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BVerfG, 25.08.1998 - 1 BvR 1435/98 |
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Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Gegendarstellungsanpruch, Abgrenzung Tatsachenbehauptung - Werturteil
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch falsche Qualifizierung einer Erstmitteilung als Meinungsäußerung im Zusammenhang mit einem presserechtlichen Gegendarstellungsbegehren - Rechtsschutzbedürfnis in bezug auf die für Gegendarstellungsverlangen geltende ...
- debier datenbank
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ablehnung eines presserechtlichen Gegendarstellungsanspruchs
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit einem Gegendarstellungsbegehren gegenüber "Focus"
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit einem Gegendarstellungsbegehren gegenüber "Focus"
Verfahrensgang
- LG München I, 04.05.1998 - 9 O 5606/98
- OLG München, 01.07.1998 - 21 U 3506/98
- BVerfG, 25.08.1998 - 1 BvR 1435/98
- OLG München, 07.10.1998 - 21 U 3506/98
- OLG München, 20.01.1999 - 21 W 3389/98
Papierfundstellen
- NJW 1999, 483
- afp 1998, 500
Wird zitiert von ... (28) Neu Zitiert selbst (13)
- BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91
"Soldaten sind Mörder"
Auszug aus BVerfG, 25.08.1998 - 1 BvR 1435/98
Insoweit gelten dieselben Anforderungen, die für die Deutung der Äußerung im Zusammenhang mit der Meinungsfreiheit entwickelt worden sind (vgl. zusammenfassend BVerfGE 93, 266 ).Dabei sind auch die Begleitumstände der Äußerung zu berücksichtigen, jedoch nur, soweit diese auch für die Rezipienten erkennbar waren und deswegen ihr Verständnis der Äußerung bestimmen konnten (vgl. BVerfGE 93, 266 ).
- BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93
Caroline von Monaco I
Auszug aus BVerfG, 25.08.1998 - 1 BvR 1435/98
Dieser Schutz kommt zugleich der in Art. 5 Abs. 1 GG garantierten freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung zugute, weil dem Leser neben der Information durch die Medien auch die Sicht des Betroffenen vermittelt wird (vgl. BVerfG, Beschluß vom 14. Januar 1998, AfP 1998, S. 184 ).Da der Gesetzgeber die Gegendarstellung verfassungsrechtlich bedenkenfrei auf Tatsachenbehauptungen eingeschränkt hat (vgl. BVerfG, Beschluß vom 14. Januar 1998, AfP 1998, S. 184 ), schneidet jedoch die unzutreffende Einstufung der Erstmitteilung als Meinungsäußerung den Grundrechtsschutz des Persönlichkeitsrechts von vornherein ab.
- BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79
Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'
Auszug aus BVerfG, 25.08.1998 - 1 BvR 1435/98
Für letztere ist das Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens charakteristisch (vgl. BVerfGE 61, 1 ), das Tatsachenbehauptungen fehlt.
- BVerfG, 14.03.1972 - 2 BvR 41/71
Strafgefangene
Auszug aus BVerfG, 25.08.1998 - 1 BvR 1435/98
Tatsachenbehauptungen sind durch die objektive Beziehung zwischen der Äußerung und der Realität gekennzeichnet, während Werturteile durch die subjektive Beziehung des Einzelnen zum Inhalt seiner Aussage geprägt werden (vgl. BVerfGE 33, 1 ; 90, 241 ). - BGH, 10.12.1991 - VI ZR 53/91
Beeinträchtigung durch Fernsehberichterstattung
Auszug aus BVerfG, 25.08.1998 - 1 BvR 1435/98
Darauf wird auch in Judikatur und Literatur allgemein abgestellt (vgl. BGH, NJW 1992, S. 1312 ;… BGH, NJW 1988, S. 1589;… OLG München, AfP 1987, S. 604 ;… Seitz/Schmidt/Schoener, Der Gegendarstellungsanspruch in Presse, Film, Funk und Fernsehen, 2. Aufl. 1990, Rn. 306 f.;… Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 4. Aufl. 1994, Rn. 4.4.;… Sedelmeier, in: Löffler, Presserecht, 4. Aufl. 1997, § 11 LPG Rn. 97). - BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94
Auschwitzlüge
Auszug aus BVerfG, 25.08.1998 - 1 BvR 1435/98
Tatsachenbehauptungen sind durch die objektive Beziehung zwischen der Äußerung und der Realität gekennzeichnet, während Werturteile durch die subjektive Beziehung des Einzelnen zum Inhalt seiner Aussage geprägt werden (vgl. BVerfGE 33, 1 ; 90, 241 ). - BGH, 22.10.1987 - I ZR 247/85
Mit Verlogenheit zum Geld
Auszug aus BVerfG, 25.08.1998 - 1 BvR 1435/98
Darauf wird auch in Judikatur und Literatur allgemein abgestellt (…vgl. BGH, NJW 1992, S. 1312 ; BGH, NJW 1988, S. 1589;… OLG München, AfP 1987, S. 604 ;… Seitz/Schmidt/Schoener, Der Gegendarstellungsanspruch in Presse, Film, Funk und Fernsehen, 2. Aufl. 1990, Rn. 306 f.;… Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 4. Aufl. 1994, Rn. 4.4.;… Sedelmeier, in: Löffler, Presserecht, 4. Aufl. 1997, § 11 LPG Rn. 97). - OLG München, 13.02.1987 - 21 U 5627/86
Anspruch auf Veröffentlichung einer Gegendarstellung; Leistung unter dem Druck …
Auszug aus BVerfG, 25.08.1998 - 1 BvR 1435/98
Darauf wird auch in Judikatur und Literatur allgemein abgestellt (…vgl. BGH, NJW 1992, S. 1312 ;… BGH, NJW 1988, S. 1589; OLG München, AfP 1987, S. 604 ;… Seitz/Schmidt/Schoener, Der Gegendarstellungsanspruch in Presse, Film, Funk und Fernsehen, 2. Aufl. 1990, Rn. 306 f.;… Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 4. Aufl. 1994, Rn. 4.4.;… Sedelmeier, in: Löffler, Presserecht, 4. Aufl. 1997, § 11 LPG Rn. 97). - BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51
Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte
Auszug aus BVerfG, 25.08.1998 - 1 BvR 1435/98
Sie müssen dabei aber die von ihrer Entscheidung berührten Grundrechte interpretationsleitend beachten, damit deren wertsetzender Gehalt auch auf der Rechtsanwendungsebene gewahrt wird (vgl. BVerfGE 7, 198 ; stRspr). - BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 20/81
Gegendarstellung
Auszug aus BVerfG, 25.08.1998 - 1 BvR 1435/98
Dazu gehört, daß der von einer Darstellung in den Medien Betroffene die rechtlich gesicherte Möglichkeit hat, ihr mit seiner eigenen Darstellung entgegenzutreten (vgl. BVerfGE 63, 131 ). - OLG München, 25.07.1997 - 21 U 4051/97
Anspruch auf Veröffentlichung von Gegendarstellung wegen eines Artikels; …
- BVerfG, 04.11.1986 - 1 BvF 1/84
4. Rundfunkentscheidung
- BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 1113/85
Sachverständiger
- BVerfG, 24.05.2006 - 1 BvR 49/00
Babycaust - Unterlassung bei mehrdeutigen Äußerungen
Durch eine unzutreffende Deutung von Äußerungen darf weder die Meinungsfreiheit noch der grundrechtliche Schutz des Persönlichkeitsrechts verkürzt werden (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. August 1998 - 1 BvR 1435/98 -, NJW 1999, S. 483 ). - VerfGH Berlin, 07.12.2004 - VerfGH 163/04
Allgemeines Persönlichkeitsrecht - Medienberichterstattung
Allerdings darf ein Beschwerdeführer bei der Rüge von Grundrechtsverletzungen, die sich auf die Hauptsache beziehen, (u. a.) dann nicht auf das Hauptsacheverfahren verwiesen werden, wenn es einer weiteren Klärung des Sachverhalts nicht bedarf, wenn die im vorläufigen und im Hauptsacheverfahren zu entscheidenden Rechtsfragen identisch sind und wenn deshalb nicht damit gerechnet werden kann, dass ein Hauptsacheverfahren die Anrufung des Verfassungsgerichtshofs entbehrlich machen könnte (vgl. BVerfGE 42, 163 ; 75, 318 ; BVerfG, NJW 1999, 483 ; BVerfG, NJW 2004, 1235).Aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht folgt zugleich die Pflicht des Staates, den Einzelnen wirksam gegen Einwirkungen der Medien auf seine Individualsphäre zu schützen (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 97, 117 ; BVerfG, AfP 1993, 474 ; BVerfG, NJW 1999, 483 ).
Dazu gehört, dass der von einer Darstellung in den Medien Betroffene die rechtlich gesicherte Möglichkeit hat, ihr mit seiner eigenen Darstellung entgegenzutreten; im anderen Fall wäre er zum bloßen Objekt öffentlicher Erörterung herabgewürdigt (vgl. BVerfGE 63, 131 ; 73, 118 ; 97, 117 ; BVerfG, NJW 1999, 483 ).
Dieser Schutz kommt zugleich der in Art. 5 Abs. 1 GG garantierten freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung zugute, weil dem Leser neben der Information durch die Medien auch die Sicht des Betroffenen vermittelt wird (vgl. BVerfGE 97, 117 ; BVerfG, NJW 1999, 483 ).
Sie müssen dabei aber die von ihrer Entscheidung berührten Grundrechte interpretations-leitend beachten, damit deren wertsetzender Gehalt auch auf der Rechtsanwendungsebene gewahrt wird; für das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 7 VvB gilt insofern nichts anderes als für die Meinungsfreiheit aus Art. 14 Abs. 1 VvB (vgl. zum Bundesrecht BVerfG, NJW 1999, 483 ; siehe auch BVerfG, NJW 2004, 1235).
Eine derartige Verkennung liegt ungeachtet des Umstands, dass die Möglichkeit der Gegendarstellung von Verfassungs wegen gegeben sein muss, nicht schon bei jeder fehlerhaften Auslegung und Anwendung des § 9 des Staatsvertrages vor (ebenso zum Bayerischen Pressegesetz BVerfG, NJW 1999, 483 ).
Die unrichtige Einordnung der Erstmitteilung verstößt deswegen jedenfalls dann gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht, wenn seine Beeinträchtigung schwer wiegt; dies ist namentlich bei Vorwürfen persönlichen Fehlverhaltens der Fall (vgl. BVerfG, NJW 1999, 483 ).
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die in Rede stehende Äußerung das berufliche Wirken der Beschwerdeführerin und damit - ohne hiermit die Relevanz der beruflichen Tätigkeit für das Selbstwertgefühl eines Menschen und seiner sozialen Anerkennung zu unterschätzen - jedenfalls nicht den Kern ihrer Persönlichkeitssphäre betrifft und von einer anderen Wertigkeit ist, als es beispielsweise ein auf die persönliche Integrität abzielender Vorwurf wäre (vgl. hierzu BVerfG, NJW 1999, 483 ; vgl. auch BVerfGE 54, 208 ).
- LG Düsseldorf, 31.05.2017 - 12 O 68/17
Erfolg für die Volkswagen AG: Deutsche Umwelthilfe eV darf ihre Pressemitteilung …
Dabei wird unter einer Tatsache ein Umstand verstanden, der dem Wahrheitsbeweis zugänglich ist (BVerfGE 90, 241, 247 = NJW 1994, 1779; BVerfG NJW 1999, 483, 484; BGHZ 132, 13 = NJW 1996, 1131; BGH NJW 1994, 2614, 2615; NJW 1993, 930, 931; NJW 1993, 525, 526; NJW-RR 1999, 1251; NJW 2005, 279, 280; NJW 2006, 830, 836 - Kirch; GRUR 2010, 72, 73, zitiert nach beck-online).
- LAG Hessen, 19.03.2018 - 16 TaBV 185/17
§ 23 Absatz 1 BetrVG, Art. 5 Absatz 1 GG
Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Beweis im konkreten Fall tatsächlich geführt werden kann, sondern nur, ob sich eine solche Beweisführung überhaupt denken lässt (BVerfG NJW 1999, 483,484 [BVerfG 25.08.1998 - 1 BvR 1435/98] ). - LG Essen, 30.01.2014 - 4 O 193/13
Üble Nachrede rechtfertigt eine 1,8-fache Geschäftsgebühr
Eine Tatsachenbehauptung muss grundsätzlich dem Beweis zugänglich sein (St Rspr, BVerfGE 90, 241, 247 = NJW 1994, 1779; BVerfG NJW 1999, 483, 484; BGHZ 132, 13 = NJW 1996, 1131; BGH NJW 1994, 2614, 2615; NJW 1993, 930, 931; NJW 1993, 525, 526; NJW-RR 1999, 1251; NJW 2005, 279, 280; NJW 2006, 830, 836 - Kirch; GRUR 2010, 72, 73), also ein Urteil darüber erlauben, ob sie wahr oder unwahr ist (BGH NJW 1982, 2246; NJW 2005, 279, 280).Demgegenüber charakterisieren sich Werturteile beziehungsweise Meinungsäußerungen durch die subjektive Beziehung des sich Äußernden zum Inhalt der Aussage (BVerfGE 94, 1, 8 = NJW 1996, 1529; BGH NJW 2006, 830, 836 - Kirch; OLG Nürnberg VersR 2003, 381), das Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens ist hierbei kennzeichnend (BVerfG NJW 1999, 483, 484; BVerfGE 90, 241, 247 = NJW 1994, 1779).
- BVerfG, 17.09.2003 - 1 BvR 825/99
Zur Verfassungsmäßigkeit eines presserechtlichen Gegendarstellungsbegehrens nach …
Das erscheint vorliegend jedoch nicht zumutbar, weil nicht zu erwarten ist, dass sich in einem durchzuführenden Hauptsacheverfahren abweichende Erkenntnisse ergeben könnten (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 1999, S. 483 ). - LG Essen, 11.04.2013 - 4 O 246/12
Der Vergleich mit Mao und Stalin ist eine Persönlichkeitsverletzung
Eine Tatsachenbehauptung muss grundsätzlich dem Beweis zugänglich sein (St Rspr, BVerfGE 90, 241, 247 = NJW 1994, 1779; BVerfG NJW 1999, 483, 484; BGHZ 132, 13 = NJW 1996, 1131; BGH NJW 1994, 2614, 2615; NJW 1993, 930, 931; NJW 1993, 525, 526; NJW-RR 1999, 1251; NJW 2005, 279, 280; NJW 2006, 830, 836 - Kirch; GRUR 2010, 72, 73), also ein Urteil darüber erlauben, ob sie wahr oder unwahr ist (BGH NJW 1982, 2246; NJW 2005, 279, 280).Demgegenüber charakterisieren sich Werturteile beziehungsweise Meinungsäußerungen durch die subjektive Beziehung des sich Äußernden zum Inhalt der Aussage (BVerfGE 94, 1, 8 = NJW 1996, 1529; BGH NJW 2006, 830, 836 - Kirch; OLG Nürnberg VersR 2003, 381), das Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens ist hierbei kennzeichnend (BVerfG NJW 1999, 483, 484; BVerfGE 90, 241, 247 = NJW 1994, 1779).
- LG München I, 06.04.2011 - 9 O 3039/11
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Veröffentlichung einer Namensliste der reichsten …
Insbesondere sind Tatsachenbehauptungen durch die objektive Beziehung zwischen der Äußerung und der Realität gekennzeichnet, während Werturteile durch die subjektive Beziehung des Einzelnen zum Inhalt seiner Aussage geprägt werden (BVerfG, Urt. v. 25.08.1998, 1 BvR 1435/98 "Focus", Abs. 32). - LG Oldenburg, 03.03.2010 - 5 O 3151/09
Es ist zulässig ein Gerichtsurteil mit dem Fazit "Kurz: Auch im Coaching-Geschäft …
Der Stand der Rechtsprechung hierzu lässt sich wie folgt zusammenfassen: Tatsachenbehauptungen sind nach feststehender Rechtsprechung durch die objektive Beziehung zwischen der Äußerung und der Realität gekennzeichnet, während Werturteile und Meinungsäußerungen durch die subjektive Beziehung des Einzelnen zum Inhalt seiner Aussage geprägt werden (BVerfG, NJW 1999, 483).Dabei sind auch die Begleitumstände der Äußerung zu berücksichtigen, jedoch nur, soweit diese auch für die Rezipienten der Äußerung erkennbar waren und deswegen ihr Verständnis der Äußerung bestimmen konnten (BVerfG, NJW 1999, 483; BGH, NJW 1992, 1312; BGH, NJW 1988, 1589; OLG München, AfP 1987, 604; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2000, 323;… Löffler, PresseR, 4. Aufl. [1997], § 11 LPG Rdnr. 97).
- OLG Karlsruhe, 13.02.2009 - 14 U 156/08
Presserechtliche Gegendarstellung: Umfang und Inhalt der Gegendarstellung; …
Unter Beachtung dieser Grundsätze ist das Landgericht zu Recht zum Ergebnis gelangt, daß es sich bei der beanstandeten Äußerung (1) "Mit seiner Insolvenz stürzte er auch seine besten Freunde in eine tiefe Krise" um eine Tatsachenbehauptung und nicht um eine Meinungsäußerung, für die das Element der Stellungnahme, der Wertung und des Dafürhaltens charakteristisch ist, handelt (zur Abgrenzung etwa BVerfG NJW 99, 483, 484;… Seitz/Schmidt/Schoener aaO Rn 304ff;… Sedelmeier aaO LPG § 11 Rn 90ff). - LAG Hessen, 02.09.2013 - 16 TaBV 44/13
Unterlassung von Äußerungen am schwarzen Brett im Betrieb; Unterlassung von …
- OLG Frankfurt, 30.05.2005 - 16 U 201/04
Wiedergabe einer Presseerklärung mit dem Zusatz: "Kommentar: Lügen haben kurze …
- KG, 09.11.2004 - 9 U 215/04
Voraussetzungen eines Gegendarstellungsanspruchs
- LAG Hessen, 02.09.2013 - 16 TaBV 36/13
Unterlassung von Äußerungen am schwarzen Brett im Betrieb; Unterlassung von …
- LAG Hessen, 02.09.2013 - 16 TaBV 48/13
Unterlassung von Äußerungen am schwarzen Brett im Betrieb; Unterlassung von …
- LAG Hessen, 02.09.2013 - 16 TaBV 50/13
Unterlassung von Äußerungen am schwarzen Brett im Betrieb; Unterlassung von …
- LG Köln, 07.07.2010 - 28 O 211/10
Berechtigung eines Rechtsanwalts zur Veröffentlichung bestimmter Äußerungen bzgl. …
- VerfGH Berlin, 17.04.2007 - VerfGH 157/06
Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs iSv Art 15 Abs 1 Verf BE durch von der …
- LAG Hessen, 02.09.2013 - 16 TaBV 46/13
Unterlassung von Äußerungen am schwarzen Brett im Betrieb; Unterlassung von …
- LAG Hessen, 02.09.2013 - 16 TaBV 47/13
Unterlassung von Äußerungen am schwarzen Brett im Betrieb; Unterlassung von …
- LAG Hessen, 02.09.2013 - 16 TaBV 49/13
Unterlassung von Äußerungen am schwarzen Brett im Betrieb; Unterlassung von …
- LAG Hessen, 26.03.2014 - 12 Sa 1728/12
Widerruf und Unterlassung wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts
- LG Köln, 22.08.2007 - 28 O 495/06
Vereinsrecht - Pflicht zur Mitgliederaufnahme gilt nicht uneingeschränkt
- LG Köln, 14.07.2010 - 28 O 857/09
Anspruch auf Zahlung eines immateriellen Schadensersatzes und Abmahnkosten wegen …
- LG München I, 21.09.2016 - 37 O 220/15
Schadensersatz, Zustimmung, Auflagen, Inhaltskontrolle, Widerruf, Ablehnung, …
- KG, 06.02.2012 - 10 U 50/11
Zur Veröffentlichung von Vermögensverhältnissen und Fotos von Wohnhäusern
- LG Köln, 04.10.2006 - 28 O 235/06
Anspruch auf Widerruf und Unterlassung von in einem Zeitschriftenartikel …
- LG Köln, 28.02.2007 - 28 O 96/06