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   BGH, 24.09.1998 - 4 StR 272/98   

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https://dejure.org/1998,125
BGH, 24.09.1998 - 4 StR 272/98 (https://dejure.org/1998,125)
BGH, Entscheidung vom 24.09.1998 - 4 StR 272/98 (https://dejure.org/1998,125)
BGH, Entscheidung vom 24. September 1998 - 4 StR 272/98 (https://dejure.org/1998,125)
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Rucksack

§§ 212, 22, 223, 52 StGB, Tateinheit zwischen versuchtem Tötungsdelikt und vollendeter Körperverletzung;

§ 260 StPO, grundsätzlich muß Teillfreispruch erfolgen, wenn nicht wegen aller als Tatmehrheit (§ 53 StGB) angeklagter Delikte verurteilt wird;

§ 13 StGB, zur Ingerenz bei einer Gefahrverursachung durch den Mittäter

Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 211 StGB; § 223 StGB; § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB; § 22 StGB; § 23 StGB; § 13 StGB; § 260 StPO
    Versuchter Totschlag (Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung; Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung); Entbehrlichkeit eines Teilfreispruchs; versuchter Raub (Zueignungsabsicht); Mittäterschaft (Exzeß; Ingerenz, Unterlassen)

  • lexetius.com

    StGB 1975 §§ 211, 212, 23, 223, 223a; StPO 1915 § 260

  • Wolters Kluwer

    Tateinheit zwischen versuchter Tötung und vorsätzlicher Körperverletzung

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Tateinheit zwischen Tötungsversuch und Körperverletzung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 44, 196
  • NJW 1999, 69
  • NStZ 1999, 30
  • StV 1999, 149
  • StV 1999, 422
  • JR 1999, 201
 
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Wird zitiert von ... (100)

  • BGH, 17.07.2009 - 5 StR 394/08

    Strafrechtliche Garantenpflicht eines "Compliance Officers"

    Ein (pflichtwidriges) Vorverhalten begründet aber nur dann eine Garantenstellung, wenn es die naheliegende Gefahr des Eintritts des konkret untersuchten, tatbestandsmäßigen Erfolgs verursacht (BGHR StGB § 13 Abs. 1 Garantenstellung 14; BGH NJW 1999, 69, 71, insoweit in BGHSt 44, 196 nicht abgedruckt; BGH NStZ 2000, 583).
  • BGH, 16.03.2006 - 4 StR 536/05

    Verabreichung einer tödlichen Dosis Kochsalz an ein Kleinkind - Verurteilung

    c) Soweit nach den Feststellungen das Verhalten der Angeklagten auch den Tatbestand der Nötigung (§ 240 Abs. 1 StGB) erfüllen kann, kommt dem jedenfalls unter den hier gegebenen Umständen gegenüber der Körperverletzungshandlung kein eigenständiger Unrechtsgehalt zu, der zur Klarstellung (vgl. BGHSt 39, 100; 44, 196) die Aufnahme in den Schuldspruch gebieten könnte.
  • BGH, 11.12.2003 - 3 StR 120/03

    Privilegierung (privilegierende Spezialität; Verabreichen von Betäubungsmitteln;

    Zwar könnte es auf ein derartiges Konkurrenzverhältnis der beiden Vorschriften hindeuten, daß § 30 Abs. 1 Nr. 3 BtMG die Todesfolge, die als notwendiges Durchgangsstadium zum Todeseintritt objektiv stets auch eine Körperverletzung beinhaltet (vgl. BGHSt 44, 196, 199; BGH NStZ 1995, 79, 80; 1997, 233, 234), nur bei leichtfertiger Herbeiführung des Todes zur Verwirklichung des Qualifikationstatbestandes genügen läßt und hierfür lediglich Freiheitsstrafe von nicht unter zwei Jahren androht, während § 227 Abs. 1 StGB Freiheitsstrafe von nicht unter drei Jahren vorsieht, obwohl hier für die Verursachung des Todes jede Form der Fahrlässigkeit zur Tatbestandserfüllung ausreicht (§ 18 StGB).
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