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   BGH, 14.12.1999 - X ZR 122/97   

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https://dejure.org/1999,454
BGH, 14.12.1999 - X ZR 122/97 (https://dejure.org/1999,454)
BGH, Entscheidung vom 14.12.1999 - X ZR 122/97 (https://dejure.org/1999,454)
BGH, Entscheidung vom 14. Dezember 1999 - X ZR 122/97 (https://dejure.org/1999,454)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Reisemangel im Cluburlaub: Veranstalterhaftung bei Sportangeboten und die Verkehrssicherungspflichten ...

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Schuldrecht BT, Reisevertragsrecht, Zur Haftung des Veranstalters von Clubreisen für Unfälle des Reisenden anlässlich der Ausübung von Sportarten

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1188
  • MDR 2000, 1001
  • WM 2000, 888
  • DB 2000, 1277
  • SpuRt 2001, 19
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.06.1982 - IVa ZR 270/80

    Rückwärtsversicherung - materieller Versicherungsbeginn

    Auszug aus BGH, 14.12.1999 - X ZR 122/97
    Dieser ist als Allgemeine Geschäftsbedingung Vertragsgrundlage (BGHZ 84, 268, 272; BGHZ 100, 157, 176; MünchKomm./Tonner, BGB, 3. Aufl., § 651 c BGB Rdn. 11, Führich, Reiserecht, 3. Aufl., Rdn. 202).

    "Kappen, Stiefel und Chapsletten werden nach Verfügbarkeit und Paßform kostenlos zur Verfügung gestellt." Dies versteht der durchschnittliche Reiseinteressent, auf dessen Sicht bei der Auslegung des Reiseprospekts abzustellen ist (BGHZ 84, 268, 272; BGHZ 100, 157, 176), dahin, daß die in dem Prospekt beschriebenen Sportmöglichkeiten im Rahmen des Clubs tatsächlich vorhanden sind und die Beklagte aIs Veranstalter die Möglichkeit bietet, sich gegen ein weiteres Entgelt in diesen Sportarten zu betätigen.

  • BGH, 25.02.1988 - VII ZR 348/86

    Haftung des Reiseveranstalters für Mängel einer Hotelanlage

    Auszug aus BGH, 14.12.1999 - X ZR 122/97
    Dies entspricht der bisherigen Rechtsauffassung (vgl. u.a. BGHZ 103, 298, 303 f.), die nunmehr in Art. 40 Abs. 2 des Gesetzes zum Internationalen Privatrecht für außervertragliche Schuldverhältnisse und für Sachen vom 21. Mai 1999 (BGBI. S. 1026) eine ausdrückliche Regelung gefunden hat.

    b) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hat der Reiseveranstalter bei der Vorbereitung und Durchführung der von ihm veranstalteten Reisen Verkehrssicherungspflichten zu beachten (BGHZ 103, 298, 303 ff.).

  • BGH, 12.03.1987 - VII ZR 37/86

    Formularmäßige Fälligkeitsvereinbarung in einem Reisevertrag; Formularmäßige

    Auszug aus BGH, 14.12.1999 - X ZR 122/97
    Dieser ist als Allgemeine Geschäftsbedingung Vertragsgrundlage (BGHZ 84, 268, 272; BGHZ 100, 157, 176; MünchKomm./Tonner, BGB, 3. Aufl., § 651 c BGB Rdn. 11, Führich, Reiserecht, 3. Aufl., Rdn. 202).

    "Kappen, Stiefel und Chapsletten werden nach Verfügbarkeit und Paßform kostenlos zur Verfügung gestellt." Dies versteht der durchschnittliche Reiseinteressent, auf dessen Sicht bei der Auslegung des Reiseprospekts abzustellen ist (BGHZ 84, 268, 272; BGHZ 100, 157, 176), dahin, daß die in dem Prospekt beschriebenen Sportmöglichkeiten im Rahmen des Clubs tatsächlich vorhanden sind und die Beklagte aIs Veranstalter die Möglichkeit bietet, sich gegen ein weiteres Entgelt in diesen Sportarten zu betätigen.

  • BGH, 19.09.1990 - VIII ZR 239/89

    Darlegungs- und Beweislast bei einer Unterlassungsklage; Abgrenzung ausländischer

    Auszug aus BGH, 14.12.1999 - X ZR 122/97
    Der Senat kann den Pauschalreisevertrag selbst auslegen, weil es sich bei der Reisebeschreibung der Beklagten um Allgemeine Geschäftsbedingungen handelt, die wie revisible Rechtsnormen behandelt werden (BGHZ 112, 204), und weil der maßgebliche Sachverhalt außer Streit steht.
  • BGH, 17.01.1985 - VII ZR 163/84

    Zur Rechtsnatur eines auf die Bereitstellung einer Ferienimmobilie gerichteten

    Auszug aus BGH, 14.12.1999 - X ZR 122/97
    Er vermittelt nicht nur Fremdleistungen, sondern übernimmt selbst die Haftung für deren Erfolg, soweit dieser von seinen Leistungen abhängt (BGH, Urt. v. 17.01.1985 - VII ZR 163/84, NJW 1985, 906, 907; BGHZ 130, 128, 132).
  • BGH, 29.06.1995 - VII ZR 201/94

    Anwendung des Reisevertragsrechts auf Charter einer Hochseeyacht

    Auszug aus BGH, 14.12.1999 - X ZR 122/97
    Er vermittelt nicht nur Fremdleistungen, sondern übernimmt selbst die Haftung für deren Erfolg, soweit dieser von seinen Leistungen abhängt (BGH, Urt. v. 17.01.1985 - VII ZR 163/84, NJW 1985, 906, 907; BGHZ 130, 128, 132).
  • BGH, 12.06.2007 - X ZR 87/06

    Haftung eines Reiseveranstalters trotz Versäumung der Ausschlussfrist

    b) Da hier die Beklagte aufgrund der Reisebeschreibung in ihrem Prospekt die Unterhaltungsveranstaltungen im Clubtheater als eigene Leistung schuldete, hat das Berufungsgericht im Ansatz zutreffend diese Veranstaltungen der Verkehrssicherungspflicht der Beklagten unterworfen (Sen.Urt. v. 14.12.1999 - X ZR 122/97, NJW 2000, 1188).

    Im vorliegenden Fall kommt es nicht auf die darüber hinausgehende Rechtsprechung des Senats an, dass allein die Realisierung einer objektiv vorhandenen Gefahr einen Mangel herbeiführt, ohne dass an dieser Stelle schon geprüft werden müsste, ob die Gefahr für den Reiseveranstalter erkennbar war (in diesem Sinne Sen.Urt. NJW 2000, 1188 unter 1.3.).

  • BGH, 28.10.2010 - Xa ZR 46/10

    Zur Haftung des Reiseveranstalters für Bahnverspätungen beim Angebot eines Rail &

    Dieser ist als Allgemeine Geschäftsbedingung Vertragsgrundlage (BGH, Urteil vom 14. Dezember 1999 - X ZR 122/97, NJW 2000, 1188, 1189; Urteil vom 30. September 2003 - X ZR 244/02, BGHZ 156, 220, 229).
  • BGH, 18.07.2006 - X ZR 142/05

    Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters für eine Hotel-Wasserrutsche

    Für die deliktsrechtliche Haftung des Reiseveranstalters wegen Verletzung von Verkehrssicherungspflichten ist von Bedeutung, welche rechtlichen Verpflichtungen ihm obliegen (BGHZ 103, 298, 304; v. 14.12.1999 - X ZR 122/97, NJW 2000, 1188; v. 12.03.2002 - X ZR 226/99, NJW-RR 2002, 1056).

    Denn in der maßgeblichen Sicht der Reisenden (BGH NJW 2000, 1188) stellte sich die Wasserrutsche als Bestandteil der Hotelanlage dar.

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des erkennenden Senats, mit dem er eine Leistungs- und Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters hinsichtlich eines vom Leistungsträger angebotenen Ausritts mit der Begründung bejaht hat, dass zur Bestimmung der Leistungsverpflichtungen des Reiseveranstalters der Reiseprospekt heranzuziehen sei und der Reiseveranstalter nicht nur dafür Sorge tragen müsse, dass die in der Reisebeschreibung angebotenen Sportmöglichkeiten überhaupt vorhanden seien, sondern auch dafür, dass die zur Ausübung der angebotenen Sportarten erforderlichen Einrichtungen für den Reisenden geeignet seien (NJW 2000, 1188, juris-Rdn. 9-12).

  • BGH, 12.01.2016 - X ZR 4/15

    Zur Haftung des Reiseveranstalters für Zusatzleistungen am Urlaubsort

    In diesem Zusammenhang kann auch von Bedeutung sein, dass es den Reisevertrag gerade kennzeichnet, dass der Reiseveranstalter nicht nur einzelnen Leistungen, sondern die Reise selbst als Gesamtheit von Reiseleistungen als eigene Leistung zu erbringen verspricht (vgl. BGH, Urteile vom 18. Oktober 1973, aaO; vom 29. Juni 1995 - VII ZR 201/94, BGHZ 130, 128 unter III 4 a; vom 14. Dezember 1999 - X ZR 122/97, RRa 2000, 85 unter I 2 a).

    Hierbei handelt es sich um Texte, die wie Allgemeine Geschäftsbedingungen einem zahlenmäßig nicht begrenzten Personenkreis auch zur Information über die rechtlichen Beziehungen für den angebahnten Vertrag unterbreitet wurden und deshalb wie Allgemeine Geschäftsbedingungen oder andere Prospekte vom Revisionsgericht selbst auszulegen sind (vgl. BGH, Urteile vom 14. Dezember 1999, aaO unter I 2 b; vom 28. Oktober 2010, aaO Rn. 12; zu Kapitalanlageprospekten: BGH, Urteile vom 22. März 2007 - III ZR 218/06, NJW-RR 2007, 925 Rn. 6; vom 19. Juli 2011 - II ZR 300/08, MDR 2011, 1187 Rn. 46; vom 8. Mai 2012 - XI ZR 262/10, BGHZ 193, 159 Rn. 22; Beschluss vom 21. Oktober 2014 - XI ZB 12/12, BGHZ 203, 1 Rn. 75; Urteil vom 11. Dezember 2014 - III ZR 365/13, NJW-RR 2015, 732 Rn. 19).

  • BGH, 14.05.2013 - X ZR 15/11

    Zur Minderung des Reisepreises bei einer Kreuzfahrt und zur erheblichen

    Dabei wird der Gesamtpreis und nicht nur der auf die mangelhafte Teilleistung entfallende Teilpreis zugrunde gelegt (BGH, Urteil vom 15. Juli 2008 - X ZR 93/07, BGHZ 177, 249 Rn.12; Urteil vom 14. Dezember 1999 - X ZR 122/97, NJW 2000, 1188, Rn. 33; Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2011, § 651d Rn. 39 mwN; Führich, Reiserecht, 6. Aufl. Rn. 299; Tonner, Der Reisevertrag, 5. Aufl., § 651d Rn. 3).
  • BGH, 19.06.2007 - X ZR 61/06

    Haftung des Reiseveranstalters für einen Zusatzausflug

    b) Welche Art von Tätigkeit des Pauschalreiseveranstalters vorliegt, hängt entscheidend davon ab, wie sich die Vertragspartner tatsächlich gegenüberstehen, insbesondere, wie das Reiseunternehmen aus der Sicht des Reisenden auftritt (BGH, Urt. v. 14.12.1999 - X ZR 122/97, NJW 2000, 1188; BGHZ 156, 220, 225 f.; Führich, aaO Rdn. 133; Staudinger/J.Eckert, BGB, 2003, § 651 a Rdn. 100).

    Legt das Verhalten des Reiseveranstalters für den Reisenden nahe, dass die Veranstaltung trotz gesonderter Buchung im Organisations- und Verantwortungsbereich des Reiseveranstalters stattfindet und der Reisende sich bei Mängeln allein mit dem Reiseveranstalter auseinanderzusetzen hat, so wird dieser Vertragspartner (BGH NJW 2000, 1188).

    Dieses Vertrauen kann indessen von vornherein scheitern bzw. nicht schutzwürdig sein, wenn der Reiseveranstalter eine klare, unmissverständliche und unübersehbare Fremdleistungserklärung abgibt und dadurch sein sonstiges, für sich genommen auf eine Eigenleistung hindeutendes Verhalten in ein anderes Licht rückt (vgl. BGH NJW 2000, 1188; BGHZ 156, 220, 227 f.).

  • BGH, 15.07.2008 - X ZR 93/07

    Zur Bemessung der Minderung des Reisepreises bei Beinahe-Absturz auf dem Rückflug

    Nichts anderes hat auch der Senat in seinem Urteil vom 14. Dezember 1999 (X ZR 122/97, NJW 2000, 1188) zum Ausdruck gebracht, in dem es um eine Verletzung ging, die zum Tod des Reisenden geführt und die Reise für diesen letztendlich insgesamt wertlos gemacht hat.
  • BGH, 30.09.2003 - X ZR 244/02

    Zur Wirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Reiseveranstalters

    Vermittlungsklauseln der vorliegenden Art benachteiligen daher den Reisenden entgegen Treu und Glauben in unangemessener Weise, wenn sie Leistungen erfassen, bezüglich derer insbesondere durch die Reisebeschreibung bei den mit ihr angesprochenen durchschnittlichen Reiseinteressenten der Eindruck erweckt wird, die fragliche Leistung gehöre zum Leistungsumfang des Pauschalreisevertrages (BGH Urt. v. 17.1.1985 - VII ZR 163/84, NJW 1985, 907; BGHZ 119, 152, 161; Sen. Urt. v. 14.12.1999 - X ZR 122/97, NJW 2000, 1188, 1189 m.w.N.; vgl. auch Brandner, aaO Anh. §§ 9-11 AGBG Rdn. 597; Staudinger/Eckert, BGB Bearb. 2001, § 651 a BGB Rdn. 91; Tonner, aaO, § 651 a BGB Rdn. 73; Soergel/Eckert, BGB 12. Aufl., § 651 a BGB Rdn. 55; Wolf, aaO, § 9 AGBG Rdn. R 5; Führich, aaO, § 5 Rdn. 126).

    ee) Wie der Senat bereits erkannt hat, ist bei Pauschalreisen zur Bestimmung der Leistungsverpflichtung des Reiseveranstalters neben der Reisevertragsbestätigung auch der von diesem herausgegebene Reiseprospekt heranzuziehen, in dem sich die detaillierten Angaben über die Gestaltung und die Leistungen des Veranstalters befinden (Sen. Urt. v. 14.12.1999 - X ZR 122/97, NJW 2000, 1188, 1189).

    Sie sind wie diese revisibel und können mithin vom Revisionsgericht selbst ausgelegt werden (BHGZ 112, 204; st. Rspr.; vgl. Sen. Urt. v. 14.12.1999 - X ZR 122/97, NJW 2000, 1188, 1189), wenn wie im Streitfall der maßgebliche Sachverhalt unstreitig ist.

  • BGH, 25.06.2019 - X ZR 166/18

    Zur Notwendigkeit einer Beweisaufnahme über Sicherheitsvorschriften für

    Wie der Senat schon entschieden hat, muss der Veranstalter jedenfalls bei seinem Leistungsträger nachfragen, ob die baulichen Anlagen von der zuständigen Behörde genehmigt und abgenommen worden sind (RRa 2006, 206, 209; siehe auch Urteil vom 14. Dezember 1999 - X ZR 122/97, NJW 2000, 1188 = RRa 2000, 85, 89).
  • LG Köln, 17.03.2005 - 8 O 264/04

    Haftung des Reiseveranstalters für Sicherheitsmängel an Freizeitangeboten einer

    Gemäß Art. 40 Abs. 2 EGBGB (vgl. dazu BGH NJW 2000, 1188, 1190) kommt deutsches Recht zur Anwendung, da alle Parteien zur Zeit des Unfalltodes des Sohnes der Klägerin ihren Wohnsitz bzw. Sitz in der Bundesrepublik Deutschland hatten.

    So hat nach der Entscheidung des BGH vom 14.12.1999 (NJW 2000, 1188 ff.) ein Reiseveranstalter dafür einzustehen, dass die zur Ausübung der in der Reisebeschreibung angebotenen Sportarten erforderlichen Clubeinrichtungen und Ausstattungen - in der Entscheidung waren es Reitpferde - in einer für den Reisenden geeigneten Weise zur Verfügung stehen, ohne dass dem Reisenden ein Personenschaden droht, wozu insbesondere die Überwachung der Einrichtungen auf die Einhaltung der erforderlichen Sicherheitsstandards gehört.

    Den Reiseveranstalter trifft damit gerade für Spiel- und Sportanlagen, die er seinen Reisenden zur Verfügung stellt, eine eigene Verkehrssicherungspflicht, die Einhaltung der erforderlichen Sicherheitsstandards zu überwachen (vgl. Führich, Reiserecht, 4. Aufl. 2002, Rn 354g m.w.N.; BGH NJW 2000, 1188 ff.; LG Kleve RRa 2001, 157; OLG Franfurt RRa 2001, 243).

    Auch im letzteren Falle hat der Reiseveranstalter für die Erfüllung der in seinem Prospekt angebotenen Leistungen selbst einzustehen; ihn trifft insoweit auch eine eigene Verkehrsicherungspflicht hinsichtlich der in der Reisebeschreibung gegen gesonderte Gebühr zu buchenden Spiel- und Sportmöglichkeiten (BGH NJW 2000, 1188 ff.).

    Will der Reiseveranstalter für eine wesentliche Einrichtung des Hotels eine Haftung nicht übernehmen, so muss er seine Kunden vielmehr in der Reisebeschreibung oder auf andere Weise eindeutig und ausdrücklich darauf hinweisen (so andeutend: BGH NJW 2000, 1188, 1189 rechte Spalte unter 2) c).

  • OLG Düsseldorf, 28.05.2002 - 20 U 30/02

    Haftung des Reiseveranstalters bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch

  • OLG Köln, 12.09.2005 - 16 U 25/05

    Verkehrssicherungspflichten des Reiseveranstalters hinsichtlich der Sicherheit

  • OLG Bamberg, 15.01.2013 - 5 U 36/12

    Reisevertrag: Zur Haftung des Reiseveranstalters wegen des Sturzes des Reisenden

  • AG Köln, 13.09.2021 - 133 C 611/20

    Reisemangel, Corona, Reiseabbruch

  • BGH, 09.11.2004 - X ZR 119/01

    Anforderungen an die Entlastung durch den Reiseveranstalter; Mitverschulden des

  • OLG München, 24.01.2002 - 8 U 2053/01

    Haftung für aus Verletzung der Verkehrssicherungspflicht (Reiseveranstaltung)

  • BGH, 29.06.2021 - X ZR 29/20

    Aufführung der Bahntransfers zum Flughafen ohne Hinweis auf ein zusätzliches

  • BGH, 18.07.2006 - X ZR 44/04

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters; Verwendung von

  • OLG Koblenz, 04.11.2013 - 12 U 1296/12

    Reisevertrag: Schadensersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter wegen

  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 226/99

    Sorgfalts-, Verkehrssicherungs- und Organisationspflichten eines

  • OLG Stuttgart, 10.11.2023 - 3 U 23/23

    Reisevertrag; Motorradreise; Obhuts- und Fürsorgepflicht; Reisemangel;

  • AG Neuss, 17.02.2015 - 75 C 3139/14

    Minderung des Reisepreises wegen eines Reisemangels; Unfall des Transferbusses

  • OLG Karlsruhe, 18.06.2003 - 7 U 221/02

    Pauschalreisevertrag: Erstreckung der Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters

  • OLG Frankfurt, 31.10.2002 - 1 U 63/01

    Reisevertrag: Wirksamkeit einer Fremdleistungsklausel

  • OLG Köln, 14.07.2008 - 16 U 82/07

    Minderung des Reisepreises wegen Wegfalls einzelner Leistungen bei einer

  • OLG Köln, 27.05.2002 - 5 U 202/01

    Definition des Reiseveranstalters; Möglichkeit einer Jeep-Safari als normales

  • LG Bonn, 13.03.2009 - 10 O 17/09

    Kreuzfahrt / Beschädigung des Schiffs / Wegfall eines "Highlights" der Reise /

  • LG Duisburg, 31.05.2007 - 12 S 116/06

    Konkrete Bemessung der Höhe des Minderungsbetrages wegen eines

  • LG Frankfurt/Main, 25.10.2005 - 19 O 24/05

    Fremdleistung / Vor Ort gebuchter Ausflug / Schadensersatz / Örtliche

  • OLG Düsseldorf, 16.12.2014 - 21 U 99/14

    Haftung des Veranstalters einer Pauschalreise für Schäden bei einem Ausflug

  • OLG Köln, 03.09.2007 - 16 U 11/07

    Mangel des Gastschulvertrages bei regionaler Malariagefährdung

  • LG Berlin, 03.06.2004 - 5 O 569/03

    Gastschulaufenthalt / Unterbringung / Passivlegimation / Informationspflichten /

  • LG Düsseldorf, 25.04.2003 - 22 S 681/01

    Ansprüche auf Minderung des Reisepreises bzw. Schadensersatz; Sturz vom Lichtmast

  • LG Dortmund, 24.08.2007 - 17 S 45/07

    Reisemangel wegen Einschränkungen durch den Fastenmonat Ramadan in der

  • LG Frankfurt/Main, 17.06.2004 - 19 O 516/03

    Fremdleistung / Safari-Ausflug

  • OLG Celle, 20.07.2006 - 11 U 255/05

    Umfang der Kontrollpflichten eines Reiseveranstalters für seine Leistungsträger;

  • LG Köln, 28.08.2003 - 8 O 17/03

    Spaßbad - Kinderbetreuungsprogramm bei einer Ferienreise

  • AG Frankfurt/Main, 11.07.2018 - 29 C 404/18

    Kreuzfahrttypische Kabinenbeschaffenheit begründet keinen Reisemangel

  • LG Hannover, 09.09.2010 - 14 O 38/09

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht eines Reiseveranstalters hinsichtlich des

  • LG Köln, 07.03.2007 - 4 O 99/06

    Verkehrssicherungspflichten / Sportboot-Unfall / Schutzpflichten bei Schwimmen im

  • OLG Hamm, 21.10.2011 - 7 U 69/11

    Mängel einer Pauschalreise

  • AG Duisburg, 17.08.2006 - 49 C 1892/06

    Anforderungen an die Substantiierung der Fehlerhaftigkeit einer Reise wegen eines

  • LG Paderborn, 07.11.2002 - 5 S 110/02

    Ruhige Kurklinik in Einflugschneise

  • AG Köln, 01.12.2014 - 142 C 74/13

    Unterlassener Sprachtest vor Sprachreise nur bei Reisebeeinträchtigung

  • AG Hannover, 15.10.2002 - 511 C 1255/02

    Anspruch auf Minderung des Reisepreises; Anspruch auf Schadensersatz wegen

  • AG Hannover, 09.02.2005 - 540 C 16147/04

    Minderung / Rundreise / Busreise / Straßensperre

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