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   BVerfG, 25.08.1998 - 1 BvR 1435/98   

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BVerfG, 25.08.1998 - 1 BvR 1435/98 (https://dejure.org/1998,861)
BVerfG, Entscheidung vom 25.08.1998 - 1 BvR 1435/98 (https://dejure.org/1998,861)
BVerfG, Entscheidung vom 25. August 1998 - 1 BvR 1435/98 (https://dejure.org/1998,861)
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Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Gegendarstellungsanpruch, Abgrenzung Tatsachenbehauptung - Werturteil

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch falsche Qualifizierung einer Erstmitteilung als Meinungsäußerung im Zusammenhang mit einem presserechtlichen Gegendarstellungsbegehren - Rechtsschutzbedürfnis in bezug auf die für Gegendarstellungsverlangen geltende ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit einem Gegendarstellungsbegehren gegenüber "Focus"

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit einem Gegendarstellungsbegehren gegenüber "Focus"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 483
  • afp 1998, 500
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerfG, 25.08.1998 - 1 BvR 1435/98
    Insoweit gelten dieselben Anforderungen, die für die Deutung der Äußerung im Zusammenhang mit der Meinungsfreiheit entwickelt worden sind (vgl. zusammenfassend BVerfGE 93, 266 ).

    Dabei sind auch die Begleitumstände der Äußerung zu berücksichtigen, jedoch nur, soweit diese auch für die Rezipienten erkennbar waren und deswegen ihr Verständnis der Äußerung bestimmen konnten (vgl. BVerfGE 93, 266 ).

  • BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93

    Caroline von Monaco I

    Auszug aus BVerfG, 25.08.1998 - 1 BvR 1435/98
    Dieser Schutz kommt zugleich der in Art. 5 Abs. 1 GG garantierten freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung zugute, weil dem Leser neben der Information durch die Medien auch die Sicht des Betroffenen vermittelt wird (vgl. BVerfG, Beschluß vom 14. Januar 1998, AfP 1998, S. 184 ).

    Da der Gesetzgeber die Gegendarstellung verfassungsrechtlich bedenkenfrei auf Tatsachenbehauptungen eingeschränkt hat (vgl. BVerfG, Beschluß vom 14. Januar 1998, AfP 1998, S. 184 ), schneidet jedoch die unzutreffende Einstufung der Erstmitteilung als Meinungsäußerung den Grundrechtsschutz des Persönlichkeitsrechts von vornherein ab.

  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus BVerfG, 25.08.1998 - 1 BvR 1435/98
    Für letztere ist das Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens charakteristisch (vgl. BVerfGE 61, 1 ), das Tatsachenbehauptungen fehlt.
  • BVerfG, 14.03.1972 - 2 BvR 41/71

    Strafgefangene

    Auszug aus BVerfG, 25.08.1998 - 1 BvR 1435/98
    Tatsachenbehauptungen sind durch die objektive Beziehung zwischen der Äußerung und der Realität gekennzeichnet, während Werturteile durch die subjektive Beziehung des Einzelnen zum Inhalt seiner Aussage geprägt werden (vgl. BVerfGE 33, 1 ; 90, 241 ).
  • BGH, 10.12.1991 - VI ZR 53/91

    Beeinträchtigung durch Fernsehberichterstattung

    Auszug aus BVerfG, 25.08.1998 - 1 BvR 1435/98
    Darauf wird auch in Judikatur und Literatur allgemein abgestellt (vgl. BGH, NJW 1992, S. 1312 ; BGH, NJW 1988, S. 1589; OLG München, AfP 1987, S. 604 ; Seitz/Schmidt/Schoener, Der Gegendarstellungsanspruch in Presse, Film, Funk und Fernsehen, 2. Aufl. 1990, Rn. 306 f.; Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 4. Aufl. 1994, Rn. 4.4.; Sedelmeier, in: Löffler, Presserecht, 4. Aufl. 1997, § 11 LPG Rn. 97).
  • BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94

    Auschwitzlüge

    Auszug aus BVerfG, 25.08.1998 - 1 BvR 1435/98
    Tatsachenbehauptungen sind durch die objektive Beziehung zwischen der Äußerung und der Realität gekennzeichnet, während Werturteile durch die subjektive Beziehung des Einzelnen zum Inhalt seiner Aussage geprägt werden (vgl. BVerfGE 33, 1 ; 90, 241 ).
  • BGH, 22.10.1987 - I ZR 247/85

    Mit Verlogenheit zum Geld

    Auszug aus BVerfG, 25.08.1998 - 1 BvR 1435/98
    Darauf wird auch in Judikatur und Literatur allgemein abgestellt (vgl. BGH, NJW 1992, S. 1312 ; BGH, NJW 1988, S. 1589; OLG München, AfP 1987, S. 604 ; Seitz/Schmidt/Schoener, Der Gegendarstellungsanspruch in Presse, Film, Funk und Fernsehen, 2. Aufl. 1990, Rn. 306 f.; Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 4. Aufl. 1994, Rn. 4.4.; Sedelmeier, in: Löffler, Presserecht, 4. Aufl. 1997, § 11 LPG Rn. 97).
  • OLG München, 13.02.1987 - 21 U 5627/86

    Anspruch auf Veröffentlichung einer Gegendarstellung; Leistung unter dem Druck

    Auszug aus BVerfG, 25.08.1998 - 1 BvR 1435/98
    Darauf wird auch in Judikatur und Literatur allgemein abgestellt (vgl. BGH, NJW 1992, S. 1312 ; BGH, NJW 1988, S. 1589; OLG München, AfP 1987, S. 604 ; Seitz/Schmidt/Schoener, Der Gegendarstellungsanspruch in Presse, Film, Funk und Fernsehen, 2. Aufl. 1990, Rn. 306 f.; Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 4. Aufl. 1994, Rn. 4.4.; Sedelmeier, in: Löffler, Presserecht, 4. Aufl. 1997, § 11 LPG Rn. 97).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 25.08.1998 - 1 BvR 1435/98
    Sie müssen dabei aber die von ihrer Entscheidung berührten Grundrechte interpretationsleitend beachten, damit deren wertsetzender Gehalt auch auf der Rechtsanwendungsebene gewahrt wird (vgl. BVerfGE 7, 198 ; stRspr).
  • BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 20/81

    Gegendarstellung

    Auszug aus BVerfG, 25.08.1998 - 1 BvR 1435/98
    Dazu gehört, daß der von einer Darstellung in den Medien Betroffene die rechtlich gesicherte Möglichkeit hat, ihr mit seiner eigenen Darstellung entgegenzutreten (vgl. BVerfGE 63, 131 ).
  • OLG München, 25.07.1997 - 21 U 4051/97

    Anspruch auf Veröffentlichung von Gegendarstellung wegen eines Artikels;

  • BVerfG, 04.11.1986 - 1 BvF 1/84

    4. Rundfunkentscheidung

  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 1113/85

    Sachverständiger

  • BVerfG, 24.05.2006 - 1 BvR 49/00

    Babycaust - Unterlassung bei mehrdeutigen Äußerungen

    Durch eine unzutreffende Deutung von Äußerungen darf weder die Meinungsfreiheit noch der grundrechtliche Schutz des Persönlichkeitsrechts verkürzt werden (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. August 1998 - 1 BvR 1435/98 -, NJW 1999, S. 483 ).
  • VerfGH Berlin, 07.12.2004 - VerfGH 163/04

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht - Medienberichterstattung

    Allerdings darf ein Beschwerdeführer bei der Rüge von Grundrechtsverletzungen, die sich auf die Hauptsache beziehen, (u. a.) dann nicht auf das Hauptsacheverfahren verwiesen werden, wenn es einer weiteren Klärung des Sachverhalts nicht bedarf, wenn die im vorläufigen und im Hauptsacheverfahren zu entscheidenden Rechtsfragen identisch sind und wenn deshalb nicht damit gerechnet werden kann, dass ein Hauptsacheverfahren die Anrufung des Verfassungsgerichtshofs entbehrlich machen könnte (vgl. BVerfGE 42, 163 ; 75, 318 ; BVerfG, NJW 1999, 483 ; BVerfG, NJW 2004, 1235).

    Aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht folgt zugleich die Pflicht des Staates, den Einzelnen wirksam gegen Einwirkungen der Medien auf seine Individualsphäre zu schützen (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 97, 117 ; BVerfG, AfP 1993, 474 ; BVerfG, NJW 1999, 483 ).

    Dazu gehört, dass der von einer Darstellung in den Medien Betroffene die rechtlich gesicherte Möglichkeit hat, ihr mit seiner eigenen Darstellung entgegenzutreten; im anderen Fall wäre er zum bloßen Objekt öffentlicher Erörterung herabgewürdigt (vgl. BVerfGE 63, 131 ; 73, 118 ; 97, 117 ; BVerfG, NJW 1999, 483 ).

    Dieser Schutz kommt zugleich der in Art. 5 Abs. 1 GG garantierten freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung zugute, weil dem Leser neben der Information durch die Medien auch die Sicht des Betroffenen vermittelt wird (vgl. BVerfGE 97, 117 ; BVerfG, NJW 1999, 483 ).

    Sie müssen dabei aber die von ihrer Entscheidung berührten Grundrechte interpretations-leitend beachten, damit deren wertsetzender Gehalt auch auf der Rechtsanwendungsebene gewahrt wird; für das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 7 VvB gilt insofern nichts anderes als für die Meinungsfreiheit aus Art. 14 Abs. 1 VvB (vgl. zum Bundesrecht BVerfG, NJW 1999, 483 ; siehe auch BVerfG, NJW 2004, 1235).

    Eine derartige Verkennung liegt ungeachtet des Umstands, dass die Möglichkeit der Gegendarstellung von Verfassungs wegen gegeben sein muss, nicht schon bei jeder fehlerhaften Auslegung und Anwendung des § 9 des Staatsvertrages vor (ebenso zum Bayerischen Pressegesetz BVerfG, NJW 1999, 483 ).

    Die unrichtige Einordnung der Erstmitteilung verstößt deswegen jedenfalls dann gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht, wenn seine Beeinträchtigung schwer wiegt; dies ist namentlich bei Vorwürfen persönlichen Fehlverhaltens der Fall (vgl. BVerfG, NJW 1999, 483 ).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die in Rede stehende Äußerung das berufliche Wirken der Beschwerdeführerin und damit - ohne hiermit die Relevanz der beruflichen Tätigkeit für das Selbstwertgefühl eines Menschen und seiner sozialen Anerkennung zu unterschätzen - jedenfalls nicht den Kern ihrer Persönlichkeitssphäre betrifft und von einer anderen Wertigkeit ist, als es beispielsweise ein auf die persönliche Integrität abzielender Vorwurf wäre (vgl. hierzu BVerfG, NJW 1999, 483 ; vgl. auch BVerfGE 54, 208 ).

  • LG Düsseldorf, 31.05.2017 - 12 O 68/17

    Erfolg für die Volkswagen AG: Deutsche Umwelthilfe eV darf ihre Pressemitteilung

    Dabei wird unter einer Tatsache ein Umstand verstanden, der dem Wahrheitsbeweis zugänglich ist (BVerfGE 90, 241, 247 = NJW 1994, 1779; BVerfG NJW 1999, 483, 484; BGHZ 132, 13 = NJW 1996, 1131; BGH NJW 1994, 2614, 2615; NJW 1993, 930, 931; NJW 1993, 525, 526; NJW-RR 1999, 1251; NJW 2005, 279, 280; NJW 2006, 830, 836 - Kirch; GRUR 2010, 72, 73, zitiert nach beck-online).
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