Rechtsprechung
BGH, 13.11.1998 - V ZR 379/97 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 139, 158, 313
Gesamtunw irksamkeit bei der aufschiebenden Bedingung - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Beurkundung eines Vertrages - Formunwirksamkeit - Kenntnis der Parteien
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Formbedürftigkeit, - eines Grundstückskaufvertrages; Grundstückskaufvertrag, - und Form
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 139, §§ 145 ff, § 313
Rechtsfolgen der Beurkundung eines aufschiebend bedingt gewollten Vertrages als unbedingt - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
BGB §§ 139, 158, 313
Gesamtunwirksamkeit bei Unwirksamkeit der aufschiebenden Bedingung - Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Unvollständig beurkundeter Kaufvertrag
Papierfundstellen
- NJW 1999, 351
- ZIP 1999, 32
- MDR 1999, 288
- DNotZ 1999, 354
- WM 1999, 553
- DB 1999, 143
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 29.06.1966 - V ZR 68/65
Teilnichtigkeit eines Rechtsgeschäfts
Auszug aus BGH, 13.11.1998 - V ZR 379/97
Der Grundsatz, daß bei Kenntnis der Parteien von der Formunwirksamkeit eines Teils ihrer Abmachungen das Rechtsgeschäft lediglich von den übrigen Vertragsbestimmungen gebildet wird (BGHZ 45, 376), ist unanwendbar, wenn die Parteien anstelle eines aufschiebend bedingt gewollten Vertrages einen unbedingten beurkunden lassen.Der vom Senat in BGHZ 45, 376, 379 bestätigte Grundsatz hat nur dort Sinn, wo der Vertrag sich grundsätzlich in wirksame und unwirksame Abreden aufteilen läßt und sich damit die Frage stellt, ob § 139 BGB anwendbar ist oder wegen fehlenden Rechtsbindungswillens nicht eingreift.
Im übrigen hat der Senat in BGHZ 45, 376, 380 ausdrücklich ausgeführt, daß mit Anwendung des besagten Grundsatzes noch nicht darüber entschieden ist, ob der ohne den unwirksamen Teil des Rechtsgeschäfts verbleibende Rest mit diesem Inhalt auch so gewollt war (…so auch Staudinger/Wufka, BGB, 1995, § 313 Rdn. 214;… BGB-RGRK/Ballhaus, 12. Aufl., § 313 Rdn. 92).
- BGH, 12.07.1996 - V ZR 202/95
Anforderungen an die Bestimmtheit einer in einem Grundstückskaufvertrag …
Auszug aus BGH, 13.11.1998 - V ZR 379/97
Die genannte Beschränkung kommt in der Angebotsurkunde aber nicht einmal andeutungsweise zum Ausdruck (vgl. Senatsurt. v. 12. Juli 1996, V ZR 202/95, NJW 1996, 2792, 2793). - BGH, 06.04.1979 - V ZR 72/74
Baupläne: Bestandteil des beurkundeten Vertrags
Auszug aus BGH, 13.11.1998 - V ZR 379/97
War das Angebot in der vom Berufungsgericht angenommenen Weise eingeschränkt, so wäre dies nach der zutreffenden Auffassung des Berufungsgerichts beurkundungsbedürftig gewesen (§ 313 BGB), weil sich nach der ständigen Rechtsprechung des Senats dieses Erfordernis auf alle Vereinbarungen erstreckt, aus denen sich nach dem Willen der Parteien das schuldrechtliche Veräußerungsgeschäft zusammensetzt (vgl. z.B. BGHZ 63, 359, 361; 74, 346, 348).
- BGH, 20.12.1974 - V ZR 132/73
Nichtbeurkundete Erklärung als Auslegungsmittel
Auszug aus BGH, 13.11.1998 - V ZR 379/97
War das Angebot in der vom Berufungsgericht angenommenen Weise eingeschränkt, so wäre dies nach der zutreffenden Auffassung des Berufungsgerichts beurkundungsbedürftig gewesen (§ 313 BGB), weil sich nach der ständigen Rechtsprechung des Senats dieses Erfordernis auf alle Vereinbarungen erstreckt, aus denen sich nach dem Willen der Parteien das schuldrechtliche Veräußerungsgeschäft zusammensetzt (vgl. z.B. BGHZ 63, 359, 361; 74, 346, 348). - BGH, 06.11.1980 - VII ZR 12/80
Rechtliche Einheit von Bauvertrag und Grundstückserwerb; Voranforderungen an die …
Auszug aus BGH, 13.11.1998 - V ZR 379/97
Dazu genügt es schon, daß der eine Teil die Abrede zum Vertragsbestandteil machen will, wenn der andere dies erkannt und hingenommen hat (vgl. BGHZ 76, 43, 49; 78, 346, 348). - BGH, 25.10.1961 - V ZR 103/60
Hypothekenbestellung für Scheinforderung
Auszug aus BGH, 13.11.1998 - V ZR 379/97
Nach seinem eigenen Vortrag hat der Kläger nicht "mit Einverständnis" der Beklagten zu 1 und 2 ein Angebot nur zum Schein abgegeben, d.h. nur den äußeren Schein eines Rechtsgeschäfts hervorgerufen, ohne die damit verbundenen Rechtswirkungen zu wollen (vgl. BGHZ 36, 84, 87 ff). - BGH, 06.12.1979 - VII ZR 313/78
Formbedürftigkeit eines Bauvertrages
Auszug aus BGH, 13.11.1998 - V ZR 379/97
Dazu genügt es schon, daß der eine Teil die Abrede zum Vertragsbestandteil machen will, wenn der andere dies erkannt und hingenommen hat (vgl. BGHZ 76, 43, 49; 78, 346, 348).
- BGH, 16.03.2017 - VII ZR 197/16
Keine Ansprüche bei nachträglicher Vereinbarung von Schwarzarbeit
Der Grundsatz, dass bei Kenntnis der Parteien von der Formunwirksamkeit eines Teils ihrer Abmachungen das Rechtsgeschäft lediglich von den übrigen Vertragsbestimmungen gebildet wird, hat außerdem nur dort Sinn, wo ein Vertrag sich grundsätzlich in wirksame und unwirksame Abreden aufteilen lässt und sich damit die Frage stellt, ob § 139 BGB anwendbar ist oder wegen fehlenden Rechtsbindungswillens nicht eingreift (BGH, Urteil vom 13. November 1998 - V ZR 379/97, NJW 1999, 351, juris Rn. 9). - BGH, 10.04.2014 - VII ZR 241/13
Schwarzarbeit wird nicht bezahlt
Dieses könnte allenfalls als teilwirksam angesehen werden, wenn die Parteien dem zuzüglich Umsatzsteuer vereinbarten Teilwerklohn konkrete von der Klägerin zu erbringende Einzelleistungen zugeordnet hätten (vgl. BGH, Urteil vom 13. November 1998 - V ZR 379/97, NJW 1999, 351;… Staudinger/Roth, BGB, Neubearbeitung 2010, § 139 Rn. 64;… MünchKommBGB/Busche, 6. Aufl., § 139 Rn. 25). - BGH, 22.04.2010 - Xa ZR 73/07
Grundstücksschenkung: Verjährung des Teilwertersatzes für einen …
Genügt die beurkundete Form des Rechtsgeschäfts nicht den Formanforderungen, liegt ein Formmangel vor, weil die tatsächlich und erkennbar gewollte Willenserklärung nur unvollständig beurkundet wurde (vgl. BGH, Urt. v. 13.11.1998 - V ZR 379/97, NJW 1999, 351 unter 2.), sofern der Formmangel nicht aufgrund von Vorschriften wie etwa § 311b Abs. 1 Satz 2 BGB geheilt wurde. - OLG Hamm, 28.04.2014 - 18 U 72/13
Rückforderung der für die Vermittlung eines Darlehensnehmers gezahlten Provision …
c)Außer in dem Fall der Anfechtung eines anfechtbaren Kaufvertrages ist die Rechtsprechung auch in solchen Fällen von einem Wegfall des Provisionsanspruchs ausgegangen, in denen die Vertragsparteien das anfechtbare Geschäft mit Rücksicht auf ein Anfechtungsrecht einvernehmlich wieder aufgehoben haben (…OLG Köln, Urt. v. 13.02.1996 - 24 U 151/95, NJW-RR 1997, 693, mit Tatbestand abrufbar unter www.nrwe.de; OLG Hamburg, Urt. v. 02.06.1998 - 11 U 176/96, NJW 1999, 351;… OLG Celle, Urt. v.12.02.1998 - 11 U 307/96, NJW-RR 1999, 128;… zustimmend obiter dictum BGH, Urt. v. 14.12.2000 - III ZR 3/00, NJW 2001, 966, 967).Das Oberlandesgericht Hamburg hat sich der zitierten Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln angeschlossen und ebenfalls ausgeführt, Voraussetzung der Gleichstellung sei, dass die wegen gegebener Anfechtbarkeit erfolgende Vertragsaufhebung den der Anfechtungsfolge entsprechenden Rechtszustand schaffe (OLG Hamburg, Urt. v. 02.06.1998 - 11 U 176/96, NJW 1999, 351).
- LG Siegen, 21.07.2016 - 5 O 52/10
Ohne-Rechnung-Abrede; Schwarzarbeit
Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn sich der vereinbarte Teilwerklohn in Höhe von 5.000,00EUR zu konkreten Teilleistungen zuordnen lässt (vgl. BGH, Urteil vom 10.04.2014 - VII ZR 241/13; BGH, Urteil vom 13.11.1998 - V ZR 379/97).