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   BVerfG, 04.04.2000 - 1 BvR 1505/99   

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https://dejure.org/2000,1982
BVerfG, 04.04.2000 - 1 BvR 1505/99 (https://dejure.org/2000,1982)
BVerfG, Entscheidung vom 04.04.2000 - 1 BvR 1505/99 (https://dejure.org/2000,1982)
BVerfG, Entscheidung vom 04. April 2000 - 1 BvR 1505/99 (https://dejure.org/2000,1982)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Allgemeines Persönlichkeitsrecht - Presse - Pressefreiheit - Veröffentlichung - Berichterstattung

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 5 GG

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § 93 a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2 Buchstabe a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2 Buchstabe b; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 1 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 1 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1
    Schutz der Intimsphäre

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 2189
  • afp 2000, 352
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus BVerfG, 04.04.2000 - 1 BvR 1505/99
    2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG schließt entgegen den Ausführungen des Beschwerdeführers zwar kein umfassendes Verfügungsrecht über die Darstellung der eigenen Person, aber den Schutz der Intim- und Privatsphäre ein (vgl. das Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1999 - 1 BvR 653/96 -, Umdruck S. 28 ff.).

    Dagegen ist es nicht seine Sache, dem Zivilgericht vorzugeben, wie es den Streitfall im Ergebnis zu entscheiden hat (vgl. Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1999 - 1 BvR 653/96 -, Umdruck S. 39).

    Ein Grundrechtsverstoß, der zur Beanstandung der angegriffenen Entscheidung führt, liegt nur dann vor, wenn übersehen worden ist, dass bei Auslegung und Anwendung der verfassungsmäßigen Vorschriften des Privatrechts Grundrechte zu beachten waren; wenn der Schutzbereich der zu beachtenden Grundrechte unrichtig oder unvollkommen bestimmt oder ihr Gewicht unrichtig eingeschätzt worden ist, so dass darunter die Abwägung der beiderseitigen Rechtspositionen im Rahmen der privatrechtlichen Regelung leidet, und die Entscheidung auf diesem Fehler beruht (Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1999 - 1 BvR 653/96 -, Umdruck S. 39 f.).

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 04.04.2000 - 1 BvR 1505/99
    Eine geltend gemachte Verletzung hat ferner dann besonderes Gewicht, wenn sie auf einer groben Verkennung des durch ein Grundrecht gewährten Schutzes oder einem geradezu leichtfertigen Umgang mit grundrechtlich geschützten Positionen beruht (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BGH, 29.06.1999 - VI ZR 264/98

    Klage des Prinzen Ernst August von Hannover auf Unterlassung der Veröffentlichung

    Auszug aus BVerfG, 04.04.2000 - 1 BvR 1505/99
    gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29. Juni 1999 - VI ZR 264/98 -.
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