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   OLG Karlsruhe, 25.02.2000 - 10 U 221/99   

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OLG Karlsruhe, 25.02.2000 - 10 U 221/99 (https://dejure.org/2000,2162)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.02.2000 - 10 U 221/99 (https://dejure.org/2000,2162)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25. Februar 2000 - 10 U 221/99 (https://dejure.org/2000,2162)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BGB § 249; ; BGB § 823 I; ; BGB § 847 I; ; ZPO § 540; ; ZPO § 284

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zivilprozessrecht: Verwertungsverbot von unter Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch eine rechtswidrige Abhöraktion erlangten Beweismitteln, Sachdienlichkeit einer eigenen Sachentscheidung durch das Berufungsgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit; Instanz; Berufungsgericht; Sachdienlichkeit; Beweismittel; Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Abhöraktion; Beweisverwertungsverbot; Zivilverfahren

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Zivilprozessrecht, Unverwertbarkeit rechtswidrig erlangter Informationen im Zivilprozess

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1577
  • MDR 2000, 1029
  • MDR 2000, 847
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (12)

  • BayObLG, 27.07.1989 - RReg. 2 St 119/89
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.02.2000 - 10 U 221/99
    Ein prozessuales Verwertungsverbot greift insbesondere ein, wenn ein Beweismittel unter Verletzung des Persönlichkeitsrechts Dritter gewonnen wurde (BVerfGE 34, 238; BGH NJW 1982, 277; vgl. auch BayObLG NJW 1990, 197; Rosenberg/Schwab/Gottwald, ZPO, 15. Aufl., § 112 1112 b), Dies ist bei einem unberechtigten Abhören oder Aufzeichnen eines Telefongesprächs der Fall.

    Dürfte die heimliche Aufzeichnung eines Gesprächs nicht als Beweismittel verwertet werden, kann auch nicht über ihren Inhalt durch Vernehmung eines Dritten (oder gar des belauschten Gesprächspartners) Beweis erhoben werden (BayObLG NJW 1990, 197: Stein/Jonas/Leipold. ZPO, § 284 Rdnr. 58).

  • BGH, 10.06.1986 - VI ZR 154/85

    Zivilrechtliche Ansprüche des Beschuldigten in einem Strafverfahren gegenüber

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.02.2000 - 10 U 221/99
    In der Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, daß gegenüber dem der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung dienenden Vorbringen einer Partei in einem schwebenden Zivilprozeß der hierdurch in seiner Ehre Betroffene grundsätzlich nicht Widerruf oder Unterlassung fordern kann (BGH NJW 1971, 284; 1986, 2502; 1988, 1016; 1995, 397; Helle NJW 1961, 1896, 1898).

    Einer Widerrufs- oder Unterlassungsklage fehlt in diesem Fall das erforderliche Rechtsschutzinteresse (BGH NJW 1986, 2502; OLG Hamm NJW 1992, 1329).

  • BGH, 13.10.1987 - VI ZR 83/87

    Abwehransprüche gegen widerrechtlich erlangte Beweismittel; Unzulässigkeit des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.02.2000 - 10 U 221/99
    In der Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, daß gegenüber dem der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung dienenden Vorbringen einer Partei in einem schwebenden Zivilprozeß der hierdurch in seiner Ehre Betroffene grundsätzlich nicht Widerruf oder Unterlassung fordern kann (BGH NJW 1971, 284; 1986, 2502; 1988, 1016; 1995, 397; Helle NJW 1961, 1896, 1898).
  • BVerfG, 31.01.1973 - 2 BvR 454/71

    Tonband

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.02.2000 - 10 U 221/99
    Ein prozessuales Verwertungsverbot greift insbesondere ein, wenn ein Beweismittel unter Verletzung des Persönlichkeitsrechts Dritter gewonnen wurde (BVerfGE 34, 238; BGH NJW 1982, 277; vgl. auch BayObLG NJW 1990, 197; Rosenberg/Schwab/Gottwald, ZPO, 15. Aufl., § 112 1112 b), Dies ist bei einem unberechtigten Abhören oder Aufzeichnen eines Telefongesprächs der Fall.
  • BGH, 15.12.1987 - VI ZR 35/87

    Schadensersatzanspruch eines katholischen Geistlichen wegen wahrheitswidriger

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.02.2000 - 10 U 221/99
    Es muß eine schwere Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts vorliegen, die nicht auf andere Weise, insbesondere durch Naturalrestitution oder Widerruf befriedigend ausgeglichen werden kann (BGH VersR 1988, 405).
  • LAG Berlin, 15.02.1982 - 9 Sa 108/81

    Zum Verwertungsverbot einer Zeugenaussage bei mitgehörtem Telephongespräch

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.02.2000 - 10 U 221/99
    Nach der Gegenauffassung ist jedes materiell rechtswidrig erlangte Beweismittel prozessual unverwertbar (LAG Berlin JZ 1982, 258; LG Kassel NJW-RR 1990, 62; Siegert NJW 1957, 690), weil nach dem Grundsatz der Einheit der Rechtsordnung im Prozeßrecht nicht zulässig sein könne, was nach materiellem Recht rechtswidrig sei.
  • OLG Hamm, 30.09.1991 - 6 U 134/91

    Ehrenschutzklagen gegenüber kränkenden Äußerungen - Zulässigkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.02.2000 - 10 U 221/99
    Einer Widerrufs- oder Unterlassungsklage fehlt in diesem Fall das erforderliche Rechtsschutzinteresse (BGH NJW 1986, 2502; OLG Hamm NJW 1992, 1329).
  • BGH, 18.10.1994 - VI ZR 74/94

    Ehrenschutz gegenüber Äußerungen des Konkursverwalters in einem Bericht an die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.02.2000 - 10 U 221/99
    In der Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, daß gegenüber dem der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung dienenden Vorbringen einer Partei in einem schwebenden Zivilprozeß der hierdurch in seiner Ehre Betroffene grundsätzlich nicht Widerruf oder Unterlassung fordern kann (BGH NJW 1971, 284; 1986, 2502; 1988, 1016; 1995, 397; Helle NJW 1961, 1896, 1898).
  • LG Kassel, 31.08.1989 - 1 S 194/89
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.02.2000 - 10 U 221/99
    Nach der Gegenauffassung ist jedes materiell rechtswidrig erlangte Beweismittel prozessual unverwertbar (LAG Berlin JZ 1982, 258; LG Kassel NJW-RR 1990, 62; Siegert NJW 1957, 690), weil nach dem Grundsatz der Einheit der Rechtsordnung im Prozeßrecht nicht zulässig sein könne, was nach materiellem Recht rechtswidrig sei.
  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.02.2000 - 10 U 221/99
    Ob eine schwerwiegende Persönlichkeitsverletzung vorliegt, die die Zahlung einer Geldentschädigung erfordert, hängt von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, von Anlaß und Beweggrund des Handelnden sowie vom Grad seines Verschuldens und davon ab, in welche geschützte Sphäre des Verletzten eingegriffen wurde (BGH NJW 1985; 1617; BGHZ 128, 1).
  • BGH, 24.11.1970 - VI ZR 70/69

    Abgrenzung einer Tatsachenbehauptung von einem Werturteil - Schutz der

  • BGH, 24.11.1981 - VI ZR 164/79

    Belästigung durch anonyme Anrufe - Überwachung des Telefonanschlusses durch die

  • BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 848/15

    Außerordentliche Kündigung - Videoüberwachung

    e) Der Schutzzweck der bei der Informationsgewinnung verletzten Norm kann auch einer gerichtlichen Verwertung unstreitigen Sachvortrags entgegenstehen (BAG 16. Dezember 2010 - 2 AZR 485/08 - Rn. 29; 13. Dezember 2007 - 2 AZR 537/06 - Rn. 34 ff.; ähnlich OLG Karlsruhe 25. Februar 2000 - 10 U 221/99 - zu II 3 b der Gründe; aA Ahrens Der Beweis im Zivilprozess Kapitel 6 Rn. 29) .
  • OLG Stuttgart, 24.01.2024 - 4 U 129/23

    Berufung des Verfügungsbeklagten gegen einen Anspruch auf Unterlassung von

    Deshalb fehlt entsprechenden Klagen in derartigen Fällen grundsätzlich schon das Rechtsschutzbedürfnis, die Klagen sind also unzulässig (BGH NJW 2005, 279 [281]; BGH NJW 1995, 397; BGH MDR 1992, 942 [943]; BGH ZIP 1987, 1081; OLG Hamm VersR 1991, 435; OLG Karlsruhe NJW 2000, 1577 = MDR 2000, 847).
  • OLG Stuttgart, 29.11.2012 - 2 U 89/12

    Markenverletzungsstreit: Inverkehrbringen markenmäßig gekennzeichneter Ware im

    Betriebsgeheimnisse unterlägen auch für juristische Personen dem kumulierten Schutz der Artikel 12 und 14 GG (BGH, Beschluss vom 02.02.2010 - KVZ 16/09, Tz 13; NWVerfGH, NVwZ-RR 2009, 41; OVG Schleswig, NVwZ 2007, 1448; vgl. auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 25. Februar 2000 - 10 U 221/99).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 15.04.2008 - 11 Sa 522/07

    Verdeckte Videoüberwachung von Arbeitnehmern in Verkaufsräumen

    Bestreitet der Arbeitnehmer diese Tatsachen nicht, so sind sie nach dem im Zivilprozess geltenden Beibringungsgrundsatz als unstreitiger Tatsachenvortrag zu berücksichtigen (entgegen OLG Karlsruhe 25.02.2000 - 10 U 221/99).

    Macht die Partei hiervon keinen Gebrauch, so bedarf es zum Schutz ihres Persönlichkeitsrechtes nicht des Ausschlusses des von der Partei ausdrücklich oder durch Nichtbestreiten eingeräumten Sachvortrages (a.A. OLG Karlsruhe 25.02.2000 - 10 U 221/99).

  • OLG Saarbrücken, 09.09.2009 - 5 U 510/08

    Verwertung von unter Verstoß gegen eine zeitlich begrenzte Entbindung von der

    Jedoch ist weitgehend anerkannt, dass es keinen Automatismus gibt, wonach ein auf rechtswidrigem Weg erlangtes Beweismittel im Zivilverfahren nicht verwendet werden dürfte (siehe - im Zusammenhang mit § 213 VVG n.F. - Eberhard in MünchKomm/VVG, 2009, § 213 Rdn. 81; Neuhaus/Kloth, NJOZ 2009, 1370; auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.02.2000 - 14 U 221/99, NJW 2000, 1577 ).

    Die beeinträchtigten materiellen Rechtspositionen des Betroffenen sind den sonstigen involvierten Interessen, zu denen auch solche der Allgemeinheit zählen können, gegenüber zu stellen (Muschner in: Rüffer/Halbach/Schimikowski, VVG , § 213 Rdn. 67; Klär in: Schwintowski/Brömmelmeyer, Versicherungsvertragsrecht, § 213 VVG Rdn. 40; zur Güterabwägung auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.02.2000 - 10 U 221/99, NJW 2000, 1577 ).

  • BGH, 21.09.2011 - IV ZR 203/09

    Risikolebensversicherung: Rechtsfolgen einer ohne ausreichende

    Unstreitiger Vortrag wäre ohne weiteres verwertbar (vgl. Senatsbeschluss vom 25. Mai 2011 aaO juris Rn. 14; LAG Sachsen-Anhalt LAGE § 626 BGB 2002 Nr. 17, juris Rn. 41; a.A. Oberlandesgericht Karlsruhe NJW 2000, 1577 f. mit abl. Anm. Heinemann, MDR 2001, 137, 138 ff. und Schneider, MDR 2000, 1029, 1030; vgl. auch Schreiber, ZZP 122, 227, 228, 241) und müsste bei der Frage, ob der Beklagten die Ausübung ihres Anfechtungsrechts nach Treu und Glauben verwehrt ist, zu der vorgenannten Güterabwägung führen (vgl. Senatsurteil vom 28. Oktober 2009 aaO Rn. 21; Senatsbeschuss vom 25. Mai 2011 aaO Rn. 7).
  • OLG Karlsruhe, 04.12.2008 - 4 U 86/07

    Verwertbarkeit der Auskunft eines Internet-Providers über die Zuordnung

    Das Bestreiten des Beklagten war selbst dann zulässig - und prozesserheblich -, wenn die Erklärungen des Beklagten inhaltlich unrichtig oder unvollständig gewesen sein sollten (vgl. Zöller/Greger aaO, § 138 ZPO Rdn. 3; Heinemann, MDR 2001, 137, 141 f.; noch weitergehend zu den Konsequenzen eines Beweisverwertungsverbotes: OLG Karlsruhe - 10. Senat - NJW 2000, 1577, 1578).
  • ArbG Frankfurt/Main, 02.01.2002 - 2 Ca 5340/01

    Herunterladen pornografischer Dateien am Arbeitsplatz

    Hier macht der Kläger unabhängig von der Frage, ob das Verbot lediglich die Nutzung eines bestimmten Beweismittels oder die Verwertung der erlangten Informationen selber erfasst (vgl. einerseits OLG Karlsruhe 25.02.2000 - 10 U 201/99 - NJW 2000/1577 und andererseits Heinemann MDR 2001/137), zu Unrecht eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts geltend.
  • OLG Karlsruhe, 04.03.2014 - 1 W 4/14

    Zivilprozess: Erstreckung des Parteivortrags auf vertrauliche Absprachen zwischen

    Die Rechte der davon Betroffenen werden hinreichend dadurch gewahrt, dass ihnen im Ausgangsverfahren prozessual wie materiell-rechtlich ausreichende Rechtsgarantien zum Schutz ihrer Interessen bereit stehen (BGH NJW 2012, 1659 ; Kiethe, Zivilprozessuale Sanktionen gegen unrichtigen und rechtswidrigen Sachvortrag, MDR 2007, 625 ), bis hin zum Ausschluss der Öffentlichkeit gemäß § 172 GVG oder einer ausnahmsweisen Unverwertbarkeit des fraglichen Vortrags selbst (vgl. OLG Karlsruhe, NJW 2000, 1577 ; s.a. Kiethe, Die Abgrenzung von zulässigem Sachvortrag und strafbewehrtem Geheimnisschutz im Zivilprozess, JZ 2005, 1034 ; Dauster/Braun, Verwendung fremder Daten im Zivilprozess und zivilprozessuale Beweisverbote, NJW 2000, 313 ).
  • OLG Düsseldorf, 18.10.2002 - 23 U 260/01

    Zur Verwertbarkeit eines heimlich mitgehörten Telefongesprächs als Nachweis für

    Die Verletzung dieses Rechts begründet ein prozessuales Verwertungsverbot, weil hierdurch der Grundrechtsverstoß perpetuiert würde (BGH NJW 1988, 1016 mwN.); dies schließt auch Vernehmung des mithörenden Dritten über den Gesprächsinhalt aus (BVerfG NJW 1992, 815, 816; BAG NJW 1993, 1691, 1693; NJW 1998, 1331, 1333; OLG Karlsruhe NJW 2000, 1577, 1578; aA. OLG Düsseldorf [22. Zivilsenat] NJW 2000, 1578 f.).
  • OLG Brandenburg, 15.03.2004 - 7 U 8/04

    Hochzeitsgäste beim Feuerwerk verletzt: Kein Schmerzensgeld für Brautpaar

  • LG Frankfurt/Main, 28.02.2007 - 6 O 12/07

    Öffentliches Zugänglichmachen von geschützten Musiktiteln durch Kinder über

  • KG, 03.06.2004 - 8 U 8/04

    Gewerberaummiete: Mitvermietung von Nebenflächen; Ausweisung eines gesonderten

  • LG Karlsruhe, 15.07.2011 - 6 O 250/09

    Anwaltshaftung: Beweisverwertung eines mitgehörten Telefongesprächs;

  • AG Braunschweig, 23.04.2001 - 9 Cs 806 Js 52114/00

    Strafprozeßrecht: Anforderungen an die Annahme von Gefahr im Verzug, Beweis- und

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