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   BayObLG, 30.07.1998 - 3St RR 54/98   

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https://dejure.org/1998,6131
BayObLG, 30.07.1998 - 3St RR 54/98 (https://dejure.org/1998,6131)
BayObLG, Entscheidung vom 30.07.1998 - 3St RR 54/98 (https://dejure.org/1998,6131)
BayObLG, Entscheidung vom 30. Juli 1998 - 3St RR 54/98 (https://dejure.org/1998,6131)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 263 Abs. 1
    Vorliegen eines sog. Unechten Erfüllungsbetrugs bei Fortwirken der schon im Rahmen des Verpflichtungsgeschäfts begangenen Täuschung in der Erfüllungsphase

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Vermögensschaden beim unechten Erfüllungsbetrug

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 663
  • NStZ 1999, 136 (Ls.)
  • StV 1999, 30
  • BayObLGSt 1998, 123
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.07.1961 - 1 StR 606/60

    Vermögensschaden beim Betrug

    Auszug aus BayObLG, 30.07.1998 - 3St RR 54/98
    Wirkt jedoch die schon im Rahmen des Verpflichtungsgeschäfts (hier: vom 26.6.1993) begangene Täuschung in der Erfüllungsphase fort (hier: nach der Vertragskündigung vom 20.10.1994 ab 1.11.1994), so bilden Verpflichtungs- und Erfüllungsgeschäft eine Einheit mit der Folge, daß über den Schaden der Wertvergleich zwischen den beiderseitigen Vertragsverpflichtungen (BGHSt 16, 220/221) und deren Erfüllbarkeit entscheidet (sogenannter unechter Erfüllungsbetrug: Lackner StGB 22. Aufl. § 263 Rn. 53).
  • BGH, 03.06.1960 - 4 StR 121/60

    Täuschung über den guten Willen zur Rückzahlung - Sicherungsübereignung zur

    Auszug aus BayObLG, 30.07.1998 - 3St RR 54/98
    Da die Verpächterin allein durch die Überlassung der Apotheke, also nur zu Beginn ihrer Rechtsbeziehungen zum Angeklagten, eine Vermögensverfügung getroffen hat und diese, wenn sie auf einer Irrtumserregung beruhen soll, durch eine vorangegangene Täuschung herbeigeführt worden sein muß, kommt hier grundsätzlich der sogenannte Eingehungsbetrug in Betracht, der nur gegeben ist, wenn bereits ein anfängliches irreführendes Verhalten des Angeklagten zu einer schädigenden Vermögensverfügung geführt hat (BGHSt 15, 24/25).
  • BGH, 16.11.1993 - 4 StR 648/93

    Girovertrag mit einem Kreditinstitut; Betrug durch unterlassene Aufklärung über

    Auszug aus BayObLG, 30.07.1998 - 3St RR 54/98
    Eine mangelnde Bonität zur Zeit des Vertragsabschlusses hätte der Angeklagte der Verpächterin jedenfalls schon damals deshalb offenbaren müssen, weil er - wie das Amtsgericht festgestellt hat - von sich aus seine angeblich gute wirtschaftliche Lage herausgehoben hatte (vgl. Tröndle StGB 48. Aufl. § 263 Rn. 14) und damit hinsichtlich der eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen ein besonderes Vertrauensverhältnis zur Verpächterin entwickelt hatte (vgl. BGHSt 39, 392/401).
  • BGH, 20.07.1966 - 2 StR 188/66

    Selbstfahrer - § 263 StGB, konkrete Vermögensgefährdung aufgrund der Täuschung

    Auszug aus BayObLG, 30.07.1998 - 3St RR 54/98
    Zurückbleiben kann der Wert des Anspruchs des Getäuschten auf die Leistung des Täuschenden nämlich schon dann, wenn der Wert deshalb minderwertig ist, weil der Leistung des Täuschenden wegen dessen Zahlungsunwilligkeit oder -unfähigkeit die erforderliche Bonität fehlt und dadurch das Vermögen des Getäuschten konkret gefährdet wird (BGHSt 21, 112/113; LK/Lackner StGB 10. Aufl. § 263 Rn. 206 und 223; Lackner Rn. 40 und 41; S/S/Cramer StGB 25. Aufl. § 263 Rn. 128 und 130).
  • BGH, 16.07.1970 - 4 StR 505/69

    Abonnement - § 263 StGB, individueller Schadenseinschlag, Vermögensgefährdung,

    Auszug aus BayObLG, 30.07.1998 - 3St RR 54/98
    In einem solchen Fall ist eine Vermögensbeschädigung gegeben, wenn der vertragliche Anspruch auf die Leistung des Täuschenden in seinem Wert hinter der Verpflichtung zur Gegenleistung des Getäuschten zurückbleibt (BGHSt 23, 300/302).
  • BGH, 12.06.1958 - 4 StR 147/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BayObLG, 30.07.1998 - 3St RR 54/98
    Hierzu reichen die Feststellungen über sehr hohe Schulden zur Zeit des Abschlusses des Pachtvertrags ebensowenig aus wie die Berechnung von Folgeschäden, deren Feststellung allenfalls einer Strafzumessung dienen kann (BGH VRS 15, 112/114; BGHR StGB § 263 Abs. 1 "Stoffgleichheit 2"; BGH NJTIJ 1989, 918).
  • BGH, 19.07.2011 - VI ZR 367/09

    Schadenersatzanspruch wegen Schutzgesetzverletzung: Darlegungs- und Beweislast

    Dies ist dann der Fall, wenn der Vergleich der Vermögenslage vor und nach dem Eingehen der schuldrechtlichen Verbindlichkeit ergibt, dass der Betroffene durch den Vertragsschluss wirtschaftlich schlechter gestellt wird, sei es, weil das Versprochene gegenüber der Leistung des Getäuschten minderwertig, sei es weil der Versprechende leistungsunfähig oder leistungsunwillig ist (vgl. BGH, Urteile vom 5. Januar 1951 - 2 StR 29/50, BGHSt 1, 13, 14 und vom 3. Juni 1960 - 4 StR 121/60, BGHSt 15, 24, 25 f.; Beschluss vom 18. Juli 1961 - 1 StR 606/60, BGHSt 16, 220, 221; Urteil vom 26. März 1953 - 4 StR 574/52, NJW 1953, 836; BayObLG, NJW 1999, 663 f.; Fischer, StGB, 58. Aufl. § 263 Rn. 119; LK-Tiedemann, StGB, 11. Aufl., § 263 Rn. 197; Cramer/Perron in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 263 Rn. 121, 128 ff.).
  • LG Düsseldorf, 23.11.2020 - 17 KLs 14/19
    Denn folgt auf einen Eingehungsbetrug ein Erfüllungsbetrug durch wechselseitige Erbringung der bereits nach dem Vertrag ungleichwertigen Leistungen (sog. unechter Erfüllungsbetrug), werden Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft als Einheit behandelt (vgl. BGH, Beschluss vom 28. April 2016 - 4 StR 317/15, in: juris; OLG Koblenz, Urteil vom 5. März 2020 - 1 U 258/19, BeckRS 2020, 5652; BayObLG, Urteil vom 30. Juli 1998 - 3 St RR 54/98, in: juris; Heger/Petzsche in Leitner/Rosenau, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 1. Auflage 2017, § 263 StGB Rn. 105).

    Der Schaden wird dann anhand des Saldos dieser Leistungen berechnet (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 5. März 2020 - 1 U 258/19, BeckRS 2020, 5652; BayObLG, Urteil vom 30. Juli 1998 - 3 St RR 54/98, in: juris; Heger/Petzsche in Leitner/Rosenau, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 1. Auflage 2017, § 263 StGB Rn. 105).

  • OLG Hamm, 07.02.2011 - 5 Ws 459/10

    Deliktscharakter des Betrugs; Voraussetzungen für die Annahme eines

    Von einem "unechten Erfüllungsbetrug" wird ausgegangen, wenn die schon im Rahmen des Verpflichtungsgeschäfts begangene Täuschung in der Erfüllungsphase fortwirkt (z.B. SK-Hoyer, StGB, § 263, Rn.243), so dass Verpflichtungs- und Erfüllungsgeschäft eine Einheit bilden mit der Folge, dass über den Schaden der Wertvergleich zwischen den beiderseitigen Vertragsverpflichtungen (BGHSt 16, 220/221) und deren Erfüllbarkeit entscheidet (BayObLG StV 1999, 30f).
  • OLG Koblenz, 31.07.2007 - 2 Ss 162/07
    bb) Wird eine Täuschung - wie hier über die Feuchtigkeitsschäden - schon im Rahmen, des Verpflichtungsgeschäfts begangen und wirkt sie in der Erfüllungsphase fort (sog. unechter Erfüllungsbetrug), so bilden Verpflichtungs- und Erfüllungsgeschäft eine Einheit mit der Folge, dass über den Schaden der Wertvergleich zwischen den jeweiligen Leistungen entscheidet (vgl. BGHSt 16, 220, 221; BayObLG NJW 1987, 2452; 99, 663; Tröndle/Fischer a.a.O.; Lackner/Kühl, StGB, 26. Aufl. § 263 Rdnr. 53; SK-Hoyer, StGB , 60, Lfg. 7. Aufl. [Februar 2004] § 263 Rdnr. 243).

    darüber hinaus Prozesskosten oder sonstige Kosten im Rahmen der Rechtsverfolgung entstanden sind, unterfallen diese mittelbaren Schäden nicht § 263 StGB (vgl. BayObLG NJW 1999, 663, 664).

  • OLG Düsseldorf, 08.02.2024 - 22 U 212/23

    Vertragsschluss ist keine Bonitätsbestätigung!

    Eine solche Garantenpflicht setzt in allgemeinen Vertragsverhältnissen besondere Umstände, etwa ein besonderes Vertrauensverhältnis aufgrund langjähriger Geschäftsbeziehung, voraus (BGH, Urt. v. 10.04.1984 - 4 StR 180/84, StV 1984, 511; BayObLG, Urt. v. 30.07.1998 - 3 St RR 54-98, NJW 1999, 663; Saliger in: Esser/Rübenstahl/Saliger/Tsambikakis, Wirtschaftsstrafrecht, § 263 StGB, Rn. 75 ff.) Solche besonderen Umstände sind hier nicht ersichtlich.
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