Rechtsprechung
   BGH, 21.06.1999 - AnwZ (B) 79/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,1708
BGH, 21.06.1999 - AnwZ (B) 79/98 (https://dejure.org/1999,1708)
BGH, Entscheidung vom 21.06.1999 - AnwZ (B) 79/98 (https://dejure.org/1999,1708)
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 1999 - AnwZ (B) 79/98 (https://dejure.org/1999,1708)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,1708) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Anwaltsblatt

    § 7 BRAO, § 9 BRAO

  • Judicialis

    BRAO § 7 Nr. 5; ; BRAO § 9 Abs. 4

  • BRAK-Mitteilungen

    Versagung der Zulassung wegen Unwürdigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 7 Nr. 5, § 9 Abs. 4
    Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Unwürdigkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 3048
  • MDR 1999, 1129
  • MDR 1999, 1229
  • AnwBl 1999, 696
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.01.1999 - AnwZ (B) 47/98

    Unwürdigkeit eines Rechtsanwalts wegen Untreue zu Lasten von Mandanten

    Auszug aus BGH, 21.06.1999 - AnwZ (B) 79/98
    Ein Bewerber, der sich als früherer Rechtsanwalt einer Untreue zu Lasten seiner Mandanten schuldig gemacht hat, ist in der Regel als unwürdig anzusehen, den Anwaltsberuf auszuüben (BGH, Beschl. v. 25. April 1988 - AnwZ (B) 59/87, BRAK-Mitt. 1988, 271; v. 25. Januar 1999 - AnwZ (B) 47/98).

    Es bedarf aber regelmäßig eines längeren Zeitraums nach Ablauf der strafrechtlichen Bewährungszeit, um zuverlässig beurteilen zu können, ob dem Antragsteller die Aufgabe eines unabhängigen Beraters und Vertreters der Rechtsuchenden (§ 3 BRAO) wieder anvertraut werden kann (BGH, Beschl. v. 1. März 1993 - AnwZ (B) 49/92, BRAK-Mitt. 1993, 102, 103; v. 25. Januar 1999 - AnwZ (B) 47/98).

  • BGH, 19.06.1995 - AnwZ (B) 6/95

    Nicht erfolgte Ablegung der zweiten juristischen Staatsprüfung als Grund für die

    Auszug aus BGH, 21.06.1999 - AnwZ (B) 79/98
    In einem solchen Fall hat das von der Rechtsanwaltskammer abgegebene Gutachten keine Sperrwirkung (BGH, Beschl. v. 19. Juni 1995 - AnwZ (B) 6/95, BRAK-Mitt. 1995, 208, 209; Odersky, Festschrift für Horst Sendler 1991 S. 539, 542; Feuerich/Braun, § 9 BRAO Rdnr. 1).

    Diese Frage ist zu verneinen, falls die Landesjustizverwaltung schon bei der ersten Beteiligung der Rechtsanwaltskammer auch den Sachverhalt unterbreitet hatte, den sie jetzt zur Grundlage der Ablehnung machen will, und die Rechtsanwaltskammer somit Gelegenheit gehabt hat, sich auch zu diesem Versagungsgrund zu äußern (BGH, Beschl. v. 19. Juni 1995, aaO; Feuerich/Braun, § 8 BRAO Rdnr. 14).

  • BGH, 16.02.1998 - AnwZ (B) 75/97

    Antrag eines Gesuchs auf Wiederzulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Auszug aus BGH, 21.06.1999 - AnwZ (B) 79/98
    Insoweit wurde das Verfahren für erledigt erklärt (Senatsbeschl. v. 16. Februar 1998 - AnwZ (B) 75/97).
  • BGH, 25.04.1988 - AnwZ (B) 59/87

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.06.1999 - AnwZ (B) 79/98
    Ein Bewerber, der sich als früherer Rechtsanwalt einer Untreue zu Lasten seiner Mandanten schuldig gemacht hat, ist in der Regel als unwürdig anzusehen, den Anwaltsberuf auszuüben (BGH, Beschl. v. 25. April 1988 - AnwZ (B) 59/87, BRAK-Mitt. 1988, 271; v. 25. Januar 1999 - AnwZ (B) 47/98).
  • BGH, 01.03.1993 - AnwZ (B) 49/92

    Verzicht auf die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aufgund eines Verbrechens wegen

    Auszug aus BGH, 21.06.1999 - AnwZ (B) 79/98
    Es bedarf aber regelmäßig eines längeren Zeitraums nach Ablauf der strafrechtlichen Bewährungszeit, um zuverlässig beurteilen zu können, ob dem Antragsteller die Aufgabe eines unabhängigen Beraters und Vertreters der Rechtsuchenden (§ 3 BRAO) wieder anvertraut werden kann (BGH, Beschl. v. 1. März 1993 - AnwZ (B) 49/92, BRAK-Mitt. 1993, 102, 103; v. 25. Januar 1999 - AnwZ (B) 47/98).
  • BGH, 10.05.2010 - AnwZ (B) 117/09

    Wiederzulassung zur Anwaltschaft nach verbüßter Haft wegen Steuerhinterziehung;

    Dabei darf auch die bloße straffreie Führung nach einer Verurteilung nicht entscheidend zugunsten des Bewerbers berücksichtigt werden, wenn er noch unter dem Druck einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe stand (Senat, Beschl. v. 1. März 1993, AnwZ (B) 49/92, BRAK-Mitt. 1993, 102; Beschl. v. 21. Juni 1999, AnwZ (B) 79/98, NJW 1999, 3048; Beschl. v. 4. April 2005, AnwZ (B) 21/04 juris Rdn. 9; Beschl. v. 6. November 2006, AnwZ (B) 87/05, BRAK-Mitt. 2007, 77 [Ls] = juris Rdn. 11; Beschl. v. 9. November 2009, AnwZ (B) 13/09, juris Rdn. 20; Feuerich/Weyland und Schmidt-Räntsch jeweils aaO).

    Vielmehr muss das beanstandungsfreie Verhalten geraume Zeit nach Erlass der Freiheitsstrafe wegen Ablaufs der Bewährungsfrist fortgesetzt worden sein (Senat, Beschl. v. 21. Juni 1999, AnwZ (B) 79/98, aaO).

  • BGH, 26.01.2009 - AnwZ (B) 24/08

    Zurückweisung eines Antrags auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Strafgerichtliche Verurteilungen - namentlich solche wegen berufsbezogener Vorsatzdelikte, etwa Unterschlagung oder Untreue zu Lasten der Mandanten (BGH, Beschl. v. 25. April 1988 - AnwZ (B) 59/87, BRAK-Mitt. 1988, 271; v. 21. Juni 1999 - AnwZ (B) 79/98, NJW 1999, 3048; v. 10. Juli 2000 - AnwZ (B) 40/99, BRAK-Mitt. 2000, 306; v. 4. April 2005 - AnwZ (B) 21/04; v. 6. November 2006 - AnwZ (B) 87/05, BRAK-Mitt. 2007, 77) - können die Annahme rechtfertigen, der Berufsbewerber sei für den Anwaltsberuf nicht tragbar.

    In einem vergleichbaren Fall - Verurteilung wegen Untreue in sechs Fällen zu Lasten von Mandanten zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt -hat der Senat eine Wartezeit von acht Jahren für angemessen gehalten (BGH, Beschl. v. 21. Juni 1999 - AnwZ (B) 79/98, aaO).

    Die bloße straffreie Führung nach einer Verurteilung darf nicht entscheidend zugunsten des Bewerbers berücksichtigt werden, wenn er noch unter dem Druck einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe stand (BGH, Beschl. v. 1. März 1993 - AnwZ (B) 49/92, BRAK-Mitt. 1993, 102; Beschl. v. 21. November 1994 - AnwZ (B) 38/94, BRAK-Mitt. 1995, 70; v. 11. Dezember 1995 - AnwZ (B) 34/95, BRAK-Mitt 1996, 73; v. 21. Juni 1999 - AnwZ (B) 79/98, NJW 1999, 3048; v. 4. April 2005 - AnwZ (B) 21/04; vgl. Feuerich/Weyland, BRAO 7. Aufl. § 7 Rdn. 40).

    Vielmehr muss das beanstandungsfreie Verhalten geraume Zeit nach Erlass der Freiheitsstrafe wegen Ablaufs der Bewährungsfrist fortgesetzt worden sein (BGH, Beschl. v. 21. Juni 1999 - AnwZ (B) 79/98, aaO).

  • BGH, 04.04.2005 - AnwZ (B) 21/04

    Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Unwürdigkeit und wegen

    b) Strafgerichtliche Verurteilungen - namentlich solche wegen berufsbezogener Vorsatzdelikte, etwa Unterschlagung oder Untreue zu Lasten der Mandanten (BGH, Beschl. v. 25. April 1988 - AnwZ (B) 59/87, BRAK-Mitt. 1988, 271; v. 21. Juni 1999 - AnwZ (B) 79/98, NJW 1999, 3048; v. 10. Juli 2000 - AnwZ (B) 40/99, BRAK-Mitt. 2000, 306) oder der eigenen Angestellten oder das unberechtigte Führen der Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" (BGH, Beschl. v. 11. Dezember 1995 - AnwZ (B) 34/95, BRAK-Mitt. 1996, 73, 74) - können die Annahme rechtfertigen, der Berufsbewerber sei für den Anwaltsberuf nicht tragbar.

    In einem vergleichbaren Fall - Verurteilung wegen Untreue in sechs Fällen zu Lasten von Mandanten zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt - hat der Senat eine Wartezeit von acht Jahren für angemessen gehalten (BGH, Beschl. v. 21. Juni 1999 - AnwZ (B) 79/98, aaO).

    Vielmehr muß das beanstandungsfreie Verhalten geraume Zeit nach Erlaß der Freiheitsstrafe wegen Ablaufs der Bewährungsfrist fortgesetzt worden sein (BGH, Beschl. v. 21. Juni 1999 - AnwZ (B) 79/98, aaO).

  • BGH, 12.07.2010 - AnwZ (B) 116/09

    Wiederzulassung zur Rechtsanwaltschaft: Fortdauer der Berufsunwürdigkeit nach

    Dabei darf auch die bloße straffreie Führung nach einer Verurteilung nicht entscheidend zugunsten des Bewerbers berücksichtigt werden, wenn er noch unter dem Druck einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe stand (Senat, Beschl. v. 1. März 1993, AnwZ (B) 49/92, BRAK-Mitt. 1993, 102, 103; Beschl. v. 21. Juni 1999, AnwZ (B) 79/98, NJW 1999, 3048; Beschl. v. 4. April 2005, AnwZ (B) 21/04, juris Rdn. 9; Beschl. v. 6. November 2006, AnwZ (B) 87/05, BRAK-Mitt 2007, 77 [Ls], juris Rdn. 11; Beschl. v. 9. November 2009, AnwZ (B) 13/09, juris Rdn. 20; Feuerich/Weyland und Schmidt-Räntsch jeweils aaO).

    Vielmehr muss das beanstandungsfreie Verhalten geraume Zeit nach Erlass der Freiheitsstrafe wegen Ablaufs der Bewährungsfrist fortgesetzt worden sein (Senat, Beschl. v. 21. Juni 1999, AnwZ (B) 79/98, aaO).

  • BGH, 02.07.2007 - AnwZ (B) 66/06

    Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Unwürdigkeit

    b) Ein Bewerber, der sich - wie der Antragsteller in dem der Verurteilung des Amtsgerichts R. vom 23. Januar 2002 zugrunde liegenden Sachverhalt - als früherer Rechtsanwalt einer Untreue zu Lasten seiner Mandanten schuldig gemacht hat, ist in der Regel als unwürdig anzusehen, den Anwaltsberuf auszuüben (Senatsbeschluss vom 21. Juni 1999 - AnwZ(B) 79/98, NJW 1999, 3048, unter II 2 m.w.Nachw.).
  • BGH, 13.03.2000 - AnwZ (B) 30/99

    Unwürdigkeit eines Rechtsanwalts nach Veruntreuung von Mandnatengeldern

    Das dem Antragsteller angelastete Fehlverhalten vielfacher Veruntreuung von Mandantengeldern war allerdings besonders schwerwiegend (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluß vom 21. Juni 1999 - AnwZ (B) 79/98 -, NJW 1999, 3048 = BRAK-Mitt. 1999, 269, 270; Feuerich/Braun BRAO 4. Aufl. § 7 Rdn. 45; jeweils m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht