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   BVerfG, 05.04.2000 - 1 BvR 1213/97   

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https://dejure.org/2000,2944
BVerfG, 05.04.2000 - 1 BvR 1213/97 (https://dejure.org/2000,2944)
BVerfG, Entscheidung vom 05.04.2000 - 1 BvR 1213/97 (https://dejure.org/2000,2944)
BVerfG, Entscheidung vom 05. April 2000 - 1 BvR 1213/97 (https://dejure.org/2000,2944)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Allgemeines Persönlichkeitsrecht - Presse - Pressefreiheit - Veröffentlichung - Berichterstattung

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 5 GG

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § 93 a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2 Buchstabe a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2 Buchstabe b; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 1 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1
    Schutz der Intimsphäre

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 2190
  • afp 2000, 350
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 05.04.2000 - 1 BvR 1213/97
    Eine geltend gemachte Verletzung hat ferner dann besonderes Gewicht, wenn sie auf einer groben Verkennung des durch ein Grundrecht gewährten Schutzes oder einem geradezu leichtfertigen Umgang mit grundrechtlich geschützten Positionen beruht (vgl. zu den Annahmevoraussetzungen BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 05.04.2000 - 1 BvR 1213/97
    Maßgebend ist, ob ihre Veröffentlichung durch ein berechtigtes Informationsinteresse gerechtfertigt ist (vgl. BVerfGE 97, 391 ; 99, 185 ).
  • BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 131/96

    Mißbrauchsbezichtigung

    Auszug aus BVerfG, 05.04.2000 - 1 BvR 1213/97
    Maßgebend ist, ob ihre Veröffentlichung durch ein berechtigtes Informationsinteresse gerechtfertigt ist (vgl. BVerfGE 97, 391 ; 99, 185 ).
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus BVerfG, 05.04.2000 - 1 BvR 1213/97
    Im Rahmen der Abwägung darf berücksichtigt werden, ob Fragen, die die Öffentlichkeit wesentlich angehen, erörtert oder im Rahmen bloßer Unterhaltung lediglich private Angelegenheiten, die nur die Neugier befriedigen, ausgebreitet werden (vgl. das Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1999 - 1 BvR 653/96 -, Umdruck S. 41 ff.).
  • LG Frankfurt/Oder, 25.06.2013 - 16 S 251/12

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Fotografieren von Teilnehmern einer

    Andererseits kann selbst das Bedürfnis der Leserschicht einer Zeitschrift an oberflächlicher Unterhaltung Schutz verdienen (BGH NJW 99, 2893), wenn nicht im Einzelfall das Schutzbedürfnis des Persönlichkeitsrechts überwiegt (BVerfG NJW 2000, 2190).
  • LG Hamburg, 08.09.2006 - 324 O 45/06
    Voraussetzung für die Zulässigkeit einer solchen Berichterstattung ist aber, dass ihr ein berechtigtes Informationsinteresse zugrunde liegt, das das Interesse des Betroffenen an der Wahrung seiner Privatsphäre überwiegt ( BVerfG, NJW 2000, 2190, 2190 [BVerfG 05.04.2000 - 1 BvR 1213/97] ).

    Das ändert aber nichts daran, dass im Rahmen der Abwägung berücksichtigt werden darf, ob es um eine Berichterstattung geht, in der Fragen, die die Öffentlichkeit wesentlich angehen, ernsthaft und sachbezogen erörtert werden, oder um eine solche, in der im Rahmen bloßer Unterhaltung lediglich private Angelegenheiten, die letztlich nur die Neugier befriedigen, ausgebreitet werden (vgl. BVerfG, NJW 2000, 1021, 1024 [BVerfG 15.12.1999 - 1 BvR 653/96] ; NJW 2000, 2190, 2190 [BVerfG 05.04.2000 - 1 BvR 1213/97] ; NJW 2000, 2194, 2194).

  • KG, 23.09.2021 - 10 U 1035/20
    Im Rahmen der Abwägung ist zu berücksichtigen, ob Fragen, die die Öffentlichkeit wesentlich angehen, erörtert oder im Rahmen bloßer Unterhaltung lediglich private Angelegenheiten, die nur die Neugier befriedigen, ausgebreitet werden (BVerfG, Beschl. v. 05.04.2000 - 1 BvR 1213/97 -, Rn. 5, juris).
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