Weitere Entscheidung unten: BGH, 23.09.1999

Rechtsprechung
   BGH, 07.12.1999 - XI ZR 67/99   

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https://dejure.org/1999,679
BGH, 07.12.1999 - XI ZR 67/99 (https://dejure.org/1999,679)
BGH, Entscheidung vom 07.12.1999 - XI ZR 67/99 (https://dejure.org/1999,679)
BGH, Entscheidung vom 07. Dezember 1999 - XI ZR 67/99 (https://dejure.org/1999,679)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1108
  • ZIP 2000, 204
  • MDR 2000, 341
  • WM 2000, 186
  • BB 2000, 484
  • DB 2000, 1072
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.10.1996 - IX ZR 293/95

    Darlegung der Klageforderung gegenüber einem später pfändenden anderen Gläubiger

    Auszug aus BGH, 07.12.1999 - XI ZR 67/99
    Grundsätzlich ist keine Prozeßpartei - sofern ihr nicht aus besonderen Gründen materiell-rechtliche Auskunftspflichten obliegen - verpflichtet, dem Gegner das Material für einen Prozeßsieg zu verschaffen, über das er nicht schon von sich aus verfügt (BGH, Urteil vom 17. Oktober 1996 - IX ZR 293/95, WM 1996, 2253, 2254 m.w.Nachw.).

    Der Bundesgerichtshof hat es daher abgelehnt, einem Pfandrechtsgläubiger gegenüber einem Prozeßgegner, der sein Pfandrecht mit der Behauptung des Erlöschens der gesicherten Forderung bestritt, nähere Darlegungen zur Frage des Fortbestands seiner Forderung aufzuerlegen (BGH, Urteil vom 17. Oktober 1996 aaO).

  • BGH, 29.04.1997 - XI ZR 176/96

    Rechte des mit dem Schuldner nicht identischen Sicherungsgebers; Verrechnung von

    Auszug aus BGH, 07.12.1999 - XI ZR 67/99
    In diesem Umfang hat der erkennende Senat mit Urteil vom 29. April 1997 (XI ZR 176/96, WM 1997, 1247) das Teilurteil aufgehoben und die Berufung der Klägerin gegen das erstinstanzliche Urteil zurückgewiesen.

    Da es der Klägerin einerseits nicht gelungen ist, schlüssig darzulegen, daß die Zahlungseingänge aus der Verwertung von Sicherheiten zur Tilgung aller Forderungen der Beklagten gegen den Nachlaß des R. ausgereicht hätten, und da andererseits aufgrund des im vorliegenden Rechtsstreit ergangenen Senatsurteils vom 29. April 1997 (aaO S. 1249 f.) feststeht, daß die Beklagte berechtigt war, die Verwertungserlöse zunächst auf andere Forderungen gegen den Nachlaß und nicht auf die hier interessierende Darlehensforderung vom Oktober 1991 zu verrechnen, war die Sache zur Endentscheidung reif (§ 565 Abs. 3 Nr. 1 ZPO).

  • BGH, 17.01.1995 - XI ZR 225/93

    Rückforderung eines wegen Verfolgung eines sittenwidrigen Zwecks unwirksamen

    Auszug aus BGH, 07.12.1999 - XI ZR 67/99
    Die Anwendung dieser Vorschrift scheidet hier schon deshalb aus, weil jeder Darlehensnehmer unabhängig von seinen subjektiven Vorstellungen über die Wirksamkeit der Darlehensvereinbarung stets weiß, daß er das Darlehenskapital nicht auf Dauer behalten kann, und daher auch bei Unkenntnis der Nichtigkeit der Vereinbarung als bösgläubig im Sinne des § 819 Abs. 1 BGB zu behandeln ist (Senatsurteil vom 17. Januar 1995 - XI ZR 225/93, WM 1995, 566, 567 m.w.Nachw.).
  • BGH, 20.05.1996 - II ZR 301/95

    Anspruch auf Rückzahlung eines Darlehens - Vorliegen einer wirksamen Auftretung

    Auszug aus BGH, 07.12.1999 - XI ZR 67/99
    Dabei kommen ihr jedoch entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts die Erleichterungen, die die Rechtsprechung zugunsten einer für sogenannte negative Tatsachen darlegungs- und beweisbelasteten Partei entwickelt hat (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 20. Mai 1996 - II ZR 301/95, NJW-RR 1996, 1211 m.w.Nachw.), nicht zugute.
  • BGH, 26.10.2006 - III ZB 2/06

    Pflicht eines Notars zur Vorlage von Urkunden

    Selbst die Prozessparteien sind zudem nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich nicht gehalten, dem Gegner für seinen Prozesssieg das Material zu verschaffen, über das er nicht schon von sich aus verfügt; eine allgemeine prozessuale Aufklärungspflicht der nicht darlegungs- und beweispflichtigen Partei besteht nicht (BGHZ 116, 47, 56; BGH, Urteil vom 11. Juni 1990 - II ZR 159/89 - NJW 1990, 3151; Urteil vom 17. Oktober 1996 - IX ZR 293/95 - NJW 1997, 128, 129; Urteil vom 7. Dezember 1999 - XI ZR 67/99 - NJW 2000, 1108, 1109; s. auch Senatsurteil vom 15. Februar 1990 - III ZR 100/88 - VersR 1990, 737, 739 = BGHR ZPO § 444 Beweisvereitelung 2; ebenso BAG NJW 2004, 2848, 2851; Stein/Jonas/Leipold, aaO, § 138 Rn. 26 ff. mit umfassenden Nachweisen; Thomas/Putzo/Reichold, aaO, § 138 Rn. 12; a.A. Musielak/Stadler, aaO, § 138 Rn. 11; Schlosser, JZ 1991, 599 ff.; s. auch Zöller/Greger, aaO, vor § 284 Rn. 34).
  • BGH, 09.12.2022 - V ZR 68/22

    Nachlassverwaltung; Vertrag zugunsten Dritter, Rücktritt

    (3) Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts ist es nicht widersprüchlich, § 1812 BGB bei der Nachlassverwaltung nicht anzuwenden, während die §§ 1821 f. BGB bei der Nachlassverwaltung Anwendung finden (vgl. BGH, Urteil vom 7. Dezember 1999 - XI ZR 67/99, NJW 2000, 1108, 1109).
  • BGH, 20.12.2001 - IX ZR 419/98

    Verteilung des Versteigerungserlöses bei Einmalvalutierungsabrede;

    Die Beweislast für die Voraussetzungen des Rückgewähranspruchs, insbesondere für die Nicht-Valutierung der grundbuchmäßig gesicherten Forderung trägt dabei der Sicherungsgeber, hier also der Kläger (BGHZ 109, 197, 204; BGH, Urt. v. 7. Dezember 1999 - XI ZR 67/99, NJW 2000, 1108, 1109).
  • OLG Hamburg, 21.12.2021 - 2 U 11/21

    Nachlassverwaltung: Anwendbarkeit der für die Nachlasspflegschaft geregelten

    Denn wenn die nachlassgerichtliche Genehmigungspflicht dem Zwecke der Nachlassverwaltung entgegenstehen würde, müsste dies konsequenterweise auch für die Genehmigungspflichten nach den §§ 1821 f. BGB gelten (dafür Staudinger/Coester, § 1821 Rn. 21; MüKo/Kroll-Ludwigs, § 1821 Rn. 16 - allerdings nicht weiter zw. den verschiedenen Arten der Verwaltung differenzierend; a.A. ausdrücklich zur Nachlassverwaltung aber BGH, Urteil vom 7.12.1999 - XI ZR 67/99, ZEV 2000, 1551 157).
  • OLG Köln, 21.01.2002 - 13 U 69/00

    Handels- und Gesellschaftsrecht; Bankrecht; Sittenwidrigkeit von

    In einem solchen Fall braucht die den gekündigten Darlehensbetrag einklagende Bank gegenüber dem Sicherungsgeber nicht darzulegen, durch welche einzelnen Vorgänge aus der ursprünglichen Darlehensforderung der mit der Klage noch in Anspruch genommene Betrag geworden ist (BGH NJW 00, 1108, 1109).
  • LAG Köln, 04.04.2023 - 4 Sa 297/22

    Ausschlussfrist; Nachweisgesetz ; Schadensersatz; Vergütungsansprüche aus

    Die Erfüllung ist als rechtsvernichtende Einwendung i m Prozess von Amts wegen zu prüfen, wobei die Darlegungs- und Beweislast für das Ob und das Wie der zur Erfüllung erbrachten Haupt- oder Nebenleistung nach allgemeinen Grundsätzen den Schuldner trifft (vgl. BGH vom 07.12.1999, XI ZR 67/99).
  • OLG Frankfurt, 19.05.2016 - 16 U 216/14

    Darlegungs- und Beweislast für Erlöschen der Forderung bei Sicherungsgrundschuld

    Zwar muss nach allgemeinen Beweislastregeln bei einer Sicherungsgrundschuld regelmäßig der Sicherungsgeber, mithin die Klägerin, darlegen und beweisen, dass die zu sichernde Forderung nicht besteht, weil diese zum Beispiel erloschen ist, weil z.B. Erfüllung eingetreten ist (BGH NJW 2000, 1108).
  • OLG Oldenburg, 11.04.2000 - 12 U 54/99

    Anwendbarkeit des Verbraucherkreditgesetzes auf einen Schuldbeitritt eines

    Dazu gehört auch der Nachweis, daß keine anderweitige Verrechnung in Betracht kommt (BGH NJW 1995, 2161 [2162]; WM 2000, 186).
  • OLG Brandenburg, 09.11.2006 - 5 U 28/06

    Löschungsbewilligung: Anspruch wegen fehlenden Sicherungszwecks im Zusammenhang

    Das Landgericht ist bei seiner Entscheidung in unzutreffender Weise davon ausgegangen, dass es auf der Grundlage der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 7. Dezember 1999 (BGH NJW 2000, 1108 f.) Sache der Klägerin zu 2. sei, das Erlöschen der gesicherten Verbindlichkeit darzulegen.
  • FG Sachsen-Anhalt, 12.11.2015 - 6 K 1555/11

    Zur Anfechtung der Übertragung von Aktien als unentgeltliches Rechtsgeschäft

    Ist eine solche Anspruchsvoraussetzung, wird der eigentlich beweisbelasteten Partei der Beweis erleichtert, indem der Prozessgegner bei einem substantiierten Bestreiten der negativen Tatsache durch die beweisbelasteten Partei - im Rahmen des Zumutbaren - alle Tatsachen darlegen muss, die für das Bestehen des Positivums sprechen (vgl. dazu BGH- Urteil vom 7. Dezember 1999 XI ZR 67/99, NJW 2000, 1108).
  • OLG Saarbrücken, 18.01.2007 - 8 U 298/05

    Beweislast des Sicherungsgebers für den nachträglichen teilweisen Untergang der

  • OLG Hamm, 23.07.2021 - 15 W 479/20

    Erteilung einer nachlassgerichtlichen Genehmigung für eine Löschungsbewilligung

  • OLG Hamm, 23.07.2021 - 15 W 479/2
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Rechtsprechung
   BGH, 23.09.1999 - III ZR 214/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,794
BGH, 23.09.1999 - III ZR 214/98 (https://dejure.org/1999,794)
BGH, Entscheidung vom 23.09.1999 - III ZR 214/98 (https://dejure.org/1999,794)
BGH, Entscheidung vom 23. September 1999 - III ZR 214/98 (https://dejure.org/1999,794)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    KWG § 53a; BGB §§ 875, 826, 852
    Haftung des Repräsentanten einer ausländischen Bank bei "Churning" von Anlegern ("Merrill Lynch GmbH")

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1108 (Ls.)
  • NJW-RR 2000, 51
  • ZIP 1999, 1838
  • MDR 1999, 1518
  • VersR 2000, 1375
  • WM 1999, 2249
  • BB 1999, 2321
  • DB 2000, 271
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.03.1999 - III ZR 292/97

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen der Verletzung eines Auskunfts-

    Auszug aus BGH, 23.09.1999 - III ZR 214/98
    Diese letzteren Ansprüche hätten dann nicht der kurzen Verjährungsfrist des § 852 BGB, sondern der normalen 30jährigen Verjährung des § 195 BGB unterlegen (vgl. in diesem Zuammenhang auch Senatsurteil vom 11. März 1999 - III ZR 292/97 = NJW 1999, 1540).
  • BGH, 22.11.1994 - XI ZR 45/91

    Gerichtliche Zuständigkeit für Ansprüche gegen einen ausländischen Broker wegen

    Auszug aus BGH, 23.09.1999 - III ZR 214/98
    Unter dem Begriff "Churning" im engeren, hier in Betracht kommenden Sinne versteht man den durch das Interesse des Kunden nicht gerechtfertigten häufigen Umschlag eines Anlagekontos, durch den der Broker oder der Vermittler oder beide sich zu Lasten der Gewinnchancen des Kunden Provisionseinnahmen verschaffen (BGH, Urteil vom 25. November 1994 - XI ZR 45/91 = NJW 1995, 1225, 1226 m.w.N.).
  • BGH, 13.07.1987 - II ZR 188/86

    Inanspruchnahme einer US-Brokerfirma; Internationaler Gerichtsstand der

    Auszug aus BGH, 23.09.1999 - III ZR 214/98
    Eine Tätigkeit als Repräsentant liegt nach ständiger Verwaltungspraxis des Bundesaufsichtsamts für das Kreditwesen, die auch die Billigung des Bundesgerichtshofs gefunden hat, dann vor, wenn sich eine Stelle auf die Werbung für eine ausländische Bank und die Kontaktpflege mit ihr beschränkt, rechtsgeschäftliche Willenserklärungen jedoch nicht im Namen der Bank abgibt und nicht als Stellvertreter für sie entgegennimmt sowie Kundenanträge lediglich als Bote an die Bank weiterleitet (BGH, Urteil vom 13. Juli 1987 - II ZR 188/86 = BGHR KWG § 53 a Repräsentanz 1).
  • BGH, 13.07.2004 - VI ZR 136/03

    Haftung des Brokers für Schinden von Provisionen durch den Anlageberater und -

    a) Unter churning im engeren, hier in Betracht kommenden Sinne mit der möglichen Folge einer Haftung aus § 826 BGB versteht man den durch das Interesse des Kunden nicht gerechtfertigten häufigen Umschlag eines Anlagekontos, durch den der Broker oder der Vermittler oder beide sich zu Lasten der Gewinnchancen des Kunden Provisionseinnahmen verschaffen (BGH, Urteile vom 22. November 1994 - XI ZR 45/91 - VersR 1995, 482, 483 und vom 23. September 1999 - III ZR 214/98 - VersR 2000, 1375, 1377; Wach, Der Terminhandel in Recht und Praxis, 1986, Rn. 462, 481 m.w.N.; Bröker, Strafrechtliche Probleme bei Warentermin- und -optionsgeschäften, S. 38 ff.).
  • BGH, 11.01.2007 - III ZR 193/05

    Haftung des Vermittlers einer Kapitalanlage

    Dass die Beklagte zugleich als Repräsentantin der Bank firmierte und in dieser Eigenschaft bei den Vorverhandlungen über Art und Inhalt der Anlage die Bank vertreten konnte, ist für den stillschweigenden Abschluss eines gesonderten Auskunftsvertrags mit der Klägerin mangels einer eindeutigen Beschränkung auf die Abgabe von Erklärungen nur für die B. Bank ohne Belang (vgl. auch zur Anlageberatung durch den Repräsentanten einer Bank Senatsurteil vom 23. September 1999 - III ZR 214/98 - NJW-RR 2000, 51).
  • BGH, 02.05.2002 - III ZR 100/01

    Berechnung des entgangenen Gewinns bei Mißachtung der vereinbarten

    Erreicht der von dem Berufungsgericht nach den vorbeschriebenen Grundsätzen neu ermittelte Schaden (Verlust bei dem für Aktien vorgesehenen Anlagekapital, entgangener Gewinn) nicht die Klagesumme, ist zu prüfen, ob dem Kläger - auf positive Vertragsverletzung und § 826 BGB (i.V.m. §§ 31, 831 BGB) gestützte - Schadensersatzansprüche wegen Churnings zustehen (vgl. BGH, Urteil vom 22. November 1994 aaO und Senatsurteil vom 23. September 1999 - III ZR 214/98 - BGHR BGB § 826 Churning 2).
  • OLG Düsseldorf, 23.01.2008 - 15 U 18/07

    Keine Aufklärungspflichten nach § 31 Abs. 2 Nr. 1 , 2 WpHG a.F. für nachgelagerte

    Unter Churning im engeren, hier in Betracht kommenden Sinne mit der möglichen Folge einer Haftung aus § 826 BGB, versteht man den durch das Interesse des Kunden nicht gerechtfertigten häufigen Umschlag eines Anlagekontos, durch den der Broker oder der Vermittler oder beide sich zu Lasten der Gewinnchancen des Kunden Provisionseinnahmen verschaffen (BGH Urt. v. 13. Juli 2004, VI ZR 136/03, juris Rz. 9 = NJW 2004, 3423 ff.; Urt. v. 22. November 1994, XI ZR 45/91, juris Rz. 19 = NJW 1995, 1225 ff., Urt. v. 23. September 1999, III ZR 214/98, juris Rz. 22 = NJW-RR 2000, 51 f.).
  • OLG Düsseldorf, 29.01.2009 - 6 U 254/07

    Abwehr des auschließlichen Gerichtsstands durch Vereinbarung einer

    Es musste sich den Klägern vielmehr auch aus ihrer Sicht als Laie aufdrängen, dass der aufgetretene Schaden auf einem fehlerhaften, allein durch die Provisionsinteressen der beteiligten Brokerunternehmen geleiteten Verhalten beruhte (BGH VersR 2000, 1375 = juris Rn 23; Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 199 BGB Rn 30).
  • OLG Düsseldorf, 19.03.2009 - 6 U 46/08

    Maßgeblichkeit der Schiedsfähigkeit beim Abschluss eines

    Es musste sich dem Kläger zu 3) vielmehr auch aus seiner Sicht als Laie aufdrängen, dass der aufgetretene Schaden auf einem fehlerhaften, allein durch die Provisionsinteressen der beteiligten Brokerunternehmen geleiteten Verhalten beruhte (BGH VersR 2000, 1375; Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 199 BGB Rn.30).
  • OLG Frankfurt, 26.11.2008 - 7 U 251/07

    Internationale Zuständigkeit: Voraussetzungen des Gerichtsstands in

    Diese beschränkte Zuständigkeit einer Repräsentanz gilt nur für die eigentlichen Bankgeschäfte im Sinne des § 1 I KWG; die Erbringung von Beratungs- und Betreuungsleistungen ist auch einer Repräsentanz nicht verwehrt (vgl. BGH VersR 2000, 1375).
  • OLG Düsseldorf, 07.05.2009 - 6 U 95/08

    Durchbrechung des Grundsatzes der Haftung des jeweils kundennächsten Unternehmens

    Es musste sich dem Kläger vielmehr auch aus seiner Sicht als Laie aufdrängen, dass der aufgetretene Schaden auf einem fehlerhaften, allein durch die Provisionsinteressen der beteiligten Brokerunternehmen geleiteten Verhalten beruhte (BGH VersR 2000, 1375 = juris Rn 23; Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 199 BGB Rn 30).
  • LG Mönchengladbach, 12.07.2019 - 28 KLs 2/11

    Versuchter Betrug im Zusammenhang mit der Vermittlung von Optionen an

    Außerhalb von Vermögensverwaltungsverträgen mit entsprechend erteilten Vollmachten zum eigenhändigen Handeln kann also Kontokontrolle des Betreuers auch dadurch vorliegen, dass er infolge einer "hinreichenden Vertrauensstellung" mittels "Empfehlungen und Ratschläge" bestimmenden Einfluss auf das Kundenkonto ausübt, beispielsweise wie im vorliegenden Fall durch telefonische Anlageempfehlungen aufgrund deren der Kunde entsprechende Orders erteilt (vgl. auch BGH, Urteil vom 23.09.1999 - III ZR 214/98 - zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 07.05.2009 - 6 U 96/08

    Maßgeblichkeit der Schiedsfähigkeit beim Abschluss eines

    Es musste sich den Klägern vielmehr auch aus ihrer Sicht als Laien aufdrängen, dass die aufgetretenen Schäden auf einem fehlerhaften, allein durch die Provisionsinteressen der beteiligten Brokerunternehmen geleiteten Verhalten beruhten (BGH, VersR 2000, 1375 - juris Tz. 23; Palandt/Heinrichs, aaO, § 199 Rdnr. 30).
  • OLG Düsseldorf, 29.12.2009 - 6 U 9/09

    Maßgeblichkeit der Schiedsfähigkeit beim Abschluss eines

  • OLG Düsseldorf, 30.01.2009 - 16 U 32/08

    Voraussetzungen für einen deliktischen Schadensersatzanspruch wegen angeblich

  • OLG Frankfurt, 14.08.2001 - 23 U 97/99

    Keine Ansprüche wegen falscher Anlagenberatung bei Unternehmen mit fehlender

  • VG Frankfurt/Main, 20.08.2012 - 9 K 87/11

    Zur Kostenvorausbelastung bei fondsgebundenen Sparverträgen

  • ArbG Karlsruhe, 12.02.2007 - 11 Ca 250/06

    Internationale und örtliche Zuständigkeit nach EGV 44/2001

  • OLG Düsseldorf, 11.04.2001 - 15 U 162/00

    Schadensersatz wegen eines Verlustes aus Zinsdifferenzgeschäften; Verletzung von

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