Weitere Entscheidung unten: EuGH, 13.04.2000

Rechtsprechung
   BVerfG, 17.02.2000 - 2 BvR 1210/98   

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https://dejure.org/2000,371
BVerfG, 17.02.2000 - 2 BvR 1210/98 (https://dejure.org/2000,371)
BVerfG, Entscheidung vom 17.02.2000 - 2 BvR 1210/98 (https://dejure.org/2000,371)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Februar 2000 - 2 BvR 1210/98 (https://dejure.org/2000,371)
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Alcan II

Art. 88 Abs. 3 EG, Art. 14 GG, § 48 VwVfG, § 90 BVerfGG, Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen ein Gerichtsurteil, das maßgeblich durch eine Vorabentscheidung des EuGH geprägt ist, Art. 234 EG

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit - Verfassungsbeschwerde - Beihilfe - Überbrückungshilfe - Europäisches Gemeinschaftsrecht - Europäischer Gerichtshof - Vorabentscheidung

  • Judicialis

    GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGV Art. 88 Abs. 3; VwVfG § 48 Abs. 4 S. 1
    Rückforderung einer nationalen, gegen europäisches Gemeinschaftsrecht verstoßenden Beihilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zur Rückforderung nationaler Beihilfen auf Anordnung der Europäischen Kommission, hier: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zur Rückforderung nationaler Beihilfen auf Anordnung der Europäischen Kommission

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation)

Besprechungen u.ä.

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Vorrang des EU-Rechts vor einfachem deutschen Recht; Verdrängung der Jahresfrist gem. § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG bei Rücknahme gemeinschaftsrechtswidriger nationaler Beihilfen

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 2015
  • ZIP 2000, 633
  • NVwZ 2000, 789 (Ls.)
  • NVwZ 2000, 907 (Ls.)
  • EuZW 2000, 445
  • WM 2000, 621
  • DVBl 2000, 900
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92

    Maastricht

    Auszug aus BVerfG, 17.02.2000 - 2 BvR 1210/98
    Es ist nicht erkennbar, dass durch diese Vorabentscheidung der vom Grundgesetz als unabdingbar gebotene Grundrechtsschutz generell in Frage gestellt würde (vgl. BVerfGE 89, 155 ).

    Die Frage nach einem ausbrechenden Rechtsakt im Sinne des Maastricht-Urteils des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 89, 155 ) stellt sich im vorliegenden Verfahren nicht.

  • EuGH, 20.03.1997 - C-24/95

    STAATLICHE BEIHILFEN

    Auszug aus BVerfG, 17.02.2000 - 2 BvR 1210/98
    Mit Urteil vom 20. März 1997 (vgl. DÖV 1998, S. 287 ff.) hat der Europäische Gerichtshof wie folgt entschieden:.

    Die Entscheidung des EuGH, mit der die Rechtsauffassung der Bundesregierung und der Landesregierung von Rheinland-Pfalz in allen drei Teilen des Vorabentscheidungsverfahrens übereinstimmte (vgl. EuGH, DÖV 1998, S. 287, Nrn. 29, 40, 47), dient allein der Durchsetzung der in Art. 88 Abs. 2 UAbs. 1 EGV (früher: Art. 93 Abs. 2 UAbs. 1 EGV) ausdrücklich vorgesehenen Befugnis der Kommission, die Rückforderung gemeinschaftsrechtswidriger Beihilfen anzuordnen.

  • BVerwG, 23.04.1998 - 3 C 15.97

    Rücknahme einer gemeinschaftsrechtswidrigen Subventionsbewilligung; Rückforderung

    Auszug aus BVerfG, 17.02.2000 - 2 BvR 1210/98
    gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. April 1998 - BVerwG 3 C 15.97 -.

    Mit dem im vorliegenden Verfassungsbeschwerde-Verfahren angegriffenen Urteil vom 23. April 1998 wies das Bundesverwaltungsgericht die Anfechtungsklage der Beschwerdeführerin gegen die Rücknahmebescheide ab (BVerwGE 106, 328 ff. = NJW 1998, S. 3728 ff.):.

  • BVerfG, 09.06.1971 - 2 BvR 225/69

    Milchpulver

    Auszug aus BVerfG, 17.02.2000 - 2 BvR 1210/98
    Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach entschieden, dass dieser Grundsatz verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl. BVerfGE 31, 145 ; 75, 223 ).
  • BVerwG, 17.02.1993 - 11 C 47.92

    Verwaltungsverfahren - Verwaltungsakt - Rücknahme - Investitionszulage -

    Auszug aus BVerfG, 17.02.2000 - 2 BvR 1210/98
    Nach der verfassungsrechtlich unbedenklichen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts muss dieses eigene öffentliche Interesse der Gemeinschaft bei der Rücknahmeabwägung Berücksichtigung finden (vgl. BVerwGE 92, 81 ).
  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 687/85

    Kloppenburg-Beschluß

    Auszug aus BVerfG, 17.02.2000 - 2 BvR 1210/98
    Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach entschieden, dass dieser Grundsatz verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl. BVerfGE 31, 145 ; 75, 223 ).
  • BVerfG, 16.12.1981 - 1 BvR 898/79

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum

    Auszug aus BVerfG, 17.02.2000 - 2 BvR 1210/98
    b) Im Übrigen bestünden selbst bei einer Überprüfung anhand der Maßstäbe des Grundgesetzes keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts: Weder die Rücknahmeabwägung noch die Nichtanwendung der Jahresfrist des § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG verstoßen gegen die Verfassungsgrundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes (vgl. BVerfGE 59, 128 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 17.02.2000 - 2 BvR 1210/98
    Die Annahme der Verfassungsbeschwerde ist auch nicht zur Durchsetzung der als verletzt gerügten Grundrechte der Beschwerdeführerin angezeigt; die Verfassungsbeschwerde hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 13.03.2007 - 1 BvF 1/05

    Treibhausgas-Emissionsberechtigungen

    Gleiches gilt auch für den Fall einer an die Bundesrepublik Deutschland gerichteten Entscheidung nach Art. 249 Abs. 4 EG, beispielsweise im Falle eines Beihilferückforderungsverlangens der Kommission (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 17. Februar 2000 - 2 BvR 1210/98 -, NJW 2000, S. 2015).
  • BGH, 04.04.2003 - V ZR 314/02

    Nachträgliche Anpassung des Kaufpreises für begünstigt erworbene Flächen

    Bei der Rückforderung gemeinschaftsrechtswidriger nationaler Beihilfen tritt neben das öffentliche Interesse der Mitgliedstaaten an einer Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustands ein öffentliches Interesse der Europäischen Union an der Durchsetzung der gemeinschaftsrechtlichen Wettbewerbsordnung (BVerfG NJW 2000, 2015; BVerwGE 92, 81, 85 f; 106, 328, 336; BFH NVwZ 2001, 715, 718).
  • BFH, 12.10.2000 - III R 35/95

    Rückwirkende Herabsetzung einer Investitionszulage

    Hinzu kam noch ein Interesse der Europäischen Gemeinschaft an der Durchsetzung der gemeinschaftsrechtlichen Wettbewerbsordnung (vgl. BVerfG-Beschluss vom 17. Februar 2000 2 BvR 1210/98, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2000, 2015).

    Deshalb ist das mitgliedstaatliche öffentliche Interesse an der Wiederherstellung eines mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbaren Zustands in Bezug auf das InvZulG 1991 a.F. zusammen mit dem öffentlichen Interesse der Europäischen Gemeinschaft an der Durchsetzung der gemeinschaftsrechtlichen Wettbewerbsordnung (s. oben unter 1. c) abzuwägen gegen Vertrauensschutzgesichtspunkte, die möglicherweise im Fall des Klägers die Rücknahme der 12 %igen Investitionszulage auf 8 % verbieten (vgl. BVerfG-Beschluss in NJW 2000, 2015).

    d) Das BVerfG hat den Vertrauensschutz gegenüber der Rückforderung einer bereits gewährten Beihilfe schon dann versagt, wenn es dem Beihilfebegünstigten möglich war, die formelle Gemeinschaftswidrigkeit der Beihilfe (wegen fehlender Notifizierung) zu erkennen (BVerfG-Beschluss in NJW 2000, 2015).

  • BGH, 06.11.2008 - III ZR 279/07

    Pflichten der Bewilligungsbehörde einer Beihilfe gegenüber dem Sicherungsgeber

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften kann ein beihilfebegünstigtes Unternehmen unter europarechtlichen Gesichtspunkten grundsätzlich nur dann auf den Bestand einer Beihilfe vertrauen, wenn es sich vor Empfang der Zuwendung vergewissert hat, dass die Subvention unter Einhaltung des in Art. 88 EGV vorgeschriebenen Verfahrens gewährt wurde, selbst wenn bei einer Anwendung der für den innerstaatlichen Bereich anerkannten Maßstäbe die Voraussetzungen für den Vertrauensschutz nach § 48 Abs. 2 VwVfG erfüllt wären (z.B.: EuGH Slg. 2005 I-11137, 11196 Rn. 104; Slg. 2004, I-10609, 10643 f, Rn. 44 f; Slg. 1997, I-1591, 1616, Rn. 25 und 1622, Rn. 49; Slg. 1997, I-135, 163 Rn. 51, siehe auch BVerfG NJW 2000, 2015; BGH, Urteil vom 20. Januar 2004 - XI ZR 53/03 - ZIP 2004, 498, 500; BVerwGE 106, 328, 335 und 338; 92, 81, 86).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.11.2005 - 8 S 93.05

    Beihilfe, Gewährung im Rahmen einer Privatisierung, Vertrag, Negativentscheidung

    Ein Überwiegen des öffentlichen Interesses, das hier wegen des europarechtlichen Bezuges auch das Gemeinschaftsinteresse an der Durchsetzung der gemeinschaftsrechtlichen Wettbewerbsordnung umfasst (vgl. dessen Anerkennung durch das BVerfG, Kammerbeschl. v. 17. Februar 2000 - 2 BvR 1210.98 - zitiert nach juris = DVBl. 2000, 900), ist wegen des vom Europäischen Gerichtshof betonten Erfordernisses der Kohärenz des Systems des Rechtsschutzes durch die europäische und die nationale Gerichtsbarkeit (EuGH, Urt. v. 9. November 1995 - Rs. C-465/93 - Atlanta, zitiert nach eur-lex = NJW 1996, 1333) nur dann zu verneinen, wenn die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung erforderlich wäre, um zu vermeiden, dass die Antragstellerin einen schweren und nicht wieder gutzumachenden Schaden erleidet, und wenn das Interesse der Gemeinschaft angemessen berücksichtigt wird (zu dessen hoher Bedeutung vgl. auch EuGH, Urt. v. 20. September 1990 - Rs. C-5/89 - Leitsatz 4, zitiert nach eur-lex = NVwZ 1990, 1161 und EuG, Beschl. v. 3. Dezember 2002 - T-181/02 - Erba Lautex , zitiert nach eur-lex).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.10.2005 - 5 N 45.05

    Rechtswidrigkeit bzw. Nichtigkeit eines gegen Gemeinschaftsrecht verstoßenden

    c) Zweifel an der Richtigkeit der angegriffenen Entscheidung ergeben sich auch nicht aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Februar 2000 (2 BvR 1210/98, Juris).

    Die Klägerin hat bereits keinen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz gem. § 124 a Abs. 4 Satz 4 VwGO dargelegt, mit dem das Verwaltungsgericht einem in einer der von ihr aufgeführten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (Beschlüsse vom 17. Februar 2000 - 2 BvR 1210/98 - , Juris und 9. Januar 2001 - 1 BvR 1036/99 -, Juris) oder des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 28. Februar 2000 - BVerwG 1 B 78/99 -, Juris und Urteil vom 29. August 1996 - BVerwG 3 C 7/95 -, Juris) aufgestellten ebensolchen Rechtssatz in Anwendung derselben Vorschrift widersprochen hätte.

    Wie bereits ausgeführt, betraf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Februar 2000 (-2 BvR 1210/98 -) die Anforderungen an die Auslegung und Anwendung von § 48 VwVfG bei der Rückforderung von gemeinschaftswidrig geleisteten staatlichen Beihilfen, um die es vorliegend nicht geht.

  • BFH, 30.01.2009 - VII B 180/08

    Rückforderung von Beihilfen - Mineralölsteuerbegünstigung für den Unterglasanbau

    Darüber hinaus tritt nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) bei der Rücknahme gemeinschaftsrechtswidriger nationaler Beihilfen neben das mitgliedstaatliche öffentliche Interesse an der Wiederherstellung eines rechtmäßigen Zustands ein öffentliches Interesse der Europäischen Gemeinschaft an der Durchsetzung der gemeinschaftsrechtlichen Wettbewerbsordnung; auch dieses eigene öffentliche Interesse der Gemeinschaft muss hinreichend Berücksichtigung finden (Beschluss des BVerfG vom 17. November 2000 2 BvR 1210/98, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2000, 2015).

    In Bezug auf die in § 48 Abs. 4 Satz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes normierte Jahresfrist, innerhalb der ein als rechtswidrig erkannter Verwaltungsakt zurückgenommen werden kann, hat sich das BVerfG ausdrücklich der Auffassung des EuGH angeschlossen, nach der das Gemeinschaftsrecht auch nach Ablauf dieser Frist die Rücknahme einer Beihilfe verlangt, so dass im Ergebnis die nationale Verfahrensvorschrift unangewendet bleiben muss (BVerfG-Beschluss in NJW 2000, 2015).

  • BSG, 18.02.2004 - B 10 EG 10/03 R

    Bayerisches Landeserziehungsgeld - Rechtssache Sürül - türkische Staatsangehörige

    Sie genießen als Teile des Gemeinschaftsrechts (vgl BVerfGE 52, 187, 203) Vorrang gegenüber nationalem Recht (vgl EuGH Slg 1964, 1251, 1269 ff; BVerfG NJW 2000, 2015).
  • BFH, 23.02.2010 - VII R 8/08

    Keine Bananeneinfuhr zum Kontingentszollsatz ohne Einfuhrlizenz - Zur Gültigkeit

    Denn die Doktrin des ausbrechenden Rechtsakts hebt den Grundsatz der Wirksamkeit der Gemeinschaftsrechtsakte in den Mitgliedstaaten --auch solcher, die nach nationalem Recht zu beanstanden wären-- nicht auf, welchen vielmehr auch die diesbezügliche Rechtsprechung des BVerfG ausdrücklich anerkannt hat (vgl. BVerfG-Entscheidungen vom 17. Februar 2000  2 BvR 1210/98, Neue Juristische Wochenschrift 2000, 2015, und in BVerfGE 123, 267, Lissabon).
  • BVerfG, 03.07.2001 - 1 BvR 382/01

    Höhe der Investitionszulage gem § 11 Abs 2 InvZulG 1991 - kein Vertrauensschutz

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist der Vertrauensschutz gegenüber der Rückforderung einer bereits gewährten nationalen Beihilfe versagt, wenn es dem Beihilfebegünstigten möglich war, die formelle Gemeinschaftswidrigkeit der Beihilfe wegen deren fehlender Notifizierung zu erkennen (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Februar 2000 - 2 BvR 1210/98 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.04.2019 - 9 S 75/17

    Verstoß gegen das beihilferechtliche Durchführungsverbot

  • BFH, 30.01.2009 - VII B 181/08

    Rückforderung von gemeinschaftsrechtswidrig gewährten Beihilfen nach Ablauf der

  • BSG, 27.05.2004 - B 10 EG 11/03 R

    Bayerisches Landeserziehungsgeld - türkische Staatsangehörige - rückwirkende

  • BVerwG, 23.05.2002 - 2 C 35.00

    Beihilfe zu Heilkuren im Ausland; Notwendigkeit eines amtsärztlichen Gutachtens,

  • BVerwG, 15.03.2005 - 3 B 86.04

    Zulässigkeit der Zurückweisung einer Klage auf Erstattung gemeinschaftswidrig

  • BVerwG, 18.07.2000 - 1 BN 1.00

    Voraussetzungen der Grundsatzrevision - Vereinbarkeit einer landesrechtlichen

  • BVerwG, 18.07.2000 - 1 BN 2.00

    Voraussetzungen der Grundsatzrevision - Vereinbarkeit einer landesrechtlichen

  • BSG, 18.02.2004 - B 10 EG 6/03 R

    Bayerisches Landeserziehungsgeld für türkische Staatsangehörige

  • BSG, 18.02.2004 - B 10 EG 8/03 R

    Bayerisches Landeserziehungsgeld für türkische Staatsangehörige

  • BSG, 18.02.2004 - B 10 EG 7/03 R

    Bayerisches Landeserziehungsgeld für türkische Staatsangehörige

  • BSG, 18.02.2004 - B 10 EG 9/03 R

    Bayerisches Landeserziehungsgeld für türkische Staatsangehörige

  • BVerwG, 17.11.2000 - 1 B 102.00

    Klärungsbedürftigkeit einer Frage nach der Umsetzung von Gemeinschaftsrecht -

  • FG Sachsen-Anhalt, 20.12.2007 - 1 K 290/01

    Vereinbarkeit einer Vorschrift über bindenden Entscheidungen eines Investors

  • BVerwG, 26.04.2001 - 3 BN 1.01

    Gebühren für Untersuchungen und Kontrollen nach dem Fleischhygienerecht -

  • SG Reutlingen, 29.04.2008 - S 2 AS 2952/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

  • VG Sigmaringen, 16.07.2001 - 1 K 2682/99

    Öffentlich-rechtlicher Vertrag über Kosten der Fleischbeschau

  • OLG Naumburg, 20.08.2002 - 11 U 55/02

    Zur Vereinbarkeit des § 3a AusglLeistG mit dem Grundgesetz

  • VG Berlin, 14.02.2023 - 10 K 4.20
  • FG Düsseldorf, 29.11.2000 - 4 K 5300/97

    Ad-Valorem-Steuersatz für Zigarillos

  • LG Rostock, 23.07.2002 - 4 O 468/01

    Rückforderung zu Unrecht gezahlter Beihilfen; Echte Rückwirkung; Vertrauensschutz

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2002 - 9 B 213/01

    Gebührenerhebung i.S.d. nordrhein-westfälischen Gesetzes über die Kosten der

  • FG Düsseldorf, 29.11.2000 - 4 K 5505/97

    Verstoß des § 4 Abs. 1 Nr. 2 Tabaksteuergesetz (TabStG) 1992 gegen

  • BVerwG, 08.07.2003 - 3 B 14.03

    Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts - Anfechtungsbegehren und

  • BSG, 18.02.2004 - B 10 EG 8/03
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.09.2003 - 1 L 275/02

    Jahresfrist, Rücknahme, Kenntnisnahme, Gemeinschaftsrecht, Vertrauensschutz,

  • LG Bonn, 31.08.2015 - 3 O 168/14
  • LG Flensburg, 27.07.2005 - 6 O 36/05

    Nichtigkeit eines Darlehensvertrages: EG-rechtlich unzulässige staatliche

  • VGH Bayern, 14.02.2002 - 4 ZB 01.167

    Verstoß des dem Art. 44 Abs. 1 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG)

  • FG Brandenburg, 25.11.2004 - 5 K 1993/02

    Investitionszulagensatz für ein Gebäude, für das im Oktober 1999 der Bauantrag

  • VG Braunschweig, 09.01.2008 - 2 A 179/07
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Rechtsprechung
   EuGH, 13.04.2000 - C-176/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,601
EuGH, 13.04.2000 - C-176/96 (https://dejure.org/2000,601)
EuGH, Entscheidung vom 13.04.2000 - C-176/96 (https://dejure.org/2000,601)
EuGH, Entscheidung vom 13. April 2000 - C-176/96 (https://dejure.org/2000,601)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Wettbewerbsregeln für Unternehmen - Berufsbasketballspieler - Sportregelungen über den Transfer von Spielern aus anderen Mitgliedstaaten

  • Europäischer Gerichtshof

    Lehtonen und Castors Braine

  • EU-Kommission PDF

    Lehtonen und Castors Braine

    EG-Vertrag, Artikel 177 [jetzt Artikel 234 EG]
    1 Vorabentscheidungsverfahren - Zulässigkeit - Erfordernis, dem Gerichtshof hinreichende Angaben zum tatsächlichen und rechtlichen Zusammenhang zu machen

  • EU-Kommission

    Lehtonen und Castors Braine

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Vorlagebeschluss im Vorabentscheidungsverfahren; Ausübung von Sport als wirtschaftliche Tätigkeit im Anwendungsbereich des Gemeinschaftsrechts; Anwendung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer für Berufsbasketballspieler; Sportregelungen über den ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Basketball-Transferregelungen und gemeinschaftsrechtliche Freizügigkeit - »Lehtonen«

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 177; ; EG-Vertrag Art. 2; ; EG-Vertrag Art. 48; ; EG-Vertrag Art. 52; ; EG-Vertrag Art. 59

  • rechtsportal.de

    Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Wettbewerbsregeln für Unternehmen - Berufsbasketballspieler - Sportregelungen über den Transfer von Spielern aus anderen Mitgliedstaaten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)

    FREIZÜGIGKEIT - EINE REGELUNG, DIE BERUFSSPORTLER AN DER TEILNAHME AN WETTKÄMPFEN HINDERT, WENN IHR TRANSFER NACH EINEM BESTIMMTEN ZEITPUNKT STATTGEFUNDEN HAT, KANN EIN HINDERNIS FÜR DIE FREIZÜGIGKEIT DER ARBEITNEHMER DARSTELLEN

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal de première instance Brüssel - Auslegung der Artikel 6, 48, 85 und 86 EG-Vertrag (jetzt Artikel 12 EG, 39 EG, 81 EG und 82 EG) - Reglement eines Sportverbands, das für die Verpflichtung von Berufsspielern, die in der laufenden ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 2015 (Ls.)
  • EuZW 2000, 375
  • NZA 2000, 645
  • BB 2000, 552
  • SpuRt 2000, 151
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 23.03.1982 - 53/81

    Levin / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus EuGH, 13.04.2000 - C-176/96
    Da die Begriffe Wirtschaftsleben im Sinne von Artikel 2 EG-Vertrag und Arbeitnehmer im Sinne von 48 EG-Vertrag den Geltungsbereich einer der vom Vertrag garantierten Grundfreiheiten festlegen, dürfen sie nicht einschränkend ausgelegt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. März 1982 in der Rechtssache 53/81, Levin, Slg. 1982, 1035, Randnr. 13).

    Allerdings muß es sich, wie der Gerichtshof in den Urteilen Levin (Randnr. 17) und Steymann (Randnr. 13) entschieden hat, um tatsächliche und echte Tätigkeiten handeln, die keinen so geringen Umfang haben, daß sie sich als völlig untergeordnet und unwesentlich darstellen.

  • EuGH, 14.07.1976 - 13/76

    Dona / Mantero

    Auszug aus EuGH, 13.04.2000 - C-176/96
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes darf diese Beschränkung des Geltungsbereichs des Vertrages jedoch nicht weiter gehen, als ihr Zweck es erfordert; sie kann nicht herangezogen werden, um eine sportliche Tätigkeit im ganzen vom Geltungsbereich des EG-Vertrags auszuschließen (Urteile vom 14. Juli 1976 in der Rechtssache 13/76, Donà, Slg. 1976, 1333, Randnrn.

    Speziell zu dem Begriff Wirtschaftsleben ergibt sich aus der ständigen Rechtsprechung (Urteile Donà, Randnr. 12, und vom 5. Oktober 1988 in der Rechtssache 196/87, Steymann, Slg. 1988, 6159, Randnr. 10), daß eine entgeltliche Arbeits- oder Dienstleistung einen Teil des Wirtschaftslebens im Sinne von Artikel 2 EG-Vertrag ausmacht.

  • EuGH, 12.12.1974 - 36/74

    Walrave und Koch / Association Union Cycliste Internationale u.a.

    Auszug aus EuGH, 13.04.2000 - C-176/96
    Angesichts der Ziele der Gemeinschaft fällt die Ausübung von Sport insoweit unter das Gemeinschaftsrecht, als sie zum Wirtschaftsleben im Sinne von Artikel 2 EG-Vertrag gehört (nach Änderung jetzt Artikel 2 EG)(vgl. Urteile vom 12. Dezember 1974 in der Rechtssache 36/74, Walrave und Koch, Slg. 1974, 1405, Randnr. 4, und vom 15. Dezember 1995 in der Rechtssache C-415/93, Bosman, Slg. 1995, I-4921, Randnr. 73).

    Was die Natur der im Ausgangsverfahren streitigen Regelung angeht, so ergibt sich aus den Urteilen Walrave und Koch (Randnrn. 17 und 18) sowie Bosman (Randnrn. 82 und 83), daß die Gemeinschaftsbestimmungen über die Freizügigkeit und den freien Dienstleistungsverkehr nicht nur für behördliche Maßnahmen gelten, sondern sich auch auf Vorschriften anderer Art erstrecken, die zur kollektiven Regelung unselbständiger Arbeit und der Erbringung von Dienstleistungen dienen.

  • EuGH, 03.07.1986 - 66/85

    Lawrie-Blum / Land Baden-Württemberg

    Auszug aus EuGH, 13.04.2000 - C-176/96
    Das wesentliche Merkmal des Arbeitsverhältnisses besteht darin, daß eine Person während einer bestimmten Zeit für einen anderen nach dessen Weisung Leistungen erbringt, für die er als Gegenleistung eine Vergütung erhält (vgl. z. B. Urteil vom 3. Juli 1986 in der Rechtssache 66/85, Lawrie-Blum, Slg. 1986, 2121, Randnrn.
  • EuGH, 05.10.1988 - 196/87

    Steymann / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus EuGH, 13.04.2000 - C-176/96
    Speziell zu dem Begriff Wirtschaftsleben ergibt sich aus der ständigen Rechtsprechung (Urteile Donà, Randnr. 12, und vom 5. Oktober 1988 in der Rechtssache 196/87, Steymann, Slg. 1988, 6159, Randnr. 10), daß eine entgeltliche Arbeits- oder Dienstleistung einen Teil des Wirtschaftslebens im Sinne von Artikel 2 EG-Vertrag ausmacht.
  • EuGH, 26.01.1993 - C-322/90
    Auszug aus EuGH, 13.04.2000 - C-176/96
    Dies gilt insbesondere in bestimmten Bereichen, wie dem des Wettbewerbs, die durch komplexe tatsächliche und rechtliche Verhältnisse gekennzeichnet sind (siehe u. a. Urteile vom 26. Januar 1993 in den verbundenen Rechtssachen C-320/90, C-321/90 und C-322/90, Telemarsicabruzzo u. a., Slg. 1993, I-393, Randnrn.
  • EuGH, 26.01.1993 - C-321/90
    Auszug aus EuGH, 13.04.2000 - C-176/96
    Dies gilt insbesondere in bestimmten Bereichen, wie dem des Wettbewerbs, die durch komplexe tatsächliche und rechtliche Verhältnisse gekennzeichnet sind (siehe u. a. Urteile vom 26. Januar 1993 in den verbundenen Rechtssachen C-320/90, C-321/90 und C-322/90, Telemarsicabruzzo u. a., Slg. 1993, I-393, Randnrn.
  • EuGH, 23.03.1995 - C-458/93

    Strafverfahren gegen Saddik

    Auszug aus EuGH, 13.04.2000 - C-176/96
    Der Gerichtshof hat darauf zu achten, daß diese Möglichkeit gewahrt wird; dabei ist zu berücksichtigen, daß den Beteiligten nach dieser Vorschrift nur die Vorlageentscheidungen zugestellt werden (siehe z. B. Beschluß vom 23. März 1995 in der Rechtssache C-458/93, Saddik, Slg. 1995, I-511, Randnr. 13, und Urteile Albany, Randnr. 40, und Brentjens', Randnr. 39).
  • EuGH, 14.07.1994 - C-379/92

    Strafverfahren gegen Peralta

    Auszug aus EuGH, 13.04.2000 - C-176/96
    Nach ständiger Rechtsprechung kann Artikel 6 EG-Vertrag, in dem das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit als allgemeiner Grundsatz niedergelegt ist, autonom nur auf vom Gemeinschaftsrecht geregelte Situationen angewendet werden, für die der Vertrag keine besonderen Diskriminierungsverbote vorsieht (vgl. z. B. Urteile vom 10. Dezember 1991 in der Rechtssache C-179/90, Merci convenzionali porto di Genova, Slg. 1991, I-5889, Randnr. 11, und vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache C-379/92, Peralta, Slg. 1994, I-3453, Randnr. 18).
  • EuGH, 22.05.1990 - 332/88

    Alimenta / Doux

    Auszug aus EuGH, 13.04.2000 - C-176/96
    Im Rahmen der richterlichen Zusammenarbeit in Vorabentscheidungsverfahren obliegt dem nationalen Gericht die Feststellung und Beurteilung des Sachverhalts des Rechtsstreits (vgl. insbesondere Urteil vom 3. Juni 1986 in der Rechtssache 139/85, Kempf, Slg. 1986, 1741, Randnr. 12), während es Aufgabe des Gerichtshofes ist, dem nationalen Gericht die Hinweise zur Auslegung zu geben, die zur Entscheidung des Rechtsstreits erforderlich sind (Urteil vom 22. Mai 1990 in der Rechtssache C-332/88, Alimenta, Slg. 1990, I-2077, Randnr. 9).
  • EuGH, 03.06.1986 - 139/85

    Kempf / Staatssecretaris van Justitie

  • EuGH, 15.12.1995 - C-415/93

    Union royale belge des sociétés de football association u.a. / Bosman u.a.

  • EuGH, 21.04.1988 - 338/85

    Pardini / Ministero del commercio con l'estero

  • EuGH, 21.09.1999 - C-67/96

    Albany

  • EuGH, 04.10.1991 - C-159/90

    Society for the Protection of Unborn Children Ireland / Grogan u.a.

  • EuGH, 10.12.1991 - C-179/90

    Merci Convenzionali Porto di Genova / Siderurgica Gabrielli

  • EuGH, 26.01.1993 - C-320/90

    Telemarsicabruzzo u.a. / Circostel u.a.

  • BAG, 16.01.2018 - 7 AZR 312/16

    Befristung des Arbeitsvertrags eines Lizenzspielers der Fußball-Bundesliga

    Diese zeitlichen Transferbeschränkungen schützen vor einer Wettbewerbsverzerrung, indem sie einerseits eine im Wesentlichen gleichbleibende sportliche Stärke der Mannschaften während eines Wettbewerbs gewährleisten und andererseits durch Vereinswechsel während der Spielzeit entstehenden Interessenkonflikten vorbeugen (EuGH 13. April 2000 - C-176/96 - [Lehtonen und Castors Braine] Rn. 53 ff.; Katzer/Frodl NZA 2015, 657, 658; Walker NZA 2016, 657, 660) .
  • EuGH, 18.07.2006 - C-519/04

    DIE DOPINGKONTROLLREGELN DES INTERNATIONALEN OLYMPISCHEN KOMITEES UNTERLIEGEN DEM

    22 Nach den Zielen der Gemeinschaft fällt die Ausübung des Sports insoweit unter das Gemeinschaftsrecht, als sie zum Wirtschaftsleben im Sinne von Artikel 2 EG gehört (vgl. Urteile vom 12. Dezember 1974 in der Rechtssache 36/74, Walrave und Koch, Slg. 1974, 1405, Randnr. 4, vom 14. Juli 1976 in der Rechtssache 13/76, Donà, Slg. 1976, 1333, Randnr. 12, vom 15. Dezember 1995 in der Rechtssache C-415/93, Bosman, Slg. 1995, I-4921, Randnr. 73, vom 11. April 2000 in den Rechtssachen C-51/96 und C-191/97, Deliège, Slg. 2000, I-2549, Randnr. 41, und vom 13. April 2000 in der Rechtssache C-176/96, Lehtonen und Castors Braine, Slg. 2000, I-2681, Randnr. 32).
  • EuGH, 20.09.2007 - C-116/06

    Kiiski - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Schutz schwangerer

    Das wesentliche Merkmal des Arbeitsverhältnisses besteht darin, dass eine Person während einer bestimmten Zeit für eine andere nach deren Weisung Leistungen erbringt, für die sie als Gegenleistung eine Vergütung erhält (vgl. u. a. Urteile vom 3. Juli 1986, Lawrie-Blum, 66/85, Slg. 1986, 2121, Randnrn. 16 und 17, vom 13. April 2000, Lehtonen und Castors Braine, C-176/96, Slg. 2000, I-2681, Randnr. 45, vom 23. März 2004, Collins, C-138/02, Slg. 2004, I-2703, Randnr. 26, vom 7. September 2004, Trojani, C-456/02, Slg. 2004, I-7573, Randnr. 15, und vom 26. April 2007, Alevizos, C-392/05, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 67).
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