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   OLG Stuttgart, 26.11.1997 - 1 Ws 199/97   

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https://dejure.org/1997,12295
OLG Stuttgart, 26.11.1997 - 1 Ws 199/97 (https://dejure.org/1997,12295)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26.11.1997 - 1 Ws 199/97 (https://dejure.org/1997,12295)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26. November 1997 - 1 Ws 199/97 (https://dejure.org/1997,12295)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines Antrags auf Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens ; Geeignetheit neuer Tatsachen oder Beweismittel zur Herbeiführung des erstrebten Freispruchs; Kriterien zur Zulässigkeit der auf einer Absprache beruhenden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 375
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Landau/Pfalz, 28.08.2007 - 7606 Js 10865/07

    Strafverfahren: Wiederaufnahmeantrag wegen angeblicher Nötigung zu einem

    Dies stellt nach allgemeiner Meinung eine neue Tatsache dar, weil hierzu auch der Wegfall eines Beweismittels ausreicht (BGH NJW 1977, 59; OLG Stuttgart NJW 1999, 375; OLG Hamm NStZ 1981, 55; Meyer-Goßner, StPO, 50. Auflage, 2007, § 359 Rn 23; Karlsruher Kommentar/ Schmidt, StPO, 5. Auflage, 2003, § 359 Rn 22).

    Das Wiederaufnahmegericht hat dabei das Antragsvorbringen zu dem gesamten Inhalt der Akten und zu dem früheren Beweisergebnis in Beziehung zu setzen, wobei es an die denkgesetzlich mögliche Beweiswürdigung und an die nicht offensichtlich unhaltbare Rechtsauffassung des erkennenden Gerichts gebunden ist (Hellebrand, aaO; OLG Stuttgart NJW 1999, 375).

    Das Wiederaufnahmegericht hat das Wiederaufnahmevorbringen zu dem gesamten Inhalt der Akten und zu dem früheren Beweisergebnis in Beziehung zu setzen, wobei es an die denkgesetzlich mögliche Beweiswürdigung und an die nicht offensichtlich unhaltbare Rechtsauffassung des erkennenden Gericht gebunden ist (Hellebrandt aaO; OLG Stuttgart NJW 1999, 375).

  • OLG Hamburg, 07.06.2007 - 1 Ws 92/07
    Dies ist dann zu bejahen, wenn der Verurteilte vorträgt, er sei durch Täuschung, Drohung, unzulässige Versprechungen (vgl. OLG Stuttgart NJW 1999, 375) oder sonstige unlautere Mittel des Gerichts oder durch falsche Versprechungen seines Verteidigers (vgl. OLG Köln StV 1989, 98) oder der Staatsanwaltschaft zu einem falschen Geständnis gedrängt worden.

    Auch die substantiierte Behauptung eines Verurteilten, ihm sei eine sachlich nicht gerechtfertigte Sanktionsschere aufgezeigt und er sei dadurch zu einem Geständnis gedrängt worden, kann ein einleuchtendes Motiv nahe legen (vgl. OLG Stuttgart NJW 1999, 375).

    Richtig ist zwar, dass die Anforderungen an die erweiterte Darlegungspflicht im Sinne des § 359 Abs. 1 Nr. 5 StPO dann geringer sind, wenn das Gericht das Gebot der Wahrheitsfindung missachtet und den Angeklagten aufgrund eines "Formalgeständnisses" verurteilt hat, obwohl sich entlastende Beweiserhebungen aufdrängten oder nahe lagen (vgl. BGH NJW 2005, 1440, KG Berlin NStZ 2006, 468, OLG Stuttgart NJW 1999, 375).

  • BGH, 19.10.1999 - 4 StR 86/99

    Verständigung über Rechtsmittelverzicht

    Nach dem Urteil des Senats vom 28. August 1997 ist es unzulässig, wenn sich das Gericht -wie hier geschehen - für das Inaussichtstellen einer milderen Strafe durch den Angeklagten versprechen läßt, daß dieser auf Rechtsmittel verzichten werde: Dies bedeute zum einen eine unzulässige Verknüpfung der Rechtsmittelbefugnis mit der Höhe der Strafe, zum anderen könne der Angeklagte frühestens nach Urteilsverkündung auf Rechtsmittel verzichten (BGHSt 43, 195, 204 f.; zust. OLG Stuttgart NJW 1999, 375, 376; Rieß aaO Rdn. 84, 86; Laufhütte in KK/StPO 4. Aufl. vor § 137 Rdn. 7; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO Einl. Rdn. 119 f; Weigend NStZ 1999, 57, 60; Rönnau wistra 1998, 49, 50; krit. zur Vereinbarung eines Rechtsmittelverzichts auch Dencker/Hamm, Der Vergleich im Strafprozeß (1988) S. 114; Siolek, Verständigung in der Hauptverhandlung (1993) S. 198 ff., 206 f; vgl. ferner BGH StV 1999, 407; a.A. OLG Köln NJW 1999, 373, 374 f; Braun, Die Absprache im deutschen Strafverfahren (1998) S. 80).
  • BGH, 10.06.1998 - 2 StR 156/98

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen; Sexueller Missbrauch von Kindern;

    Zweifel an der Glaubhaftigkeit eines Geständnisses können etwa angebracht sein, wenn es durch die Androhung einer sonst wesentlich höheren Strafe und die Zusage einer Haftbefehlsaufhebung herbeigeführt worden war (OLG Stuttgart, Beschl. v. 26. November 1997 - 1 Ws 199/97).
  • OLG Celle, 30.08.2007 - 1 Ws 255/07

    Ernst August Prinz von Hannover: Wiederaufnahmeantrag erfolgreich

    Es bedarf insbesondere der plausiblen Darlegung eines nach der Sachlage schlüssigen und naheliegenden Motivs für das behauptete falsche Geständnis (vgl. BGH NJW 1977, 59 [BGH 07.07.1976 - 5 (7) (2) StE 15/56] ; OLG Düsseldorf, NStZ 2004, 454; OLG Stuttgart NJW 1999, 375; OLG Köln NStZ 1991, 96; Gössel, a. a. O., § 359 Rdnr. 181).
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