2889
  • ZIP 1999, 1923
  • MDR 1999, 1191
  • WM 1999, 2119
  • BauR 1999, 1300
  • ZfBR 1999, 236 (Ls.)
  • ZfBR 1999, 337
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.07.1994 - IX ZR 115/93

    Voraussetzungen eines Geständnisses

    Auszug aus BGH, 24.06.1999 - VII ZR 120/98
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann eine ausdrückliche Erklärung, daß eine Behauptung des Gegners nicht bestritten werde, als Geständnis gewertet werden, wenn weitere Umstände hinzutreten, die den Schluß eines Geständnisses nahelegen (BGH, Urteil vom 7. Juli 1994 - IX ZR 115/93, NJW 1994, 3109).
  • BGH, 01.12.1994 - VII ZR 215/93

    Anforderungen an ein Schuldanerkenntnis

    Auszug aus BGH, 24.06.1999 - VII ZR 120/98
    (1.) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt ein kausales Schuldanerkenntnis voraus, daß die Parteien mit der Vereinbarung das Schuldverhältnis insgesamt oder in einzelnen Bestimmungen dem Streit oder der Ungewißheit entziehen wollen (BGH, Urteil vom 1. Dezember 1994 - VII ZR 215/93, BauR 1995, 232 = ZfBR 1995, 82).
  • BGH, 05.03.1998 - III ZR 183/96

    Haftung für die weisungswidrige Vermittlung von Kapitalanlagen durch einen

    Auszug aus BGH, 24.06.1999 - VII ZR 120/98
    Die Erklärung des vollmachtlosen Vertreters kann dem Vertretenen nur zugerechnet werden, wenn der Geschäftsgegner ohne Fahrlässigkeit annehmen darf, der Vertretene kenne und dulde das Verhalten des für ihn handelnden Vertreters (st. Rspr. des BGH, vgl. BGH, Urteil vom 5. März 1998 - III ZR 183/96, NJW 1998, 1854 m.w.N.).
  • BGH, 12.03.1991 - XI ZR 85/90

    Konkludentes Geständnis

    Auszug aus BGH, 24.06.1999 - VII ZR 120/98
    Der Bundesgerichtshof hat selbständig zu prüfen, ob die Voraussetzungen eines prozessualen Geständnisses vorliegen (BGH, Urteil vom 12. März 1991 - XI ZR 85/90, NJW 1991, 1683).
  • BGH, 06.12.2001 - VII ZR 241/00

    Rechtsnatur des Prüfvermerks eines Architekten auf der Rechnung des Unternehmers;

    Ein kausales Anerkenntnis setzt voraus, daß die Parteien mit der Vereinbarung das Schuldverhältnis insgesamt oder in einzelnen Bestimmungen dem Streit oder der Ungewißheit entziehen wollen (BGH, Urteil vom 1. Dezember 1994 - VII ZR 215/93, BauR 1995, 232 = ZfBR 1995, 82; Urteil vom 24. Juni 1999 - VII ZR 120/98, BauR 1999, 1300 = ZfBR 1999, 337).
  • BGH, 30.09.2004 - VII ZR 187/03

    Rechtsnatur des Anspruchs auf Rückzahlung eines Überschusses aus

    Ein kausales Anerkenntnis setzt voraus, daß die Parteien mit der Vereinbarung das Schuldverhältnis insgesamt oder in einzelnen Bestimmungen dem Streit oder der Ungewißheit entziehen wollen (BGH, Urteil vom 24. Juni 1999 - VII ZR 120/98, BauR 1999, 1300 = ZfBR 1999, 337).
  • BGH, 24.07.2003 - VII ZR 79/02

    Anforderungen an den Nachweis einer Stundenlohnvereinbarung; Darlegungs- und

    Ein kausales Schuldanerkenntnis setzt voraus, daß die Parteien sich über Streitpunkte oder Ungewißheiten geeinigt haben, die aus ihrer Sicht nach den Umständen des Einzelfalles klärungs- und regelungsbedürftig sind (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH, Urteil vom 24. Juni 1999 - VII ZR 120/98, BauR 1999, 1300 = ZfBR 1999, 337).
  • OLG Karlsruhe, 01.02.2013 - 1 U 130/12

    Zur Schätzung der angemessenen Mietwagenkosten

    Bei der gebotenen Auslegung unter gebührender Berücksichtigung der Interessenlage beider Seiten und der Umstände aller Einzelfälle konnten die Geschädigten bzw. die Klägerin die entsprechenden Regulierungszusagen nach alledem allein dahin verstehen, dass die Beklagte mit dem Ziel, die durch die jeweiligen Unfälle begründeten gesetzlichen Schuldverhältnisse - jedenfalls teilweise - dem Streit oder der Ungewissheit der Parteien zu entziehen, diese insofern "feststellen" wollte (vgl. BGH NJW 1995, 960, 961; 1998, 306, 1492; 1999, 2889; ZIP 2008, 1373; OLG Karlsruhe WM 1995, 920, 921; MünchKomm-BGB-Habersack, 5. Aufl. 2009, § 781, Rn. 3 - m. w. N.), als sie den jeweiligen Anspruch auf Bezahlung der Mietwagenrechnung - mit Ausnahme des zugrunde gelegten Normalpreis-Tarifs (und der geringfügigen Kürzung der Verbringungskosten in einem Fall) - (deklaratorisch) anerkenne.
  • BGH, 17.02.2000 - IX ZR 50/98

    Vergütung für Rechtsberatung durch einen Steuerberater

    Das Berufungsgericht hat die Erklärungen des Beklagten vom 13. Dezember 1994 rechtsfehlerfrei dahin ausgelegt, daß sie keine selbständige, von einem Grundgeschäft gelöste Verpflichtung (§§ 780, 781 BGB) enthielten (vgl. dazu BGH, Urt. v. 18. Mai 1995 - VII ZR 11/94, NJW-RR 1995, 1391 f) und auch kein bestätigendes (deklaratorisches) Schuldanerkenntnis seien, das einen Streit oder eine Ungewißheit der Parteien über das Bestehen einer Schuld beilegen solle (vgl. BGHZ 66, 250, 255; BGH, Urt. v. 1. Dezember 1994 - VII ZR 215/93, NJW 1995, 960, 961; v. 24. Juni 1999 - VII ZR 120/98, WM 1999, 2119, 2120).
  • OLG Celle, 17.06.2009 - 14 U 62/08

    Rechtsnatur der Vorgabe neuer Fertigstellungsfristen nach verzögerter Vergabe

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis voraus, dass die Parteien das Schuldverhältnis insgesamt oder in einzelnen Bestimmungen dem Streit oder der Ungewissheit entziehen wollen (vgl. nur BGH BauR 1999, 1300 ff. - juris-Rdnr. 25).

    Der BGH hat aber in seinen Entscheidungen BauR 1999, 1300 f. sowie BauR 1995, 232 f. ausgeführt, ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis sei auch zu bejahen, wenn einzelne Bestimmungen oder Teile eines Schuldverhältnisses der Ungewissheit entzogen werden sollen.

  • LG Neuruppin, 14.06.2018 - 31 O 40/16

    Anordnung der Straßenverkehrsbehörde = Verlangen einer zusätzlichen Leistung!

    Ein kausales Schuldanerkenntnis setzt schließlich voraus, dass die Parteien sich über Streitpunkte oder Ungewissheiten geeinigt haben, die aus ihrer Sicht nach den Umständen des Einzelfalles klärungs- und regelungsbedürftig sind (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH, Urteil vom 24. Juni 1999 - VII ZR 120/98, BauR 1999, 1300 = ZfBR 1999, 337; Urteil vom 24. Juli 2003 - VII ZR 79/02 -, Rn. 65, juris).
  • OLG Hamm, 12.02.2004 - 17 U 56/00

    Wie wird der Verzögerungsschaden des Bauunternehmers abgerechnet?

    Ein kausales Schuldanerkenntnis setzt voraus, dass die Parteien sich über Streitpunkte oder Ungewissheiten geeinigt haben, die aus ihrer Sicht nach den Umständen des Einzelfalles klärungs- und regelungsbedürftig sind (BGH, BauR 1999, 1300).
  • BGH, 14.03.2000 - XI ZR 55/99

    Voraussetzungen der Anscheinsvollmacht

    Die vom Kläger vorformulierte Einverständniserklärung hatte den für ein kausales Schuldanerkenntnis typischen Sinn (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juni 1999 - VII ZR 120/98, WM 1999, 2119, 2120), die in der Aufstellung aufgeführten Forderungen dem Streit oder der Ungewißheit zu entziehen.
  • KG, 14.01.2005 - 7 U 30/03

    Objektausführungsplanung bei Großbauvorhaben: Vergütungsanspruch des Architekten

    Anderes folgt auch nicht aus den hierzu von der Klägerin herangezogenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1999, 2889; BGH NJW-RR 1995, 1391), die mit dem vorliegenden Sachverhalt nicht vergleichbare Situationen betreffen.
  • AG Coburg, 28.03.2017 - 14 C 101/17

    Kfz-Haftpflichtversicherung und die Verbringungskosten

  • OLG Frankfurt, 23.12.2002 - 1 U 49/01

    Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einem notariell beurkundeten

  • OLG Koblenz, 29.05.2006 - 12 U 188/05

    Darlehensvertrag: Wirksame Unterzeichnung; Verzicht auf den Zugang der

  • OLG Hamm, 27.06.2000 - 21 U 111/99

    Anspruch auf Zahlung von Werklohn in Form einer Abschlagszahlung wegen

  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.04.2016 - 5 Sa 79/16

    Bestätigender Schuldanerkenntnisvertrag - Darlegungslast bei Mehrarbeitsvergütung

  • OLG Dresden, 23.10.2000 - 2 U 1181/00
  • LAG Baden-Württemberg, 15.12.1999 - 3 Sa 45/99

    Eingruppierungsstreitigkeit, zeitliche Grenzen der Rechtskraft einer früheren

  • LG München I, 15.03.2018 - 7 O 23064/16

    Keine Rückzahlung von Lizenzgebühren aufgrund anerkannter Lizenzzahlungspflicht

  • AG Coburg, 12.06.2017 - 14 C 333/17
  • OLG Düsseldorf, 09.09.2003 - 23 U 98/02

    Vertragsstrafe ohne Verzug?

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