Rechtsprechung
   BGH, 28.09.1999 - VI ZR 195/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,337
BGH, 28.09.1999 - VI ZR 195/98 (https://dejure.org/1999,337)
BGH, Entscheidung vom 28.09.1999 - VI ZR 195/98 (https://dejure.org/1999,337)
BGH, Entscheidung vom 28. September 1999 - VI ZR 195/98 (https://dejure.org/1999,337)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,337) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Kosten eines Gärtnergehilfen

§ 256 ZPO, Feststellungsinteresse für einen speziellen neben einem allgemeinen Feststellungsausspruch;

§ 211 Abs. 2 BGB <Fassung bis 31.12.01>, 'ohne trifftigen Grund', kein Ende der Verjährungsunterbrechung wegen verzögerter Anschlußberufung

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Judicialis

    BGB § 211; ; ZPO § 256

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 256; BGB § 211
    Zulässigkeit eines konkretisierten Feststellungsantrags neben einem umfassenden allgemeinen Feststellungsantrag

  • RA Kotz

    Feststellungsklage - Feststellung für bestimmte Schadensersatzansprüche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 211; ZPO § 256
    Verjährungsunterbrechung gem. § 211 Abs. 2 BGB; Feststellungsinteresse für gesonderten Feststellungsantrag auf Ersatz einer bestimmten Schadensposition

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Ende der Verjährungsunterbrechung durch Nichtbetreiben?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Feststellungsinteresse

  • verkehrslexikon.de (Kurzinformation und Leitsatz)

    Während des Rechtsstreits ist kein Übergang von der beantragten Feststellung auf einen Leistungsantrag nötig

  • verkehrslexikon.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Ein allgemeiner und ein auf eine Schadensposition gerichteter spezieller Feststellungsantrag sind nebeneinander zulässig

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 3774
  • MDR 1999, 1439
  • NZV 2000, 40
  • VersR 1999, 1555
  • BB 1999, 2324 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (132)

  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 81/01

    E-Mail-Werbung

    Die Verjährungsunterbrechung endet deshalb gemäß § 211 Abs. 2 Satz 1 BGB a.F., wenn ein Kläger sein Klagebegehren ohne triftigen Grund nicht mehr weiterbetreibt (BGH, Urt. v. 28.9.1999 - VI ZR 195/98, NJW 1999, 3774, 3775, m.w.N.).

    Dies reichte aus, um einen Prozeßstillstand seitens des Klägers zu verneinen (vgl. BGH NJW 1999, 3774, 3776).

  • OLG Düsseldorf, 21.09.2017 - 4 U 87/17

    "VW-Abgasskandal": Rechtsschutzversicherung muss leisten, denn Klage des

    Von der Beklagten als einem großen und renommierten Versicherungsunternehmen kann erwartet werden, dass sie auf ein entsprechendes rechtskräftiges Feststellungsurteil hin ihren Deckungsverpflichtungen nachkommt, ohne dass es eines weiteren, auf Leistung gerichteten Vollstreckungstitels bedarf, so dass es auch einer entsprechenden Leistungsklage nicht bedarf (vgl. BGH, Urteil vom 28. September 1999 - VI ZR 195/98 -, Rn. 19, juris).
  • BGH, 14.02.2006 - VI ZR 322/04

    Umfang der Rechtskraft eines ein Schmerzensgeld zusprechenden, einen

    Ein Urteil auf Feststellung der Ersatzpflicht für künftige Schädigungsfolgen schließt daher grundsätzlich (vgl. aber Senat, Urteil vom 28. September 1999 - VI ZR 195/98 - VersR 1999, 1555) eine weitere derartige Feststellungsklage aus, die auf den Lebenssachverhalt gestützt wird, über den bereits entschieden worden ist (vgl. MünchKommZPO/Gottwald, aaO, Rdn. 38).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht