Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 20.07.1999

Rechtsprechung
   LG München I, 07.07.1999 - 13 T 4301/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,8409
LG München I, 07.07.1999 - 13 T 4301/99 (https://dejure.org/1999,8409)
LG München I, Entscheidung vom 07.07.1999 - 13 T 4301/99 (https://dejure.org/1999,8409)
LG München I, Entscheidung vom 07. Juli 1999 - 13 T 4301/99 (https://dejure.org/1999,8409)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zeitweises Absperren der Wohnungstür beim Betreuten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Absperren einer Wohnungstür

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1906 Abs. 4

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 3642
  • FamRZ 2000, 1123
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Hamburg, 09.09.1994 - 301 T 206/94
    Auszug aus LG München I, 07.07.1999 - 13 T 4301/99
    In Übereinstimmung mit dem Landgericht Hamburg (BtE 1994/95, 136 = BtPrax 1995, 31; bestätigt durch OLG Hamburg FamRZ 1995, 1019) sowie des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg (BtPrax 1998, 194-195) fällt jedoch unter den Begriff der sonstigen Einrichtung auch die eigene Wohnung des Betroffenen, wenn der institutionelle Rahmen vergleichbar einer Einrichtung gestaltet ist und die Wohnung selbst "nur noch eine Hülle" ist (so auch Scholz/Glade, BeR, 1. Aufl., § 4, S. 105).
  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 28.04.1998 - 50 XVII G 361
    Auszug aus LG München I, 07.07.1999 - 13 T 4301/99
    In Übereinstimmung mit dem Landgericht Hamburg (BtE 1994/95, 136 = BtPrax 1995, 31; bestätigt durch OLG Hamburg FamRZ 1995, 1019) sowie des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg (BtPrax 1998, 194-195) fällt jedoch unter den Begriff der sonstigen Einrichtung auch die eigene Wohnung des Betroffenen, wenn der institutionelle Rahmen vergleichbar einer Einrichtung gestaltet ist und die Wohnung selbst "nur noch eine Hülle" ist (so auch Scholz/Glade, BeR, 1. Aufl., § 4, S. 105).
  • BVerfG, 10.02.1960 - 1 BvR 526/53

    Vormundschaft

    Auszug aus LG München I, 07.07.1999 - 13 T 4301/99
    Für die Regelung des Absatzes 2, der die Unterbringung mit Freiheitsentziehung regelt, ist aber geklärt, dass er sich auch auf die Unterbringung durch den gesetzlichen Vertreter erstreckt (BVerfGE 10, 302; Jarass/Pieroth, Kommentar zum GG, 2. Aufl., Art. 104 Rn. 9; Enders in BtE 1992/93, 81).
  • KG, 24.05.2005 - 1 W 91/05

    Betreuung: Notwendigkeit der Unterbringung eines an einer Psychose erkrankten

    Der Hinweis des Betroffenen auf die Entscheidung des Landgerichts Frankf./M. FamRZ 1993, 478 (ähnlich OLG Schleswig, FamRZ 2000, 1123 bei einem Betroffenen mit' z. Zt. unbekanntem Aufenthalt) verkennt, dass jener Fall im Tatsächlichen anders gelagert war, weil nach dem dort eingeholten ärztlichen Gutachten eine Heilbehandlung des Betroffenen mangels Einvernehmens nicht Erfolg versprechend war.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.07.1999 - 7 UF 148/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4916
OLG Hamm, 20.07.1999 - 7 UF 148/99 (https://dejure.org/1999,4916)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.07.1999 - 7 UF 148/99 (https://dejure.org/1999,4916)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Juli 1999 - 7 UF 148/99 (https://dejure.org/1999,4916)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 3642
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 08.07.1997 - 2 UF 150/97
    Auszug aus OLG Hamm, 20.07.1999 - 7 UF 148/99
    Ebensowenig steht dieser Entscheidung die Entscheidung des 2. Familiensenats des OLG Hamm (FamRZ 1998 Seite 1250) entgegen, weil in jener Entscheidung der Unterhaltsanspruch des betreuenden Elternteils gegen den anderen Elternteil an dessen fehlender Leistungsfähigkeit scheiterte.
  • BGH, 21.12.1994 - XII ZR 209/94

    Erwerbsobliegenheit der Mutter eines aus einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

    Auszug aus OLG Hamm, 20.07.1999 - 7 UF 148/99
    Insoweit unterscheidet sich dieser Fall auch von der Entscheidung des BGH in FamRZ 1995 Seite 598, die die neue seit dem 1. Juli 1998 geltende Unterhaltsverpflichtung des ein nichteheliches Kind betreuenden Elternteils gegenüber dem anderen Elternteil noch nicht berücksichtigen konnte.
  • BGH, 21.02.2001 - XII ZR 308/98

    Zur Anwendung der Hausmann-Rechtsprechung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

    Deshalb könne auch von dem neuen Partner erwartet werden, die Kinderbetreuung teilweise zu übernehmen, um dem anderen die Fortsetzung einer Erwerbstätigkeit zur Erfüllung seiner Unterhaltspflichten aus erster Ehe zu ermöglichen (OLG Köln NJW 2000, 2117; OLG Hamm NJW 1999, 3642; Wendl/Scholz Unterhaltsrecht 5. Aufl. § 2 Rdn. 192; Kalthoener/Büttner/Niepmann Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts 7. Aufl. Rdn. 665; Schwab/Borth Handbuch des Scheidungsrechts 4. Aufl. Kap. V Rdn. 141; Erman/Holzhauer BGB 10. Aufl. § 1603 Rdn. 34; Palandt/Brudermüller BGB 60. Aufl. § 1581 Rdn. 7; Palandt/Diederichsen aaO § 1603 Rdn. 46).
  • AG Saarbrücken, 06.09.2002 - 40 F 155/02

    Anspruch auf Zahlung von rückständigem und laufendem Kindesunterhalt;

    (BGH FamRZ 2001, 614 ff.; OLG Köln NJW 2000, 2117; OLG Hamm NJW 1999, 3642 [OLG Hamm 20.07.1999 - 7 UF 148/99] ; Wendl/Scholz, a.a.O. § 2 Rn. 192; Kalthoener/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 7. Aufl., Rn. 665; Schwab/Borth, Handbuch des Scheidungsrechts, 4. Aufl, Kap. V Rn 141; Erman/Holzhauer, BGB, 10. Aufl., § 1603 Rn 34; Palandt/Brudermüller, BGB, 61. Aufl., § 1581 Rn. 7; Palandt/Diederichsen, a.a.O. § 1603 Rn 46).
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