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   BAG, 12.01.2000 - 7 AZR 48/99   

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BAG, 12.01.2000 - 7 AZR 48/99 (https://dejure.org/2000,634)
BAG, Entscheidung vom 12.01.2000 - 7 AZR 48/99 (https://dejure.org/2000,634)
BAG, Entscheidung vom 12. Januar 2000 - 7 AZR 48/99 (https://dejure.org/2000,634)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Gerichtliche Kontrolle von Aufhebungsverträgen mit mehrjähriger Auslauffrist

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Gerichtliche Kontrolle von Aufhebungsverträgen mit mehrjähriger Auslauffrist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 93, 162
  • NJW 2000, 2042
  • ZIP 2000, 986
  • MDR 2000, 837
  • MDR 2000, 838
  • NZA 2000, 718
  • BB 2000, 1197
  • BB 2000, 1679
  • BB 2000, 257
  • DB 2000, 1183
  • DB 2000, 145
  • JR 2000, 396
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG Sachsen, 01.10.1998 - 8 (4) Sa 13/98

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses aufgrund eines Aufhebungsvertrages;

    Auszug aus BAG, 12.01.2000 - 7 AZR 48/99
    Landesarbeitsgericht Sächsisches - 8 (4) Sa 13/98 -.

    7 AZR 48/99 8 (4) Sa 13/98.

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 1. Oktober 1998 - 8 (4) Sa 13/98 - aufgehoben.

  • BAG, 24.01.1996 - 7 AZR 496/95

    Nachträgliche Befristung eines unbefristeten Arbeitsvertrages

    Auszug aus BAG, 12.01.2000 - 7 AZR 48/99
    Dazu hat der öffentliche Arbeitgeber die entsprechenden haushaltsrechtlichen Festlegungen vorzutragen (BAG 24. Januar 1996 - 7 AZR 496/95 - BAGE 82, 101).
  • BAG, 13.11.1996 - 10 AZR 340/96

    Sozialplanabfindung - Betrieblich veranlaßter Aufhebungsvertrag

    Auszug aus BAG, 12.01.2000 - 7 AZR 48/99
    Das bringen die Parteien durch die Wahl einer zeitnahen Beendigung, die sich häufig an der jeweiligen Kündigungsfrist orientiert, und weiteren Vereinbarungen über Rechte und Pflichten aus Anlaß der vorzeitigen Vertragsbeendingung zum Ausdruck (vgl. BAG 13. November 1996 - 10 AZR 340/96 - AP BGB § 620 Aufhebungsvertrag Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 90 zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 30.09.1993 - 2 AZR 268/93

    Aufhebungsvertrag; Bedenkzeit; Widerrufsrecht; rechtsmißbräuchlicher

    Auszug aus BAG, 12.01.2000 - 7 AZR 48/99
    Es ist vielmehr Ausdruck der freien Entscheidung des Arbeitnehmers, ob er an seinem Dauerarbeitsverhältnis festhalten will oder dem Aufhebungsangebot des Arbeitgebers zustimmt (BAG 30. September 1993 - 2 AZR 268/93 - BAGE 74, 281 zu II 8 b der Gründe).
  • BAG, 26.08.1997 - 9 AZR 227/96

    Abfindung bei Tod des Arbeitnehmers vor vereinbartem Beendigungstermin des

    Auszug aus BAG, 12.01.2000 - 7 AZR 48/99
    a) Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung über das vorzeitige Ausscheiden eines Arbeitnehmers aus einem Dauerarbeitsverhältnis (BAG 26. August 1997 - 9 AZR 227/96 - AP BGB § 620 BGB Aufhebungsvertrag Nr. 8 = EzA BGB § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 29).
  • BAG, 25.08.1999 - 7 AZR 75/98

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Entzug einer Bewachungserlaubnis

    Auszug aus BAG, 12.01.2000 - 7 AZR 48/99
    Diese ist auf die Prüfung einer funktionswidrigen Verwendung grundsätzlich zulässiger Vereinbarungen über die befristete Dauer von Arbeitsverhältnissen beschränkt (BAG 25. August 1999 - 7 AZR 75/98 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 26.08.1998 - 7 AZR 349/97

    Nachträgliche Befristung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 12.01.2000 - 7 AZR 48/99
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. BAG 26. August 1998 - 7 AZR 349/97 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 203 zu II der Gründe mwN) bedarf auch die nachträgliche vertragliche Befristung eines unbefristeten und unter Kündigungsschutz stehenden Arbeitsverhältnisses eines sachlichen Grunds im Sinne der arbeitsgerichtlichen Befristungskontrolle.
  • BAG, 07.03.2002 - 2 AZR 93/01

    Aufhebungsvertrag - Probezeitverlängerung durch entsprechend befristeten

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn auf die freie Willensbildung oder -betätigung des Arbeitnehmers in rechtlich zu mißbilligender Weise Einfluß genommen worden ist (vgl. §§ 119, 123 BGB) oder grundgesetzliche Schutzpflichten (Art. 1 Abs. 3 GG) Anlaß geben, im Rahmen der zivilrechtlichen Generalklauseln einer solchen Vereinbarung die gerichtliche Durchsetzung zu versagen (BAG 12. Januar 2000 - 7 AZR 48/99 - BAGE 93, 162).

    a) Zwar bedarf ein Aufhebungsvertrag, der seinem Regelungsgehalt nach nicht auf eine alsbaldige Beendigung, sondern auf eine befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses gerichtet ist, zu seiner Wirksamkeit eines sachlichen Grundes im Sinne des Befristungskontrollrechts (BAG 12. Januar 2000 - 7 AZR 48/99 - BAGE 93, 162).

    Das gilt vor allem dann, wenn der von den Parteien gewählte Beendigungszeitpunkt die jeweilige Kündigungsfrist um ein Vielfaches überschreitet (BAG 12. Januar 2000 aaO: Aufhebungsvertrag vom 7. Januar 1994 zum 31. Dezember 1996).

  • BAG, 11.02.2015 - 7 AZR 17/13

    Befristung - Fortführung des Vertrags nach Rentenbeginn

    Das Landesarbeitsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass sich die rechtliche Einordnung, ob es sich um einen auf die alsbaldige Beendigung des Arbeitsverhältnisses gerichteten Aufhebungsvertrag oder um eine auf die befristete Fortsetzung eines Dauerarbeitsverhältnisses gerichtete Vereinbarung handelt, nach dem Regelungsgehalt der getroffenen Vereinbarung richtet (BAG 28. November 2007 - 6 AZR 1108/06 - Rn. 29, BAGE 125, 70; 15. Februar 2007 - 6 AZR 286/06 - Rn. 16, BAGE 121, 257; 12. Januar 2000 - 7 AZR 48/99 - zu 2 und 3 der Gründe, BAGE 93, 162) .
  • BAG, 28.11.2007 - 6 AZR 1108/06

    Aufhebungsvertrag - Form - Bedenkzeit

    (Senat 15. Februar 2007 - 6 AZR 286/06 - Rn. 16, AP BGB § 620 Aufhebungsvertrag Nr. 35 = EzA BGB 2002 § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 6; 23. November 2006 - 6 AZR 394/06 - Rn. 52, AP BGB § 623 Nr. 8 = EzA ZPO 2002 § 278 Nr. 1; BAG 12. Januar 2000 - 7 AZR 48/99 - BAGE 93, 162, 166).
  • BAG, 14.12.2016 - 7 AZR 49/15

    Sachgrundlose Befristung - Vertragslaufzeit - Verkürzung

    Ein solcher Aufhebungsvertrag ist nicht Gegenstand der arbeitsgerichtlichen Befristungskontrolle (vgl. BAG 15. Februar 2007 - 6 AZR 286/06 - Rn. 16, BAGE 121, 257; 12. Januar 2000 - 7 AZR 48/99 - zu 2 und 3 der Gründe, BAGE 93, 162) .

    (BAG 15. Februar 2007 - 6 AZR 286/06 - Rn. 16, aaO; 12. Januar 2000 - 7 AZR 48/99 - zu 2 und 3 der Gründe, aaO) .

    (3) Dieses Verständnis steht auch im Einklang damit, dass die nachträgliche Befristung eines bereits bestehenden unbefristeten Arbeitsverhältnisses eines sachlichen Grundes bedarf (vgl. etwa BAG 11. Februar 2015 - 7 AZR 17/13 - Rn. 21, BAGE 150, 366; 16. April 2008 - 7 AZR 1048/06 - Rn. 12; 1. Dezember 2004 - 7 AZR 198/04 - zu B I 4 b und II der Gründe, BAGE 113, 75; 12. Januar 2000 - 7 AZR 48/99 - zu 3 a der Gründe, BAGE 93, 162) .

  • BAG, 18.01.2017 - 7 AZR 236/15

    Befristung - Altersgrenze 60. Lebensjahr - Wunsch des Arbeitnehmers

    (BAG 15. Februar 2007 - 6 AZR 286/06 - Rn. 16, BAGE 121, 257; 12. Januar 2000 - 7 AZR 48/99 - zu 2 und 3 der Gründe, BAGE 93, 162) .
  • BAG, 23.11.2006 - 6 AZR 394/06

    Gerichtlicher Vergleich - Schriftform für Beendigungsvereinbarung - Anfechtung

    Das gilt vor allem dann, wenn der von den Parteien gewählte Beendigungszeitpunkt die jeweilige Kündigungsfrist um ein Vielfaches überschreitet und es an weiteren Vereinbarungen im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fehlt, wie sie im Aufhebungsvertrag regelmäßig getroffen werden, zB Freistellungen, Urlaubsregelungen, ggf. auch Abfindungen (BAG 12. Januar 2000 - 7 AZR 48/99 - BAGE 93, 162).
  • BAG, 15.02.2007 - 6 AZR 286/06

    Aufhebungsvertrag oder nachträgliche Befristung - Überraschungsklausel

    (BAG 12. Januar 2000 - 7 AZR 48/99 - BAGE 93, 162, 164 ff., zu 2 und 3 der Gründe; ErfK/Müller-Glöge 7. Aufl. § 14 TzBfG Rn. 20).

    Das ist ein wesentlicher Unterschied zu dem Sachverhalt, der dem angezogenen Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 12. Januar 2000 zugrunde lag (BAG 12. Januar 2000 - 7 AZR 48/99 - BAGE 93, 162).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.11.2012 - 12 Sa 1303/12

    Befristungsabrede nach Erreichen der Regelaltersgrenze - Abgrenzung zum

    Ein Aufhebungsvertrag, mit dem die Parteien das vorzeitige Ausscheiden des Arbeitnehmers aus einem Dauerarbeitsverhältnis regeln wollen und der keiner arbeitsgerichtlichen Befristungskontrolle unterliegt, ist auf eine alsbaldige Beendigung der arbeitsvertraglichen Beziehungen gerichtet, was die Parteien durch die Wahl einer zeitnahen Beendigung und weiterer Vereinbarungen über Rechte und Pflichten aus Anlass der vorzeitigen Vertragsbeendigung zum Ausdruck bringen (BAG vom 12. Januar 2000 - 7 AZR 48/99 - NZA 2000, 718 m.w.Nw.).

    Die rechtliche Einordnung, ob es sich bei einer Beendigungsvereinbarung um einen Aufhebungsvertrag oder eine Vereinbarung zur befristeten Fortsetzung eines bislang unbefristeten Vertrages handelt, hat anhand einer Gesamtwürdigung des Vereinbarten zu erfolgen, weder die vereinbarte Dauer der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses allein noch die von den Parteien gewählte Vertragsbezeichnung ist entscheidend (BAG vom 15. Februar 2007 - 6 AZR 286/06 - NZA 2007, 614; vom 12. Januar 2000 - 7 AZR 48/99 - a.a.O.).

    Ist der Vertrag aber nicht auf die Beendigung, sondern auf die befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses gerichtet, so bedarf es zu seiner Wirksamkeit eines sachlichen Grundes im Sinne des Befristungskontrollrechts (vgl. BAG vom 12. Januar 2000 - 7 AZR 48/99 - NZA 2000, 718 m.w.Nw.).

  • LAG Düsseldorf, 21.09.2015 - 9 Sa 152/15

    Umfang der Auskunftspflicht des Arbeitnehmers hinsichtlich erhaltener Vergütungen

    Er führt selbst zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses (BAG v. 25.04.2007 - 6 AZR 622/06, juris; BAG v. 28.06.2005 - 1 ABR 25/04, juris; BAG v. 12.01.2000 - 7 AZR 48/99, juris).
  • BAG, 25.04.2007 - 6 AZR 622/06

    Schadensersatzanspruch gemäß § 113 Satz 3 InsO - Aufhebungsvertrag

    Er führt selbst zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses (vgl. BAG 28. Juni 2005 - 1 ABR 25/04 - BAGE 115, 165; 12. Januar 2000 - 7 AZR 48/99 - BAGE 93, 162).
  • ArbG Bonn, 31.07.2019 - 2 Ca 542/19
  • LAG Düsseldorf, 24.08.2015 - 9 Sa 1202/14

    Wirksamkeit der individualvertraglichen Vereinbarung einer Altersgrenze

  • LAG Düsseldorf, 24.07.2018 - 3 Sa 257/17

    Wirksamkeit der Befristung des Arbeitsvertrages mit einem schwerbehinderten

  • LAG Baden-Württemberg, 10.11.2005 - 21 Sa 60/05

    Rechtsmissbräuchliche Berufung auf Verstoß gegen Schriftformerfordernis

  • LAG München, 18.10.2005 - 6 Sa 30/05

    Befristete Arbeitsverträge mit verschiedenen Arbeitgebern bei gleichbleibender

  • BAG, 27.06.2001 - 7 AZR 157/00

    Auslegung einer Befristungsvereinbarung - Zeitbefristung oder Zweckbefristung?

  • BAG, 26.09.2001 - 4 AZR 497/00

    Abfindung bei Ausscheiden wegen Erwerbsunfähigkeit

  • BAG, 25.04.2007 - 6 AZR 631/06

    Schadensersatzanspruch gemäß § 113 Satz 3 InsO - Aufhebungsvertrag

  • LAG Köln, 10.06.2016 - 4 Sa 1039/15

    Nachträgliche Befristung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses

  • LAG Sachsen-Anhalt, 17.06.2003 - 8 Sa 614/02

    Rückzahlung des übertariflichen Teils einer aufgrund Änderungs- und

  • ArbG Frankfurt/Main, 02.07.2020 - 19 Ca 440/20
  • LAG Köln, 21.11.2019 - 7 Sa 342/19

    Aufhebungsvertrag; Befristungsabrede; Prozessvergleich

  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.01.2011 - 19 Sa 1748/10

    Wirksame Befristung eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses - frühestmöglicher

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