Rechtsprechung
BGH, 03.11.1998 - 1 StR 521/98 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Stellung der Alternative des "Ausnutzens einer Lage"
- Judicialis
StGB § 177 Abs. 1 3. Alt. (F. 1. Juli 1997); ; StGB § 177 Abs. 1 Nr. 3 (F. 26. Januar 1998)
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur sexuellen Nötigung durch Ausnutzen einer schutzlosen Lage des Opfers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 44, 228
- NJW 1999, 369
- NStZ 1999, 130
- NJ 1999, 213
- StV 1999, 90
Wird zitiert von ... (28)
- BGH, 02.07.2020 - 4 StR 678/19
Sexuelle Nötigung (schutzlose Lage: objektive Bestimmung; Ausnutzen der …
Diese Voraussetzungen hat die Rechtsprechung regelmäßig als gegeben angesehen, wenn sich das Opfer dem überlegenen Täter allein gegenübersieht und auf fremde Hilfe nicht rechnen kann (vgl. BGH, Urteil vom 3. November 1998 - 1 StR 521/98, BGHSt 44, 228, 232; BGH, Urteil vom 20. Oktober 1999 - 2 StR 248/99, BGHSt 45, 253, 255).Eine gänzliche Beseitigung jeglicher Verteidigungsmöglichkeiten ist nicht vorausgesetzt (vgl. BGH, Urteil vom 3. November 1998 - 1 StR 521/98, BGHSt 44, 228, 232; Urteil vom 20. Oktober 1999 - 2 StR 248/99, BGHSt 45, 253, 255).
§ 177 Abs. 5 Nr. 1 und Nr. 3 StGB treten nicht im Wege der Gesetzeskonkurrenz hinter § 177 Abs. 5 Nr. 2 StGB zurück, sondern stehen gleichrangig nebeneinander (BGH…, Urteil vom 9. Januar 2020 - 5 StR 333/19, Rn. 45; Beschlüsse vom 10. Oktober 2018 - 4 StR 311/18, NStZ 2019, 516, 518; vom 12. Januar 2011 - 1 StR 580/10, NStZ 2011, 274; Urteil vom 3. November 1998 - 1 StR 521/98, BGHSt 44, 228, 230).) C.
- BGH, 20.03.2012 - 4 StR 561/11
Sexuelle Nötigung durch Ausnutzen einer schutzlosen Lage (Vergewaltigung; …
a) Der objektive Tatbestand des § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB setzt voraus, dass sich das Opfer in einer Lage befindet, in der es über keine effektiven Schutz- oder Verteidigungsmöglichkeiten mehr verfügt und deshalb nötigender Gewalt des Täters ausgeliefert ist (vgl. BGH, Beschluss vom 4. April 2007 - 4 StR 345/06, NJW 2007, 2341, 2343; Urteil vom 3. November 1998 - 1 StR 521/98, BGHSt 44, 228, 231 f.;… MüKoStGB/Renzikowski, 2. Aufl., § 177 Rn. 43;… LK/Hörnle, 12. Aufl., § 177 Rn. 98;… SSW-StGB/Wolters § 177 Rn. 18 mwN). - BGH, 18.11.1999 - 4 StR 389/99
Schwerer sexueller Mißbrauch; Sexuelle Nötigung; Eindringen in den Körper; …
Auf der Grundlage dieser Feststellungen hat das Landgericht zu Recht die Vornahme einer sexuellen Handlung mittels "Gewalt" und "unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist" (§ 177 Abs. 1 Nrn. 1 und 3 StGB), als verwirklicht angesehen (zur Konkurrenz beider Tatalternativen BGHSt 44, 228, 231; BGH StV 1999, 208, 209).
- BGH, 28.01.2004 - 2 StR 351/03
Sexuelle Nötigung; sexueller Missbrauch von Kindern; Vergewaltigung (besondere …
a) Der Senat hat zur Auslegung des § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB in der Fassung des 33. StÄG und des 6. StrRG bereits in BGHSt 45, 253, 260 f. entschieden, daß § 177 Abs. 1 Nr. 3 eine über die sexuelle Handlung hinausgehende gesonderte Nötigungshandlung nicht voraussetzt; die Nötigung erschöpft sich vielmehr in der Vornahme der sexuellen Handlung gegen den Willen des Opfers, wenn sich dieses in einer schutzlosen Lage befindet und der Täter dies zu der Tat ausnutzt (vgl. im einzelnen BGHSt 45, 253, 257 ff.; ebenso BGH NStZ 2002, 199 f.; BGH NStZ-RR 2003, 42; vgl. schon BGHSt 44, 228, 231 f.).Der Gesetzgeber hat die Ausnutzung einer schutzlosen Lage zur Beugung des entgegenstehenden Willens des Opfers als selbständige Tatvariante neben Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 angesehen (BGHSt 44, 228, 231), welche eine zusätzliche Nötigungshandlung nicht voraussetzt (vgl. BT-Drucks. 13/7663 S. 4, 5; BTDrucks. 13/9064 S. 13).
- BGH, 12.01.2011 - 1 StR 580/10
BGH stärkt Schutz behinderter Menschen vor sexuellen Übergriffen
Diese Tatvarianten stehen gleichrangig nebeneinander (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2002 - 2 StR 153/02, NStZ-RR 2003, 42, 44; BGH, Beschluss vom 6. Juli 1999 - 1 StR 216/99, NStZ 1999, 505; BGH, Urteil vom 20. Oktober 1999 - 2 StR 248/99, BGHSt 45, 253, 259; BGH, Urteil vom 3. November 1998 - 1 StR 521/98, BGHSt 44, 228). - BGH, 02.10.2002 - 2 StR 153/02
Vergewaltigung (Einsperren und Festhalten als Nötigungsmittel, frühere …
Dies ist regelmäßig der Fall, wenn das Opfer sich dem überlegenen Täter allein gegenüber sieht und auf fremde Helfer nicht rechnen kann, wobei es allerdings eines gänzlichen Beseitigens jeglicher Verteidigungsmöglichkeiten nicht bedarf (BGHSt 44, 228, 231; 45, 253, 256).Darüber hinaus bedurfte es neben der Aufhebung des Ausspruchs über die Gesamtfreiheitsstrafe der Aufhebung des Einzelstrafausspruchs im Fall 1. Denn die drei Alternativen des § 177 Abs. 1 StGB stehen gleichrangig nebeneinander (vgl. BTDrucks. 13/7324 S. 6; BGHSt 44, 228, 230; 45, 253, 259; BGH NStZ 1999, 505; StV 2000, 198, 199), so daß die Erfüllung mehrerer Varianten den Schuldgehalt der Tat erhöht und straferschwerend gewertet werden kann, auch wenn dies im Urteilstenor nicht zum Ausdruck kommt (vgl. BGH, Urt. vom 3. November 1998 - 1 StR 521/98 insoweit in BGHSt 44, 228 nicht abgedruckt).
- BGH, 20.10.1999 - 2 StR 248/99
Ausnutzen einer Lage, in das Opfer schutzlos ist, bei der sexuellen Nötigung; …
Es sollen auch Fälle erfaßt werden, in denen das Opfer nur deshalb auf Widerstand verzichtet, weil es sich in einer hilflosen Lage befindet und Widerstand gegen den überlegenen Täter aussichtslos erscheint (BT-Drucks. 13/7324 S. 6; vgl. BGHSt 44, 228), Tatbestandlich setzt § 177 Abs. 1 3. Alt. StGB eine Lage des Opfers, in der es der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist, sowie ein Nötigen zu sexuellen Handlungen durch den Täter unter Ausnutzung dieser Lage voraus.Dies ist regelmäßig der Fall, wenn das Opfer sich dem überlegener Täter allein gegenüber sieht und auf fremde Hilfe nicht rechnen kann, wobei es allerdings eines gänzlichen Beseitigens jeglicher Verteidigungsmöglichkeiten nicht bedarf (BGHSt 44, 228).
Wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 3. November 1998 (BGHSt 44, 228) unter Hinweis auf den Wortlaut und die Entstehungsgeschichte der Vorschrift dargelegt hat, stehen die verschiedenen Alternativen des § 177 Abs. 1 StGB gleichrangig nebeneinander.
- BGH, 04.04.2007 - 4 StR 345/06
Konfrontationsrecht und Aufklärungspflicht (Verlesung von Niederschriften über …
Dabei reicht es aus, wenn die Schutz- und Verteidigungsmöglichkeiten des Opfers in einem solchen Maß vermindert sind, dass es dem ungehemmten Einfluss des Täters preisgegeben ist; eines gänzlichen Beseitigens jeglicher Verteidigungsmöglichkeiten bedarf es nicht (BGHSt 44, 228, 231, 232 m.w.N.). - BGH, 27.03.2003 - 3 StR 446/02
Sexuelle Nötigung (schutzlose Lage bei Umständen, die in der Person des Opfers …
Danach liegt eine schutzlose Lage vor, wenn die Schutz- und Verteidigungsmöglichkeiten des Opfers in einem solchen Maß vermindert sind, daß es dem ungehemmten Einfluß des Täters preisgegeben ist (BGHSt 44, 228, 231 unter Hinweis auf BGHSt 22, 178 f.; 24, 90, 93; BGHSt 45, 253, 256).Wie von der Rechtsprechung bereits zu § 237 StGB aF entschieden, befindet sich das Opfer in einer hilflosen Lage, wenn es sich dem Täter allein gegenüber sieht und auf fremde Hilfe nicht rechnen kann, wobei es allerdings eines gänzlichen Beseitigens jeglicher Verteidigungsmöglichkeiten nicht bedarf (BGHSt 44, 228, 232 unter Hinweis auf BGHR StGB § 237 hilflose Lage 1;… vgl. Mildenberger aaO S. 57).
- BGH, 13.05.2004 - 1 ARs 31/03
Anfrageverfahren; Entziehung der Fahrerlaubnis (Ungeeignetheit; spezifischer …
- Der Sexualstraftäter, der sein Auto dazu nutzt, Anhalterinnen oder Kinder mitzunehmen, an einen einsamen Ort zu verbringen und dort zu vergewaltigen oder sonst zu mißbrauchen, das Kraftfahrzeug also gezielt als Mittel einsetzt, um seine Tat aufgrund der schutzlosen Lage seines Opfers leichter begehen zu können (vgl. BGHSt 7, 165; 44, 228). - BGH, 09.01.2020 - 5 StR 333/19
Geiselnahme (Bemächtigungslage; funktionaler Zusammenhang; Abgrenzung von …
- BVerfG, 01.07.2004 - 2 BvR 568/04
Anforderungen an die Bestimmtheit eines Straftatbestandes
- BGH, 14.05.2003 - 1 StR 113/03
Entziehung der Fahrerlaubnis (Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges; …
- BGH, 21.12.2005 - 2 StR 245/05
Sexuelle Nötigung (schutzlose Lage: Erkennen durch das Opfer)
- BGH, 22.04.1999 - 4 StR 3/99
Täterschaft; Eigenhändige Ausführung; Vergewaltigung; Mittäterschaft
- BGH, 21.01.1999 - 1 StR 654/98
Fesselung mit Lautsprecherkabel - § 177 Abs. 3 Nr. 2 StGB, Ergreifen des Mittels …
- BGH, 22.02.2005 - 4 StR 9/05
Sexuelle Nötigung (schutzlose Lage des Opfers; äußere Umstände; Ausnutzung einer …
- BGH, 15.12.2005 - 4 StR 314/05
Vergewaltigung (hilflose Lage; Gewalt; Strafschärfung bei Ansteckungsgefahr und …
- BGH, 01.07.2004 - 4 StR 229/04
Sexuelle Nötigung in Form der Vergewaltigung (Ausnutzung einer schutzlosen Lage; …
- BGH, 07.11.2002 - 3 StR 274/02
Nötigung; Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung; konkludente Drohung …
- OLG Hamburg, 23.06.2015 - 7 U 73/12
Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Persönlichkeitsrechtsverletzung durch …
- OLG München, 20.10.2008 - 5St RR 180/08
Sexuelle Nötigung: Erheblichkeitsschwelle bei einem Kuss bzw. einem versuchten …
- LG Bamberg, 27.05.2019 - 1105 Js 14183/18
Vergewaltigung - kein minder schwerer Fall, kein Täter-Opfer-Ausgleich
- BGH, 29.04.1999 - 4 StR 3/99
Mittäterschaftliche Begehung einer Vergewaltigung, wenn der Täter nicht selbst …
- KG, 23.03.2004 - 1 Ss 249/01
Strafverfahren: Verfahrensabsprache und Berufungsbeschränkung; Zusage einer …
- BGH, 25.10.2000 - 3 StR 370/00
Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot bei der Strafzumessung
- LG Neuruppin, 27.05.2010 - 16 KLs 6/10
Vergewaltigung: Gleichrangigkeit der Tatbestandsalternative des Ausnutzens einer …
- OLG Hamm, 17.06.2004 - 3 Ss 220/04
sexuelle Nötigung; hilflose Lage; Ausnutzung; Überrumpelung des Opfers