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   StGH Hessen, 09.09.1998 - P.St. 1299   

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StGH Hessen, 09.09.1998 - P.St. 1299 (https://dejure.org/1998,5609)
StGH Hessen, Entscheidung vom 09.09.1998 - P.St. 1299 (https://dejure.org/1998,5609)
StGH Hessen, Entscheidung vom 09. September 1998 - P.St. 1299 (https://dejure.org/1998,5609)
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Grundrechtsklage und Verfassungsbeschwerde

Art. 31, 142 GG, zum Verhältnis einer Grundrechtsklage zu einer gleichzeitig eingelegten Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht nach den Grundsätzen von BVerfG «landesverfassungsrechtlicher Grundrechtsschutz»: Aussetzung des Verfahrens bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendung von Verfahrensgrundrechten der Hessischen Verfassung bei Geltung bundesrechtlich geregelten Prozessrechts; Inhaltsgleichheit eines Landesgrundrechts mit einem Grundrecht des GG

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Grundrechtsklage; Landesgrundrecht; inhaltsgleiches Landesgrundrecht; Bundesrecht; Vorrang; Landesrecht; Prüfungskompetenz; Staatsgerichtshof; Verfahrensgrundrecht

  • hessen.de PDF, S. 20

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 49
  • NVwZ 1999, 295 (Ls.)
  • NZM 1999, 17
  • DVBl 1999, 799 (Ls.)
  • DÖV 1999, 388
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • StGH Hessen, 20.10.1999 - P.St. 1356

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Nichtberücksichtigung

    Im selben Umfang hat der Staatsgerichtshof die Anwendung von bundesrechtlichem Verfahrensrecht durch Gerichte des Landes Hessen auf ihre Vereinbarkeit mit Grundrechten der Hessischen Verfassung zu überprüfen, es sei denn, ein Bundesgericht hat die Entscheidung des hessischen Fachgerichts bestätigt oder die Sache an das hessische Gericht unter Bindung an seine Maßstäbe zur Entscheidung zurückverwiesen (vgl. StGH, Beschluss vom 09.09.1998 - P.St. 1299 -, NJW 1999, 49 ff., im Anschluss an BVerfGE 96, 345 ff.).
  • StGH Hessen, 13.09.2000 - P.St. 1309

    Aussetzung; Verfahrenaussetzung; Verfahren; Bundesrecht; Bundesverfassungsgericht

    Inhaltsgleich ist ein Landesgrundrecht mit einem Grundrecht des Grundgesetzes dann, wenn es in dem konkret zu entscheidenden Fall zu demselben Ergebnis wie das Grundgesetz führt (StGH, Beschluss vom 09.09.1998 - P.St. 1299 -, NJW 1999, 49 50, im Anschluss an BVerfGE 96, 345 373ff.).

    In einem solchen Fall lässt sich nur dadurch, dass zunächst das Bundesverfassungsgericht entscheidet, sicherstellen, dass eine etwa unbeabsichtigt divergierende Auslegung des Grundgesetzes durch das Bundesverfassungsgericht einerseits und das Landesverfassungsgericht andererseits vermieden wird (StGH, Beschluss vom 09.09.1998 - P.St. 1299 -, NJW 1999, 49 50).

  • StGH Hessen, 13.09.2000 - P.St. 1531

    Aussetzung; Bundesrecht; Bundesverfassungsgericht; Verfahren;

    Inhaltsgleich ist ein Landesgrundrecht mit einem Grundrecht des Grundgesetzes dann, wenn es in dem konkret zu entscheidenden Fall zu demselben Ergebnis wie das Grundgesetz führt (StGH, Beschluss vom 09.09.1998 - P.St. 1299 -, NJW 1999, 49 50, im Anschluss an BVerfGE 96, 345 373ff.).

    In einem solchen Fall lässt sich nur dadurch, dass zunächst das Bundesverfassungsgericht entscheidet, sicherstellen, dass eine etwa unbeabsichtigt divergierende Auslegung des Grundgesetzes durch das Bundesverfassungsgericht einerseits und das Landesverfassungsgericht andererseits vermieden wird (StGH, Beschluss vom 09.09.1998 - P.St. 1299 -, NJW 1999, 49 50).

  • StGH Hessen, 02.11.1998 - P.St. 1328

    Effektiver Rechtsschutz; Prüfungsgegenstand; Rechtliches Gehör;

    Der Staatsgerichtshof ist nämlich zur verfassungsrechtlichen Überprüfung auch solcher angeblicher Grundrechtsverletzungen anhand des Maßstabs der Hessischen Verfassung insoweit berechtigt und verpflichtet, als die in Betracht kommenden Grundrechte einen bestimmten Gegenstand im gleichen Sine und mit gleichem Inhalt regeln wie Bundesgrundrechte (so nunmehr StGH, Beschluss vom 9. September 1998 - P.St. 1299 -, unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 15. Oktober 1997 - 2 BvN 1/95 -, BVerfGE 96, 345).
  • LG Saarbrücken, 12.12.1997 - 13 BS 136/97

    Berufungsbeschwer bei Klage auf Zustimmung einer Mieterhöhung

    Das erkennende Berufungsgericht sieht keine Veranlassung, entsprechend der Rechtsprechung der 1. Zivilkammer des LG Köln (WuM 1998, 716) und des LG Bremen (WuM 1997, 334) im Hinblick auf § 2 Abs. 1 Ziffer 1 und Abs. 1 Satz 1 MHG anstelle des Jahresbetrages des zusätzlich geforderten Mietzinses den 15fachen Monatsbetrag in Ansatz zu, bringen.
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