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   BVerfG, 16.03.1999 - 1 BvR 734/98   

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https://dejure.org/1999,539
BVerfG, 16.03.1999 - 1 BvR 734/98 (https://dejure.org/1999,539)
BVerfG, Entscheidung vom 16.03.1999 - 1 BvR 734/98 (https://dejure.org/1999,539)
BVerfG, Entscheidung vom 16. März 1999 - 1 BvR 734/98 (https://dejure.org/1999,539)
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"Tatsachen vortäuschender Staatsanwalt"

§§ 185, 186, 193 StGB, "starke Worte" eines Rechtsanwalts im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens sind grundsätzlich nicht strafbar, Art. 5 Abs. 1 GG, zur Frage, inwieweit bei leichtfertigen Äußerungen § 193 StGB unangewendet bleiben kann

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung von GG Art 5 Abs 1 S 1 durch strafgerichtliche Verurteilung eines Anwalts wegen Beleidigungsdelikten

  • Wolters Kluwer

    Strafgerichtliche Verurteilung - Beleidigung eines Staatsanwaltes - Pointierter Parteivortrag - Tatsachenbehauptung - Wahrnehmung berechtigter Interessen - Meinungsfreiheit - Rechtliches Gehör

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Meinungsfreiheit des Strafverteidigers bei Kritik an der Justiz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 199
  • StV 1999, 532
  • StV 2000, 414
 
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Wird zitiert von ... (104)

  • BGH, 16.12.2014 - VI ZR 39/14

    Unterlassungsanspruch wegen herabsetzender Äußerungen über ein Unternehmen:

    Demgegenüber werden Werturteile und Meinungsäußerungen durch die subjektive Beziehung des sich Äußernden zum Inhalt seiner Aussage geprägt (BVerfGE 90, 241, 247; 94, 1, 8; BVerfG NJW 2000, 199, 200; NJW 2008, 358, 359).
  • BGH, 24.01.2006 - XI ZR 384/03

    Zur Schadensersatzfeststellungsklage von Dr. Kirch gegen die Deutsche Bank AG und

    Tatsachenbehauptungen sind durch die objektive Beziehung zwischen Äußerung und Wirklichkeit charakterisiert, während für Werturteile und Meinungsäußerungen die subjektive Beziehung des sich Äußernden zum Inhalt seiner Aussage kennzeichnend ist (BVerfGE 90, 241, 247; 94, 1, 8; BVerfG NJW 2000, 199, 200).
  • BVerfG, 29.02.2012 - 1 BvR 2883/11

    Schutz der Meinungsfreiheit und üble Nachrede (Abgrenzung von Tatsachenbehauptung

    b) Darüber hinaus messen die angegriffenen Entscheidungen im Rahmen der - aufgrund obiger Erwägungen richtigerweise im Rahmen der §§ 185, 193 StGB vorzunehmenden - Abwägung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls (vgl. BVerfGE 93, 266 ) auch den Umständen nicht genügend Bedeutung bei, dass der Beschwerdeführer die für strafwürdig erachteten Äußerungen im Rahmen eines Bußgeldverfahrens im sogenannten "Kampf ums Recht" getätigt hat (vgl. BVerfGE 76, 171 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. Juli 1996 - 1 BvR 873/94 -, NStZ 1997, S. 35 und der 1. Kammer des Ersten Senats vom 16. März 1999 - 1 BvR 734/98 -, NJW 2000, S. 199 ) und er die Äußerungen ausschließlich an die zuständige Bußgeldbehörde gerichtet hat, ohne dass sie nicht am Verfahren beteiligten Personen zur Kenntnis gelangen konnten (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. März 2009 - 1 BvR 2650/05 -, NJW-RR 2010, S. 204 ).

    Befindet sich der Beschwerdeführer im sogenannten "Kampf ums Recht", ist es ihm zur plastischen Darstellung seiner Position grundsätzlich erlaubt, auch starke und eindringliche Ausdrücke zu benutzen, um seine Rechtsposition zu unterstreichen, ohne jedes Wort auf die Waagschale legen zu müssen (vgl. BVerfGE 76, 171 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. Juli 1996 - 1 BvR 873/94 -, NStZ 1997, S. 35 und der 1. Kammer des Ersten Senats vom 16. März 1999 - 1 BvR 734/98 -, NJW 2000, S. 199 ).

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