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   VGH Baden-Württemberg, 23.03.1999 - 9 S 1158/97   

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https://dejure.org/1999,6733
VGH Baden-Württemberg, 23.03.1999 - 9 S 1158/97 (https://dejure.org/1999,6733)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.03.1999 - 9 S 1158/97 (https://dejure.org/1999,6733)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. März 1999 - 9 S 1158/97 (https://dejure.org/1999,6733)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Zulassung zur Rechtsanwaltseignungsprüfung

  • Anwaltsblatt

    EigPrG §§ 1, 4; EWGRiLi 89/48 Art. 1, 3, 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 3138
  • AnwBl 2000, 370
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 30.11.1995 - C-55/94

    Gebhard / Consiglio dell'Ordine degli Avvocati e Procuratori di Milano

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.03.1999 - 9 S 1158/97
    Das Recht auf freie Niederlassung, um die es vorliegend allein geht (vgl. EuGH, Urt. vom 30.11.1995 - C-55/94 -, DVBl. 1996, 145 = JZ 1996, 465), umfaßt die Aufnahme und Ausübung selbständiger Erwerbstätigkeit nach den Bestimmungen des Niederlassungsstaates für seine eigenen Angehörigen (Art. 52 Abs. 2 EGV).

    Wie der Europäische Gerichtshof entschieden hat, kann die Aufnahme und Ausübung selbständiger Tätigkeiten von der Beachtung bestimmter durch das Allgemeininteresse gerechtfertigter Rechts- und Verwaltungsvorschriften, wie der Vorschriften über Organisation, Qualifikation, Standespflichten, Kontrolle und Haftung, abhängig gemacht werden (EuGH, Urt. vom 30.11.1995 - C-55/94 (Gebhard) -, DVBl. 1996, 145).

    (EuGH, Urt. vom 7.5.1991, NJW 1991, 2073 (Vlassopoulou) und vom 30.11.1995 - C-55/94 - a.a.O.).

    Unterliegt die Ausübung oder Aufnahme einer spezifischen Tätigkeit im Aufnahmemitgliedsstaat derartigen Bedingungen, so muß der Angehörige eines anderen Mitgliedstaats, der diese Tätigkeit ausüben will, diese Bedingungen grundsätzlich erfüllen (EuGH, Urt. vom 30.11.1995 a.a.O.).

  • EuGH, 07.05.1991 - C-340/89

    Vlassopoulou / Ministerium für Justiz, Bundes- u. Europaangelegenheiten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.03.1999 - 9 S 1158/97
    (EuGH, Urt. vom 7.5.1991, NJW 1991, 2073 (Vlassopoulou) und vom 30.11.1995 - C-55/94 - a.a.O.).

    Allerdings hat der Europäische Gerichtshof in der Entscheidung vom 7.5.1991 (a.a.O.) schon zur Rechtslage vor Erlaß der Richtlinie festgestellt, daß nationale Qualifikationsvoraussetzungen die Staatsangehörigen der anderen Mitgliedstaaten in der Ausübung des ihnen durch Art. 52 EWGV gewährleisteten Niederlassungsrechts beeinträchtigen können, wenn die fraglichen nationalen Vorschriften, die von dem Betroffenen in einem anderen Mitgliedstaat bereits erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten unberücksichtigt lassen.

  • BGH, 18.11.1996 - AnwZ (B) 28/96

    Niederlassung von EG-Staatsangehörigen als Rechtsanwalt

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.03.1999 - 9 S 1158/97
    Da der Kläger zur Eignungsprüfung zugelassen werden will, spielt es auch keine Rolle, ob die Einführung einer Eignungsprüfung für Rechtsanwälte gegen Gemeinschaftsrecht verstößt, wofür es allerdings keinen Anhaltspunkt gibt (vgl. BGH, Beschl. vom 18.11.1996, NJW 1997, 867).
  • BVerwG, 10.07.1996 - 6 B 8.95

    Prüfungsrecht: Kein der deutschen Ersten Juristischen Staatsprüfung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.03.1999 - 9 S 1158/97
    Die Richtlinie setzt eine abgeschlossene Berufsausbildung voraus (BVerwG, Beschl. vom 10.7.1996 - 6 B 8.95 -, BayVBl. 1997, 152 (153)).
  • VG Düsseldorf, 21.06.1996 - 15 K 10216/94

    Anspruch eines aus der Europäischen Union stammenden Bewerbers auf Freistellung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.03.1999 - 9 S 1158/97
    Aus dem vom Kläger herangezogenen Urteil des VG Düsseldorf vom 21.1.1996 (NJW 1997, 339) ergibt sich nichts anderes.
  • BGH, 30.10.1995 - AnwZ (B) 26/95

    Zulassung eines Absolventen der Rechtswissenschaft in der UdSSR als Rechtsanwalt

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.03.1999 - 9 S 1158/97
    Gleiches gilt für die vom Kläger zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 30.10.1995 (BGHZ 131, 129).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.08.2005 - 9 S 331/05

    Kein Zugang zur Eignungsprüfung zur Zulassung zur deutschen Rechtsanwaltschaft

    Dass der Kläger seine akademische wie praktische Berufsausbildung, die ihm insgesamt den unmittelbaren Zugang zum Beruf des solicitor eröffnete, nicht nur in Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz absolviert hat, gewinnt vielmehr erst mit Blick auf die Artikel 1 a) Unterabsatz 1 Alternative 2 RL 89/48/EWG aufgreifende Ausnahmeregelung in § 16 Abs. 2 EuRAG an Bedeutung, wogegen mit Blick auf höherrangiges Recht keine Bedenken bestehen (vgl. zum vergleichbaren § 1 Abs. 2 Satz 2 EigPrG: BVerwG, Beschlüsse vom 20.07.1999 und vom 26.10.1999, a.a.O.; Urteil des Senats vom 23.03.1999 - 9 S 1158/97 -, NJW 1999, 3138; OVG Berlin, Beschluss vom 14.04.2000 - 4 SN 7.99 -, iuris).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.1999 - 9 S 2919/97

    Zulassung zur Rechtsanwaltseignungsprüfung bei Kammerrechtsbeistand abgelehnt

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (siehe Urteil vom 23.03.1999 - 9 S 1158/97; vgl. auch Amtl. Begr. zum Gesetzentwurf vom 21.12.1989 (BT-Drucks. 11/6154) zu § 4) und ist zwischen den Beteiligten insoweit wohl auch unstreitig.

    Für eine erweiternde Auslegung oder Analogie ist angesichts dieses eindeutigen Wortlauts kein Raum (siehe Urteil des Senats vom 23.03.1999, a.a.O.).

  • BVerwG, 20.07.1999 - 6 B 51.99

    Gemeinschaftsrechtliches Diskriminierungsverbot; Zulassung zur

    BVerwG 6 B 51.99 VGH 9 S 1158/97.
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