Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 25.02.1999

Rechtsprechung
   BVerfG, 17.06.1999 - 1 BvR 1500/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,1941
BVerfG, 17.06.1999 - 1 BvR 1500/97 (https://dejure.org/1999,1941)
BVerfG, Entscheidung vom 17.06.1999 - 1 BvR 1500/97 (https://dejure.org/1999,1941)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Juni 1999 - 1 BvR 1500/97 (https://dejure.org/1999,1941)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen Überweisungsvorbehalt für Fachärzte (Ärzte für Laboratoriumsmedizin) in vertragsärztlicher Versorgung

  • Judicialis

    SGB V § 70; ; SGB V § 72; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 12 Abs. 1; SGB V § 70 § 72
    Überweisungsvorbehalt für bestimmte Fachärzte in der vertragsärztlichen Versorgung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden von Fachärzten

  • aerzteblatt.de (Pressemeldung)

    Eingriff in die Berufsfreiheit: Überweisungsvorbehalt für Laboratoriumsmediziner

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 3404
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 29.01.1997 - 6 RKa 81/95

    Überweisungsvorbehalt bei der Inanspruchnahme von Laborärzten verfassungsgemäß

    Auszug aus BVerfG, 17.06.1999 - 1 BvR 1500/97
    a) das Urteil des Bundessozialgerichts vom 29. Januar 1997 - 6 RKa 81/95 -,.
  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Auszug aus BVerfG, 17.06.1999 - 1 BvR 1500/97
    Die Begrenzung der Facharzttätigkeit auf das eigene Fach kann durch vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls eine Einschränkung der freien Berufsausübung grundsätzlich rechtfertigen (vgl. BVerfGE 33, 125 ).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 13.09.1995 - L 5 Ka 6/94

    Krankenversicherung; Laborarzt; Überweisung; Vertragsarzt; Abrechnung;

    Auszug aus BVerfG, 17.06.1999 - 1 BvR 1500/97
    b) das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 13. September 1995 - L 5 Ka 6/94 -,.
  • BVerfG, 29.05.1978 - 1 BvR 77/75
    Auszug aus BVerfG, 17.06.1999 - 1 BvR 1500/97
    Soweit die Gerichte in den angegriffenen Entscheidungen gerade aus den Besonderheiten eines diagnostischen medizinischen Fachgebiets und der in der Weiterbildungsordnung verankerten Definition von Laboratoriumsmedizin als "Beratung und Unterstützung der in der Vorsorge und in der Krankenbehandlung tätigen Ärzte bei der Erkennung von Krankheiten und ihren Ursachen ..." einen Überweisungsvorbehalt abgeleitet haben, ist dies von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden (vgl. auch den Beschluß nach § 93 a BVerfGG vom 29. Mai 1978 - 1 BvR 77/75 -, ">368%20n%20RVO%20Nr.%2016#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 368 n RVO Nr. 16).
  • BSG, 31.01.2001 - B 6 KA 13/00 R

    Laborarzt - Honorarverteilungsregelung - Vergütung aller Leistungen des

    Laborärzte werden wie Nuklearmediziner, Pathologen und Radiologen ausschließlich auf Auftrag anderer Vertragsärzte tätig (vgl BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 24 S 164; BSG SozR 3-2500 § 72 Nr. 7, bestätigt durch Beschluß des Bundesverfassungsgericht vom 17. Juli 1999 - SozR 3-2500 § 72 Nr. 10).
  • LSG Hessen, 28.10.2015 - L 4 KA 31/14

    Genehmigung zur Abrechnung von Behandlungen von männlichen Patienten für eine

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) sei dies zulässig (Hinweis u. a. auf BVerfG vom 16. Juli 2004, 1 BvR 1127/01, Juris Rn. 22; BVerfG vom 17. Juni 1999, 1 BvR 1500/97 Juris Rn. 5; BVerfG vom 9. Mai 1972, 1 BvR 518/62 und 1 BvR 308/64, Juris Rn. 123 ff.).

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des BSG (vgl. BSG, Urteil vom 8. September 2004, B 6 KA 27/03, Juris Rn. 13 m. w. N.; Urteil vom 8. September 2004, B 6 KA 32/03 R, Juris Rn. 13 m. w. N.) sowie der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Nichtannahmebeschluss, BVerfG 1. Senat 2. Kammer vom 16. Juli 2004, 1 BvR 1127/01, Juris Rn. 22; Nichtannahmebeschluss, BVerfG 1. Senat 2. Kammer vom 17. Juni 1999, 1 BvR 1500/97 Juris Rn. 5).

  • BSG, 17.03.2021 - B 6 KA 27/20 B

    Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Computertomographie

    Die Klägerin geht im Übrigen auch nicht darauf ein, dass das BVerfG in der Beschränkung von Ärzten mit Gebietsbezeichnungen auf das in der konkreten WBO beschriebene Tätigkeitsfeld auch dann keine Grundrechtsverletzung gesehen hat, wenn die berufsrechtlichen Beschränkungen auf das Vertragsarztrecht übertragen werden (BVerfG Kammerbeschluss vom 17.6.1999 - 1 BvR 1500/97 - SozR 3-2500 § 72 Nr. 10 = juris RdNr ) .
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Rechtsprechung
   BVerfG, 25.02.1999 - 1 BvR 1472/91, 1 BvR 1510/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,1529
BVerfG, 25.02.1999 - 1 BvR 1472/91, 1 BvR 1510/91 (https://dejure.org/1999,1529)
BVerfG, Entscheidung vom 25.02.1999 - 1 BvR 1472/91, 1 BvR 1510/91 (https://dejure.org/1999,1529)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Februar 1999 - 1 BvR 1472/91, 1 BvR 1510/91 (https://dejure.org/1999,1529)
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Negativ-Liste

Arzneizulassung in der gesetzlichen Krankenkenversicherung, Art. 14 GG

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Veröffentlichung der Übersicht über unwirtschaftliche Arzneimittel, sog Negativ-Liste, berührt Schutzbereich der Berufsfreiheit - kompetenzwidrige Veröffentlichung der Präparatübersicht nicht zur Durchsetzung von Verfassungsrechten angezeigt

  • Wolters Kluwer

    Verletzung der Berufsfreiheit durch eine "Negativ-Liste" bei Arzneimitteln - Herausnahme von Arneimitteln aus der Finanzierung durch die Gesetzlichen Krankenversicherungen - Ausschluss der Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung durch die Sozialgerichtsbarkeit

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden von Pharmaunternehmen im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der "Negativ-Liste"

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden von Pharmaunternehmen im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der "Negativ-Liste"

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 12 GG, Art. 12 Abs. 1 GG
    Sozialrecht, Verwaltungsrecht AT, Rechtmäßigkeit der sog. Negativliste unwirtschaftlicher Arzneimittel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 3404
  • NZS 1999, 338
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 20.09.1991 - 1 BvR 879/90

    Effektivität des Rechtsschutzes vor Inkrafttreten einer Rechtsverordnung -

    Auszug aus BVerfG, 25.02.1999 - 1 BvR 1472/91
    Im Zusammenhang mit der Negativ-Liste hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts mit Beschluß vom 20. September 1991 festgestellt, § 34 Abs. 3 SGB V sei eine Regelung mit einer die Berufsausübung objektiv regelnden Tendenz und deshalb an Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG zu messen (vgl. BVerfG, NJW 1992, S. 735 ).

    Auch wenn der Ausschluß der entsprechenden Arzneimittel rechtlich konstitutiv bereits mit dem Inkrafttreten der Verordnung bewirkt war (vgl. BVerfG, NJW 1992, S. 735), trat die mittelbare Beeinträchtigung der beruflichen Betätigung der Beschwerdeführerinnen, welche allein die Grundrechtsrelevanz auch von § 34 Abs. 3 SGB V und der Verordnung bewirkte, faktisch erst mit der Veröffentlichung der Präparatübersicht ein.

    Der Gesetzgeber hat in § 34 Abs. 3 SGB V eine verfassungskonforme gesetzliche Grundlage für den Ausschluß unwirtschaftlicher Arzneimittel aus der Versorgung durch die GKV geschaffen (vgl. BVerfG, NJW 1992, S. 735 ).

    Schon in dem Beschluß vom 20. September 1991 hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts festgestellt, daß die entsprechenden Arzneimittel rechtlich konstitutiv bereits durch § 34 Abs. 3 SGB V und die Verordnung aus der Versorgung durch die GKV ausgeschlossen werden (vgl. BVerfG, NJW 1992, S. 735).

    Soweit die Beschwerdeführerinnen in ihren Verfassungsbeschwerden im übrigen § 34 Abs. 3 SGB V und die Verordnung selber angreifen, haben sich ihre Rügen durch die bundesverfassungsgerichtliche Kammerentscheidung vom 20. September 1991 (NJW 1992, S. 735) und das Urteil des Bundessozialgerichts vom 16. Juli 1996 (BSGE 79, 41) weitgehend erledigt.

  • BSG, 16.07.1996 - 1 RS 1/94

    Falscher Senat als Verstoß gegen Zuständigkeitsregelung, Anfechtungsklage zur

    Auszug aus BVerfG, 25.02.1999 - 1 BvR 1472/91
    Zwar ist das Bundessozialgericht in einem ähnlichen Verfahren - ebenso wie das Landessozialgericht in den angegriffenen Beschlüssen - davon ausgegangen, der Bundesminister für Gesundheit habe die Präparatübersicht im Wege der Ersatzvornahme analog § 94 Abs. 1 Satz 3 SGB V veröffentlicht (vgl. BSGE 79, 41 ).

    Dieser Auffassung hat sich das Bundessozialgericht angeschlossen (vgl. BSGE 79, 41 ).

    Soweit die Beschwerdeführerinnen in ihren Verfassungsbeschwerden im übrigen § 34 Abs. 3 SGB V und die Verordnung selber angreifen, haben sich ihre Rügen durch die bundesverfassungsgerichtliche Kammerentscheidung vom 20. September 1991 (NJW 1992, S. 735) und das Urteil des Bundessozialgerichts vom 16. Juli 1996 (BSGE 79, 41) weitgehend erledigt.

    Das Bundessozialgericht hat einen Gleichheitsverstoß mit dem Hinweis, es gehöre zu dem vom Unternehmer zu tragenden Risiko, daß eine Genehmigung nicht sofort erreichbar sei, sowie der Erwägung, selbst eine willkürliche Behandlung von Anträgen durch die Genehmigungsbehörde könne nur Anlaß zu Beanstandungen des behördlichen Verhaltens geben, nicht aber die Verfassungsmäßigkeit der Verordnung in Frage stellen, verneint (vgl. BSGE 79, 41 ).

  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94

    Altschulden

    Auszug aus BVerfG, 25.02.1999 - 1 BvR 1472/91
    Sie werfen in erster Linie Fragen des Schutzbereichs und der Eingriffsvoraussetzungen von Art. 12 Abs. 1 GG auf, die in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend geklärt sind (vgl. etwa BVerfGE 95, 267 ).

    Ein Eingriff in die Berufsfreiheit liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vielmehr erst dann vor, wenn die Norm selbst oder eine darauf gestützte Maßnahme berufsregelnde Tendenz hat (vgl. BVerfGE 70, 191 ; 95, 267 ).

    In einem solchen Fall ist der Berufsbezug ebenfalls gegeben, wenn die Norm oder auf ihrer Grundlage ergangene Maßnahmen in einem engen Zusammenhang mit der Ausübung eines Berufs stehen und objektiv eine berufsregelnde Tendenz haben (vgl. BVerfGE 95, 267 ).

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 25.02.1999 - 1 BvR 1472/91
    Es ist nicht ersichtlich, daß die Beschwerdeführerinnen durch die angegriffenen Entschei-dungen einen besonders schweren Nachteil erlitten haben (vgl. BVerfGE 90, 22 ).

    Die Annahme der Verfassungsbeschwerde ist deshalb nicht angezeigt (vgl. BVerfGE 90, 22 ).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.10.1993 - L 11 Ka 51/91

    Arzneimittel; Negativliste; Krankenversicherung; Arzneimittelhersteller;

    Auszug aus BVerfG, 25.02.1999 - 1 BvR 1472/91
    Dieser Auffassung hat sich später auch das Landessozialgericht angeschlossen (vgl. LSG NRW, MedR 1994, S. 456 ).

    Deshalb kann die Erwägung des Landessozialgerichts aus seiner Entscheidung vom 6. Oktober 1993, die Erstellung der Präparatübersicht sei "schlichtes Verwaltungshandeln" und beeinträchtige als "Verwaltungshilfe" keine Rechte der Beschwerdeführerinnen (vgl. LSG NRW, MedR 1994, S. 456 ), die Grundrechtsrelevanz der Präparatübersicht nicht in Frage stellen.

  • BVerfG, 19.06.1985 - 1 BvL 57/79

    Fischereibezirke

    Auszug aus BVerfG, 25.02.1999 - 1 BvR 1472/91
    Ein Eingriff in die Berufsfreiheit liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vielmehr erst dann vor, wenn die Norm selbst oder eine darauf gestützte Maßnahme berufsregelnde Tendenz hat (vgl. BVerfGE 70, 191 ; 95, 267 ).
  • BVerfG, 26.07.1972 - 2 BvF 1/71

    Besoldungsvereinheitlichung

    Auszug aus BVerfG, 25.02.1999 - 1 BvR 1472/91
    Eine rückwirkende Heilung kompetenzrechtlicher Verstöße ist nicht möglich, weil die ermächtigende Norm in Kraft gesetzt sein muß, bevor die darauf gestützte Norm oder Maßnahme ergehen kann (vgl. BVerfGE 34, 9 ).
  • BSG, 28.06.2000 - B 6 KA 26/99 R

    Beeinträchtigung der Berufsfreiheit von Diätassistenten

    Das ist der Fall, wenn die Norm oder die auf ihrer Grundlage ergangenen Maßnahmen "in einem engen Zusammenhang mit der Ausübung eines Berufs stehen und objektiv eine berufsregelnde Tendenz haben" (so BVerfGE 11, 30; 52, 42, 54 mwN; 70, 191, 214; zuletzt etwa BVerfGE 95, 267, 302; BVerfG NZS 1999, 338 = NJW 1999, 3404).

    Andererseits sind das BVerfG sowie der 1. und 3. Senat des BSG in ähnlich gelagerten Fällen davon ausgegangen, daß durch Richtlinien des Beklagten und andere abstrakt-generelle normative Regelungen im Bereich des SGB V durchaus auch Leistungserbringer in ihren Grundrechten aus Art. 12 Abs. 1 GG tangiert sein können, selbst wenn sie nicht Adressaten der Vorschriften sind (so etwa BVerfG SozR 3-2500 § 34 Nr. 1 = NJW 1992, 735 ; BVerfG NZS 1999, 338 = NJW 1999, 3404 NJW 2000, 1781 ; BSG NZS 1995, 502 sowie USK 95129 und USK 95167 ; BSG - BSGE 79, 41 = SozR 3-2500 § 34 Nr. 5 ; vgl auch BVerwGE 71, 183, 189 = Buchholz 418.32 Nr. 11 ).

  • BSG, 31.08.2000 - B 3 KR 21/99 R

    Voraussetzungen für die Aufnahme von Hilfsmitteln in das Hilfsmittelverzeichnis

    Hieraus folgt, daß Entscheidungen der Spitzenverbände über die Aufnahme eines Hilfsmittels in das Hilfsmittelverzeichnis gegenüber dem Hersteller des Hilfsmittels objektiv eine berufsregelnde Tendenz haben (vgl BVerfGE 42, 52, 54 mwN; 70, 191, 214; 95, 267, 302; BVerfG NZS 1999, 338), so daß sie sich an Art. 12 Grundgesetz (GG) messen lassen müssen, der bei Eingriffen in die Berufsfreiheit dem Betroffenen einen Abwehranspruch einräumt.
  • BVerwG, 29.04.2010 - 2 C 77.08

    Revisibilität von Landesrecht, gerichtliches Verfahren, Entstehen des

    Dies folgt aus dem Grundsatz, dass im Augenblick der Ausfertigung einer Norm die Kompetenz zu ihrem Erlass in Geltung gestanden haben muss (BVerfG, Urteil vom 26. Juli 1972 - 2 BvF 1/71 - BVerfGE 34, 9 ; Kammerbeschluss vom 25. Februar 1999 - 1 BvR 1472/91, 1 BvR 1510/91 - NJW 1999, 3404 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2013 - 13 A 2541/12

    Die E-Zigarette ist kein Arzneimittel

    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 26. Juni 2002 - 1 BvR 558/91, 1 BvR 1428/91 -, a. a. O., Rn. 62, vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 -, BVerfGE 113, 63 = juris, Rn. 52, und vom 17. August 2010 - 1 BvR 2585/06 -, NJW 2011, 511 = juris, Rn. 22 f.; s. auch BVerfG, Beschluss vom 25. Februar 1999 - 1 BvR 1472/91, 1 BvR 1510/91 -, NJW 1999, 3404 = juris, Rn. 18; BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 2005 - 7 C 20.04 -, a. a. O., Rn. 28.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2010 - L 11 (10) KA 14/07

    Vertragsarztangelegenheiten

    Gleiches ergebe sich aus den Entscheidungen zur Grundrechtsbetroffenheit von Arzneimittelherstellern (BVerfG, Beschluss vom 25.02.1999 - 1 BvR 1472/91 und 1 BvR 1510/91 - BSG, Urteile vom 30.09.1999 - B 8 KN 9/98 KR R - und vom 16.11.1999 - B 1 KR 9/97 R -) und aus dem Umstand, dass die Rechte der Leistungserbringer mit dem 2. GKV-Neuordnungsgesetz vom 23.06.1997 zusätzlich gestärkt worden seien und den Organisationen der Leistungserbringer bei Aufstellung der Richtlinien zu Arzneimitteln, Heilmitteln und häuslichen Krankenpflege Gelegenheit zur Stellungnahme gewährt werden müsse.

    Ein Eingriff in die Berufsfreiheit liegt vielmehr erst dann vor, wenn die Norm selbst oder eine darauf gestützte Maßnahme berufsregelnde Tendenz hat (BVerfG, Beschluss vom 25.02.1999 - 1 BvR 1472/91, 1 BvR 1510/91- m.w.N.).

    In einem solchen Fall ist der Berufsbezug ebenfalls gegeben, wenn die Norm oder auf ihrer Grundlage ergangene Maßnahmen in einem engen Zusammenhang mit der Ausübung eines Berufs stehen und objektiv eine berufsregelnde Tendenz haben (BVerfG, Beschluss vom 25.02.1999 - 1 BvR 1472/91, 1 BvR 1510/91 - BSG, Urteil vom 28.06.2000 - B 6 KA 26/99 -).

  • BVerwG, 24.11.2011 - 2 C 57.09

    Ruhegehalt; Versorgungsbezüge; Mitglied der Bundesregierung; Bundesminister;

    Eine rückwirkende Heilung scheidet aus (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 25. Februar 1999 - 1 BvR 1472/91, 1 BvR 1510/91 - NJW 1999, 3404 ).
  • VGH Bayern, 09.01.2012 - 12 CE 11.2685

    Heimaufsicht - Kreisverwaltungsbehörden dürfen nach derzeitiger Rechtslage

    Vielmehr hat die Exekutive, namentlich das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen, diese Entscheidung des Gesetzgebers zu respektieren (vgl. hierzu instruktiv BVerfG, Beschluss vom 25.2.1999 - 1 BvR 1472/91 und 1510/91 -, NJW 1999, 3404 [3405] - "Ausschluss unwirtschaftlicher Arzneimittel von der kassenärztlichen Versorgung - "Negativliste").
  • LG Düsseldorf, 22.12.1999 - 12 O 548/99

    Eröffnung des Rechtswegs zu den ordentlichen Gerichten; Gesamtzuständigkeit der

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  • VGH Bayern, 09.01.2012 - 12 CE 11.2700

    Heimaufsicht - Kreisverwaltungsbehörden dürfen nach derzeitiger Rechtslage

    Vielmehr hat die Exekutive, namentlich das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen, diese Entscheidung des Gesetzgebers zu respektieren (vgl. hierzu instruktiv BVerfG, Beschluss vom 25.2.1999 - 1 BvR 1472/91 und 1510/91 -, NJW 1999, 3404 [3405] - "Ausschluss unwirtschaftlicher Arzneimittel von der kassenärztlichen Versorgung - "Negativliste").
  • LSG Schleswig-Holstein, 07.07.2009 - L 4 KA 18/07

    Verhältnis - Schadensersatzanspruch gegen Vertragsarzt wegen unzulässiger

    Dieser Annahme stünden auch nicht die Ausführungen in dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Februar 1999 - 1 BvR 1510/91 - entgegen, auch wenn in dieser Entscheidung auf die Präparateübersicht und nicht so sehr auf die Negativliste abgestellt werde.

    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die genannten Vorschriften bestehen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht (vgl. Beschl. v. 25. Februar 1999 - 1 BvR 1472/91, 1 BvR 1510/91, NJW 1999, 3404, juris, hier Orientierungssatz Nr. 3a, letzter Absatz, hier auch mit weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung des BVerfG).

  • BVerwG, 20.04.2023 - 2 C 18.21

    Verpflichtung zur erneuten Entscheidung über einen Antrag auf Übernahme in ein

  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.2013 - 2 S 512/13

    Staatliche Informationen mit Grundrechtsrelevanz; Erfordernis gesetzlicher

  • SG Köln, 21.03.2007 - S 19 KA 27/05
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.07.1999 - L 16 KR 75/99

    Krankenversicherung

  • LSG Bayern, 25.04.2007 - L 12 KA 45/03

    Rechtmäßigkeit eines Arztmittelregresses betreffend die Verordnung des

  • LSG Bayern, 25.04.2007 - L 12 KA 547/04

    Rechtmäßigkeit eines Arzneimittelregresses aufgrund der Verordnung des

  • SG Düsseldorf, 17.11.2004 - S 17 KA 220/03

    Festsetzung eines Regresses wegen einer Verordnung von Arzneimitteln ohne

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