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   OLG Köln, 16.01.1998 - 2 Ws 687/97   

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OLG Köln, 16.01.1998 - 2 Ws 687/97 (https://dejure.org/1998,3155)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.01.1998 - 2 Ws 687/97 (https://dejure.org/1998,3155)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. Januar 1998 - 2 Ws 687/97 (https://dejure.org/1998,3155)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 373
  • NStZ 1999, 97
  • StV 1998, 176
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.08.1997 - 4 StR 240/97

    Verständigung im Strafverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 16.01.1998 - 2 Ws 687/97
    Die Verständigung im Strafprozeß und die Absprache unter den Verfahrensbeteiligten sind unter gewissen Einschränkungen gerade für Umfangsverfahren wie vorliegend inzwischen weitgehend anerkannt (vgl. BGHSt 37, 99; BGH NStZ 96, 448; BGH NStZ 97, 611; BGH NStZ 98, 31; Kleinknecht/Meyer-Goßner, Einleitung Rdnr. 119 - 119 f m.w.N.).
  • BGH, 20.02.1996 - 5 StR 679/95

    Gespräche des Vorsitzenden mit dem Verteidiger

    Auszug aus OLG Köln, 16.01.1998 - 2 Ws 687/97
    Die Verständigung im Strafprozeß und die Absprache unter den Verfahrensbeteiligten sind unter gewissen Einschränkungen gerade für Umfangsverfahren wie vorliegend inzwischen weitgehend anerkannt (vgl. BGHSt 37, 99; BGH NStZ 96, 448; BGH NStZ 97, 611; BGH NStZ 98, 31; Kleinknecht/Meyer-Goßner, Einleitung Rdnr. 119 - 119 f m.w.N.).
  • BGH, 04.07.1990 - 3 StR 121/89

    Richterablehnung durch Angeklagten nach außerhalb der Hauptverhandlung erfolgter

    Auszug aus OLG Köln, 16.01.1998 - 2 Ws 687/97
    Die Verständigung im Strafprozeß und die Absprache unter den Verfahrensbeteiligten sind unter gewissen Einschränkungen gerade für Umfangsverfahren wie vorliegend inzwischen weitgehend anerkannt (vgl. BGHSt 37, 99; BGH NStZ 96, 448; BGH NStZ 97, 611; BGH NStZ 98, 31; Kleinknecht/Meyer-Goßner, Einleitung Rdnr. 119 - 119 f m.w.N.).
  • BGH, 20.06.1997 - 2 StR 275/97

    Verzicht auf die Rechtsmittelbelehrung - Unwirksamkeit einer Verzichtserklärung -

    Auszug aus OLG Köln, 16.01.1998 - 2 Ws 687/97
    Die Verständigung im Strafprozeß und die Absprache unter den Verfahrensbeteiligten sind unter gewissen Einschränkungen gerade für Umfangsverfahren wie vorliegend inzwischen weitgehend anerkannt (vgl. BGHSt 37, 99; BGH NStZ 96, 448; BGH NStZ 97, 611; BGH NStZ 98, 31; Kleinknecht/Meyer-Goßner, Einleitung Rdnr. 119 - 119 f m.w.N.).
  • BGH, 29.01.2014 - 4 StR 254/13

    Verständigung (Recht auf ein faires Verfahren; Aufklärungspflicht des Gerichts

    aa) Aus dessen Gewährleistung ergibt sich, dass der Angeklagte vor einer Verständigung gemäß § 257c StPO, deren Gegenstand die Verhängung einer zur Bewährung auszusetzenden Freiheitsstrafe ist, auf konkret in Betracht kommende Bewährungsauflagen hingewiesen werden muss, die nach § 56b Abs. 1 Satz 1 StGB der Genugtuung für das begangene Unrecht dienen und deren Erteilung Voraussetzung für die in Aussicht gestellte Strafaussetzung ist (vgl. OLG Saarbrücken, NJW 2014, 238, 239; OLG Köln, NJW 1999, 373, 374; Meyer-Goßner, StPO, 56. Aufl., § 257c Rn. 12; MüKo-StGB/Groß, 2. Aufl., § 56b Rn. 35; Hubrach in LK-StGB, 12. Aufl., § 56b Rn. 30; SK-StPO/Frisch, 4. Aufl., § 305a Rn. 13; aA OLG Dresden, NStZ-RR 2007, 267; Stree/Kinzig in Schönke/ Schröder, StGB, 28. Aufl., § 56b Rn. 33; Kaetzler, wistra 1999, 253, 255).
  • BGH, 11.09.2014 - 4 StR 148/14

    Verständigung (Recht auf faires Verfahren; erforderliche Belehrung über die

    Aus der Gewährleistung eines fairen Verfahrens ergibt sich, dass der Angeklagte vor Vereinbarung einer Verständigung gemäß § 257c StPO, deren Gegenstand die Verhängung einer zur Bewährung auszusetzenden Freiheitsstrafe ist, konkret auf in Betracht kommende Bewährungsauflagen hingewiesen werden muss, die nach § 56b Abs. 1 Satz 1 StGB der Genugtuung für das begangene Unrecht dienen und deren Erteilung Voraussetzung für die in Aussicht gestellte Strafaussetzung ist (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Januar 2014 - 4 StR 254/13, NJW 2014, 1831; OLG Saarbrücken, NJW 2014, 238, 239; OLG Köln, NJW 1999, 373; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., § 257c Rn. 12; MüKo-StGB/Groß, 2. Aufl., § 56b Rn. 35; Hubrach in LK-StGB, 12. Aufl., § 56b Rn. 30; SK-StPO/Frisch, 4. Aufl., § 305a Rn. 13; aA OLG Dresden, NStZ-RR 2007, 267; Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 56b Rn. 28; Kaetzler, wistra 1999, 253, 255).
  • BGH, 19.10.1999 - 4 StR 86/99

    Verständigung über Rechtsmittelverzicht

    Nach dem Urteil des Senats vom 28. August 1997 ist es unzulässig, wenn sich das Gericht -wie hier geschehen - für das Inaussichtstellen einer milderen Strafe durch den Angeklagten versprechen läßt, daß dieser auf Rechtsmittel verzichten werde: Dies bedeute zum einen eine unzulässige Verknüpfung der Rechtsmittelbefugnis mit der Höhe der Strafe, zum anderen könne der Angeklagte frühestens nach Urteilsverkündung auf Rechtsmittel verzichten (BGHSt 43, 195, 204 f.; zust. OLG Stuttgart NJW 1999, 375, 376; Rieß aaO Rdn. 84, 86; Laufhütte in KK/StPO 4. Aufl. vor § 137 Rdn. 7; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO Einl. Rdn. 119 f; Weigend NStZ 1999, 57, 60; Rönnau wistra 1998, 49, 50; krit. zur Vereinbarung eines Rechtsmittelverzichts auch Dencker/Hamm, Der Vergleich im Strafprozeß (1988) S. 114; Siolek, Verständigung in der Hauptverhandlung (1993) S. 198 ff., 206 f; vgl. ferner BGH StV 1999, 407; a.A. OLG Köln NJW 1999, 373, 374 f; Braun, Die Absprache im deutschen Strafverfahren (1998) S. 80).
  • OLG Rostock, 02.06.2015 - 20 Ws 110/15

    Verständigung im Strafprozess: Konsequenzen einer fehlenden Verständigung über

    b) Soweit Verteidigung und Generalstaatsanwaltschaft die Auffassung vertreten, § 257c StPO und der Grundsatz des fairen Verfahrens (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK) geböten es, einen Angeklagten vor einer Verständigung, deren Gegenstand die Verhängung einer zur Bewährung auszusetzenden Freiheitsstrafe ist, auch auf konkret in Betracht kommende Bewährungsauflagen gemäß § 56b Abs. 1 Satz 1 StGB hinzuweisen, woraus bei einem Schweigen der Verständigung wie im vorliegenden Fall die Rechtswidrigkeit einer dahingehenden Auflage folge, teilt der Senat die dem zu Grunde liegende überwiegende Auffassung in Rechtsprechung und Literatur nicht (vgl. BGH, Beschl. v. 11.09.2014, 4 StR 148/14, NJW 2014, 3173; Beschl. V. 29.01.2014, 4 StR 254/13, BGHSt 59, 172; OLG Köln, Beschl. V. 16.01.1998, 2 Ws 687/97, NJW 1999, 373; soweit ersichtlich zuletzt OLG Frankfurt, Beschl. V. 11.02.2015, 1 Ss 293/14, juris; Meyer-Goßner, StPO, 57. Aufl. § 257c Rdn. 12; einschränkend "in aller Regel": Saarländisches OLG, Beschl. v. 04.10.2013, 1 Ws 106/13, NJW 2014, 238; ausdrücklich offenlassend BGH, Beschl. v. 07.10.2014, 1 StR 426/14, StraFo 2014, 514; a. A. BGH Beschl. v. 17.02.1995, 2 StR 29/95; NStE Nr. 128 zu § 261; OLG Dresden, Beschl. v. 26.02.2007, 1 Ws 24/07; Kaetzler, wistra 1999, 253ff.).
  • OLG Saarbrücken, 04.10.2013 - 1 Ws 106/13

    Strafverfahren: Anordnung einer Bewährungsauflage ohne Hinweis in der

    Der Grundsatz des fairen Verfahrens gebietet es in aller Regel, dass dann, wenn das Gericht im Rahmen der Verständigung nach § 257c StPO die Verhängung einer zur Bewährung auszusetzenden Freiheitsstrafe zusagt, eventuell anzuordnende Bewährungsauflagen bereits im Rahmen des der Verständigung vorausgehenden Rechtsgesprächs angesprochen werden und der Angeklagte nicht erst durch den im Anschluss an die Verkündung des Urteils verkündeten Bewährungsbeschluss von einer Bewährungsauflage überrascht wird (im Anschluss an OLG Köln, 16. Januar 1998, 2 Ws 687/97, NJW 1999, 373).(Rn.11).

    aa) Das Gebot der Verfahrensfairness gebietet es in der Regel, dass dann, wenn - wie hier - das Gericht im Rahmen einer Verständigung nach § 257c StPO die Verhängung einer zur Bewährung auszusetzenden Freiheitsstrafe zusagt, eventuell anzuordnende Bewährungsauflagen bereits im Rahmen des der Verständigung vorausgehenden Rechtsgesprächs angesprochen werden und der Angeklagte nicht erst durch den im Anschluss an die Verkündung des Urteils zu verkündenden Bewährungsbeschluss von einer Bewährungsauflage überrascht wird (vgl. OLG Köln NJW 1999, 373 ff. - Rn. 14, 17 nach juris; Meyer-Goßner, a. a. O., § 257 Rn. 12; Fischer, StGB, 60. Aufl., § 56b Rn. 10; LK-Hubrach, StGB, 12. Aufl., § 56b Rn. 30; SK-StPO/Frisch, a. a. O.).

  • OLG Hamm, 20.05.2014 - 2 Ws 91/14

    Wirksame Kontaktverbote als Weisungen in der Führungsaufsicht zur Verhinderung

    Eine Weisung widerspricht dem materiellen Recht und ist damit gesetzwidrig im Sinne des § 453 Abs. 2 Satz 2 StPO, wenn sie keine ausreichende gesetzliche Grundlage hat, das Gericht unzumutbare Anforderungen an den Verurteilten stellt und damit das ihm eingeräumte Ermessen überschreitet oder missbraucht; dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Weisung entgegen § 68 b Abs. 3 StGB einen unverhältnismäßig einschneidenden Eingriff in die Lebensführung des Verurteilten enthält (zu dem insoweit gleichlautenden § 56 c Abs. 1 S. 2 StGB Fischer, StGB, 61. Aufl., § 56 c, Rn 3; BGH, Beschluss vom 14. Mai 1998 - 4 StR 185/98 -, juris, Rn 6; vgl. auch OLG Köln, Beschluss vom 16. Januar 1998 - 2 Ws 687/97 -, juris, Rn 9).
  • OLG Köln, 08.03.2005 - 2 Ws 60/05

    Fehlende Beschwer des Verurteilten bei der Anfechtung der Bestimmung des

    Theoretisch vorstellbar als möglicher, den Beschwerdeführer unmittelbar berührender Rechtsverstoß wäre ferner eine Verletzung des Grundsatzes des fairen Verfahrens ( s. dazu Senat v. 16.01.1998, NJW 99, 373 = wistra 1998, 272), sofern die Strafkammer mit ihrer Entscheidung gegen eine mit der Verteidigung abgesprochene Verteilung der Gelder verstoßen hätte.
  • OLG Koblenz, 13.01.2004 - 2 Ws 6/04

    Jugendstrafe, Heranwachsender, Vollstreckungsleiter, Abgabe der Vollstreckung,

    Da der angefochtene Beschluss aus formalen Gründen aufzuheben war und eine abschließende Entscheidung in der Sache nicht ergeht (vgl. § 464 StPO), hat der zuständige Jugendrichter als Vollstreckungsleiter auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu befinden (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 22. Oktober 1997 - 2 Ws 687/97 - m.w.N.).
  • BGH, 14.05.1998 - 4 StR 185/98

    Verbot der Zusammenarbeit mit Kindern und Jugendlichen unter vierzehn Jahren -

    Eine Weisung widerspricht dem materiellen Recht und ist damit gesetzwidrig im Sinne des § 305 a Abs. 1 Satz 2 StPO, wenn das Gericht unzumutbare Anforderungen an den Angeklagten stellt und damit das ihm eingeräumte Ermessen überschreitet oder mißbraucht; dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Weisung entgegen § 56 c Abs. 1 Satz 2 StGB einen unverhältnismäßig einschneidenden Eingriff in die Lebensführung des Verurteilten enthält (vgl. OLG Köln StV 1998, 176, 177; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 43. Aufl. § 305 a Rdn. 1).
  • OLG Hamm, 27.08.1998 - 2 Ws 296/98

    Bewährungsauflage, Anfechtbarkeit, nicht eingehaltene Absprache

    Anzumerken ist dabei jedoch, dass sich der vorliegende Verfahrensablauf in wesentlichen Punkten von demjenigen unterscheidet, über denen das OLG Köln im Beschluss vom 16. Januar 1998 in dem Verfahren 2 Ws 687/97 (vgl. JMBl. NW 1998, 92) zu befinden hatte, wobei hier noch folgendes hinzu kommt:.
  • OLG Schleswig, 19.11.2019 - 2 Ws 119/19

    Zur Verhältnismäßigkeit eines erteilten Kontaktverbotes zu Kindern

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