Weitere Entscheidung unten: BGH, 02.03.2000

Rechtsprechung
   BGH, 28.07.1999 - VIII ZB 3/99   

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https://dejure.org/1999,1844
BGH, 28.07.1999 - VIII ZB 3/99 (https://dejure.org/1999,1844)
BGH, Entscheidung vom 28.07.1999 - VIII ZB 3/99 (https://dejure.org/1999,1844)
BGH, Entscheidung vom 28. Juli 1999 - VIII ZB 3/99 (https://dejure.org/1999,1844)
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Schwiegervater in Einliegerwohnung

§ 181 Abs. 1, Abs. 2 ZPO <Fassung bis 30.6.02>, keine (§ 182 ZPO <Fassung bis 30.6.02> ausschließende) Ersatzzustellung an Verwandten möglich, der im gleichen Haus, aber nicht in der gleichen Wohnung wohnt (Hinweis: vgl. nun § 178 ZPO);

§ 176 ZPO <Fassung bis 30.6.02> (Hinweis: nun § 172 ZPO), für Amtszustellungen muß der Bevollmächtigte gegenüber dem Gericht benannt worden sein;

§ 191 Nr. 4 ZPO <Fassung bis 30.6.02>, § 418 ZPO, Anforderungen an den Gegenbeweis hinsichtlich der Richtigkeit der Zustellurkunde, eidesstattliche Versicherung genügt nicht;

§ 233 ZPO, Auswahlverschulden

Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versäumnisurteil - Postzustellungsurkunde - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Versäumung der Einspruchsfrist - Urlaub - Gemeinsamer Briefkasten - Sofortige Beschwerde - Hausgenosse - Bestellung zum Bevollmächtigten

  • Judicialis

    ZPO § 238 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § ... 568 a; ; ZPO § 546 Abs. 1; ; ZPO § 339 Abs. 1; ; ZPO § 182; ; ZPO § 181; ; ZPO § 181 Abs. 1; ; ZPO § 176; ; ZPO § 191 Nr. 4; ; ZPO § 195 Abs. 2 Satz 3; ; ZPO § 418 Abs. 1; ; ZPO § 418 Abs. 2; ; ZPO § 85 Abs. 2

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 181; ZPO § 182; ZPO § 176; ZPO § 233
    Keine Ersatzzustellung an Verwandten mit eigener Wohnung im selben Haus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 181, 233
    Ersatzzustellung an den Hausgenossen i.S. des § 181 ZPO

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1957 (Ls.)
  • NJW-RR 2000, 444
  • VersR 2000, 1392
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.06.1994 - IV ZB 6/94

    Sorgfaltspflichten des Zustellungsempfängers bei Niederlegung eines Schriftstücks

    Auszug aus BGH, 28.07.1999 - VIII ZB 3/99
    Der Senat setzt sich damit nicht in Widerspruch zum Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 15. Juni 1994 - IV ZB 6/94, VersR 1995, 73.

    a) Zwar indiziert allein die Unkennntnis des Empfängers von der Zustellung noch nicht dessen mangelnde Sorgfalt bei der Postannahme (BGH, Beschluß vom 15. Juni 1994 aaO).

  • OLG Rostock, 25.07.1996 - 1 U 193/95

    Voraussetzungen der Ersatzzustellung nach Zivilprozessordnung (ZPO); Möglichkeit

    Auszug aus BGH, 28.07.1999 - VIII ZB 3/99
    Nach Absatz 2 dieser Vorschrift kann eine Ersatzzustellung nur an den im selben Haus wohnenden Hauswirt oder Vermieter erfolgen, nicht jedoch an einen Familienangehörigen des Zustellungsadressaten, der zwar im selben Haus, nicht jedoch in der Wohnung des Zustellungsadressaten wohnt (OLG Rostock FamRZ 1997, 90; Musielak/Wolst, ZPO, § 181 Rdnr. 5).
  • BGH, 19.10.1983 - VIII ZB 30/83

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand - Versäumen der Einspruchsfrist wegen

    Auszug aus BGH, 28.07.1999 - VIII ZB 3/99
    Allein durch das bloße Bestreiten des Empfangs der schriftlichen Mitteilung wird die Beweiskraft der öffentlichen Urkunde nicht erschüttert (Senatsbeschluß vom 19. Oktober 1983 - VIII ZB 30/83, VersR 1984, 81 unter 2 a).
  • VerfGH Bayern, 29.10.1993 - 128-VI-92
    Auszug aus BGH, 28.07.1999 - VIII ZB 3/99
    Zwar kann auch durch eine Anzeige des Prozeßgegners ein Bevollmächtigter "bestellt" werden, wenn die vertretene Partei oder ihr Vertreter dem Gegner von dem Bestehen einer Prozeßvollmacht Kenntnis gegeben hat (BayVerfGH NJW 1994, 2280 unter IV).
  • BGH, 06.04.2011 - VIII ZR 22/10

    Klagezustellung: Erfordernis der Zustellung an den im Rubrum der Klageschrift als

    Gibt der Kläger im Rubrum der Klageschrift einen Rechtsanwalt als Prozessbevollmächtigten des Beklagten an, so ist dieser als für den Rechtszug bestellter Prozessbevollmächtigter gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 ZPO anzusehen und hat die Zustellung an ihn zu erfolgen (Fortführung von BGH, Beschluss vom 28. Juli 1999, VIII ZB 3/99, NJW-RR 2000, 444; Aufgabe von BGH, Beschluss vom 1. Oktober 1980, IVb ZR 613/80, MDR 1981, 126; Urteil vom 9. Oktober 1985, IVb ZR 59/84, NJW-RR 1986, 286).

    Die Bestellung eines Prozessbevollmächtigten nach § 172 Abs. 1 Satz 1 ZPO geschieht in der Weise, dass die vertretene Partei oder ihr Vertreter dem Gericht oder im Falle einer Parteizustellung dem Gegner Kenntnis von dem Vertretungsverhältnis gibt (BGH, Beschlüsse vom 29. Oktober 1973 - NotZ 4/73, BGHZ 61, 308, 311 - zu § 176 ZPO aF; vom 1. Oktober 1980 - IVb ZR 613/80, LM Nr. 13 zu § 176 ZPO [aF]; Senatsbeschlüsse vom 28. Juli 1999 - VIII ZB 3/99, NJW-RR 2000, 444 unter [II] 1 b; vom 28. November 2006 - VIII ZB 52/06, NJW-RR 2007, 356 Rn. 7; MünchKommZPO/Häublein, 3. Aufl., § 172 Rn. 5; Zöller/Stöber, ZPO, 28. Aufl., § 172 Rn. 6; Musielak/Wolst, ZPO, 7. Aufl., § 172 Rn. 2; Prütting/Gehrlein/Kessen, ZPO, 2. Aufl., § 172 Rn. 3).

    Sie kann auch durch eine Anzeige des Prozessgegners erfolgen, wenn die vertretene Partei oder ihr Vertreter dem Gegner von dem Bestehen einer Prozessvollmacht Kenntnis gegeben haben (Senatsbeschluss vom 28. Juli 1999 - VIII ZB 3/99, aaO; BGH, Beschluss vom 1. Oktober 1980 - IVb ZR 613/80, aaO; Urteil vom 9. Oktober 1985 - IVb ZR 59/84, NJW-RR 1986, 286 unter 1; BVerfG, NJW 2007, 3486, 3488; BayVerfGH, NJW 1994, 2280, 2281; OLG Zweibrücken, OLGR 2005, 822, 823; OLG Köln, OLGR 1992, 302, 303; MünchKommZPO/Häublein, aaO; Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 172 Rn. 9; Zöller/Stöber, aaO Rn. 7; Musielak/Wolst, aaO Rn. 3; Prütting/Gehrlein/Kessen, aaO Rn. 4).

    In diesem Sinne sind auch die Ausführungen des Senats in dem oben genannten Senatsbeschluss vom 28. Juli 1999 (VIII ZB 3/99, aaO) zu verstehen.

  • BVerfG, 07.08.2007 - 1 BvR 685/07

    Verfassungsmäßigkeit einer Abwesenheitsentscheidung in einem Zivilrechtsstreit

    Die Mitteilung von der Prozessvollmacht kann allerdings auch durch den Prozessgegner - etwa durch die Bezeichnung des Beklagtenvertreters in der Klageschrift - erfolgen, sofern die vertretene Partei oder ihr Bevollmächtigter dem Gegner ihrerseits das Bestehen der Prozessvollmacht angezeigt haben (vgl. BVerfGE 75, 183 ; BGH NJW-RR 2000, S. 444, 445; Stöber in: Zöller, ZPO 26. Aufl.; § 172 Rn. 7).
  • BGH, 19.07.2007 - I ZR 136/05

    Fehlende Unterschrift

    Für ein etwaiges Verschulden des S. im Zusammenhang mit der Zustellung des Versäumnisurteils und der Information der Beklagten haftet diese nicht (vgl. BGH, Beschl. v. 28.7.1999 - VIII ZB 3/99, NJW-RR 2000, 444, 445; Beschl. v. 6.6.2001 - VIII ZB 8/01, NJW-RR 2002, 137).
  • OLG Dresden, 03.02.2014 - 22 UF 1113/13

    Den Mahnbescheid habe ich nicht erhalten...

    Allein durch das bloße Bestreiten des Empfangs der schriftlichen Mitteilung wird die Beweiskraft der öffentlichen Urkunde nicht erschüttert (BGH, Beschluss vom 28.07.1999, VIII ZB 3/99 - juris).

    Damit liegt der Fall anders als in der Konstellation, in der der Empfänger im Urlaub weilte (vgl. BGH vom 19.10.1983, VIII ZB 30/83 - juris) oder in der die Frau den Niederlegungsschein vorenthalten hatte (vgl. BGH v. 8.03.1957, IV ZR 29/57, FamRZ 1957, 173) oder in der ein Dritter mit der Postdurchsicht beauftragt wurde (BGH v. 28.07.1999, VIII ZB 3/99).

  • LAG Nürnberg, 08.05.2009 - 2 Ta 36/09

    Benennung der Prozessbevollmächtigten durch die Gegenpartei

    2 Sie ist der Auffassung, eine Bestellungsanzeige durch den Gegner reiche nach neuerer höchstrichterlicher Rechtsprechung als Bestellung aus und bezieht sich hierbei auf die bei Zöller/Stöber, ZPO, 26. u. 27. Aufl. zitierte Fundstelle NJW-RR 2000, 444.

    Die zitierte Entscheidung betrifft die Entscheidung des BGH vom 28.07.1999, Az. VIII ZB 3/99.

    Auch das Bundesverfassungsgericht hat in der Entscheidung vom 07.08.2007, Az. 1 BvR 685/07 (zitiert nach JURIS) unter Rz. 22 ausgeführt, die Mitteilung von der Prozessvollmacht könne auch durch den Prozessgegner etwa durch die Bezeichnung des Beklagtenvertreters in der Klageschrift erfolgen, sofern die vertretene Partei oder ihr Bevollmächtigter dem Gegner das Bestehen der Prozessvollmacht angezeigt haben unter Hinweis auf BVerfGE 75, 183; BGH, NJW-RR 2000, S. 444/445, Stöber in Zöller/Stöber, 26. Aufl., § 172 Rz. 7. Das Verfassungsgericht hat ausgeführt, ein lediglich vorprozessuales Auftreten eines Anwalts für den späteren Prozessgegner genüge hierfür nicht.

    Unabhängig davon, dass die Annahme der Kanzleiangestellten der Prozessbevollmächtigten der Klagepartei nicht gleichzusetzen ist mit einer Mitteilung durch die Partei selbst oder durch die Prozessbevollmächtigten, reicht eine bloße Benennung der Prozessbevollmächtigten der beklagten Partei in der Klageschrift nicht aus (vgl. BVerfG vom 07.08.2007, a.a.O.; Bayer. Verfassungsgerichtshof; BGH vom 28.07.1999, a.a.O., Rz. 11).

    Abgesehen davon, dass sich auch die Beschwerdeführerin selbst hätte vergewissern müssen, ob die Anwälte auf die Klage erwidern und den Termin wahrnehmen würden (vgl. Rz. 19 im JURIS-Ausdruck der Entscheidung der BVerfG vom 14.04.1987), ist das Versäumnisurteil auch nicht unter dem Gesichtspunkt eines fairen Verfahrens gesetzeswidrig zustande gekommen, da schon ohne Abstellen auf die Eigeninitiative der Kanzleiangestellten durch die Benennung der Prozessbevollmächtigten der Beklagten keine wirksame Bestellung vorlag (vgl. oben Zöller/Stöber, 27. Aufl., § 172 Rz. 7; Bayer. Verfassungsgerichtshof vom 29.10.1993, a.a.O.; BVerfG vom 07.08.2007, a.a.O.; BGH vom 28.07.1999 = NJW-RR 2000, 444, 445).

  • OLG Hamm, 12.01.2010 - 4 U 193/09

    Zustellung gegen Empfangsbekenntnis

    Auch wenn die vorgerichtlichen Anwaltsschreiben vom 14.05.2009, 12.06.2009 und 16.06.2009 auf die Bekanntgabe einer Prozessbevollmächtigung unmittelbar noch nicht hinweisen, war hier die Mitteilung über die "Bestellung" durch den Gegner, hier den Antragsteller, als ausreichend anzusehen (vgl. hierzu BGH NJW-RR 2000, 444).
  • OLG Dresden, 26.06.2013 - 1 U 1080/11

    Auftragnehmer unterschreibt Protokoll nicht: Abnahme trotzdem wirksam!

    Zwar kann auch durch eine Anzeige des Prozessgegners ein Bevollmächtigter "bestellt" werden, wenn die vertretene Partei oder ihr Vertreter dem Gegner zuvor von dem Bestehen einer Prozessvollmacht Kenntnis gegeben hat (vgl. grundlegend BGH, Beschluss vom 28.07.1999, Az.: VIII ZB 3/99; Urteil vom 06.04.2011, Az.: VIII ZR 22/10).
  • LAG Hessen, 25.01.2023 - 18 Sa 889/22

    Falsche Bezeichnung des Berufungsbeklagten; Zustellung einer Klage an den

    Dementsprechend hatte das Gericht die Klage an die Beklagte selbst zuzustellen (vgl. BGH Beschluss vom 28. Juli 1999 - VIII ZB 3/99 - NJW-RR 2000, 444, Rz. 11).

    Die "Bestellung eines Prozessbevollmächtigten" kann auch durch eine Anzeige des Prozessgegners erfolgen, wenn die vertretene Partei oder ihr Vertreter dem Gegner von dem Bestehen einer Prozessvollmacht Kenntnis gegeben haben (BGH Urteil vom 6. April 2011 - VIII ZR 22/10 - NJW-RR 2011, 997, Rz. 13; BGH Beschluss vom 28. Juli 1999 - VIII ZB 3/99 - NJW-RR 2000, 444, Rz. 11).

  • LG Hamburg, 14.12.2023 - 327 O 239/23
    Eine Bestellung zum Prozessbevollmächtigten i.S.d. § 172 Abs. 1 S. 1 ZPO ist nämlich jedenfalls dadurch erfolgt, dass der Prozessbevollmächtigte der Antragstellerin in seinem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 20.09.2023 den Unterzeichner der Antwort auf die Abmahnung als Prozessbevollmächtigten der Antragsgegnerin bezeichnet hat (BGH NJW-RR 2000, 444, 445; NJW-RR 2011, 997 Rn 13 ff).
  • OLG Dresden, 06.03.2019 - 4 U 163/19

    Anforderungen an die Erschütterung der Beweiskraft einer Postzustellungsurkunde

    Es müssen daher Umstände dargelegt und bewiesen werden, die ein Fehlverhalten des Postzustellers bei der Zustellung und damit eine Falschbeurkundung in der Postzustellungsurkunde begründen (vgl. BGH, Beschluss vom 02.12.2015, a.a.O; BGH, Beschluss vom 28.07.1999, Az. VIII ZB 3/99 - juris; BVerwG, NJW 1986, 2117; KG, a.a.O.; Zöller, ZPO, 32. Aufl., § 418, Rz. 3 f.).
  • LG Krefeld, 15.01.2010 - 1 S 126/09

    Für eine Bestellung i.S.d. § 172 ZPO genügt die vorprozessuale Anzeige der

  • BGH, 06.06.2001 - VIII ZB 8/01

    Ersatzzustellung und Verschulden einer Fristversäumnis bei längerem

  • OLG München, 26.07.2016 - 34 Wx 192/16

    Zustellung zwischen USA und Deutschland durch Privatperson -

  • OLG Zweibrücken, 29.07.2005 - 6 UF 58/04

    Ehescheidung: Zustellung des Scheidungsantrags an die Prozessbevollmächtigten der

  • OLG Saarbrücken, 21.05.2003 - 5 U 375/02

    Zur Wirksamkeit der Zustellung eines Versäumnisurteils bei Schreibfehlern beim

  • BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 2240/02

    Mangels hinreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde - Zu den

  • KG, 21.12.2022 - 5 U 1039/20

    Vollziehung einer einstweiligen Verfügung; ordnungsgemäße Zustellung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.08.2010 - 1 M 73.10

    Gewerberecht - Versagung einer Erlaubnis als Versicherungsmakler wegen

  • KG, 31.01.2008 - 8 U 69/07

    Haftung aus Vermögensverwaltungsvertrag: Verbindlichkeit vereinbarter

  • VGH Bayern, 03.08.2023 - 24 CS 23.1075

    Anforderungen an eine zur Briefkastenleerung ausgewählte Hilfsperson; zur

  • KG, 06.08.2021 - 21 U 59/21

    Voraussetzungen der Pflicht zur Zustellung an den Prozessbevollmächtigten im

  • KG, 15.09.2003 - 8 U 309/02

    Verfahren bei Zustellungen: Ersatzzustellung unter der Meldeanschrift;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2017 - 1 A 203/15

    Anerkennung von neurokognitiven Störungen als Dienstunfallfolge; Gewährung von

  • BSG, 24.10.2017 - B 13 R 19/17 BH

    Rente wegen Erwerbsminderung; PKH-Verfahren; Kein Anspruch eines Beteiligten auf

  • FG Münster, 12.03.2013 - 13 K 4019/10

    Frage der wirksamen Zustellung mittels Ersatzzustellung

  • OLG Bremen, 29.04.2014 - 5 UF 16/14

    Beginn der Beschwerdefrist eines Antrags im Adoptionsverfahren durch einen nicht

  • BPatG, 12.01.2017 - 30 W (pat) 804/16

    Designbeschwerdeverfahren - Nichtigkeitsverfahren - "Plüschtier Eule" - zur

  • BPatG, 12.01.2017 - 30 W (pat) 803/16

    Designbeschwerdeverfahren - Nichtigkeitsverfahren - "Plüschtier Eule" - zur

  • FG Hamburg, 11.11.2002 - III 444/01

    Postzustellung durch Niederlegung:

  • VG Hamburg, 18.11.2021 - 11 K 5409/17

    Erfolglose Klage gegen den Widerruf einer Fördermittelbewilligung für den Bau

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Rechtsprechung
   BGH, 02.03.2000 - V ZB 1/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1264
BGH, 02.03.2000 - V ZB 1/00 (https://dejure.org/2000,1264)
BGH, Entscheidung vom 02.03.2000 - V ZB 1/00 (https://dejure.org/2000,1264)
BGH, Entscheidung vom 02. März 2000 - V ZB 1/00 (https://dejure.org/2000,1264)
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Volltextveröffentlichungen (12)

Besprechungen u.ä.

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Fehler in elektronischer Kalenderführung

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1957
  • MDR 2000, 855
  • VersR 2000, 1564
  • BB 2000, 1266
  • DB 2000, 1813
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.03.1996 - III ZB 13/96

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der

    Auszug aus BGH, 02.03.2000 - V ZB 1/00
    Er muß vielmehr auch Vorkehrungen dagegen treffen, daß durch versehentliche Erledigungsvermerke im Fristenkalender Fristen versäumt werden (BGH, Beschl. v. 14. März 1996, III ZB 13/96, BGHR ZPO § 233, Ausgangskontrolle 5; Beschl. v. 10. Juli 1997, IX ZB 57/97, NJW 1997, 3177, 3178, jew. m.w.N.).
  • BGH, 12.10.1998 - II ZB 11/98

    Anforderungen an die Büroorganisation des Rechtsanwalts bei Führung eines

    Auszug aus BGH, 02.03.2000 - V ZB 1/00
    Die Verwendung einer elektronischen Kalenderführung darf aber keine hinter der manuellen Führung zurückbleibende Überprüfungssicherheit bieten (BGH, Beschl. v. 12. Oktober 1998, II ZB 11/98, NJW 1999, 582, 583).
  • BGH, 02.12.1996 - II ZB 19/96

    Zurechnung eines Verschuldens hinsichtlich eines Fristversäumnisses - Fehler

    Auszug aus BGH, 02.03.2000 - V ZB 1/00
    Dazu gehört eine Anordnung, durch die gewährleistet wird, daß am Ende eines jeden Arbeitstages von einer dazu beauftragten Bürokraft geprüft wird, welche fristwahrenden Schriftsätze hergestellt, abgesandt oder zumindest versandfertig gemacht worden sind und ob diese mit den im Fristenkalender vermerkten Sachen übereinstimmen (BGH, Beschl. v. 2. Dezember 1996, II ZB 19/96, NJW-RR 1997, 562).
  • BGH, 10.07.1997 - IX ZB 57/97

    Überwachungspflichten der in einer Sozietät zusammengeschlossen Rechtsanwälte

    Auszug aus BGH, 02.03.2000 - V ZB 1/00
    Er muß vielmehr auch Vorkehrungen dagegen treffen, daß durch versehentliche Erledigungsvermerke im Fristenkalender Fristen versäumt werden (BGH, Beschl. v. 14. März 1996, III ZB 13/96, BGHR ZPO § 233, Ausgangskontrolle 5; Beschl. v. 10. Juli 1997, IX ZB 57/97, NJW 1997, 3177, 3178, jew. m.w.N.).
  • BGH, 04.11.2014 - VIII ZB 38/14

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsfrist: Anforderungen an die

    Sie soll vielmehr auch gewährleisten, festzustellen, ob möglicherweise in einer bereits als erledigt vermerkten Fristsache die fristwahrende Handlung noch aussteht (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 2. März 2000, V ZB 1/00, NJW 2000, 1957 unter II mwN).

    Das ist auch bei einer elektronischen Kalenderführung erforderlich, denn sie darf keine hinter der manuellen Führung zurückbleibende Überprüfungssicherheit bieten (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 2. März 2000, V ZB 1/00, NJW 2000, 1957 mwN).

    Ferner gehört hierzu die Anordnung des Rechtsanwalts, dass die Erledigung von fristgebundenen Sachen am Abend eines jeden Arbeitstages anhand des Fristenkalenders durch eine dazu beauftragte Bürokraft überprüft wird (BGH, Beschlüsse vom 2. März 2000 - V ZB 1/00, NJW 2000, 1957 unter II; vom 13. September 2007 - III ZB 26/07, FamRZ 2007, 1879 Rn. 15; vom 17. Januar 2012 - VI ZB 11/11, NJW-RR 2012, 427 Rn. 9; vom 26. April 2012 - V ZB 45/11, juris Rn. 12; vom 16. Dezember 2013 - II ZB 23/12, aaO; vom 11. März 2014 - VIII ZB 52/13, juris Rn. 5; jeweils mwN).

    Sie muss gewährleisten, dass am Ende eines jeden Arbeitstages von einer dazu beauftragten Bürokraft geprüft wird, welche fristwahrenden Schriftsätze hergestellt, abgesandt oder zumindest versandfertig gemacht worden sind und ob diese mit den im Fristenkalender vermerkten Sachen übereinstimmen (BGH, Beschluss vom 2. März 2000 - V ZB 1/00, aaO mwN).

    Vielmehr soll die erneute und abschließende Überprüfung auch dazu dienen, festzustellen, ob möglicherweise in einer bereits als erledigt vermerkten Fristsache die fristwahrende Handlung noch aussteht (BGH, Beschluss vom 2. März 2000 - V ZB 1/00, aaO mwN).

    Das ist auch bei einer elektronischen Kalenderführung erforderlich, denn sie darf keine hinter der manuellen Führung zurückbleibende Überprüfungssicherheit bieten (BGH, Beschluss vom 2. März 2000 - V ZB 1/00 aaO mwN).

  • BGH, 17.03.2020 - VI ZB 99/19

    Wiedereinsetzungsantrag: Wirksame Ausgangskontrolle bei Übesendung ber Post oder

    Ihr Sinn und Zweck liegt auch darin festzustellen, ob möglicherweise in einer bereits als erledigt vermerkten Fristsache die fristwahrende Handlung noch aussteht (BGH, Beschlüsse vom 29. Oktober 2019 - VIII ZB 103/18, NJW-RR 2020, 52 Rn. 13; vom 2. März 2000 - V ZB 1/00, NJW 2000, 1957; vom 16. Dezember 2013 - II ZB 23/12, juris Rn. 9; vom 11. März 2014 - VIII ZB 52/13, juris Rn. 5; Senatsbeschlüsse vom 15. Dezember 2015 - VI ZB 15/15, NJW 2016, 873 Rn. 8; vom 16. April 2019 - VI ZB 33/17, NJW-RR 2019, 950 Rn. 8).
  • BGH, 04.11.2003 - VI ZB 50/03

    Anforderungen an die Organisation des Rechtsanwaltsbüros; Eintragung mündlich

    Er hat sicherzustellen, daß eine Frist im Fristenkalender erst dann als erledigt gekennzeichnet wird, wenn der Schriftsatz abgesandt oder zumindest postfertig gemacht ist (vgl. BGH, Beschluß vom 2. März 2000 - V ZB 1/00 - VersR 2000, 1564).
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