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   BGH, 30.10.1998 - V ZR 64/98   

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BGH, 30.10.1998 - V ZR 64/98 (https://dejure.org/1998,196)
BGH, Entscheidung vom 30.10.1998 - V ZR 64/98 (https://dejure.org/1998,196)
BGH, Entscheidung vom 30. Oktober 1998 - V ZR 64/98 (https://dejure.org/1998,196)
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Ungenehmigte Schweinemast

§§ 1004, 906 BGB;

§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, zur Bestimmtheit des Klageantrags bei Geruchsbelästigungen: allgemeines Unterlassungsgebot reicht

Volltextveröffentlichungen (11)

  • Judicialis

    ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; BGB § 906

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ZPO § 371 ff.; ZPO § 286; BGB § 906
    Geruchsbelästigung durch nicht genehmigte Schweinemästerei

  • Universität des Saarlandes

    Nachbarrechtliche Unterlassungsklage wegen Geruchsbelästigungen: Anforderungen an die Bestimmtheit von Klageantrag und Urteilsausspruch, Beurteilungsmaßstab und Beweisverfahren für wesentliche Beeinträchtigung durch Geruchsemissionen aus einem Schweinemastbetrieb, ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Ortsüblichkeit im Immissionsschutzrecht und notwendige Genehmigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Formulierung eines Unterlassungsgebots betreffend Geruchsbelästigungen; Wesentlichkeit der von einem Schweinemastbetrieb ausgehenden Emissionen; Betrieb einer Anlage ohne Genehmigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; BGB § 906; BGB § 906 Abs. 1 Satz 1; ZPO §§ 371 ff, § 286; BGB § 906 Abs. 2 Satz 1
    Schutz gegen Geruchsbelästigungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Mastschweine

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Antrag auf Unterlassung von Geruchsimmissionen einer Schweinemästerei

Papierfundstellen

  • BGHZ 140, 1
  • NJW 1999, 356
  • MDR 1999, 290
  • VersR 1999, 326
  • WM 1999, 282
  • DB 1999, 688 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (131)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 05.02.1993 - V ZR 62/91

    Klageanträge bei immissionsrechtlicher Unterlassungsklage - Lärmimmissionen eines

    Auszug aus BGH, 30.10.1998 - V ZR 64/98
    Der Senat hat schon entschieden (BGHZ 121, 248, 251), daß die allgemeine Fassung des Klageantrags und damit auch des Tenors zwar auf den ersten Blick schwer mit dem Bestimmtheitsgebot von § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO zu vereinbaren sei, die Besonderheiten der immissionsrechtlichen Unterlassungsklage aber eine unterschiedliche Beurteilung erfordere und damit Anträge mit dem Gebot, allgemein Störungen bestimmter Art zu unterlassen, zulässig sind.

    Es geht vom Empfinden eines verständigen Durchschnittsbenutzers aus (BGHZ 120, 239, 255; 121, 248, 255) und berücksichtigt dabei die Zweckbestimmung des betroffenen Grundstücks zur Wohnnutzung und die örtliche Lage im Rahmen eines typischen Dorfgebiets (§ 5 BauNVO) mit landwirtschaftlichem Gepräge, aus der sich eine Vorbelastung in bezug auf landwirtschaftstypische Gerüche ergebe.

    Auf dieser Grundlage hat der Senat z.B. darauf hingewiesen, im Interesse der Allgemeinheit an einer kinder- und jugendfreundlichen Umgebung könne sich jedenfalls für Lärm bis 22 Uhr die Toleranzgrenze als Begleiterscheinung kindlichen und jugendlichen Freizeitverhaltens erhöhen (BGHZ 121, 248, 255).

    Dies ist zunächst eine Tatfrage, die revisionsrechtlich nur dahin nachprüfbar ist, ob das Berufungsgericht die nötigen Tatsachenfeststellungen verfahrensfehlerfrei getroffen und bei ihrer Würdigung die zutreffenden rechtlichen Gesichtspunkte zugrunde gelegt hat (vgl. BGHZ 121, 248, 252).

  • BGH, 06.07.1954 - I ZR 38/53

    Periodische Druckschrift. Verlegerhaftung

    Auszug aus BGH, 30.10.1998 - V ZR 64/98
    Es handelt sich um eine Tatfrage, die revisionsrechtlich nur eingeschränkt nachprüfbar ist (vgl. BGHZ 14, 163, 167; BGH, Urt. v. 6. Juni 1961, VI ZR 198/90, WM 1961, 1022, 1023).

    Diese einmalige Feststellung unter besonderen Umständen hat das Berufungsgericht rechtsfehlerfrei zum Nachweis des Wegfalls der Wiederholungsgefahr, an den strenge Anforderungen zu stellen sind (vgl. BGHZ 14, 163, 167; BayObLG aaO), nicht genügen lassen.

  • BGH, 20.11.1992 - V ZR 82/91

    Lärmimmissionen durch Frösche in einem Gartenteich

    Auszug aus BGH, 30.10.1998 - V ZR 64/98
    Es geht vom Empfinden eines verständigen Durchschnittsbenutzers aus (BGHZ 120, 239, 255; 121, 248, 255) und berücksichtigt dabei die Zweckbestimmung des betroffenen Grundstücks zur Wohnnutzung und die örtliche Lage im Rahmen eines typischen Dorfgebiets (§ 5 BauNVO) mit landwirtschaftlichem Gepräge, aus der sich eine Vorbelastung in bezug auf landwirtschaftstypische Gerüche ergebe.

    Die Unsicherheit, ob und wie der Betrieb der Beklagten genehmigt werden wird, geht zu ihren Lasten, weil sie die Beweislast dafür trägt, daß die Geruchsbelästigung unwesentlich ist (vgl. BGHZ 120, 239, 257).

  • BGH, 19.05.1967 - V ZR 139/66

    Geruchsimmission einer Schweinemästerei

    Auszug aus BGH, 30.10.1998 - V ZR 64/98
    § 906 BGB dient dem Ausgleich widerstreitender Nachbarinteressen im Rahmen der notwendigen Nutzungsgemeinschaft (vgl. BGHZ 48, 31, 33; 38, 61, 63).
  • BGH, 28.09.1962 - V ZR 233/60

    Geräuscheinwirkung durch Schulbetrieb

    Auszug aus BGH, 30.10.1998 - V ZR 64/98
    § 906 BGB dient dem Ausgleich widerstreitender Nachbarinteressen im Rahmen der notwendigen Nutzungsgemeinschaft (vgl. BGHZ 48, 31, 33; 38, 61, 63).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.05.1985 - 1 S 292/84

    Abwehranspruch gegen hoheitliche Immissionen und Waldbrandgefahr

    Auszug aus BGH, 30.10.1998 - V ZR 64/98
    Ist eine baurechtswidrige Nutzung gegenüber Immissionen einer in ihrer Nachbarschaft rechtmäßig betriebenen Anlage nicht schutzwürdig (vgl. BVerwG, NJW 1993, 342; VGH Mannheim, NVwZ 1986, 62; Staudinger/Roth, aaO, Rdn. 165), dann kann sich andererseits der Störer einer ungenehmigten Anlage auch nicht darauf berufen, der Nachbar müsse die daraus herrührenden erheblichen Beeinträchtigungen als ortsüblich dulden.
  • BGH, 09.11.1971 - VI ZR 57/70

    Unterlassungsanspruch ehrverletzender Äußerungen bei gesellschaftsinterner

    Auszug aus BGH, 30.10.1998 - V ZR 64/98
    Mit Recht schließt das Berufungsgericht aus den festgestellten erheblichen Geruchsbelästigungen in der Vergangenheit auf eine Wiederholungsgefahr (§ 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB); insoweit besteht eine tatsächliche Vermutung (vgl. BGH, Urt. v. 9. November 1971, VI ZR 57/70, GRUR 1972, 435, 437; BGB-RGRK/Pikart, 12. Aufl., § 1004 Rdn. 104 m.w.N.; Erman/Hefermehl, BGB, 9. Aufl., § 1004 Rdn. 27; MünchKomm/Medicus, BGB, 3. Aufl., § 1004 Rdn. 80; Palandt/Bassenge, BGB, 57. Aufl., § 1004 Rdn. 29 m.w.N.; Staudinger/Gursky 1993, § 1004 Rdn. 96; BayObLG, …
  • BGH, 26.02.1993 - V ZR 74/92

    Quasinegatorische Unterlassungsklage zur Durchsetzung von Lärmschutzauflagen

    Auszug aus BGH, 30.10.1998 - V ZR 64/98
    Das Genehmigungsverfahren dient nämlich auch dazu, die Beeinträchtigungen von Nachbarn gering zu halten, und das Berufungsgericht verweist zutreffend darauf, daß bei Genehmigungen unter Umständen mit Auflagen und Einschränkungen zu rechnen sei, deren Einhaltung der Nachbar dann grundsätzlich auch privatrechtlich durchsetzen könnte (vgl. BGHZ 122, 1 ff; Senatsurt. v. 27. September 1996, V ZR 335/95, NJW 1997, 55).
  • BVerwG, 24.09.1992 - 7 C 6.92

    Immissionsschutz bei baurechtswidriger Wohnnutzung?

    Auszug aus BGH, 30.10.1998 - V ZR 64/98
    Ist eine baurechtswidrige Nutzung gegenüber Immissionen einer in ihrer Nachbarschaft rechtmäßig betriebenen Anlage nicht schutzwürdig (vgl. BVerwG, NJW 1993, 342; VGH Mannheim, NVwZ 1986, 62; Staudinger/Roth, aaO, Rdn. 165), dann kann sich andererseits der Störer einer ungenehmigten Anlage auch nicht darauf berufen, der Nachbar müsse die daraus herrührenden erheblichen Beeinträchtigungen als ortsüblich dulden.
  • BVerwG, 14.01.1993 - 4 C 19.90

    Neues Wohnhaus neben Kuhstall?

    Auszug aus BGH, 30.10.1998 - V ZR 64/98
    Auch die Revision bezweifelt nicht, daß die vom Sachverständigen in den Vordergrund gerückte VDI-Richtlinie 3471 als ein von Fachleuten erstelltes Regelwerk einen ersten, wenn auch groben, Anhalt gibt, unter welchen äußeren Bedingungen mit Geruchsbelästigungen zu rechnen ist und wie sie vermieden, zumindest aber gering gehalten werden können (vgl. BVerwG, BauR 1993, 445, 447).
  • BGH, 27.09.1996 - V ZR 335/95

    Betrieb eines Notkamins

  • BGH, 16.01.2015 - V ZR 110/14

    Rauchen auf dem Balkon

    Revisionsrechtlich nachprüfbar ist, ob das Berufungsgericht die nötigen Tatsachenfeststellungen getroffen und bei ihrer Würdigung die zutreffenden rechtlichen Gesichtspunkte zugrunde gelegt hat (Senat, Urteil vom 5. Februar 1993 - V ZR 61/91, BGHZ 121, 248, 252; Urteil vom 30. Oktober 1998 - V ZR 64/98, BGHZ 140, 1, 7).
  • BGH, 12.09.2013 - I ZR 208/12

    Empfehlungs-E-Mail

    Dies entspricht für den wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch ständiger Rechtsprechung (vgl. nur BGH, Urteil vom 26. Oktober 2000 - I ZR 180/98, GRUR 2001, 453, 455 = WRP 2001, 400 - TCM-Zentrum; Urteil vom 2. Oktober 2012 - I ZR 82/11, GRUR 2013, 638 Rn. 58 = WRP 2013, 785 - Völkl, mwN), gilt aber auch, wenn sich der geltend gemachte Unterlassungsanspruch - wie im Streitfall - aus dem allgemeinen Deliktsrecht ergibt (vgl. BGH, Urteil vom 8. Februar 1994 - VI ZR 286/93, GRUR 1994, 394, 395 = WRP 1994, 306 - Bilanzanalyse; Urteil vom 27. Januar 1998 - VI ZR 72/97, NJW 1998, 1391, 1392 - Klartext, jeweils zur Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts; Urteil vom 30. Oktober 1998 - V ZR 64/98, BGHZ 140, 1, 10, zur Verletzung des Eigentums; Soehring in Soehring/Hoehne, Presserecht, 5. Aufl., § 30 Rn. 8a; Ricker/Weberling, Handbuch des Presserechts, 6. Aufl., Kap. 44 Rn. 5; MünchKomm.BGB/Baldus, 6. Aufl., § 1004 Rn. 292).
  • AG Brandenburg, 22.01.2016 - 31 C 138/14

    Keine Videoüberwachung des Nachbargrundstücks!

    Die vorangegangene rechtswidrige Beeinträchtigung gemäß dem Urteil des Amtsgerichts Brandenburg an der Havel vom 06.01.2012 (Az.: 32 C 165/11; mit dem anschließenden Berufungsverfahren vor dem LG Potsdam zu dem dortigen Az.: 2 S 7/12) begründet nämlich regelmäßig eine tatsächliche Vermutung der Wiederholungsgefahr ( BGH , NJW 2004, Seite 1035; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 06.07.2012, Az.: 34 C 97/11 ), an deren Widerlegung durch den Störer - mithin hier die Beklagte - hohe Anforderungen zu stellen sind ( BGH , NJW 1999, Seite 356; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 06.07.2012, Az.: 34 C 97/11 ).
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